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  1. #1
    Be root - Use Linux Avatar von H4x0r007
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    Standard Rapidshare: Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Bereits vor mehreren Wochen veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir die These aufstellten, dass der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, um an die Daten von Uploadern bei One-Click-Hostern zu gelangen. Heute Morgen haben wir per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass unsere Theorie mehr als nur ein Gedankenspiel war.UPDATE: Bereits am 14. März berichtete MSX von der gulli-Redaktion über eine Hausdurchsuchung, welche bei einem Uploader von Rapidshare durchgeführt wurde. Dieser hatte das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Release bei dem Filehoster hochgeladen. Es dauerte einige Wochen, als bei der Person schließlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Der Hausdurchsuchungsbeschluss war kurze Zeit online verfügbar und gelangte dabei auch in die Hände meines Kollegen MSX. Zuerst schien es sich um einen ganz gewöhnlichen Beschluss zu handeln, lediglich mit dem Detail, dass es eben einen Uploader von Rapidshare erwischt hatte. Es hätte wohl tausende Möglichkeiten gegeben, wie man an dessen IP-Adresse gelangte. Der gescannte Beschluss wurde mir von meinem Kollegen übermittelt, so dass ich ihn mir genauer durchlesen konnte. Dabei kam die Unstimmigkeit ans Licht, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt an die IP-Adresse des Uploaders gelangt war. Eine E-Mail, welche kurze Zeit später von einem User an uns weitergeleitet wurde, und vom Rapidshare-Support stammte, bestätigte unseren ersten Verdacht. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu gelangen. Eine Liste von IP-Adressen konnte an einen Richter herangetragen werden, wenn dieser den Auskunftsanspruch genehmigte, mussten die Provider den Namen zur ermittelten IP-Adresse aushändigen. Markant ist dabei jedoch, dass dieser Anspruch augenscheinlich nicht nur die Provider betrifft.

    Kurze Zeit später, nach einer sorgfältigen Analyse unseres Gedankenansatzes, veröffentlichten wir einen Artikel zum Sachverhalt. Dieser erläuterte das Vorgehen, welches seitens der Rechteinhaber scheinbar mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geplant war. Filehoster, deren Server sich in Deutschland befinden, können mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches zur Herausgabe von IP-Adressen gebracht werden. Eine schriftliche Bestätigung wollte uns bedauerlicherweise niemand geben, eine jüngst wahrgenommene Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft ist bislang noch ohne Inhalt. Wir bezweifelten jedoch stark, dass man uns eine Bestätigung unsere These vorlegen würde. Die E-Mail, welche nun jedoch bei uns eingegangen ist, bestätigt unsere Theorie. Gegenwärtig liegt uns ein PDF vor, welches eine Abmahnung der Kanzlei Rasch enthält. Die Kanzlei Rasch kämpft in Zusammenarbeit mit der proMedia gegen Filesharer und unterhält bereits seit geraumer Zeit intensiven Kontakt zur Rapidshare AG. Es war bereits vor einiger Zeit bekannt, dass man bei proMedia über ein Lösch-Tool verfügt, mit dem man Uploads beim Filehoster Rapidshare löschen kann. In der uns nun vorliegenden Abmahnung geht es ebenfalls um mehrere Uploads bei Rapidshare, die vom besagtem User auch nach der Löschung erneut hochgeladen wurden. Besonders markant ist jedoch nachfolgender Abschnitt.
    Wie im zweiten Absatz deutlich zu erkennen ist, ist man an den Provider 1&1, die Deutsche Telekom, sowie die Rapidshare AG unter dem Paragrafen 101 des Urheberrechtsgesetzes herangetreten. Dieser stellt den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dar. Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, hat augenscheinlich das Landgericht Bielefeld den Beschluss unterzeichnet. Wie aus dem Rest des Dokumentes hervorgeht, werden dem Betroffenen Uploads bei rapidshare.com vorgeworfen.
    Bei den vorgeworfenen Dateien handelt es sich - wie durch die beauftragte Kanzlei ersichtlich - um Musikwerke der Majorlabels. Konkret wird dem Uploader vorgeworfen, die TOP 100 der Media-Control-Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro. Als Rechteinhaber sind Sony, Warner, EMI sowie Universal aufgeführt. Die Kostennote, welcher der Abgemahnte begleichen soll, liegt bei 3.000 Euro.
    Es scheint, als hätte die Industrie mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nun das ultimative Mittel gefunden, um auch gegen Filehoster vorzugehen, deren Server in Deutschland stehen. Es ist zu betonen, dass eben nur solche durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betroffen sein dürften. Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich zahlreiche Rapidshare-Server in Deutschland befinden.
    Wir werden die vorliegenden Dokumente weiter analysieren und bleiben am Ball. (Firebird77)
    Quelle: Gulli.com

    Rapidshare kann man meiner Meinung nach schon bald richtig vergessen. Ich werde meinen Account auslaufen lassen (läuft noch bis Juli), dann such ich mir einen neuen. Netload.in soll nicht schlecht sein (obwohls in DE steht)
    Bald 14 Jahre auf Free-Hack. Krass wie die Zeit vergeht...
    "Drei Dinge sind unendlich - das Universum, die menschliche Dummheit und die WinRAR-Testversion"

  2. #2
    Bad Times Virus Avatar von Rapter
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    Standard

    Rapidshare kann man echt langsam vergessen -.-


  3. #3
    W32.Lovgate Avatar von Korni22
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    Standard

    naja
    von ul hab ich noch nie was positives gehört...
    auch prem user sollen speed probleme haben (KANN bei dir anders sein, soll keine verallgemeinerung sein

    zu nl:
    afaik steht nur die hp in de, speed probs hatt ich noch nie, nl is echt geil
    ihr könnt zb den acc mit 3 leuten teilen, dann muss jeder nur 1/4 zahlen
    keine trafficlimits, keine ip beschränkung...
    Biete:
    RAT + Stealer Support | Hardware Support | Singe Hash-Cracking


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  4. #4
    Trojaner
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    Heißt dann wohl aufhören mit uppz auf RS..

    UL & NL sind dann wohl die 2 größten Bastionen nach RS


  5. #5

    Standard

    Jop, wobei ich sagen muss, einen Account werde ich mir bei RS nicht bestellen, Uploaded.to hatte bei mir ebenfalls Speedprobleme und brach sogar nach einigen Minuten ab, ja manchmal sogar kurz vor Ende des Downloads, da war der Ärger groß..
    Netload werde ich mir auch mal anschauen
    _n0p3_

  6. #6
    Bad Times Virus
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    naja ich find es sehr schwierig ausser bei rs irgendwelche links zu bekommen .. bei netload z.b. .. die wenigstens sachen werden da geuppt ^^

  7. #7

    Standard

    Es geht ja hauptsächlich ums uploaden, und das kannst du ja bei Netload genauso gut.
    Downloaden von anderen Dateien kannst ja weiterhin, egal wo die hochgeladen werden
    _n0p3_

  8. #8
    Fortgeschrittener
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    lol gulli lässt wirklich keine möglichkeit aus rs. schlecht zu machen. liegt wohl an der engen zusammenarbeit mit fistload. und der chef von den beiden läden, (gulli und fistload) ist auch noch der gleiche.

  9. #9
    DateMake Dialer Avatar von bl0b
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    Standard

    Das ist mal ein unqualifizierter Beitrag. Wenn das wirklich stimmt laufen alle Upper in eine grosse Gefahr geschnappt zu werden und dann ists relativ schnell aus mit Rapidshare da ca. 99% aller Daten auf RS wohl Warez sind.
    Meiner Meinung nach konnte Gulli relativ plausibel darlegen, dass RS wirklich mit den Beamten zusammenarbeitet!

  10. #10
    DateMake Dialer Avatar von bl0b
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    Standard

    Genau
    Für die Produzenten ist es effektiver, die Uploader zu kriegen, da dann das Angebot zurückgeht und es so automatisch weniger Leecher gibt.
    Nach Angaben von RS werden von den Downloadern die IPs nur im Zusammenhang mit dem Traffic gespeichert und nicht mit welchen Files. Das bedeutet, dass die nicht nachvollziehen können, was du dir jetzt genau geladen hast, die wissen nur, dass du zum Beispiel heute schon 300 MB Daten gezogen hast.

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