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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Andreas&Manuel Schmitdlein Gmbh



haXshoT
20.11.2007, 14:31
Hi Community,
Also ein sehr guter Freund von mir, mit dem ich schon viel gemacht habe, hat sich bei www.hausaufgaben-download.de angemeldet. Nun hat er ne Mahnung bekommen (per e-mail ; E-mails sind nicht rechtskräftig oder?). Hier is sie:


Mxxxxx Mxxxx-Rxxxxxxx

Kkkk 5
7688 Lindau
Deutschland


Rxxxx-1xxxxx
Hx-8xxxx
19.11.2007

Sehr geehrte/r Herr / Frau Mxxxxxx Mxxxx-Rxxxxxxx,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Angebot von Hausaufgaben-downloads.de
Seit Ihrer Anmeldung ist nunmehr ein Monat verstrichen, ohne dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch
gemacht haben. Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns,
für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß
nachfolgender Aufstellung in Rechnung zu stellen.

Hausaufgaben-downloads.de

Ihr Zugang zum Datenbankangebot ist noch bis zum 15.03.2008 freigeschaltet. Der hier aufgeführte
Rechnungsbetrag umfasst den gesamten Nutzungszeitraum bis zu diesem Datum; insbesondere entstehen
Ihnen keine weiteren, wiederkehrenden Kosten für die Inanspruchnahme des hier aufgeführten
Dienstleistungsangebots.


Hier noch einmal der Mitgliedszugang für unsere Datenbank:
http://www.hausaufgaben-downloads.de/member/
Sollten Ihre Zugangsdaten nicht mehr vorliegen,
rufen Sie bitte http://www.hausaufgaben-downloads.de/zugang.php auf.


Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des unten angegebenen
Verwendungszweckes bis zum 29.11.2007 auf unsere nachstehend aufgeführte Bankverbindung.
Beachten Sie, dass nicht zuzuordnende Zahlungen oder Teilleistungen keine schuldbefreiende
Wirkung haben.

Inhaber: Online Content Ltd
Konto: 112xxxx
BLZ: 51xxxxxx
Taunus Sparkasse
IBAN: DE73 5125 0000 0001 1214 05
BIC: HELADEF1TSK
Verwendungszweck: 09-BASMLH-108745-xxxxxx

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir
Ihnen unter +49-180-5512050-8 ( 14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) oder
info@hausaufgaben-downloads.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Hausaufgaben-downloads.de - Team



Was muss er befürchten? Soll er bezahlen? Er hat sich nur angemeldet mehr nicht, er hat kein einziges mal die Dienstleistung beansprucht! Bitte um schnelle Antwort!


mfg yannick

l0dsb
20.11.2007, 14:35
Einfach ignorieren... :)

Instailer
20.11.2007, 15:22
Also so wie die Seite jetzt aus sieht muss er wohl zahlen. Da auf der Seite klar auf die kosten hingewiesen wird. Und dann ist es kein Betrug weil die Seite klar auf anfallende kosten hinweißt.

mfg Instailer

SunnyBlacky
20.11.2007, 15:25
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet (Endgeld).

Die muss er zahlen.

Mein Tipp, AGB's immer nach "Euro,€" durchsuchen :wink:

haXshoT
20.11.2007, 15:54
was passiert wenn er es einfach ignoriert???
muss der dann mit einer anzeige rechnen???
welche weitere folgen hat das für ihn???

SunnyBlacky
20.11.2007, 15:57
Als erstes werden wohl Mahnungen kommen incl. Gebühren.

l0dsb
20.11.2007, 16:35
Ok, sorry. :) Früher konnte man es noch ignorieren, als es noch nicht als richtiger Kaufvertrag deklariert war. So sieht's jedoch schlecht aus...

Sunfire
20.11.2007, 16:39
Naja kommt drauf an wie alt ist denn dein kumpel?

ice2k
20.11.2007, 16:47
Auch wenn er unter 18 ist können sie ihn dran bekommen - Da dies nun eine Legal Page ist!

Oder er ist 13 dann haften die Eltern :)

haXshoT
20.11.2007, 16:50
soll er zahlen und gut is? is das sicherste oder?

Sunfire
20.11.2007, 16:54
Naja so einfach ist das nicht ich bin jurist da aber die Seiten auch für abzocke
benutzt werden kann wenn er unter 16 ist ein antrag auf vertragsanulierung stellen weil er nicht wusste was er damit anrichtet ich kenne die seite zu genüge auch die anderen der schmidtlein brüder landen genug bei uns in der Kanzlei.

haXshoT
20.11.2007, 17:08
Er is 15? Also was sollte er dann machen? I-was mit Vertragsanulierung oder so. Soviel hab ich verstanden :roll:

Freepler
20.11.2007, 17:09
Ich würde sagen, er sollte sich versuchen zu wehren :P
Falls diese Agentur ein Verfahren einleiten, besteht für sie Beweispflicht, dass sie nachweisen können z.B. dass er dieses Schreiben erhalten hat und wirklich auch er und kein anderer sich angemeldet hat.

Falls das eine E-Mail war, ist diese auf jeden Fall ungültig.

Falls dein Freund nicht volljährig ist, kann er wie mein Vorposter gesagt hat auf Vertrags-Annulierung bestehen, da er noch nicht Vertragsberechtigt ist.

haXshoT
20.11.2007, 17:12
Er sagt, das sie die IP geloggt hatten das is ja aber noch lang kein beweis der er es bestellt hätte. Also anfechten könnte man auf jeden Fall? Wo sollte er dann hingehen? Gleich zum Anwalt oder was?

achja, die mahnung kam per e-mail! e-mails sind nicht rechtskrätig oder?

Freepler
20.11.2007, 17:16
E-Mails sind nicht rechtskräftig, da die Absender beweisen müssen, dass dein Freund die Email erhalten hat und dies können sie nicht.
Wenn nicht mehr als Emails kommt, einfach ignorieren.

haXshoT
20.11.2007, 17:20
also, solange es bei E-mails bleibt, kann er es ignorieren?. Was ist, wenn er e-mails ignoriert und nun kommt plötzlich ein brief mit einer 2ten mahnung? kann er dann sagen das er keine e-mails bekommen hat?

Also soblad die Post ins haus flattert sollte er bezahlen..

wenn etwas falsch ist verbessert mich bitte :wink:

danke ihr habt mir und meinem freund schon viel weiter geholfen :)

ice2k
20.11.2007, 17:42
lass dir gesagt sein - es wird erst brenzlich wenn ein Brief vom Gericht bzw der Staatsanwaltschaft kommt !

Die Briefe und mails würde ich aber nicht ign. sondern darauf antworten bzw mit den Leuten zu reden.

greetz

haXshoT
20.11.2007, 17:54
2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?

In diesen Fällen ist die Sache sogar noch eindeutiger. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sog. Taschengeldparagraphen (§ 110 BG) zu verunsichern. Häufig funktioniert das auch – viele Leute glauben tatsächlich, dass § 110 BGB in solchen Fällen Anwendung findet. Dies ist aber schlicht Unfug (näheres hierzu siehe

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/

wie sollte er jetzt vorgehen? soll er den typen schreiben, das er den vertrag ausgefüllt hat ohne die genehmigung seiner ellis?

ice2k
20.11.2007, 18:05
Gib doch mal klare Infos ab :

Wer hat das gemacht
Wie alt ist diese Person
Wusste er/sie das es ein Abo ist

usw usw..

haXshoT
20.11.2007, 18:14
mein kumpel...
15...
nein wusste er nich, er hat nur die bestätigung bekommen und dann nichts mehr ... außer der mahnung...

slowley
23.11.2007, 16:57
Also... vielleicht hilft dir das ja...

Waren die Eltern deines Kumpels dabei als er sich dort angemeldet hatte?
- Soweit ich gelesen hatte, waren Sie nicht dabei!

Hat er oder seine Eltern oder ein gestzlicher Vertreter von ihm, innerhalb der 14 Tage kündigungsfrist, eine Kündigung oder Stornierung bei der Firma/Schweineverein (lol) abgegeben?

Also, er ist unter 18, sogar unter 16. Das heißt einfach nur eines, wenn jemand unter 18, einen Vertrag oder eine Dienstleistung im Internet in anspruch nimmt, wo die Eltern nicht ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben, so ist das nicht rechtskräftig. Das andere ist, hat denn die Firma/Schweineverwein, nachgeprüft wie alt der "Kunde" (dein Kumpel) ist?
Wenn nein, warum sind sie dann nicht dem von Gesetz vorgeschriebenen nachgekommen, das Alter zu prüfen bevor Sie eine Geschöftsbeziehung eingegangen sind?

Und JA, eMail sind rechtskräftig (als Mahnung/Vertrag)! Manche Firmen nutzen diese ausschlieslich um Verträge abzuwickeln ---> siehe Serverhoster!

Bei Fragen bitte PM an mich - THX

MfG

shadoxX
30.11.2007, 16:39
wen er noch keine 18ist kan er noch keine kaufverträge unterschreiben also droh mit anwalt der er nicht wusste was er tut usw ^^

Chris K.
30.11.2007, 17:47
emails sind nich rechtskräftig hab ich in der schule gelernt:


Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin plant nach Informationen des Nachrichten-Magazins Spiegel, elektronische Briefe als rechtswirksam zuzulassen.

http://209.85.135.104/search?q=cache:RN5_mVE6y9oJ:www.golem.de/9910/4912.html+e-mail+rechtskr%C3%A4ftig&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&client=firefox-a

wenn er unter 18 is muss er nix zahlen wenn die eltern nicht zugestimmt haben man darf erst verträge abschließen wenn man 18 ist oder die eltern zugestimmt haben oder wenn die kosten sein monatliches einkommen nicht übersteigen.



Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren:

Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit

Daxt
18.03.2008, 23:34
Ha Wie Geil^^ Auf Seite 1 Hab ich gedacht: Hm..bestimmt liest du noch was von den..und dann zack :D wie naice :P

Also..bei mir war es so: Ich hab damals nach einem Songtext für ein Lied gesucht..auf ne Seite drauf..so..rausgesucht..fertig! Ich musste mich aber anmelden..alles durchgeforscht nach €..nix gefunden...

dann..nach 3 Monaten in meinem Postfahc: 1ste Mahnung: Überweise sie 100 €(ca)..

Dann..2te: Überweisen sie 150€ oder blabla
3te: überweisen sie 250 €..blabla..

Dann kam Post vom REchtsanwalt... meine Eltern fragen mich, ich streite erstmal alles kackfrech ab...meine Dad zum Anwalt..bla..ja sowas ist meist nur Fake...ich alles abgestritten... Anwältin hats geregelt, Mussten nix zahlen.

Also..ich würds ignorieren..mein Cousin hat genau das gleiche bekommen, und der hat nichtmal nen Rechner :D

Sowieso..diese GMBH kam schonmal bei Aktenzeichen XY


MFG

Gumball
19.03.2008, 05:54
Achja achja....die Schmidtlein GmbH

Ignorieren? Lass das besser , droh denen mit Rechtsbeistand!Hat bei mir auch geholfen,die haben sich seit dieser ankündigung nie wieder gemeldet! :D

-+-+-+-+-+-+-+
Edit
-+-+-+-+-+-+-+

Les mal Folgendes (http://www.pc-special.net/index.php?option=com_forum&Itemid=26453&page=viewtopic&p=66904)

Nächstes mal google nach "Schmidtlein GmbH" da findste schon genug stuff :roll:

Ne0x
19.03.2008, 08:36
Ist genau das gleiche wie mit den .heute seiten
Einfach Ignorienen, die haben schon über
2934 Anzeigen, Kollege hat mal deren Seite geddost aber die kam leider wieder.
Ignoriere diese Wix... einfach >.<

kackwurst28
19.03.2008, 08:52
Haste schonmal in der Verbraucherzentrale angerufen?

Der Vater oder Mutter von deinem Kumpel soll einen Brief an die Firma schicken und darin soll stehen, dass der Sohn (dein Kumpel) noch Minderjährig ist und somit noch nicht Rechtsfähig ist.
Und die eltern dem Vertrag nicht zustimmen.

Das muss man halt ein wenig besser fromulieren.

In dem Brief kann er dann auch gleich mit einem Anwalt drohen, oder sagen dass sein Anwalt bereits eingeschaltet ist (auch wenn das nicht stimmt, aber dass hört sich immer gut an).

Bei www.lebensprognose.com ging das so mit dem Brief. Dann denke ich dass es hier auch geht.

Und das nächste mal Proxy benutzen und ne fake adresse eingeben bei solchen Seiten^^

505
05.07.2008, 11:40
SO also

er war unter 16 als er den Vertrag geschlossen hat

Also einfach ignorieren wenn post kommt zurück schreiben das er minderjährig ist und fertig

styl0r^
05.07.2008, 11:57
Der Thread ist alt und kramt bitte nicht so uralte geklärte Sachen aus, danke.