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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5100€ Strafe - Real oder Fake?



circa
28.11.2007, 20:38
es gibt folgendes problem:

ein kumpel von mir hat post von den "kuw rechtsanwälten" bekommen. in diesem schreiben heißt es, dass über ein p2p netzwerk an einem bestimmten datum ein film [irgendein porno] runtergeladen wurde ... und nun soll er bis zum 5. dezember 5100€ + 250€ anwaltskosten bezahlen. ich hab das schreiben nie selber gesehen, aber was mir am telefon vorgelesen wurde, klang doch alles recht schwammig.
hinzu kommt, dass keiner im haus via torrent läd ... zumindest keine filme und pornos schon gar nicht ^^ allerdings hat der kerl an dem besagten datum ne lan bei sich gehabt ... was bedeutet, dass rein theoretisch einer seiner gäste diesen film geladen haben KÖNNTE. ich bezweifle das allerdings. meine frage ist nun: wie sollen die weiter vorgehen? einfach ignorieren? anwalt einschalten? oder gleich bezahlen [is ne stolze summe, nicht vergessen] ...

google ergibt zwar, dass wohl schon mehrere briefe dieser art rausgegangen sind [als grund wird immer "torrent" und eine datei/film genannt], allerdings ist für mich nicht ersichtlich, ob das alles nur abzocke ist oder dochn ernstzunehmendes problem.

danke für die antworten ... es eilt ^^

cheers

SunnyBlacky
28.11.2007, 20:50
Wer hat dir denn den Brief vorgelesen?

Also sofern keine Beweise vorhanden sind kannste es ignorieren, denke ich.

circa
28.11.2007, 20:54
die mutter von meinem kumpel hats vorgelesen ... die verarscht mich schon nicht ^^

also was verstehst du unter "beweise"? ... es wird die ip genannt und viel blabla vonwegen provider und überwachung der p2p netzwerke ... allerdings weiß ich selber: schreiben können die viel! es ist ja kein problem, sich irgendnen posnotitel rauszusuchen und den in den brief zu schreiben. naja darum frage ich eben nach ... ob man das einfach ignorieren sollte oder nicht.

kInGoFcHaOs
28.11.2007, 20:57
ignorier es
sowas ist nicht rechtskräftig

1.) deswegen schreibt dich niemals ein rechtsanwalt an!
2.) wändern staatsanwalt
3.) oder die Police kommt persönlich vorbei

Solche beweise sind vor gericht nicht gültig jeder hätte das an deinem pc machen können
nur wenns zur haudurchsungung kommt und das aufm rechner gefunden wird

MfG
King of Chaos
P.S angaben ohne gewähr

circa
28.11.2007, 21:04
ok danke schonma ... sowas hab ich mri ja gedacht, ich war mir aber nicht ganz sicher und suchte bestätigung ... gibt es noch andere meinungen dazu? ich bin für alle antworten dankbar!

karamble
28.11.2007, 21:06
ich habe mal konkret gehört das das Recordlabel 3P seinerzeit Alben von Xavier Naidoo auf einen P2P Server zum download angeboten haben. Die Download-Aktivitäten wurden mitgeloggt und anschliessend wurden die Leute von Anwaltsseiten "abgemahnt". Ich denke der Wortlaut des Briefes lautet daher - bei einer einmaligen Zahlung von XXX € wird von einer Strafrechtlichen Verfolgung abgesehen. Ob die jetzt vor Gericht ziehen und inwiefern die Beweise zivilrechtlich von Belang sind müsste man mal in nem Jura-Studenten-Forum erfragen ;)

Damals ging es um eine Summe von 250 € die die Betroffenen gezahlt haben. Der von dir erwähnte Fall spielt da ja schon in einer ganz anderen Liga, dadurch wirkt er für mich etwas unglaubwürdig da ich bezweifle, dass du, falls du vor Gericht verlieren würdes, eine 5000 € Strafe bekommen würdest.

PS: Staatsanwalt und Anwalt ?!? Strafrecht und Zivilrecht = 2 Paar Schuhe
Ein Beispiel: Du bist Graffiti-Maler und wirst von der Polizei geschnappt und dir wird ein Prozess gemacht. Sagen wir in 20 Fällen der Sachbeschädigung. Strafrechtlich spricht dich der Richter frei und das Verfahren wird eingestellt. ICH als Privatbesitzer kann DICH, -obwohl du freigesprochen wurdest- trotzdem Zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen... und mit einem guten Anwalt gewinnen. -Alle 20 Leute könnten einzelne Verfahren gegen dich starten....

Ich hoffe ich konnte helfen, habe aber keine Pauschallösung parrat. Frag beim Verbraucherschutz oder in Jura-Boards einfach mal nach. Besser als das gefährliche Halbwissen von uns! ...Viel Glück...

circa
28.11.2007, 21:12
ok vielen dank ... ich werde alles so weiterleiten, wie es mir gesagt wurde ^^ danke nochmal, für die schnelle hilfe.

Instailer
29.11.2007, 14:08
Wenn du mir mal die Rechtsanwaltkanzlei sagen könntest bzw. den Namen des Rechtsanwaltes.
Es wird wahrscheinlich kein Fake dein Freund sollte nur auf das schreiben der Staatsanwaltschaft warten dann ist es sicher. Meistens ist die Staatsanwaltschaft etwas langsamer als die Rechtsanwaltschaftskanzlei. Weil die Rechtsanwaltskanzlei verdient dickes Geld damit.
Rechtsgültig ist es erst wenn dein Freund das schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen hat. Dieses müsste aber bald eintreffen.
Dann muss er zahlen bzw. vor Gericht diese Sache klären.

mfg Instailer

ice2k
29.11.2007, 16:11
Auch hier gibt es 2 möglichkeiten:

1. Das Geld sofort bezahlen damit die Sache nicht vor Gericht kommt!
2. Du glaubst es ist Fake und wartest ab was noch kommt - Sollte ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommen bist du am a*** , wenn nicht - Glück gehabt :)

circa
29.11.2007, 18:03
ich bin noch immer der meinung, dass dasn fake is ... weil die NIE über torrent laden ... und wie gesagt schon gar keine filme oder wie beschrieben pornos.
naja hier die anwaltskanzlei: http://www.rae-su.de/antipiracy.html, im schreiben wird von der kanzlei KUW Anwälte gesprochen, google ergibt jene seite dort oben. wenn man sich die seite mal anguggt findet man einen link, der auf einen thread im gulliboard verweist ... ehem in meinen augen irgendwie seltsam :/
ok also ich werd meinem kumpel sagen, er soll auf das schreiben des staatsanwaltes warten ... danke nochmal.

Sh0nix
29.11.2007, 19:49
Also erstmal als Besitzer eines Inet Anschlüsses ist der Besitzer für sämtliche aktivitäten haftbar zumachen. Wenn das halt wer anders runtergeladen hat muss wohl dein Freund das bezahlen hart und unfair -.- Rechtsstaat halt.
Genauso wenn jemand in dein Wlan netz eindringt und mist macht bist du dafür verwantwortlich -.-

Mfg

ScaR
29.11.2007, 19:55
Was auch komisch vorkommt ist das sofort eine Summe genant wird.
Wird sowas nicht erst bei einer Verhandlung festgelegt?
Also ich glaube es ist ein Fake.

Fiery Angel
29.11.2007, 20:06
Genauso wenn jemand in dein Wlan netz eindringt und mist macht bist du dafür verwantwortlich

:shock: Aber nicht wenn das gesichert ist...das eindringen in GESICHERTE Netze ist illegal, und da hat dann der Eindringling für zu haften, wenn man ihn erwischt. Ist das Netz aber nicht gesichert, ist das grobe Fahrlässigkeit, dann muss man selber zahlen :wink:

circa
29.11.2007, 21:22
einbrüche in ein netzwerk muss man aber erst nachweisen ;)

sooo ... mein kumpel hat aber kein wlan ... und ob das einer der paar leute von der lan geladen hat bezweifle ich. er wird die aber nochmal fragen, soviel steht fest.

auf jeden fall hat sich der anwalt vom vater eingeschaltet und der kümmert sich drum ... aber ich freu mich natürlich stetig über eure meinungen, die ich auf jeden fall weiterleiten werde!

krallx
30.11.2007, 10:08
ignorieren ist der falsche weg, du MUSST antworten, denn wenn die dir nen brief geschrieben haben ist es eine rechtskräftige mahnung, slebst wenn du nichts verbrochen hättest müsstest du die mahngebüren zahlen! auch wenns von ner dobiosen firma kommt, nie ignoieren! Droh ihnen lieber mit rechtlichen schritten gegen sie und das du deren beweisführung anzweifelst

circa
30.11.2007, 15:45
sicher, dass man selbe für die kosten aufkommen muss? stell dir vor, ich verklage dich wegen raupkopiererei ... kann dir aber nix nachweisen. musst du dann trotzdem die gebühren bezahlen? ich denke nicht ... hmmm aber wie gesagt, der anwalt kümmert sich schon drum. könnte man die nicht verklagen wegen ... verleumdung oder son quatsch? ^^

krallx
30.11.2007, 17:55
als privatperson kannst du nicht mahnen, nur fristen setzen z.b. und dann anzeigen, den rest übernimmt dann die staatsanwaltschaft bzw. polizei