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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gefahr im Verzuge - Was darf durchsucht werden???



kInGoFcHaOs
12.02.2008, 14:21
Hallo,

so Polizei steht vor der tür:
Gefahr im verzuge : Hasudruchsuchung ohne richteriliche beschluss

sooo in dem Beschluss geht ja dann auch was durchsucht werden DARF!!!

und wie ist das dann bei Gefahr im verzuge???!!!
Was dürfen sie durchsuchen!?

MfG

d3rem0
12.02.2008, 14:27
soweit ich das weis musst du der polizei keinen zutritt gewähren wenn sie keinen richterlichen beschluss haben wiederum wenn sie kommen und du dich denen quer stellst haben sie in ner halben stunde den beschluss dann dürfen sie alles durchsuchen

Grunz
12.02.2008, 14:34
kommt drauf an, den richterlichen beschluss, bekommt die polizei net so ohne weiteres. die müssen schon ein guten grund habn.

Alter-Ego
12.02.2008, 14:35
Klar dürfen die auch ohne Beschluß durchsuchen , eben dann wenn Gefahr im Verzug ist (verdunklungsgfahr ...) allerdings muß dann der richterliche Beschluß innerhalb von 24 Stunden rückwirkend beantragt werden.

Bei der Durchsuchung können die Beamten alle vom Verdächtigen genutzten Räume und Nebenräume durchsuchen, also alles.

Sedna
12.02.2008, 14:40
Hä auf deutsch können die machen was sie wollen ???

Und sich dan einfach später den beschluss hollen ??

Na super toller RechtsStaat ....

Hab ichs richtig verstanden ? ^^

mFg

kInGoFcHaOs
12.02.2008, 14:40
klar dürfen die ne dursuchung machen -.-

sonst würd ich ja ned fragen

Danke Alter-Ego.

Werde mich morgen im gericht beim Staatsanwalt nochmal erkunden.

Nein ich stehe nicht vor gericht.

Instailer
12.02.2008, 18:34
Es darf nur wenn bestimmte Punkte vorliegen dieses Eilantrag genutz werden. Computerkriminalität zählt wohl kaum dazu.

Gefahrenbegriffe

-Gefahr:

eine konkrete Gefahr, das heißt eine Sachlage, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird

-gegenwärtige Gefahr:

eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht

-erhebliche Gefahr:

eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder der Bestand des Staates

-Gefahr für Leib oder Leben:

eine Gefahr, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht;

-Gefahr im Verzuge:

eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird

--------------------------------

Was dürfen sie durchsuchen?
Alles was im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt ist!!!

Quelle: Wikipedia

kInGoFcHaOs
12.02.2008, 19:24
wenn man keine ahnung hatt .....


gefahr im verzuge = verdunklungsgefahr

kann bei jeglichem tadbestand genutz werden indem es beweise gibt, die der angeklagte möglicherweise verschwinden lassen kann!

black_x_s
12.02.2008, 22:33
Wie wärs mal nach ganz oben schauen in der Kategorie "Rechtliches" wo dick mit rot und nem wichtig davor der Beitrag "Hausdurchsuchung" markiert ist. :wink:
Und weil der Beitrag ziemlich lang ist und da einiges zu lesen dabei ist, ist ganz unten noch ein Video dran gehängt (für alle Lesefaulen, bietet außerdem noch zusätzliche Informationen), was eigentlich alle Fragen in dem Post hier schon vorher hätte klären sollen und der Post damit überflüssig gewesen wäre. :)

Schönen Abend noch [/quote]

kInGoFcHaOs
12.02.2008, 23:02
da wird die frage nicht beantwortet

ich kann stickys lesen -.-'

ausserdem in dem Video des ich schon 6 mal gesehen habe wird behauptet:
Das Gefahr im Verzuge so nichtmehr geht das die einfach durchsuchen können!

Richter & Rechtsanwalt & Staatsanwaltschaft hatt mir heute was anderes gesagt

black_x_s
12.02.2008, 23:10
naja
Wenn ich mcih recht entsinne sagt der Anwalt, dass die das eigentlich nicht dürfen aber die meisten Polizisten das nicht mitbekommen haben und trotzdem machen. Wenns nicht so war dann hab ich das woanders gelesen und sry.
Aber in dem Video wird auf jedenfall gesagt was durchsucht werden darf und wird und wie es weiter geht (siehe Nebengelasse/Hosentaschen/etc.) und es wird auch gesagt wann Gefahr im Verzug auftritt (ich erinnere an das Beispiel mit der unbeschrifteten DVD und den Krümelartigen Substanzen).

und wie ist das dann bei Gefahr im verzuge???!!!
Was dürfen sie durchsuchen!?
Mit anderen Worten... die Antwort auf die Frage was sie durchsuchen dürfen.

dragonlance1887
12.02.2008, 23:28
also ich habe es selber mal erlebt es war ein Samstag morgen ca 11uhr klingelt es da steht die kripo vor meiner tür wegen illegalen downloaden ect. standen sie vor meiner tür samt rohlinge rechner modem usw alles mitgenommen habe alles nach ca 4 monaten wiederbekommen aber ich frage mich bis heute wieso es kein ärger gab bei fast 400gb musik filme hmm

Chris K.
13.02.2008, 13:48
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20010220_2bvr144400.html

in irgendeinem ccc video wurde gesagt das es dieses " gefahr im verzug" nicht mehr gibt da es gegen ein eu gesetz verstößt, die haben gesagt das man ohne beschluss niemanden reinlassen muss. Wenn ich das video noch wieder finde editier ich link rein

K1ngC0bra
13.02.2008, 13:54
Du musst sowieso nicht mithelfen, dazu gehört auch aufmachen. Auch schrank öffnen etc. Kannst bei na Durchsuchung auch Fernseh sehen :)

Entweder Brechen die die Tür mittels Schlüsseldienst auf ;) oder sie machen nichts. Wenn sie nen schlüsseldienst holen würde ich meinen Rechtsanwalt auch mal beauftragen vorbeizuschauen^^

Nobody.
13.02.2008, 14:45
aslo habe das schon öffter durch zwar nich mit computer zeugs aber sagen wir mal mit naturalien.. ohne beschluss musst du keinen rein lassen auch wenn sie dir das weiss machen wollen wenn sie dir keinen zettel vor die nase halten einfach tür zu und gut ist. wenn sie doch was haben und du wohnst z.B. bei deinen eltern haben sie nicht das recht alle wohnräume zu durchsuchen sondern einzig und allein dein wohnraum.

Reaper14
13.02.2008, 21:01
also Nobody du meinst wenn die bullen kommen kann ich sagen das ist nicht mein zimmer(ich hab 2)das ist das zimmer meiner schwester und schon dürfen sie es nicht mehr durchsuchen?

mfg Reaper

Jesper
13.02.2008, 21:08
ok koc, also wenn du was wüssen möchtest was du so bei einer hausdurchsuchung machen sollst/darfst nicht darfst wie auch immer dann schaue hier:


http://www.free-hack.com/viewtopic.php?t=34903

hier den text durch

und dir: http://www.isnichwahr.de/r23187-sie-haben-das-recht-zu-schweigen-23c3-.html

das video an.

viel glück ;)