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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige wegen falsche eingaben. (Simply)



wadek
22.02.2008, 13:54
Hallo,

Ich habe ein Problem, ich habe mir simkarten bestellt von Simply, alles kostenlos. Ich habe aber falsche bankdaten eingeben. Jetzt wollen die schweine das ich 40€ bezahle wegen falschen eingaben. Ist das rechtlich?
Die drohen mir mit anzeigen usw. Briefe vom Rechtsanwalt hab ich auch schon bekommen. Ich habe mit den Handykarten kein bischen Telefoniert, die sind mit 5€ startguthaben angekommen. Also nix telefoniert hab ich.

Und nach eigenen angaben bin ich erst 15jahre alt. Er sagte wegen falschen angabe von alter und bankdaten soll ich 40€ strafe zahlen.

Bitte hilfe? gib es irgendein § wo es nicht verpflichtet ist sowas zu machen? was kann ich tun.

daimler
22.02.2008, 14:02
Mach das sonst wirste Anwaltskosten usw. nocj tragen müssen. Kumpel hatte ähnlichen fall wegen 50€war das zum Schluss durfte er knapp 200 zahlen ^^

mtf-taker
22.02.2008, 14:07
ich rate dir auch, dass du die 40€ zahlst, denn deine "tat" -> "datenfälschung" ist verboten. und wenn du nen prozess durchführen willst, denke ich net, dass du durchkommen wirst. es sei denn, du wärst deiner tat nicht bewusst gewesen, sprich betrunken. aber ist zu schwer sowas zu beweisen und allerdings dürftest du ja kein alkohol trinken ^^

wadek
22.02.2008, 14:09
Ja toll, verträge kann ich erst mit 18 Abschließen, was ich noch nicht bin.

mtf-taker
22.02.2008, 14:12
ja das stimmt schon. eigentlich ist der vertrag nichtig, aber weil du dein geburtsdatum gefälscht hast, damit du 18 jahre bist, ist dies datenfälschung.

Rechtlich korrekt, hätte dein vater/deine mutter die simkarten bestellen müssen, da sie deine vormundschaft sind.

Blokkmonsta
22.02.2008, 14:15
lol is mir auch schon ma passiert ... emphele dir zu zahlen xD

wadek
22.02.2008, 14:19
Ja und was ist damit? kann mir das weiterhelfen


§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) 1Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. 2Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

§ 109 Widerrufsrecht des anderen Teils

(1) 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. 2Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.

(2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.

mtf-taker
22.02.2008, 14:33
hilft dir nicht wirklich weiter.
diese punkte kommen eigentlich bloss zum zug, wenn du den vertrag vor ort unterschreibst.
ich nehme an, du hast deine simkarten per internet bestellt und da ein falsches geburtsdatum angegeben.

Du kannst schon das wiederrufsrecht einbeziehen, doch bin ich mit dem deutschen recht dafür zu wenig involviert. -> live in switzerland ^^

ice2k
22.02.2008, 17:58
Du bist noch keine 18 Jahre alt d.h. du kannst keine Verträge , Abos oder Geschäfte (über dem Einkommen deines Taschengeldes abschließen)

So kannste den das schreiben , dann können die dir garnichts mehr !

Sh0nix
22.02.2008, 18:06
LoL Quatsch @mtf-taker
Sicher gilt das selbe Gesetz auch im Internet.
Deine Eltern können einfach den Vertrag wiederrufen. ALlerdings könnte das vllt etwas schwierig werden wie die Firma da druck macht. Bezahl lieber das Geld und du bist dir 100% sicher und 40euro sind nicht die welt ;)
Mfg

ice2k
22.02.2008, 18:27
unter 18 -> Vertrag wird nichtig -> ohne Vertrag keine Geldansprüche !

Sh0nix
22.02.2008, 18:30
Stimmt schon nur das er es bewusst gemacht hat. Da bleibt noch der versuchte Betrug was auch eine Straftat ist...
Mfg

ice2k
22.02.2008, 18:32
sehr richtig Philip[p] !

Nur muss das ihm erstmal einer Nachweisen - Dafür müsste ein Rechtsverfahren eingeleitet werden und das macht niemand bei einem Streitwert von 40 euro :)

xsjpp
10.03.2008, 23:35
Wie oft soll es ice2k denn noch wiederholen. Für den Threadstartet ist es wohl schon zu spät aber für alle anderen:

Gemäß §106 BGB gilt ein unter 18 Jähriger als Beschränkt Geschäftsfähig und kann keine rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben. Außnahmen im BGB sind der sog. Taschengeldparagraf §110, vorherige Einwilligung der Erziehungsberechtigten §183, Genehmigung der Erziehungsberechtigten §184 und ausschließlich Vorteilhafte Rechtsgeschäfte §107.

Da hier nie ein Vertrag zustande gekommen ist, muss und kann auch keiner widerrufen werden.

Es reicht, wenn die Erziehungsberechtigten eine Kopie des Personalausweises in Verbindung mit dem Hinweis, dass auf Grund der beschränkten Geschäftsfähigkeit kein Vertrag geschlossen werden konnte, an die Firma schicken.