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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : drogen erwischt | strafe?!



PSP_GIGA
29.06.2008, 16:35
moin


also ich erzähl erstmal die vorgeschichte

paar freunde sind in ein feriencamp gefahren und ich bin mitn zug hinterher und bin nebenan auf ein campingplatz mitn zelt gefahren

so einer der mitn bus ins feriencamp gefahren ist hatte weed dabei!

etwas davon gehörte auch mir aber davon was mit gehörte gibt es keine spurn mehr nichts mehr da!

und er wurde halt mit seinem erwischt!

ich bin nach hause gefahren und wusste noch nicht das sie erwischt wurden hab vornhin einen anruf bekommen

der typ hat gesagt das ich das mitn zug mitgenommen habe das stimmt aber nicht!
von meinem ist ja auch nichts mehr da

wie ist das jetzt?

es wurde gesagt das vllt hausdurchsuchungen gemacht werden
ich hab von der polizei aber noch nichts gehört

und wenn ich aussage sag ich ich hatte nichts und hab auch nichts mitgenommen

könnt ihr mir ein paar tipps geben?

und bei ner hausdurchsuchung nehmen die dann auch den pc mit?

bedanke mich schonmal für antworten

nrxpro
29.06.2008, 16:39
hmm wenn du das weed geraucht hast und du einen Drogentest machen must bist du gefi*k da man das noch nach glaub nem Monat nachweisen kann
bin mir aber nich sicher

Awatar
29.06.2008, 16:43
Nur wenn sie die Haare testen.

Aber das machen sie so gut wie nie. (in den Haaren ist es bis zu 10 Jahren nachzuweisen... Ausser du schneidest sie halt immer wieder ganz kurz, dann is es halt etwas weniger.)

Aber aus dem Blut ist es bereits innerhalb von 12 Stunden restlos verschwunden.
Und falls du auf Nummer sicher gehn willst trink paar Liter Orangen-Saft.. Das soll helfen^^

Genix
29.06.2008, 16:49
Ich würde mir da keinen allzu großen Kopf drüber machen! Ich weiß ja nicht wie alt du bist, wenn du 18 Jahre oder älter bist, kann dir das eigentlich scheiß egal sein, weil selbst wenn sie idch auf THC testen, kannst du einfach sagen, dass du 'n gemütliches Wochenende in Amsterdam verbracht hast!

Ach ja, 'n Kumpel von mir schwört darauf, dass wenn man literweise Milch trinkt, keine Spur mehr vom THC im Blut und Urin ist, kannstes ja mal testen ;)

Hallifax
29.06.2008, 16:54
lol,sowas hab ich ja auch selten gehört...

nya,soweit ich weiß ist doch der konsum nicht strafbar,sondern nur der besitz!!! (gilt glaube nur für weed, also kein chemo zeug oder so)


das heißt, wenn dein kumpel gefickt wurde mit dem zeug, muss er die suppe wohl alleine löffeln...
schließlich hattest du ja wohl keins bei dir. und hausdurchsuchung -warum? weil du vielleicht ne plantage im hinterzimmer hast xD

du bekommst höchstens nen btm stempel. aber wie gesagt, dass auch nur, wenn du ne große menge dabei hattest und sie dich dann auch deswegen hops genommen hätten...


*nya,nehme selber kein zeug,aber müsste im großen und ganzen so stimmen*

Unbekannt.exe
29.06.2008, 16:55
und bei ner hausdurchsuchung nehmen die dann auch den pc mit?

Nein, wenn die nur wegen dem "Weed" da sind dürfen sie deinen Pc nicht mitnehmen öä !

SMiN.t
29.06.2008, 16:55
Ist es nicht so das wenn man mehr als 20g bei sich hat erst an den eiern gepackt werden kann?
irgendwie sowas hab ich mal gehört xD
Sorry wenn ich falsch liege

PSP_GIGA
29.06.2008, 17:05
ich hatte nicht viel dabei ca 3g aber davon ist ja nichts mehr da auch keine tüte oder sonst was wo das drinne war!

ich bin 16

nur er hatte noch weed.


ich muss aber die polizei noch überzeugen das ich das nicht mit in das camp genommen habe war ja auch nciht so!

weil er hat das erzählt das ich es mitgenommen habe aber er hat es mitgenommen!

Genix
29.06.2008, 17:06
Ist es nicht so das wenn man mehr als 20g bei sich hat erst an den eiern gepackt werden kann?
irgendwie sowas hab ich mal gehört xD
Sorry wenn ich falsch liege
20 Gramm :shock: Nene, das ist viiiel weniger!

@unbekannt.exe: Wenn er Pech hat und die haben 'nen Durchsuchungsbefehl, dann können die den PC, theoretisch, mitnehmen! Aber die Wahrscheinlichkeit ist relativ gering! Er sollte halt nur gebrannte CD's und sowas wegräumen, wenn die Bullen sowas sehen machen sie Gebrauch vom sog. "Zufallesfund". Das Gesetz des Zufallsfunds ist in Deutschland zulässig und wird wie folgt definiert:



Als Zufallsfund bezeichnet man im Strafverfahrensrecht ein Beweismittel oder einen Hinweis auf eine Straftat, der im Rahmen von Ermittlungen wegen einer anderen Straftat durch Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll) gefunden wird.

Wenn die Staatsanwaltschaft zum Beispiel Ermittlungen wegen der Bildung einer Kriminellen Vereinigung einleitet und bei einer Durchsuchung in der vermeintlich konspirativen Wohnung zwar keinen Hinweis auf eine kriminelle Vereinigung, wohl aber Drogen findet, dann sind diese Drogen ein Zufallsfund. Sollte im o.g. Beispiel das Rauschgift zuzuordnen sein, ergibt sich ein neuer Tatverdacht, welcher möglicherweise eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme nach zulässt. Weiteres Beispiel: Bei einer Durchsuchung wegen unerlaubten Glücksspieles werden größere Mengen hochwertiger Lederjacken mit abgerissenen Etiketten gefunden, die sich nicht zuordnen lassen.

Sprich: Wenn die Bullen irgendwas sehen, was auf eine Straftat hindeutet, sind sie gezwunegn(!) dem nachzugehen, andernfalls riskiren sie ihren Job und ggf. sogar 'ne Anzeige wegen Strafvereitelung!

Hallifax
29.06.2008, 17:08
ich hatte nicht viel dabei ca 3g aber davon ist ja nichts mehr da auch keine tüte oder sonst was wo das drinne war!

ich bin 16

nur er hatte noch weed.


ich muss aber die polizei noch überzeugen das ich das nicht mit in das camp genommen habe war ja auch nciht so!

weil er hat das erzählt das ich es mitgenommen habe aber er hat es mitgenommen!


dann würd ich mir keinen kopf machen und einfach sagen er lügt. wie gesagt müssen sie DICH mit BESITZ erwischen...

Awatar
29.06.2008, 17:08
Wasn das überhaupt fürn Kumpel der das auf dich abwälzen will, wenn du an dem Tag ja nichtmal was dabei hattest!?

Bzw: auch wenn du was dabei gehabt hättest, sowas macht man nicht cO

maoshe
29.06.2008, 17:09
ich würde mal sagen, dass der kein echter kumpel is, wenn er dich verpfeift.....

Genix
29.06.2008, 17:14
Also eigentlich hast du echt nichts zu befürchten, die Bullen müssen dich inflagranti erwischen, wenn du das Zeug dabei hast! Aber selbst dann ist noch nicht alles vorbei, bei mir jedenfalls war's mal so: Ich bin zufällig in 'ne kleine Kontrolle geraten, war auf so 'ner bekackten Kirmes und ich hatte das Weed im Portomone. Die Bullen haben mich nach meinem Ausweis gefragt, ich hab das Portmone rausgeholt und der eine von denen (waren zwei) meinte, dass er mal mein Portomone sehen wollte, ich war natürlich 'n bisschen eingeschüchtert und nervös und hab ihm das Portomone gegeben!
Er zieht also meinen Ausweis raus, sieht das Weed und guckt mich voll eindringlich an. Ich hatte voll Schiss :D Der hat aber nix gesagt, hat mich noch nichtmal ermahnt oder so, komischer Vogel:)

PSP_GIGA
29.06.2008, 17:20
der ist bei mir jetzt auch unten durch bei vielen andren auch

ich sortier lieber trotzdem etwas aus mit gebrannten cd`s und so sicher ist sicher^^

mal gucken was so in den tagen passiert vor der strafe hab ich nicht so angst eher vor meinen eltern :/

die polizei kann mir eigentlich garnichts weil der konsum ist nicht strafbar oder? nur das bestizen? war das nicht so hatte das mal i.wo gehört

Awatar
29.06.2008, 17:33
In der Schweiz (dem kleinen grossen Kifferland ;) ) ist es so, dass du Weed auch selber anfpflanzen kannst.

3 Pflanzen Pro Erwachsener im Haushalt.

Wenns mehr ist, und die Bullen vor der Blütezeit können sie dir nix anhaben, sondern dir nur sagen du sollsts wegwerfen..

Der Besitz von Weed in der Schweiz ist auch nicht wirklich streng verboten.. So kleine Mengen sind kein Problem, aber bei grossen Mengen haben sie den Verdacht auf den Verkauf... Und dann gibts Aua ;)

PSP_GIGA
30.06.2008, 00:24
ich hab da mal was interessantes gefunden
was vllt noch ein paar interessiert:

http://www.drogen-aufklaerung.de/texte/s...anabis03.htm#21

unter Punkt 2.3 steht bis wieviel g eingestellt wird

das komplette faq ist eigentlich recht interessant

dioXin
30.06.2008, 23:25
ich hab jetzt nicht alles gelesen aber:
1. du musst nichts sagen
2. du solltest zu allem wiederspruch einlegen
3. Es ist NICHT Pflicht zu einer Polizeilichen Anhörung zu erscheinen,
Drogentests sind allerdings pflicht glaub ich.

hannes
01.07.2008, 00:13
um nochmal auf die mengen zurückzukommen, die man bei sich haben darf:
man darf eine kleine menge davon bei sich haben, was jedoch als kleine menge angesehen wird ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich... so ist in berlin glaube ich 15 gramm... in nrw aber nur 6 oder so.. hie rmal ein link zu nem film wo das drin vorkommt.. hab aber kb mir deslahb den film nochmal anzuguckn...^^

http://crypt.best-movies.us/go.php?id=9591

ich glaub der wars.. ansonsten unter www.best-movies.6x.to unter dokumentationen gucken...

ansonsten viel glück

_kill3r_
01.07.2008, 01:09
Eh komm nen bissel länger suchen dann findet man die antwort (hannes das stimmt nicht).


Sowohl der Anbau als auch der Besitz von Marihuana sind in Deutschland strafbar gemäß §29 a Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (siehe auch: geringe Menge). Der Konsum selber wird jedoch nicht im Betäubungsmittelgesetz erwähnt.
So sagt es das Gesetz!

PSP_GIGA
01.07.2008, 12:39
von nem kumpel der vater hat angerufen und ich muss vllt vors gericht -.-

aber ich hab noch keinen brief oder sonstwas bekommen!

der vorfall war sonntag und heute ist dienstag und immer noch nicht von denen gehört

ist das normal das es so lange dauert?

hannes
01.07.2008, 13:00
das dauert...^^ die deutsche bürokratie halt...

The real Spike
05.07.2008, 11:05
Erstmal, würd ich mich bei den Anscheissern bedanken, dann is egal was passiert, Hausdurchsuchung, glaub ich nich, es kann dir nichts mehr nachgewiesen werden, da du ja nichts mehr hast und es kann nicht bewiesen werden, dass du zu dem Moment was hattest.

PND

heatshock
05.07.2008, 11:17
darüber:
http://www.postpla.net/drogen/thc-bleibt-solange-blut-urin.4733.html
würde ich mir mehr sorgen machen..

DaPolo
05.07.2008, 12:16
Und nochmal zum Thema Besitz:

Im Laufe der Jahre 2006 und 2007 änderten mehrere Bundesländer ihre Grenze, so dass es im Sommer 2007 nur noch drei Grenzwerte gibt: Berlin, Bremen und Niedersachsen setzen die „geringe Menge“ bei 15 Gramm an, Mecklenburg-Vorpommern bei fünf Gramm. Baden-Württemberg betrachtet drei „Konsumeinheiten“ als geringe Menge. Als Konsumeinheit werden oft 2 Gramm betrachtet, so dass dort sechs Gramm als Grenze gelten dürfte. Alle übrigen Bundesländer haben sechs Gramm als geringe Menge festgelegt

Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Geringe_Menge)

hannes
05.07.2008, 12:41
genau das meinte ich mit meinem betrag vorher...
dann hab ich wohl recht @ _kill3r_

Cango007
05.07.2008, 12:49
hmm wenn du das weed geraucht hast und du einen Drogentest machen must bist du gefi*k da man das noch nach glaub nem Monat nachweisen kann
bin mir aber nich sicher
Also soweit ich weiß darf man bekifft sein !
und auch nicht mehr also, kein besitz.
z.b. wenn ein joint an einen baum hängt kannst du dran ziehen ;)