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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Impressum auf Internet Seiten



Whit3z
08.07.2008, 22:55
Hallo Leute,

ich hab mal gehört, dass man verpflichtet ist, wenn man eine Homepage betreibt, ein Impressum mit Real Daten, auf die Seite zu setzen.

Ist ja, z.B. auch bei Free-Hack so oder bei hoohead ...


Wenn das stimmt,

wieso muss man das tun??
was passiert wenn nicht???

die können ja nich jede Seite im Netz überprüfen ... lol


MfG
White Window

2called-chaos
09.07.2008, 03:08
Du musst laut Telemediengesetz ein Impressum auf der Seite haben sofern die Seite nicht zu Testzwecken online ist sondern mit der Absicht online zu bleiben...

Was jetzt genau ins Impressum gehört weis ich nicht genau jedenfalls ist Telefon keine Pflicht (es gibt ja auch Leute ohne Telefon ^^).
Aber Adresse und Name muss definitiv drinn stehen und wenn deine Seite gewerblich ist auch Steuernummer und so nen Driss.

Wieso man das tun muss --> Gesetz (nicht unbedingt sinnlos ausnahmsweise ^^)
Was wenn nicht? Tja Abmahnung. Um damit die Aussage "die können ja nich jede Seite im Netz überprüfen" aufzugreifen...
Es gibt Anwälte die nichts anders machen als Seiten zu suchen die in irgendeiner Form gegen das Gesetz verstoßen und mahnen die ab und wollen Geld haben...

Manche Anwälte verdienen ausschließlich damit ihr Geld also da kann schnell jemand drauf kommen...


Mfg

Chaos

PS: Wie immer ohne Gewähr (*Peng* ^^)

DvdRom
09.07.2008, 03:52
FH ist im Ausland gehostet, und brauch desswegen kein Impressem btw

hier nochmal das Telemediengesetz dazu

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die ladungsfähige Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer. 5 (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.

2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.

3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.

4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.

(2) Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopfund Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.

(3) Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt. Abschnitt 3 Verantwortlichkeit

Whit3z
09.07.2008, 06:06
Okay,
danke euch beiden!

Nur diese komischen Anwälte die nichts besseres zu tun haben, als den ganzen Tag Webseiten zu untersuchen,
wie wollen die einen Webseitenbetreiber anklagen, wenn er überhaupt keine Angaben zu seiner Person gemacht hat??

Ich meine wie wollen die dem die Abmahnung, dann zustellen, wenn sie keine E-Mail und auch keine Anschrift von ihm haben?

Vielleicht könnten die sich an den Hoster wenden, weiß aber nicht ob das geht.
Selbst wenn, bei so Free-Hostern wie Kilu.de oder Funpic muss man nichma ne Andresse eingeben, glaube ich ...

ichbins
09.07.2008, 06:52
durch den Whois auszug

z.b.
http://www.whois.to/lala.de

gruß

par0noid
09.07.2008, 07:11
Anwälte machen sich bei SubDomains z.B. .de.vu oder .6x.to generell nicht die Mühe den Administrator zu identifizieren.
Die krallen sich Homepages mit Toplevel Domains und dann kann der jenige entweder eine Strafe zahlen oder bekommt eine Abmahnung.
Um herauszufinden wer der Administrative Ansprechpartner ist können Dienste wie:

www.denic.de (.de Domains)
www.whois.to
www.whois.sc

ect. genutzt werden. Einfach in Google mal "whois" eingeben.

meteor45
09.07.2008, 09:36
ist schon scheiße das mit dem impressum in vielen anderen ländern ist ein impressum keine pflicht

2called-chaos
09.07.2008, 14:20
@DVD.ROM:
Es geht nicht darum wo die Seite gehostet ist! Sondern um die Person die die Seite leitet und wenn der in DE wohnt muss er ein Impressum führen nur auf nem ausländischen Server wird das was schwerer ^^---

Mfg

Chaos