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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschenkt oder doch nicht?



ice2k
02.10.2008, 01:02
Moin ,

also ein Kollege von mir ist Amerikaner und vor etwa 5 Monaten ist er zurück in die USA !

Ich und paar Kumpels haben dann noch die Wohnung leer gemacht , dort stand eine Xbox360 und ein Flat.

Ich hab ihn dann halt angerufen und gefragt was ich mit den sachen machen soll - er meinte ich könnte das geschenkt haben er bräuchte das nicht mehr (haben auch 3-4 Kollegen mitgehört am Handy)

So , jetzt ist der Affe wieder in DE - Haben uns dann getroffen und als ich ihn dann nachhause gefahren habe meinter er nur "Ja bring mir morgen noch die Xbox etc vorbei)

Ich hab natürlich nein gesagt , er besteht aber auf die sachen!

Also wie sieht das jetzt aus? Muss ich ihm die sachen zurück geben oder kann ich das behalten? (rein Rechtlich natürlich)

Bitte nur Leute antworten die auch wirklich ahnung haben !

gratz

Kan!
02.10.2008, 01:08
Naja ich denk mal wenn du Zeugen hast das er sie dir geschenkt hat dann kann er nichts machen...

Aber als Freund gibt man ihm doch die Sachen wieder.... ^^

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen x)

ice2k
02.10.2008, 01:12
Ich danke dir Kan! - das hilft mir richtig weiter :>

sp33dwalker
03.10.2008, 18:59
naja ich glaube du kannst es behalten,aber was bist du denn für ein freund ,der einen anderen net seine xbox360 wieder gibt o.O leute gibts

Tomo
03.10.2008, 19:17
aber ist auch scheiße wenn einer meint "hier, schenk ich dir" und dann später kommt und es wieder haben will^^
naja ich würds trotzdem zurückgeben und sagen "Tolles Geschenk!"

Sirect
03.10.2008, 19:34
Jop ich wäre dann natürlich auch pissed...
Aber ich glaube du musst das Zeuch wiedergeben, rein rechtlich kannste es behalten, haste nur nen Freund weniger =)

Sirius.GER
03.10.2008, 19:36
ich glaube nicht, das du das behalten dürfst, da der andere Nachweißen kann, dass es "rechtlich" gesehen seins is, da er sie gekauft hat.

Wenn du etwas geschenkt bekommen hast, dann kannst du das nicht nachweißen auser mit den Zeugen. Ich glaube aber trotzdem das er ein Recht auf seine Sachen hat.

MfG

SMiN.t
03.10.2008, 20:02
Geschenkt ist geschenkt .. Sirius sonst könnt ich dir ja einen dicken Porsche schenken richtig der "GÖNNER" sein .. und nach meiner show sagen ..ey den bekomm ich aber morgen wieder
?

Jack-[BIGBOSS]
03.10.2008, 20:20
der typ kommt doch aus amerika oder wat?

dann würd ich se ihm wiedergeben, denn die klagen einen für alles an, gewinnen 100 % un kriegen noch viel $$$^^

also pass auf wat du machst


PS: die klagen einen wirklich für alles an

Freepler
03.10.2008, 21:01
530 Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.


Wichtig ist bei Schenkungen aber auch zu wissen, daß im Falle der Verarmung des Schenkers dieser das Geschenk zurück verlangen kann. Hierfür gilt eine Frist von maximal 10 Jahren ab der Schenkung. Wichtig zu wissen ist dies, wenn der Schenker im Alter z.B. in ein Pflegeheim muß und dort sein restliches Vermögen für die Betreuung aufgebraucht wird. Da der Rückforderungsanspruch auf den Sozialhilfeträger übergeht, sobald dieser mit Leistungen eintreten muß, kann es also passieren, daß der Beschenkte eines Tages Post vom Amt mit einer nicht unerheblichen Forderung erhält.

Whit3z
03.10.2008, 21:22
530 Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.




Sprich, wenn mir jetzt einer was schenkt und ich geh zu seiner Mutter hin und sage: "Du Nutte", dann kann man die Schenkung rechtlich unwirksam machen??

loool

Sirect
03.10.2008, 21:49
Sirius
Och komm schon! Wie heiss ich?
Trotzdem finde ich dass er das Zeug zurückgeben muss.

v0id
03.10.2008, 23:19
öhm ne schenkung ist etwas das normalerweise eines vertrages bedarf, allerdings kann auch ein mündlicher vertrag rechtsgültig sein, und ist es in der regel auch, solange eine partei beweisen kann, dass so ein vertrag zu stande kam, und das kannst du ja, da ja deine leute zugehört haben, demnach kannst du den kram behalten!

und ich weiß auch net was ihr alle habt^^
ich meine der kerl wohnt doch normalerweise in amiland, da kann er dem threadersteller ohnehin keine freundschaftsdienste erweisen also isses wayne ob er ihn mag oder nicht ;)

musst nur aufpassen das es kein texaner ist, weil der wird dich eiskalt erschießen wenn du ihm seine sachen net wieder gibst :mrgreen:

Freepler
04.10.2008, 08:35
Sirius
Och komm schon! Wie heiss ich?
Vielleicht war auch Sirius gemeint und nicht du! :roll:
kk?

@ White Window:
Theoretisch... Praktisch ist eine andere Sache...

ice2k
04.10.2008, 14:57
Ich danke euch für die vielen antworten - hat sich jetzt erledigt !

SMiN.t
05.10.2008, 00:08
erzöhkl hast dz sie vegalteb=?
ucg vub vesifffeb srtymmmmm

lol?
ich glaub er will sagen " erzähl hast du sie ihm wieder gegeben " .. oder so

krallx
05.10.2008, 00:31
um 12 uhr nicht mehr im vollbegriff seiner kräfte :D da zieh ich meistens erst los xD

cabhead
05.10.2008, 00:38
glaub der kommt vonner party und hat die tasten nicht getroffn ^^

Added after 1 minutes:

ucg vub vesifffeb srtymmmmm heist so viel wie
ich bin besoffn sry man

Blutonium
05.10.2008, 09:38
shit :D
ich war gestern richtig voll....
ich glaube das soll heissen
erzähl hast du sie behalten?
ich bin besoffen sry..... xD

eulemitkeule
05.10.2008, 14:01
wenn er seine quittung noch hat dann kann er es zurück holen ;)