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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jemand hat meine ip.



C0ldaSIce
15.11.2008, 20:13
Hey leute, was kann passieren wenn jemand meine ip hat.
Aber ich habe keinen schaden angerichtet und nichts gemacht (per bifrost)
Da kann er mir doch nichts anhaben ne? er hat meine ip auch nur durch eine bestimmte internetseite bekommen die die ip speichert wenn man draufgeht.
Wenn ich hd formatiere kann mir nichts passieren ne? ;)

FormChanger
15.11.2008, 20:17
mit ner ip kann er nix anangen wenn du nix illegales gemacht hast was man dir nachweisen kann, oder doch er könnte dich ddosen^^

J0hn.X3r
15.11.2008, 20:19
Wenn du nichts gemacht hast musst du keine Bedenken haben.

Und mit ner IP kann man rechtlich einiges machen. Ich denk sogar bis Hausdurchsuchung.

Aber bringt denen ja nichts wenn du auch nichts gemacht hast ;)

C0ldaSIce
15.11.2008, 20:20
hab nur zugeguckt was er gemacht hat^^
und auch mal wow gespielt xDD

Jack Daniels
15.11.2008, 20:24
is der server noch bei ihm drauf wenn ja hardwarefucker oder einfach löschen dann hat er keine beweise er kann übrigens mit deiner ip alles machen solange sich nachweisen lässt das der trojaner sich zu deiner ip verbunden hat

la0
15.11.2008, 20:27
Hier gibts doch nen Thread wo steht das der alleinige Besitzt eines Trojaners 3 Jahre bringt oder?
LG

Added after 3 minutes:

http://free-hack.com/viewtopic.php?t=53023

Jack Daniels
15.11.2008, 20:31
@la0 ja es stimmt das man sogar schon für den besitz eines trojaners bestraft wird aber wielange weíß ich nicht

FormChanger
15.11.2008, 20:34
für den besitz eines trojaner clienten krisse keine strafe!!! du hast ihn benutzt heisst du kannst ziemlich ärger bekommen
nen sysfucker hilft da nix am besten ist die log datei entfernen und den server uninstallen

C0ldaSIce
15.11.2008, 20:34
ne der server is warscheinlich nicht mehr drauf, da ich ihn nicht mehr in der liste hat^^
der hat warscheinlich formatiert oder halt den gefunden ^^
na dann is der trojaner ja bei ihm weg^^, und bei mir kann ich ja auch formaiteren, dann liegen keine beweise mehr vor ne?
oder lieg ich da falsch?
man könnte doch theoretisch alles auf nem stick installieren und von da starten oder?
und dann falls ich mal besuch kriege einfach den stick verstecken?

AzZkick
15.11.2008, 20:38
omg...das haste davon...mach dir ma nich in die hose...wer mit trojaner rumspielt muss halt ein gewissen risiko inkauf nehmen :D lol

C0ldaSIce
15.11.2008, 20:40
ich frag doch nur nach^^
will doch gut informiert sein ;)

Pekel
15.11.2008, 20:42
Nicht über einen Proxy verbunden?

FormChanger
15.11.2008, 20:42
und du (AzZkick) bisn beschissener spammer haste davon wenn de ausm forum fliegst kiddy-blach!!!!!!!!
@C0ldaSIce er ist vllt nicht mehr in deiner liste, aber vllt ist der trojaner server noch nicht ganz entfernt zB ist noch ein registry eintrag drinne... oder ne server kopie also sicherheitsalber festplatte verschlüsseln und abwarten
aber wie hat er deine ip bekommen durch ne seite ja aber wie kommt er denn auf dich haste ihm geschrieben hiers C0ldaSIce ich bin so 1337 hax0r und bin auf deinem pc... oder wie genau???

C0ldaSIce
15.11.2008, 20:46
proxy hab ich leider nicht benutz =(

nee er war auf seinem space, und dann war ich wohl zuuu neugierig und hab die url angeguckt und dann hatte er sie schon. bisschen doof gelaufen für mich^^

la0
15.11.2008, 20:47
Formatiern = Bringt nix, da können daten wiederhergestellt werden!

C0ldaSIce
15.11.2008, 20:48
formatieren und dann die festplatte wieder komplett füllen sodass keine restdaten mehr da sind?

FormChanger
15.11.2008, 20:49
festplatte verschlüsseln!!!!!

KAS
15.11.2008, 20:58
formatieren mut goodman oder gutmann oder wie die methode heisst(es wird komplette festplatte 7x formatiert+neu beschrieben dauert zwar was aber ist dann nit mehr wiedder hezustellen)

C0ldaSIce
15.11.2008, 21:08
können die mir was nachweisen oder so wenn mein jetzige pc nicht mehr da is sondern ich einen neuen hab wo nichts von dem allen drauf is bzw jemals drauf war?

NSK
15.11.2008, 21:19
können die mir was nachweisen oder so wenn mein jetzige pc nicht mehr da is sondern ich einen neuen hab wo nichts von dem allen drauf is bzw jemals drauf war?
Jaein, da die IP auf deine Adresse zurückgeht, kann man dich anzeigen.
Aber wenn du alles entsorgst, hast du vllt. die Möglichkeit, das der Fall wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird.
Aber formatiere einfach mit der Gutmann Methode

C0ldaSIce
15.11.2008, 21:28
also ich meine weil ich bald diesen pc nicht mehr haben werd, und nen neuen bekomme, deswegen hab ich das gefragt^^.
Sie müssten doch für die nötigen beweiße auch was auf meinem pc finden oder reicht die ip durch i-eine seite?
Der junge hatte selber hacks/trojaner drauf.
Von daher würds ihm selber schaden wenn ich mich nicht irre^^

kennyger000
15.11.2008, 21:36
SysFucker -> Ist mit ner Linux Konsole wiederherstellbar
Besitz eines Clients -> Nicht strafbar [Du hast nichts gemacht]
Uninstalln des Trojaners -> Hinterlässt Spuren [Eigene Erfahungen, guck ma in die Registy]
#LG#

Pekel
15.11.2008, 21:42
formatieren mut goodman oder gutmann oder wie die methode heisst(es wird komplette festplatte 7x formatiert+neu beschrieben dauert zwar was aber ist dann nit mehr wiedder hezustellen)

Da ist dir ein kleiner Fehler unterlaufen, die Gutman Methode überschreibt 35x... von der Zeit her würde es sich aber auf garkeinen fall für eine Formatierung lohnen! Der löschforgang von 1GB daten dauert (Je nach Rechenleistung schätzungsweise) 2-4 Stunden.

Da alleine Windows bereits 5 GB belegt, entsteht bei 2 Std/GB eine Dauer von 10 Stunden. Für den normalen Gebrauch würde ich die "US DoD" (So heißt sie glaube ich - 7x überschreiben) vorziehen, denke nicht, dass die Polizei auf einen "unwichtigen" Fall ihre Computerspezialisten zum Daten wiederherstellen ansetzt.

Wenn, dann würde ich wirklich nur alles, was mit Trojanern etc. zu tun hat per Gutman löschen, der Rest würde zu lange dauern, oder hast du Lust, deinen PC so lange nicht zu benutzen? Ich denke die Methode vom Verteidigungsministerium sollte sicher genug sein.

PS: Wenn ich bei ihrgendetwas falsch liege korrigiert mich bitte.

Edit: Soweit ich weiß, bist du als Inhaber der Internetverbindung auch Anzeigbar, auch wenn sie dir nicht nachweisen können, dass du es warst, da du dich als Inhaber um die Sicherheit deines Netzwerkes kümmern musst. (So ist es jedenfalls bei W-Lan hacking etc. )

lg
Pekel

C0ldaSIce
15.11.2008, 21:59
Mhhm nur was ich mich noch frage, wenn er sagen würde ich hab was gemacht , dann müssten sie das doch an seeinem coomputer überprüfen oder? und dann würden sie auch sehen das er selber trojaner besitzt und sie benutzt. und dann wär er selber am arsch^^^. oder kann man sagen die und die ip hat mir nen trojaner geschickt und das und das gemacht ? xD

NSK
15.11.2008, 22:02
Mhhm nur was ich mich noch frage, wenn er sagen würde ich hab was gemacht , dann müssten sie das doch an seeinem coomputer überprüfen oder? und dann würden sie auch sehen das er selber trojaner besitzt und sie benutzt. und dann wär er selber am arsch^^^. oder kann man sagen die und die ip hat mir nen trojaner geschickt und das und das gemacht ? xD

Ja und Nein.
Sicherlich wird es an seinem PC auch überprüft, allerdings kann er das schnell löschen, da bei ihm nichts Gesucht wird, wird auch nichts wiederhergestellt.
Und wenn er nur den Clienten besitzt, ist das nicht Strafbar.




mfG

_____
15.11.2008, 22:07
Ich schlage Dir vor, dass Du Deine Festplatte mit der aktuellen Version von TrueCrypt _komplett_ verschlüsselst (sollte eigentlich jeder machen). Dann kann niemand mehr Deinen Rechner starten, außer Du. Ansonsten kannst Du natürlich auch so drauf sein und einfach seinen Rechner plätten, aber da kenne ich mich nicht aus. Die anderen haben ja bereits ein paar Dinge genannt. Ich würde mir aber keine Sorgen machen. Vorsicht ist jedoch geboten.

Bei Fragen bzgl. TrueCrypt darft Du Dich gerne an melden.

C0ldaSIce
15.11.2008, 22:13
ja das mit dem pc is ja gar kein problem weil der bald nicht mehr da ist^^
das heißt sie könnten mir nur sagen das der trojaner alles an meine ip/no-ip schickt,
und die daten auf meinem pc sind nicht da, nur auf seinem (wenn er nicht formatiert hat)

_____
16.11.2008, 02:44
Wenn doch noch was kommt, dann sagst Du einfach, dass immer mal wieder verschiedene Freunde von Dir mit Ihren Laptops über Deinen Internet-Anschluss gesurft haben.

*Zyo*
16.11.2008, 03:01
also falls du nix gemacht hast etc.

kann man mit der ip GARNIX machen auser den standort usw ermitteln aber ein normaler nutzer nee

manche labern immer sie hacken sich über die ip im pc ROFL

aber das geht nicht

_____
16.11.2008, 04:23
Ja, vor dem Otto-Normal-Verbraucher braucht man keine Angst haben, in solchen Fällen. Deine IP ist ja auch jedes Mal eine andere, sofern Du keine statische IP hast. Wie schon geschrieben: Nur die Staatsgewalt kann damit herausfinden, auf wen der Anschluss der IP gemeldet ist.

Gullianer
16.11.2008, 05:25
Hey leute, was kann passieren wenn jemand meine ip hat.
Aber ich habe keinen schaden angerichtet und nichts gemacht (per bifrost)
Da kann er mir doch nichts anhaben ne? er hat meine ip auch nur durch eine bestimmte internetseite bekommen die die ip speichert wenn man draufgeht.
Wenn ich hd formatiere kann mir nichts passieren ne? ;)

es stimmt nicht wirklich, da du dir zugang zu seinem computer mittels einem sogennanten Rat geholt hast, könnte er dich wohl anzeigen.

//wer meckert hat n problem, hatte selbst damit erfahrung gemacht, aber mein anwalt hat mich rausgeboxxt :D

Sh0nix
16.11.2008, 10:49
Ja ich wollt auch grade sagen, ich habe den Text von ihm so verstanden, dass er seinen Server schon auf dem anderen PC hatte.
Dann ist es sehr wohl strafbar

§ 303a
Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

und

§ 303b
Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.


und der Strafantrag ist vllt auch von Bedeutung:


§ 303c
Strafantrag

In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Mfg