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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage: "dolch" ab wie viel jahren?



vans1
03.12.2008, 16:16
hallo ich habe folgendes prob: mein vater will mir einfach nicht meinen dolch wiedageben.

zur vorgeschichte: vor ca 2 jahren ging ich mit freund in waffenladen um uns dolch/messer zu holen. der verkaeufer fragte wie alt wir denn seien : mein kumpel war damals schon 16 und hat den mir gekauft. dann wollt ich zuhause nachschleifen und mein vater hat ihn mir abgenommen. Nun bin ich 16 und wuerde ihn gern wiedahaben. steht das iwo geschrieben, wie es mit den "messerchens" ist ab wie viel jahren etc..
PS: hab mir dort sogar vor paar wocehn nen sprungmesser geholt ( mit 16). wie ist die reglung mit dolchen?


nen bild ( nicht mein dolch nur so ein style hat er und ist NICHT beidseitig geschaerft)http://www.troph-e-shop.com/produkte/images/41.1530501.jpg


mfg vansii

der_Dude
03.12.2008, 16:34
dürfte ich wissen, wieso du unbedingt diesen dolch brauchst? man ist nicht cooler, wenn man nen dolch in der hosentasche hat...

vans1
03.12.2008, 16:34
ich brauch soetwas in der feuerwehr...

KAS
03.12.2008, 16:35
hab gerade gegoogelt da es beidseitig mit klingen versehrt ist fällt es unters waffengesetz und ist ab 18^^
edit: hier nachzulesen
http://messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht.pdf

vans1
03.12.2008, 16:36
sry, muss mich verbessern der hat nur eine seite hab nen bild von meinen dolc net gefunden sollte nur nen vergleich von groesse und aussehn sein

ariderr
03.12.2008, 16:38
ich brauch soetwas in der feuerwehr...

da benutzt man rettungsmesser und nicht irgendwas aus dem waffenladen

http://www.feuerwehrversand.de/22/apg/27/Rettungsmesser.htm

vans1
03.12.2008, 16:39
vorgaenger ich mein ja nicht fuer einsaetze ich mein wenn wir mal wieda iwo hin gehn in wald oder so

KAS
03.12.2008, 16:43
lies dir das pdf durch das ich gepostet habe dann weisste ob es legal oder illegal oder ab 18 ist

hersch24
03.12.2008, 16:45
ich hab mit 15 das messer von rambo besessen wen interresierts

AaEmDee
03.12.2008, 16:45
JO bin auch in der Feuerwehr da hat man Messer aber keine dolche und nicht unbedinkt Rettungsmesser . Also so ne art normale zum aufklappen aber mit ner sehr scharfen klinge.


Und ich glaube wohl kaum das dein Jugendwart/bzw Frau so ein Messer/Dolch bei dir duldet

vans1
03.12.2008, 16:46
jop danke dir;) sach mal closed ... ich rauch erstma eine vor seinen augen:>

kknb
03.12.2008, 16:53
vorgaenger ich mein ja nicht fuer einsaetze ich mein wenn wir mal wieda iwo hin gehn in wald oder so


jo damit du dich vor den bösen bären und wölfen schützen kannst...

AIKoWoRm
03.12.2008, 16:59
löl einen Dolch; kauf dir doch ein Buschmesser das ist wenigstens robust ^^und net so ein kinder - dolch .-.

AaEmDee
03.12.2008, 17:01
ich rauch erstma eine vor seinen augen:>

Na wenn das so einer ist dan ist das klein Prob aber der doch ist hat halt ne doppel klinge


[quote]löl einen Dolch; kauf dir doch ein Buschmesser das ist wenigstens robust ^^und net so ein kinder - dolch .-.[/quote

Also wenn er shcon bei der FW ist dan kann er auch gleich die kettensäge nehmen^^ die macht sogar Brum Brum BrumxD

fred777
03.12.2008, 17:02
Was hat das denn mit der Frage zu tun, was soll er mit einem Buschmesser.....
vielleicht machst du dir nochmal klar, dass nicht der, der das größere Messer hat stärker ist, sondern es geht um Funktionalität

GrafZeppelin
03.12.2008, 17:04
Dolche sind verboten und fallen unter das Waffengesetzt!

und bitte Unterlass solche dummen Aussagen das du das teil für die Feuerwehr brauchst, wenn du dich selber schützen willst kauf dir ein Tonfa oder eine andere nicht verbotene Waffe..


und egal was du sagen wirst, selbst bei der FEUERWEHR braucht man keine Zweischneidige Klinge!

Added after 1 hours 27 minutes:

verbotene waffen anlage 2 abschnitt 1 zu§2(2-4)waffg. präventionsgesetz C7.ein dolch fällt unter kriegswaffe und die sind verboten freunde

Steven
04.12.2008, 00:25
achja und wie schon jemand bemerkte kannst du mit 16 ja wohl nur in der jugenfeuerwehr sein (aktive wehr = ab 18) und was bitte willst du dann mit sowas?
wenn ihr mal wieder in den wald geht vor den kleineren jungs angeben? jedenfalls wüsst ich keinen anderen grund aber wenn du recht hast is euer Jugendwart sehr nachlässig.

Ich mein wenn du jetzt sagst du gehst gern mit deinem Dad/Opa/Nachbarn/Werauchimmer jagen und brauchst das Messer da um irgendein Viehzeugs das Fell abzuziehen oder keine Ahnung das wär wenigst noch ein gescheiter Grund aber naja geht mich ja eigentlich nix an...

Assassina
04.12.2008, 00:37
dürfte ich wissen, wieso du unbedingt diesen dolch brauchst? man ist nicht cooler, wenn man nen dolch in der hosentasche hat...

Tja, leider scheinen einige Leute dieser Meinung zu sein ;)

Dass man bei der Feuerwehr einen Dolch braucht, ausgerechnet einen Dolch, ist mir auch neu! Und wenn du ihn für die Feuerwehr brauchen würdest, könnte dein Dienstgruppen- bzw. Einsatzleiter oder wie auch immer das heißen mag, dir sicherlich eine entsprechende Bescheinigung für deinen Vater ausstellen ;)

Kann er aber nicht, weil man bei der Feuerwehr selbstverständlich keinen Dolch benötigt. Schlag dir das mal aus dem Kopf, den kriegst du nicht zurück ;)

kat23
04.12.2008, 06:24
hallo ich habe folgendes prob: mein vater will mir einfach nicht meinen dolch wiedageben.

zur vorgeschichte: vor ca 2 jahren ging ich mit freund in waffenladen um uns dolch/messer zu holen. der verkaeufer fragte wie alt wir denn seien : mein kumpel war damals schon 16 und hat den mir gekauft. dann wollt ich zuhause nachschleifen und mein vater hat ihn mir abgenommen. Nun bin ich 16 und wuerde ihn gern wiedahaben. steht das iwo geschrieben, wie es mit den "messerchens" ist ab wie viel jahren etc..
PS: hab mir dort sogar vor paar wocehn nen sprungmesser geholt ( mit 16). wie ist die reglung mit dolchen?


nen bild ( nicht mein dolch nur so ein style hat er und ist NICHT beidseitig geschaerft)http://www.troph-e-shop.com/produkte/images/41.1530501.jpg


mfg vansii

Das ist ein Nahkampfdolch des brittischen Kommandos... Kannst du mit 18 besitzen.

GrafZeppelin
04.12.2008, 13:09
kat23 wenn du keine Ahnung hast schreib besser gar nichts


2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:

1. Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
2. Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
3. Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
4. Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
5. Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.


2.3 Hieb- und Stoßwaffen (Waffen im Sinne des Waffengesetzes)


Andersherum bleibt ein Dolch immer eine Waffe im Sinne des WaffG, auch wenn der Hersteller ihn als Brotzeitmesser anbieten würde. Und ein Besteckmesser bleibt ein Besteckmesser, auch wenn es als Kampfmesser angeboten wird.


3. Verbot des Führens von Messern
3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen

Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:

* Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
* Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.

Logischerweise dürfen auch die unter 2.4 als verbotene Gegenstände genannten Messer nicht geführt werden, da ja bereits deren Besitz verboten ist.

Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53).


@ vans1

wenn du ein Messer haben willst dann sag das auch, ein Dolch ist kein Messer da Messer eigentlich nur eine Scharfe Seite haben, ein Dolch hingegen hat beide Seite geschliffen und ist somit eine WAFFE und nach dem WaffG fällt der Dolch unter verbotene Waffen, Besitzen darfst du es aber nicht mit dir führen und du willst das Ding ja nicht zu Hause in nem Glasschrank stellen :P

Kauf dir nen normales Messer Schweizer Offiziers Messer reicht doch aus!

ilias90
04.12.2008, 13:16
jungs wieso macht ihr euch kopf das ist ein kind der den cool spielen will bis er auf die fresse kriegt der denkt er wird cool sein....tzzz wenn du dich schutzen willst kauf dir pfefferspray

Assassina
05.12.2008, 08:12
Zitat von VG Freiburg, Beschluss vom 02.06. 2008
d.h. auch hier betroffene erlaubnisfreie Waffen wie Armbrust, Samuraischwerter, Dolch und Kampfmesser.

Das VG hätte sicher davon gewusst, wenn Dolche seit April 2008 verboten wären. Oder aber der Beschluss bezieht sich auf einen Fall vor der Gesetzesänderung. Ich kenne mich speziell im Waffengesetz nicht gut aus, wusste auch nicht, dass das im April 2008 geändert wurde. Aber Dolche sind weder im Gesetzestext selbst noch in der Anlage erwähnt. Daher käme es auf die Klingenlänge (über 12 cm) an oder darauf, ob man einen Dolch als Hieb- oder Stoßwaffe bezeichnen kann. Kann man das? Das wisst ihr besser, keine Ahnung ;) Wenn, dann ist er jedenfalls verboten.

NEAVORC
05.12.2008, 10:27
Ohne Waffen prügeln hat viel mehr Stil ^^

Also nicht auf Bushido und den Rest der Hirnlosen Kopfverdreher hören.
Mit einem Messer ist man auch nicht stärker

Assassina
05.12.2008, 11:15
Ohne Waffen prügeln hat viel mehr Stil ^^

Stimmt ;)

kat23
05.12.2008, 14:19
Ohne Waffen prügeln hat viel mehr Stil ^^

Stimmt ;)

Stimm ich zu


kat23 wenn du keine Ahnung hast schreib besser gar nichts


2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:

1. Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
2. Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
3. Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
4. Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
5. Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.


2.3 Hieb- und Stoßwaffen (Waffen im Sinne des Waffengesetzes)


Andersherum bleibt ein Dolch immer eine Waffe im Sinne des WaffG, auch wenn der Hersteller ihn als Brotzeitmesser anbieten würde. Und ein Besteckmesser bleibt ein Besteckmesser, auch wenn es als Kampfmesser angeboten wird.


3. Verbot des Führens von Messern
3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen

Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:

* Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
* Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.

Logischerweise dürfen auch die unter 2.4 als verbotene Gegenstände genannten Messer nicht geführt werden, da ja bereits deren Besitz verboten ist.

Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53).


@ vans1

wenn du ein Messer haben willst dann sag das auch, ein Dolch ist kein Messer da Messer eigentlich nur eine Scharfe Seite haben, ein Dolch hingegen hat beide Seite geschliffen und ist somit eine WAFFE und nach dem WaffG fällt der Dolch unter verbotene Waffen, Besitzen darfst du es aber nicht mit dir führen und du willst das Ding ja nicht zu Hause in nem Glasschrank stellen :P

Kauf dir nen normales Messer Schweizer Offiziers Messer reicht doch aus!

Schnauze halten, hier haben scheinbar einige immer wieder das Bedürfnis, sich dadurch zu blamieren, indem sie eine große Klappe haben und letztendlich doch totalen Mist erzählen. Du kannst dir einen "British Commando Dagger" bei jedem Waffenshop kaufen, wenn du 18 wärst (dauert aber scheinbar noch ein wenig). Ansonsten fehlt euch sowieso die allerwichtigste Waffe "Verstand", scheinbar könnt ihr nicht mal Griff von Klinge unterscheiden...

-=Player=-
05.12.2008, 14:26
ich denke mal das thema ist durch.
Jetzt habt euch alle wieder lieb und reißt euch verdammt nochmal zusammen und spaaaaamt nicht.

~closed~