PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fernmeldegeheimnis ade: Alle Internet-Sperren legal?



Macacity
12.03.2009, 17:09
Dreht sich das BMI das Recht wie es ihnen gerade passt? Der Stuttgarter Kommunikations-Designer Alvar Freude bekam gestern per anonymer Briefpost eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zugestellt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung wird darin völlig ad absurdum geführt. Es gäbe demnach kein Fernmeldegeheimnis im Internet, dies gelte grundsätzlich nur bei bestimmten Formen der Kommunikation. Jegliche Internet-Sperren sind daher als legal zu betrachten. Die Probleme bei der praktischen Durchführung der Sperren sind dabei noch überhaupt nicht behandelt worden.

Der Brief kam anonym, per Post, ohne Absender, ohne weitere Bemerkungen und höchst wahrscheinlich war der Inhalt zur sofortigen Verbreitung bestimmt. Alvar Freude, bekannt als Jurymitglied der BigBrother Awards, geht davon aus, dass das Dokument echt ist.

http://kapital.gulli.com/www/delivery/avw.php?zoneid=4&cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE&n=a95942b1 (http://kapital.gulli.com/www/delivery/ck.php?n=a95942b1&cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE)
Die Stellungnahme wurde von einem Dr. Stawowy vom Referat V 3 (Grundrechte; Verfassungsstreitigkeiten) für das Referat ÖS I 3 (zuständig für Polizeiliches Informationswesen; Informationsarchitekturen Innere Sicherheit; BKA-Gesetz; Datenschutz im Sicherheitsbereich) erstellt. Dieser stellt in seinem Papier sicher, dass eine beliebige Sperre in keinster Weise gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und die Schaffung des "Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" deutet er kurzerhand so um, dass das Gericht behaupte, im "Internet insgesamt" gelte erst mal nicht das Fernmeldegeheimnis. Dies gelte nur bei bestimmten Formen der Kommunikation und daher würden Internet-Sperren grundsätzlich nicht gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen.

Generell darf die Informationsfreiheit nur in wenigen Sonderfällen eingeschränkt werden. Eine Blockade zahlreicher Webseiten würde dem komplett widersprechen. Zudem befinden sich die Daten der betreffenden Webseiten im Hoheitsgebiet von Ländern, wo Kinderpornographie verfolgt werden könnte. Wenn also einerseits teils harmlose Webseiten gesperrt werden sollen, und andererseits eine Verfolgung der Betreiber problemlos möglich wäre - warum sollte das Bundesverfassungsgericht diesem Vorhaben zustimmen? Alvar Freude fragt: "Ist das der Grund, warum das Familienministerium die Provider zu einer 'freiwilligen' Lösung drängt und kein Gesetz erlassen will?"

Interessant auch der Passus, nachdem jeder Internet-Nutzer nach gültigem Recht der Sperre schriftlich zustimmen muss. Laut § 58 Verwaltungsverfahrensgesetz bedarf die Sperre der Zustimmung von Dritten und Behörden. Der Autor der Stellungnahme rät diesen Bereich lieber zu verschweigen. Er rät dazu die AGBs zu ändern und wenn die Kunden dem nicht widersprechen, wäre ja auch kein Eingriff ihres Grundrechts gegeben. Zumindest kann man dem Autor nicht vorwerfen, er würde nicht über eine ausreichende Menge Fantasie verfügen. Nicht minder spannend die Vorstellung des Verfassers, die Weiterleitung aller gesperrten Zugriffe auf einen BKA-Server sei ebenfalls kein Grundrechtseingriff. Was bitte verbleibt denn dann noch als Eingriff in unser Grundrecht? Scheinbar verbiegt der Mann das Recht so, wie er es gerade braucht. Einerseits wird verallgemeinert und unser Recht auf bestimmte Fälle reduziert. Andererseits sollen wir auch nicht geschützt werden, wenn es sich um Einzelfälle handelt, nämlich dann, wenn der Traffic auf einen BKA-Server umgeleitet werden soll.

Es bleibt zu hoffen, der Text stellt sich als Fake heraus. Wer es prüfen will, er ist hier als PDF (http://go.gulli.com/gulli/url/http://blog.odem.org/2009/03/12/bmi-stellungnahme-gg10-bild.pdf)verfügbar und kann im Detail eingesehen werden.
(via ODEM.blog (http://go.gulli.com/gulli/url/http://blog.odem.org/2009/03/bmi-interna.html), thx!)



Quelle: gulli.com (http://www.gulli.com/news/fernmeldegeheimnis-ade-alle-2009-03-12/)

Sn0opY
13.03.2009, 06:35
Die ham se ja netmehr alle 0.o
wofür haben wir eigentl gesetze wenn die eh wie ne bibel interpretiert werden?