Atbash
18.03.2009, 14:59
Banken dürfen den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt.
Es reiche aus, „wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt“, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dies steht nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichtes nicht im Konflikt mit dem gesetzlich garantierten Bankgeheimnis. Allumfassende Kontrollmitteilungen bleiben weiter verboten.
Quelle: focus.de
Überwachungsstaat sag ich da nur ~.~
Es reiche aus, „wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt“, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dies steht nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichtes nicht im Konflikt mit dem gesetzlich garantierten Bankgeheimnis. Allumfassende Kontrollmitteilungen bleiben weiter verboten.
Quelle: focus.de
Überwachungsstaat sag ich da nur ~.~