txr
10.04.2009, 12:08
Hoi Leute,
habe vorhin ein Stealer geuploadet und bekomm ca. 15min später eine nachricht die folgend aussah
Ich habe mir erlaubt deine Datei etwas auseinander zu nehmen. Die Datei ist nämlich verseucht. Sie ließt unter anderem meine gespeicherten Passwörter aus und stellt hiermit die Sicherheit meines PCs beträchtlich in Frage. Außerdem habe ich eine ausgehende Verbindung festgestellt welche ich genauestens analysieren werde.
Es handelt sich wahrscheinlich um einen Passwort-Stealer bzw einen Trojaner. Im Laufe der nächsten Woche werde ich zur Polizei gehen und eine Anzeige aufgeben. Beweise wurden bereits von mir sichergestellt.
Die Anzeige betrifft folgenden Paragraphen § 202c StGB.
1. Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2. § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Bei weiteren Fragen kannst du mich unter folgender ICQ Nummer erreichen: *********
Wie soll ich vorgehen oder was kann ich noch machen, oder will mir dieser typ einfach angst machen?
MFG
habe vorhin ein Stealer geuploadet und bekomm ca. 15min später eine nachricht die folgend aussah
Ich habe mir erlaubt deine Datei etwas auseinander zu nehmen. Die Datei ist nämlich verseucht. Sie ließt unter anderem meine gespeicherten Passwörter aus und stellt hiermit die Sicherheit meines PCs beträchtlich in Frage. Außerdem habe ich eine ausgehende Verbindung festgestellt welche ich genauestens analysieren werde.
Es handelt sich wahrscheinlich um einen Passwort-Stealer bzw einen Trojaner. Im Laufe der nächsten Woche werde ich zur Polizei gehen und eine Anzeige aufgeben. Beweise wurden bereits von mir sichergestellt.
Die Anzeige betrifft folgenden Paragraphen § 202c StGB.
1. Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2. § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Bei weiteren Fragen kannst du mich unter folgender ICQ Nummer erreichen: *********
Wie soll ich vorgehen oder was kann ich noch machen, oder will mir dieser typ einfach angst machen?
MFG