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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rapidshare: Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch



H4x0r007
25.04.2009, 11:31
Bereits vor mehreren Wochen veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir die These aufstellten, dass der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, um an die Daten von Uploadern bei One-Click-Hostern zu gelangen. Heute Morgen haben wir per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass unsere Theorie mehr als nur ein Gedankenspiel war.UPDATE: Bereits am 14. März berichtete MSX von der gulli-Redaktion über eine Hausdurchsuchung (http://www.gulli.com/news/hausdurchsuchung-nach-upload-2009-03-14/), welche bei einem Uploader von Rapidshare durchgeführt wurde. Dieser hatte das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Release bei dem Filehoster hochgeladen. Es dauerte einige Wochen, als bei der Person schließlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Der Hausdurchsuchungsbeschluss war kurze Zeit online verfügbar und gelangte dabei auch in die Hände meines Kollegen MSX. Zuerst schien es sich um einen ganz gewöhnlichen Beschluss zu handeln, lediglich mit dem Detail, dass es eben einen Uploader von Rapidshare erwischt hatte. Es hätte wohl tausende Möglichkeiten gegeben, wie man an dessen IP (http://www.gulli.com/tools/net/ip/)-Adresse gelangte. Der gescannte Beschluss wurde mir von meinem Kollegen übermittelt, so dass ich ihn mir genauer durchlesen konnte. Dabei kam die Unstimmigkeit ans Licht, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt an die IP-Adresse (http://www.gulli.com/tools/net/ip/) des Uploaders gelangt war. Eine E-Mail, welche kurze Zeit später von einem User an uns weitergeleitet wurde, und vom Rapidshare-Support stammte, bestätigte unseren ersten Verdacht. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu gelangen. Eine Liste von IP-Adressen konnte an einen Richter herangetragen werden, wenn dieser den Auskunftsanspruch genehmigte, mussten die Provider den Namen zur ermittelten IP-Adresse aushändigen. Markant ist dabei jedoch, dass dieser Anspruch augenscheinlich nicht nur die Provider betrifft.
http://kapital.gulli.com/www/delivery/avw.php?zoneid=4&cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE&n=a95942b1 (http://kapital.gulli.com/www/delivery/ck.php?n=a95942b1&cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE)
Kurze Zeit später, nach einer sorgfältigen Analyse unseres Gedankenansatzes, veröffentlichten wir einen Artikel zum Sachverhalt (http://www.gulli.com/news/rapidshare-am-ende-uploader-in-2009-03-26/). Dieser erläuterte das Vorgehen, welches seitens der Rechteinhaber scheinbar mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geplant war. Filehoster, deren Server sich in Deutschland befinden, können mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches zur Herausgabe von IP-Adressen gebracht werden. Eine schriftliche Bestätigung wollte uns bedauerlicherweise niemand geben, eine jüngst wahrgenommene Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft ist bislang noch ohne Inhalt. Wir bezweifelten jedoch stark, dass man uns eine Bestätigung unsere These vorlegen würde. Die E-Mail, welche nun jedoch bei uns eingegangen ist, bestätigt unsere Theorie. Gegenwärtig liegt uns ein PDF vor, welches eine Abmahnung der Kanzlei Rasch enthält. Die Kanzlei Rasch kämpft in Zusammenarbeit mit der proMedia gegen Filesharer und unterhält bereits seit geraumer Zeit intensiven Kontakt zur Rapidshare AG. Es war bereits vor einiger Zeit bekannt, dass man bei proMedia über ein Lösch-Tool verfügt, mit dem man Uploads beim Filehoster Rapidshare löschen kann. In der uns nun vorliegenden Abmahnung geht es ebenfalls um mehrere Uploads bei Rapidshare, die vom besagtem User auch nach der Löschung erneut hochgeladen wurden. Besonders markant ist jedoch nachfolgender Abschnitt.
http://www.gulli.com/img/RapidshareAbmahnung.jpgWie im zweiten Absatz deutlich zu erkennen ist, ist man an den Provider 1&1, die Deutsche Telekom, sowie die Rapidshare AG unter dem Paragrafen 101 des Urheberrechtsgesetzes herangetreten. Dieser stellt den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dar. Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, hat augenscheinlich das Landgericht Bielefeld den Beschluss unterzeichnet. Wie aus dem Rest des Dokumentes hervorgeht, werden dem Betroffenen Uploads bei rapidshare.com vorgeworfen.
Bei den vorgeworfenen Dateien handelt es sich - wie durch die beauftragte Kanzlei ersichtlich - um Musikwerke der Majorlabels. Konkret wird dem Uploader vorgeworfen, die TOP 100 der Media-Control-Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro. Als Rechteinhaber sind Sony, Warner, EMI sowie Universal aufgeführt. Die Kostennote, welcher der Abgemahnte begleichen soll, liegt bei 3.000 Euro.
Es scheint, als hätte die Industrie mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nun das ultimative Mittel gefunden, um auch gegen Filehoster vorzugehen, deren Server in Deutschland stehen. Es ist zu betonen, dass eben nur solche durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betroffen sein dürften. Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich zahlreiche Rapidshare-Server in Deutschland befinden.
Wir werden die vorliegenden Dokumente weiter analysieren und bleiben am Ball. (Firebird77 (http://board.gulli.com/member/422612-firebird77/))
Quelle: Gulli.com (http://www.gulli.com/news/rapidshare-abmahnung-f-r-2009-04-25/)

Rapidshare kann man meiner Meinung nach schon bald richtig vergessen. Ich werde meinen Account auslaufen lassen (läuft noch bis Juli), dann such ich mir einen neuen. Netload.in soll nicht schlecht sein (obwohls in DE steht)

Rapter
25.04.2009, 11:37
Rapidshare kann man echt langsam vergessen -.-

Korni22
25.04.2009, 15:59
naja
von ul hab ich noch nie was positives gehört...
auch prem user sollen speed probleme haben (KANN bei dir anders sein, soll keine verallgemeinerung sein ;)

zu nl:
afaik steht nur die hp in de, speed probs hatt ich noch nie, nl is echt geil
ihr könnt zb den acc mit 3 leuten teilen, dann muss jeder nur 1/4 zahlen :)
keine trafficlimits, keine ip beschränkung... :)

Dreamwork
25.04.2009, 16:05
Heißt dann wohl aufhören mit uppz auf RS..

UL & NL sind dann wohl die 2 größten Bastionen nach RS :)

fred777
25.04.2009, 16:24
Jop, wobei ich sagen muss, einen Account werde ich mir bei RS nicht bestellen, Uploaded.to hatte bei mir ebenfalls Speedprobleme und brach sogar nach einigen Minuten ab, ja manchmal sogar kurz vor Ende des Downloads, da war der Ärger groß..
Netload werde ich mir auch mal anschauen

reddragon1212
25.04.2009, 16:34
naja ich find es sehr schwierig ausser bei rs irgendwelche links zu bekommen .. bei netload z.b. .. die wenigstens sachen werden da geuppt ^^

fred777
25.04.2009, 16:36
Es geht ja hauptsächlich ums uploaden, und das kannst du ja bei Netload genauso gut.
Downloaden von anderen Dateien kannst ja weiterhin, egal wo die hochgeladen werden

schnazel
25.04.2009, 18:24
lol gulli lässt wirklich keine möglichkeit aus rs. schlecht zu machen. liegt wohl an der engen zusammenarbeit mit fistload. und der chef von den beiden läden, (gulli und fistload) ist auch noch der gleiche.

bl0b
26.04.2009, 09:06
Das ist mal ein unqualifizierter Beitrag. Wenn das wirklich stimmt laufen alle Upper in eine grosse Gefahr geschnappt zu werden und dann ists relativ schnell aus mit Rapidshare da ca. 99% aller Daten auf RS wohl Warez sind.
Meiner Meinung nach konnte Gulli relativ plausibel darlegen, dass RS wirklich mit den Beamten zusammenarbeitet!

bl0b
26.04.2009, 14:51
Genau
Für die Produzenten ist es effektiver, die Uploader zu kriegen, da dann das Angebot zurückgeht und es so automatisch weniger Leecher gibt.
Nach Angaben von RS werden von den Downloadern die IPs nur im Zusammenhang mit dem Traffic gespeichert und nicht mit welchen Files. Das bedeutet, dass die nicht nachvollziehen können, was du dir jetzt genau geladen hast, die wissen nur, dass du zum Beispiel heute schon 300 MB Daten gezogen hast.

H4x0r007
27.04.2009, 14:20
Mir gefällt uploaded.to gar nicht!
Ich finde netload.in besser

cRaiz
27.04.2009, 14:34
ich mag uploaded auch nicht kA warum ich finds einfach scheiße
netload ist schon gut aber im endeffekt ist find ich alles keine alternative zu RS...
RS hat sich ja bei uns/szene eigentlich etabliert und bis sich eigentlich fast alle auf nen anderen och umgewöhnt haben kann schon ne gute zeit vergehen

bl0b
27.04.2009, 15:07
Eigentlich sind alle Oneclick Hoster unmöglich zu nutzen, wenn man keinen Premium Account hat. RS ist einfach deshalb so beliebt, weil viele Leute einen Prem Acc haben und die Upper sich mit den Punkten noch etwas dazuverdienen können.
Ich denke, dass Rapidshare sich etwas überlegen wird, um die Nutzer weiterhin in Sicherheit zu wiegen und nicht noch mehr User zu verlieren. Beispielsweise indem sie ihre Server auch in die Schweiz verlegen oder sowas in der Art.

cephyr
27.04.2009, 16:51
was haltet ihr denn von
http://www.ultrashare.net/


For Downloading:

* 100% Free
* Unlimited Bandwidth
* Unlimited Downloads
* No Waits or Queues
* Multiple Parallel Downloads

Zeko
27.04.2009, 17:18
naja, von uploaded.to halt ich auch nicht viel. es gab mal ne zeit, da konnte man echt gut von denen laden.

als ich das letzte mal, was von denen runtergeladen hatte, waren es ganze 5kB/s. und das bei einer datei die mehrere hundert MB hatte. na vielen dank.

Sawyer
27.04.2009, 17:34
Uploaded.to ist der letzte Dreck , extrem lahm 1kb - 10 kb/ meistens bei mir

DL bricht oftmals mitten im Download ab

RS war immer noch der beste Hoster^^

MFG

bl0b
27.04.2009, 18:44
was haltet ihr denn von
http://www.ultrashare.net/

Solche "kleine" also unbekannte Hoster hätten sehr schnell nicht mehr genug Kapazitäten, wenn mehr Seiten auf sie ausweichen. Sobald dies geschieht müssen sie neue Ressourcen hinzukaufen und deswegen auch das Angebot verändern, um die neuen Kosten zu decken. Dies bedeutet, dass du innert kürzester Zeit nicht mehr ein solches Angebot antreffen würdest, Premium Accounts/Diverse Limits würden sofort umgesetzt.

Grz