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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Karikatur gegen Lehrerin - Anzeige?



M3lwin
26.04.2009, 10:00
Hey,

Ein guter Freund von mir, der an ADHS leidet und sich deshalb ab und zu nicht zu kontrollieren weis (damit meine ich keine Gewalt, ich kenne ihn seit 2 Jahren sehr gut und er würde sich nie Schlagen oder sowas, ist eigentlich mehr der Schüchterne und Fremden, wenn er mit guten Freunden unterwegs ist dann dreht er halt manchmal ein wenig auf), hat Karikaturen einer Lehrerin angefertigt. Ich selbst hab sie nicht gesehen, soweit ich weis sollen darauf ein Weihnachtsmann sein der seine Lehrerin umbringt. Er kann sehr gut Zeichnen und die Lehrerin ist deutlich zu erkennen, auch wenn dort kein Name steht (soweit ich weis).

So nun zum Problem:
Er hat ziemlich Stress mit seinem Vater und seiner Stiefmutter, wo er einige Zeit gelebt hat. Sein Vater wollte sich sozusagen an ihm "rechen" und hat seine Bilder der Lehrerin gegeben. Diese soll die Polizei verständigt haben und nun wird er wahrscheinlich eine Gerichtsvorladung bekommen.

Kann mir einer sagen, wo der Anklagepunkt liegt? Fällt das unter Beleidigung? Und was kann ihm drohen?

Danke!

cyber_gh0st
26.04.2009, 10:23
garnichts der kann vor gericht ERST VOR GERICHT sagen dass das nicht die Lehrerin ist dann hat sich die Sache erledigt denke ich mahl da steht ja kein Nahme drunter außerdem könntet ihr ja mal zu der LEhrerin gehen und der sagen dass das ziemlich affig ist und dass sie ziiiiiiemlich übertreibt also ihr habt nichts zu befürchten

Bozok
26.04.2009, 10:35
Wasn das fürn Arschlochvater -.-*

Aber einen Weihnachtsmann der die Lehrerin tötet.... ouh da wird schon was auf ihn zukommen ;)

M3lwin
26.04.2009, 10:53
Hmm ja, das ist alles sehr schwer zu erklären mit seinem Vater und so, ne echt traurige Geschichte. Ich meine, mein Freund ist natürlich auch Schuld, er ist ziemlich Impulsiv und geht manchmal sehr aggressiv mit Worten um...er ist ein bisschen wie ein kleines Kind, man muss ziemlich gut auf ihn aufpassen, damit er keinen Müll laber/macht.
Er zieht jetzt wieder in mein Dorf, zu seiner Mutter (knapp 15 Kilometer weit weg von seinem Vater).

Was könnte er denn für ein Strafe bekommen?
Ich denke er fliegt von der Schule, obwohl dass bei usn nicht so schnell passiert (bei uns gabs seit ich an der Schule bin keine Schlägereien mehr...)

int_main();
26.04.2009, 11:13
Sein Vater wollte sich sozusagen an ihm "rechen" und hat seine Bilder der Lehrerin gegeben

Was ist das für ein Vater? Asozial!

lol. wie soll den auf der zeichnung die lehrerin erkennbar sein?

Ich meine wenn ich z.B einen PC male, ist es ja nicht gleich product xy mit intel prozessor (nur um das mal besser zu verdeutlichen) anzeige ja, wenn sie behauptet, es wäre sie...

Soll dein freund einfach sagen, er hat sie nicht gemalt, sondern einfach nur eine lehrkraft die seiner phantasie entsprang...wenn kein name darunter steht. o.Ä dann ist gut.

M3lwin
26.04.2009, 11:23
Hmmm...sagen wir mal da steht ein Name drunter (ich weis nichts genaues, laut seiner ersten Aussage wäre nirgendwo ein Name!), was kann passieren? Geldstrafe?

int_main();
26.04.2009, 11:29
kann man nicht abschätzen. vllt macht sie auch garkeine anzeige? eine normale lehrerin, diese ein bisschen was von pädagogik versteht, wird davon ablassen, und lieber in ruhe mit dem schueler reden ;) außerdem hat er ADHS....vllt ne verwarnung oder so.

außerdem erscheint mir die story unlogisch, ich meine der vater würde sich ja selbst ins bein schiessen, da er ja wohl noch der vormund ist :P

Bozok
26.04.2009, 11:37
Wobei er hat ja ADHS und kann sich auch entschuldigen!
Ich glaube kaum dass er sofort aus der Schule geworfen wird, der wird bestimmt viele Stunden Psychogelaber ertragen müssen!

v0id
26.04.2009, 13:04
Also zuersteinmal kommt "rächen" von "Rache" und wird deswegen mit "ä" und nicht mit "e" geschrieben.

Ein Rechen ist eine hölzerne Harke mit großen Abständen zwischen den Zinken, mit der man unter anderem Stroh zusammenharken kann!

Dann zu deinem Problem:
Da dein Freund ADHS hat wird es darauf hinauslaufen, dass der Richter eine Verwarnung ausspricht und das Verfahren fallen gelassen wird. Aber ich glaube ehrlich gesagt kaum, dass das überhaupt vor Gericht kommt. Die Lehrerin muss schon ne ziemliche Bitch sein und ein verdammt geringes Selbstwertgefühl haben, wenn sie sich so von irgendwelchen Malereien von einem geistig Behinderten beeindrucken lässt... Vllt sollte man von der mal ein Gutachten machen, ob die ob ihrer Vermutlich stark angeschlagenen und labilen Persönlichkeit noch fähig ist ihren Beruf auszuüben...

Wegen sowas geht man nicht zur Polizei, wegen sowas gibt es ne Klassenkonferenz, jedenfalls sollte das so sein, aber heutzutage läuft ja jeder direkt zu irgendner höheren Instanz um irgendwas zu beweisen... Ich meine einem Kind muss man doch nicht beweisen was fürn großer Erwachsener man doch ist, indem man es erstmal anzeigt, eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren üben auf einen jungen Menschen einen viel größeren psychischen Druck aus als irgendeine Zeichnung auf einen ausgebildeten Pädagogen, der eigentlich gelernt haben sollte, wie man mit sowas umgeht!

Th3_Cr4xX
26.04.2009, 13:44
anklage wird höchstens rufmord lauten oder ein angriff gegen ihre menschenrechte

M3lwin
26.04.2009, 16:20
Sorry wegen dem "rächen" und "rechen", dummer fehler...

Anyway, Leute mit ADHS sind nicht geistig Behindert..

Und doch, die Lehrerin macht sowas, sie hats ziemlich auf ihn abgesehen, er hat sie in 3 oder 4 Fächern: Hat überall ne 5 (Obwohl er eigentlich durchschnittlich ist).
Naja, wir werden sehen was passiert!

THX an alle!

cyber_gh0st
01.05.2009, 21:59
ich glaube wirklich nicht dass dein kollege viel anschiss bekommt ich habe schon ganz viele Lehrer gemalt und bis jetzt war ich deswegen noch nicht einmal beim Direx (ich kenne das Büro leider trotzdem ziemlich gut:o )

aber wenn der eigene Vater einen schon verpfeift is das schon heftig ich glaube das is ziemlich mies und wenn die Lehrerin deinen Freund wegen sowas anzeigt is die entweder n echter Drachen oder die will einfach nur Aufmerksamkeit.

mal ganz neben bei in der Zeitung sind auch oft karikaturen von Politikern u.s.w. und die gehen auch nicht alle 2 minuten vor gericht:)

naja...
mfg cyber_gh0st

Gondolin
01.05.2009, 22:11
-> er kann vor gericht behaupten er hätte nicht sie gezeichnet (egal wie gut sie darauf erkennbar ist), falls es überhaupt zu einer anzeige kommt was ich bezweifle weil das einfach nur zu krank wäre..

aber wenn den sogar der eigene vater verpfeift, frag ich mich wie krank ist die gegend wo du da wohnst?? ich meine echt heftig..

aber deinem freund kann eigentlich garn ichts geschehen wenn er behauptet er hätte nicht absichtlich (bzw. bewusst) die leghrerin gezeichnet..
oder er behauptet er hat irgendeine lehrerin gezeichnet und unbewusst möglicherweise eine die ihr ähnelt weil er sie eben in 4 fächern hat und sie eben für ihn ein typscher lehrer stereotyp ist bzw die lehrer person symbolisiert... udn somit nicht bewusst genau sie gezeichnet hat! abgesehn davon.. karikaturen zeichnen ist nicht illegal -> im schlimmsten fall ist die lehrerin islamistin und versucht deinen freund zu killen wie die islamisten das bei den mohamed-karikaturen-karikaturisten machen wollten ;)

aber eigentlich ist karikaturen zeichnen nicht illegal...
und die karikatur war sowieso nicht bestimmt damit es die lehrerin sieht...
also deinem freund kann eigentlich garn ichts passieren... oder im schlimmsten fall vielleicht ne verwarnung..
abgesehn davon hat er ADHS ;)
und er sollte mal seinen vater haun -.-

Bozok
01.05.2009, 23:09
Eigentlich sollte dein Freund direkt zum Jugendamt. Solche Arschlochväter verdienen es nicht einen Sohn/eine Tocher zu haben! Ich würde mir wirklich gedanken machen wozu der Vater noch fähig wäre...

Sh0nix
01.05.2009, 23:45
Artikel 5 GG (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Illuminatum
02.05.2009, 00:07
Ziemlich amüsantes Thema...
Ich kann mich v0id (http://free-hack.com/member.php?u=35730) zu 100% anschließen. Überleg doch mal: Dein Kollege hat ein passables zeichnerisches Talent, ist ein schlechter Schüler und wird wohl tierische Langeweile haben (weswegen sollte man sonst in der Schule malen?).

Ich persönlich male fast täglich in der Schule (Realschule, 10. Klasse) da mir rotzelangweilig ist. Mal angenommen, wenn mein Vater mich verpetzen würde, dass ich 'ne Lehrerin male, die zufällig genau so aussieht wie seine Lehrerin, die einen Weihnachtsmann killt...
1.)...würde mein Vater das eher belustigen
2.)...würde die Lehrerin mit dem Argument "Hm...gut getroffen, du kannst hübsch zeichnen, junger Mann." sich meine Zeichnung angucken und weiter gehen.
3.)...und es zu einer Anzeige seitens der Lehrerin kommen, wird allein schon die Polizeistelle diese Anzeige als unwichtig und unnötig halten und sie fallen lassen.
4.)...wird mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit absolut nichts passieren.

Kleines Beispiel meinerseits:
Februar 2005 (? Jahr weiß ich nicht mehr genau), Schnee liegt und ich geh mit meinen Freunden in den Park um eine Art Schneeballschlacht zu machen.
Nach 20 Minuten war uns langweilig und unsere Zielen wurden immer mehr fremde Personen, denen wir in Büschen aufgelauert sind und sie hinterrücks mit 2-3 Bällen beworfen haben.
Da kamen 2 kleinere Jungen (ca. 10 und 12 j.a.), die wir ebenfalls hemmungslos mit Bällen beworfen haben.
Nun zum eigentlichen Punkt.
Deren ihr Vater hat uns gesehen und ist uns hinterher gesprintet (meine "Kumpels" sind weggelaufen, ich stand ruhig da und wollte mch dem wütenden Vater tapfer stellen.
Plötzlich holt dieser..dieser türkische...diese Kreatur aus - und schlägt mich mit der Faust mitten ins Gesicht!
Ich war 13 oder 14 Jahre alt. Zuhause hab ich meine 20m entfernte Polizeidienststelle aufgesucht und diese Person angzeigt (wegen Körperverletzung^^) (die Kontaktdaten habe ich über andere Freunde herausgefunden).

1 Woche später erhielt ich eine Benachrichtigung, dass die Anzeige fallen gelassen wurde.

Fazit: Wegen einer mehr oder minder passablen Zeichnung einer gehassten Lehrerin, die einen Weihnachtsmann killt, wird es wohl keine Anzeige geben.
Im aller, aller schlimmsten Fall, also dann, wenn das maximalste seitens der Staatsanwaltschaft herausgeholt wird, wird es zu einer Anzeige kommen, dein ADHS (ADHS oder ADS?)-gepeinigter kollege wird zur Polizei gerufen und muss eine Art "Aussage" machen.
Bereits dort kann er sagen, dass das irgendeine Lehrerin ist, und dass es einfach ein Summe der Summanden Unterricht und Langeweile ist, das dort aufs Papier gezeichnet wurde.

Wenn die Polizei ihm nicht glauben sollte (was wohl nicht passsieren wird), kann er das gleicher immernoch vor Gericht sagen, falls es echt dazu kommen sollte. Der ehrenwerte Herr Richter wird dann schon das richtige entscheiden. Vielleicht Zwangs-Therapie, Jugendstrafe...

Achwas, das wird nicht passieren.
Es wird schon daran scheitern, dass die Lehrerin nicht zur Polizei gehen wird!

MfG

Burn0ut
02.05.2009, 00:11
SCheiss Vater und was solls steht kein name :D also in meinen augen kann er sagen das es nicht seine lehrerin ist^^

cyber_gh0st
02.05.2009, 13:58
joa ich würd sagen das Thema is abgeschlossen oder???
also deinem Kollegen passiert nichts und allen die ein Ähnliches Problem haben wahrscheinlich auch nicht

außerdem wenn der jetzt verklagt wird kann der ja Gegenklagen machen (och man scheiß deutsche grammatik) aber ich bin mir da nich so sicher