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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahren ohne Fahrerlaubnis



XTR3M3H4CK3R
26.04.2009, 11:11
... mal ein anderes Thema als die üblichen, hoffe trotzdem auf sinnvolle Antworten ;)

Ich hab schon im Netz ein bisschen geschaut was auf einen zutreffen könnte,
wenn man ohne Fahrerlaubnis fährt, aber dort is es immer so formuliert,
als würde man noch gar keinen Führerschein besitzen...

Ich besitze die Führerscheinklassen B, M, L und S.
(Also normalen Autoführerschein)

Bin ab und zu schon schwarzgefahren mit nem Motorrad (600cm³).
Wenn man mich nun erwischen würde, was kommt auf mich zu?

Nimmt man mir meinen vorhandenen Fleppen weg?
Darf ich keinen A-Führerschein machen?
Geldstrafe?

Hoffe einer kann mich mal aufklären :)

CrazyBoris
26.04.2009, 12:51
Pwned??^^
ich glaub schon, dass dann dein lappen weg is :(

greetz,
C

simon1410
26.04.2009, 12:52
eine Geldstrafe aufjedenfall
aber was mit dem Auto-Führerschein passiert weis ich nicht xD

PS: bin auch schon Roller Schwarz gefahren xD :D

Ground zero
26.04.2009, 13:09
Es kommt ja auch drauf an wo du Fährst ob auf einer "Abgelegenen Strecke" oder mitten auf der Straße. Auf der "Abgelegenen Strecke" können dir die Grünen meines wissens nach nichts aber auf der Straße o.O da würde ich es lassen :D

GreeTz Ground Zero

mbeezy
26.04.2009, 13:15
Das einzige, wo "die Grünen einem nichts können", ist ein Privatgrundstück. Auf öffentlichen Straßen, egal wie abgelegen, können die Bullen einem an die Eier.

kingweed
26.04.2009, 13:23
copy/paste



Straßenverkehrsgesetz

Werbung: http://altfarm.mediaplex.com/ad/bn/10867-77164-12773-12?mpt=5316647 (http://ad.de.doubleclick.net/click%3Bh=v8/381b/3/0/%2a/k%3B214128741%3B0-0%3B0%3B16442078%3B4307-300/250%3B31153445/31171321/1%3B%3B%7Eaopt%3D2/2/4738/2%3B%7Esscs%3D%3fhttp://altfarm.mediaplex.com/ad/ck/10867-77164-12773-12?mpt=5316647) http://ad.de.doubleclick.net/ad/verkehrsportal.de/rotation;sz=300x250;Tile=3;ord=1234567890? (http://ad.de.doubleclick.net/jump/verkehrsportal.de/rotation;sz=300x250;Tile=3;ord=1234567890?) III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer


eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter


das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist




Edit: das sind m.E.n. 2 unterschiedliche Themen....Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Füherschein....

mbeezy
26.04.2009, 13:27
Ist Führerschein nicht == Fahrerlaubnis...?

kingweed
26.04.2009, 13:33
Ne.

Du hast einen Autoführerschein, der es dir erlaubt ein Auto zu fahren. Da du in der 30er Zone 50 km/h zu schnell gefahren bist, wurde dir die Fahrerlaubnis für 3 Monate entzogen.

;)

Dreamwork
26.04.2009, 16:29
Aber jetzt mal zurück zum Thema :)
Das Schlimmste was dir passieren könnte wären Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrerlaubnis auf Zeit weg. Eventuell musst du auch etwas länger warten, bis du den nächsten Führerschein machst..

Acer_92
26.04.2009, 22:11
Also.. du kannst ja glück haben und du bekommst nur sozialstd. Aber wenn du den Auro.lappen hast bist de scho 18 . Und da reißen die die n Arsch auf. Da wist de wenn de noch keine 21 bist bis dahin auch keinen lappen haben. Es trifft auch auf das machen des Führerscheins zu. Ein bekannter hat deswegen den lappen ganz neu machen müssen und 10 tausend mal zur psyücho-tante der er sagen musste" nein ich machs nich wieder..." usw. Aber dass ist ja noch das Hamlose. solltest du einen Unfall bauen und glaub mir des geht schnell, und du verletzt noch jemanden wird dafür keine Versicherung einspringen--> Ich kenne manche die bezahlen nen Unall statt ihr Haus ab.... sprich ihr ganzes Leben olso lass es und zum oben . Wenn das Privatgrundstück nich Mit einem GUTEN Zaun abgegrenzt ist, können se dich auch dran bringen.....
Ich hatte selbst einen Unfall mit ner 50-er die 110 lief ... Aber hab se 10min bevor die bullen gekommen sin weggeschafft.......