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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GPS-Überwachung ohne Richterbeschluss in Wisconsin (USA)



maoshe
11.05.2009, 13:48
Nach einem jüngst ergangenen Urteil im US-Bundesstaat Wisconsin darf die Polizei jeden per GPS überwachen, ohne dafür den Beschluss eines Richters einholen zu müssen.

Im US-Bundesstaat Wisconsin hat ein Gerichtsurteil eine vorangegangene Entscheidung bestätigt, welche die Polizei in die Lage versetzt, Personen via GPS zu überwachen - ohne einen richterlichen Beschluss.




Im Jahr 2003 wurde ein Verfahren gegen Michael Sveum eröffnet, einen Bürger aus Madison der verdächtigt wurde, ein Stalker zu sein. Die Polizei beantragte bei Gericht einen Beschluss, durch der es ihr möglich wurde, dass Fahrzeug des Verdächtigen heimlich mit einem GPS-Gerät auszustatten. Das Gerät zeichnete sämtliche Bewegungen des Fahrzeugs über einen Zeitraum von fünf Wochen auf, ehe es von der Polizei wieder - heimlich - entfernt wurde. Bei der Auswertung der Informationen bestätigte sich der Verdacht, dass Sveum heimlich einer Frau nachstellte. Ein zweiter Beschluss ermöglichte eine Durchsuchung seines Hauses sowie seines Autos, wo weitere Beweise sichergestellt werden konnten. Sveum wurde infolge dessen zu einer Haftstrafe verurteilt.


Dieser kämpfte jedoch gegen die heimliche Überwachung seiner Person und berief sich dabei auf den 4. Verfassungszusatz, welcher US-Bürger vor unverhältnismäßiger Überwachung schützen soll. Er kritisierte, dass das Gerät ihm auch in "persönliche Lebensbereiche" gefolgt wäre, wie beispielsweise seine Garage. Im nun stattfindenden Verfahren vor dem District 4 Court of Appeals erklärten die Richter, dass dem nicht so sei. Die Überwachung hätte keine Grundrechte verletzt, da das Gerät nur solche Informationen an die Polizei übermittelte, die auch visuell zu erfassen gewesen wären, so Richter Paul Lundsten. Obwohl ihm das Gerät natürlich zu privaten Plätzen gefolgt sei, wäre es genauso möglich gewesen, dass ein Polizeibeamter ihn beim Verlassen seines Hauses beobachtet hätte. Auch die Tatsache, dass man das Gerät innerhalb der Auffahrt zu seinem Haus befestigt habe, sei keine Rechtsverletzung, schließlich sei dies ein offen zugänglicher Platz.

"Wir erkennen keine Verletzung der Privatsphäre, die durch den 4. Verfassungszusatz geschützt ist, wenn die Polizei ein Gerät auf der Außenseite eines Fahrzeugs befestigt, so lange die Informationen die daraus gewonnen werden identisch zu denen einer visuellen Überwachung sind", hielt Richter Lundsten fest. Das Problem liegt jedoch in seiner Feststellung, dass ein richterlicher Beschluss zwar vorhanden war, aber nicht notwendig gewesen wäre. Es stehe "der Polizei frei, heimlich die öffentlichen Bewegungen einer jeden Person zu überwachen", so eine Passage des Urteils.

Es steht der Polizei also somit nun frei, jedwede Person via GPS zu überwachen, ohne dafür einen richterlichen Beschluss einzuholen. Der Präsident des Polizeiverbandes in Wisconsin erklärte, dass viele Dienststellen gar nicht über die entsprechenden technischen Mittel verfügen würden. Manche Dienststellen hätten jedoch solche Geräte und könnten diese nun zur Überwachung von Drogendealern oder Dieben benutzen. Besonders wichtig ist auch, dass gar kein Verdacht (!) gegen die überwachte Person bestehen muss. Nicht umsonst regen sich nun bereits intensive Bedenken, dass einer grundlosen Überwachung hier ein Freibrief erteilt worden ist. Ein Gesetz des Bundesstaates ermöglichte es bisher, lediglich die schlimmsten Sexualstraftäter, die bereits vorbestraft waren, via GPS zu überwachen. Der Abgeordnete Scott Suder, der dieses Gesetz unterstützt hatte, erklärte, dass die Überwachung per GPS ein effektiver Weg sei, um die "Öffentlichkeit zu schützen". Aber wer schützt die Öffentlichkeit vor den Überwachern? (Firebird77)

(via chicagotribune, thx!)





ne frechheit, sowas....