PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : CRIPO hausdurchsuchung



kingvisse
28.05.2009, 13:42
hallo.
mein freund kam heute morgen zu mir in der schule an und sagte das bei him heute morgen die kriminall polizei aus münster war und sie nen durchsuchungs und haft befehl oder sowas ähnlich gegen ihn haben.
Jetzt haben sie sein rechner mitgenommen , weil er angeblich im Dezember ein mädchen aus der schule gehackt haben sollte.

Was kann er tuhen?
wie schauts rechtlich aus? ( ers ist 15 )

naja , bin mein rechner formatieren , da er nicht weit weg wohnt ;)

wui:>
28.05.2009, 13:44
Wegen einem Trojaner (nehm ich mal an) folgt eine Durchsuchung? Ich glaub der hat paar andere Sachen angestellt.

Wies rechtlich aussieht, kann ich leider nicht so viel sagen.

Yeahsus
28.05.2009, 13:47
Mit 15 ist er bereits straffähig also kann ihm da gut ne Anzeige zukommen.

VeN0m
28.05.2009, 13:48
Hast Du mal bedacht, dass das Mädchen eine Anzeige aufgegeben haben MUSS? Ohne, dass ein Fall von öffentlichem Interesse ist macht ein Staatsanwalt nichts. Und Die KriPo rückt auch nicht einfach aus, weil jemand einer Person einen RAT / Stealer geschickt oder auf eine Phishingseite gelockt hat oder sowas um den Dreh.

Dein Freund hatte sich wohl ziemlich blöd angestellt haben. Und ein Haftbefehl gegen einen 15-jährigen ist in so einem Fall auch nicht gerechtfertigt. Bei Körperverletzung ist es oft auch nichtmal so, dass die Polizei einen 15-jährigen festnimmt. Höchstens in schweren Fällen...

Rechner mitnehmen ohne konkreten Verdacht oder aussagekräftige Beweise? Wie soll man den Fall beweisen? IP? Die ist nicht beweiskräftig, da für gewöhnlich jeder, der an den Router angeschlossen ist diese IP hat --> Die Person kann nicht identifiziert werden. Oder steht der Haftbefehl gegen alle Familienmitglieder aus?

Fazit: Dein Freund übertreibt oder redet einfach nur Blödsinn. Hast Du ihn mal gefragt, ob er das ernst meint oder da evtl. mehr war, als dass er dieses Mädchen "gehackt" hat? Oder eher: Wie definierst Du "gehackt"? Hat er einen Account gestohlen oder was? Da lacht die Polizei eher drüber, als dass sie ernsthaft einen Durchsuchungs- und / oder Haftbefehl ausstellen. Vor allem für die Kriminalpolizei. Die tut, wie der Name schon sagt ja eher etwas gegen Kriminalität und nicht gegen Kinderkram...

PS.: 500. Beitrag :)

Rapter
28.05.2009, 13:49
Naja, ab 14 bist du Strafmündig..
Aber da wird wohl noch mehr gewesen sein, wie nur ein Trojaner oder?

PS: Wenn du schon formatierst, verschlüsselst du deine Festplatte am besten gleich mit. Nur so als kleiner Tipp. ;)

Dauerbauer
28.05.2009, 14:01
Naja, ab 14 bist du Strafmündig..
Aber da wird wohl noch mehr gewesen sein, wie nur ein Trojaner oder?

PS: Wenn du schon formatierst, verschlüsselst du deine Festplatte am besten gleich mit. Nur so als kleiner Tipp. ;)

Eben, oder dein Freund ist n Schnacker^^

Suicide
28.05.2009, 14:04
Da muss nicht zwingend mehr gewesen sein. Kann sie beweisen das er auf ihrem PC war, ist eine Hausdurchsuchung mittlerweile üblich, leider.

pretax
28.05.2009, 14:19
um was für einen acc handelt es sich denn?

kInGoFcHaOs
28.05.2009, 14:23
is unintressant
ein bankacc (was wichtiges) wars wohl nicht weil n 15 jähriger / ne 15 jährige normal kein hbci bzw onlinebanking zugang der bank bekommt....

gf0x
28.05.2009, 14:27
Ab 14 Jahre ist man strafmündig wissen die meisten.
Doch selbst wenn man nur 1 Trojaner an eine Person verschickt und somit unerlaubten Zugriff erhalten hat macht man sich Strafbar nach folgenden Pragraphen im StGb:


§202a Ausspähen von Daten http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html
§202b Abfangen von Daten http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202b.html
§202c Vorbereiten des Ausspähen und Abfangens von Daten http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202c.html
§303a Datenveränderung http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303a.html
§303b Computersabotage

Wenn dein Freund also kein Truecrypt hat wird er schnell busted werden - sowohl die Anzeige des "Mädchens" wirklich wahr ist.
Anhand von der IP und des Verlaufes im ICQ kann man schnell nachvollziehen wer was wem wann geschickt hat.

Ich kann zum Schluss nursagen.

1) Bei solchen Sachen Proxy benutzen/Truecrypt
und 2) Dein Freund soll versuchen einen Kompromiss mit den Eltern des Mädchens zu vereinbaren bzw. dass er den Account ihr wieder gibt.

Gruß. gf0x

kingvisse
28.05.2009, 15:17
nein , er hatte ja nie einen account geahckt . . .
sondern ihr einfach nur einen trojaner getarnt als bild geschickt . . .

ich kenne das mädchen was er hacked hat ( ich glaube das sie es ist , weil wir beide auf sie abfahren ;) ) und die hat keine AV programme , d.h. sie kann es garnicht bemerkt haben , das kommt uns ja so spanish vor

Suicide
28.05.2009, 15:22
Anwalt nehmen und Akteneinsicht holen. Mehr muss man dazu nicht sagen.

cyber_gh0st
28.05.2009, 18:13
ich würd auch den Anwalt fragen...

JiigSaw
28.05.2009, 18:28
Ich glaub eher das dein freund mist erzählt xD is das vll schon bisschen länger her das er dir das erzählt hat 1.April oder so ?^^ Weil ich persönlich glaub auch ned das die KriPo (btw nicht CriPo xD) ein haus durchsucht wegen eines RATs oder dergleichen...

Mfg

JiigSaw

VeXx
28.05.2009, 22:53
Ich dachte erst ab ca 500€... Naja ^^ Kann ja sein, wegen Hackerparagraphen und so!

J0hn.X3r
29.05.2009, 01:23
is unintressant
ein bankacc (was wichtiges) wars wohl nicht weil n 15 jähriger / ne 15 jährige normal kein hbci bzw onlinebanking zugang der bank bekommt....

Das hat doch mitm Alter wenig zu tun.

Hab nen Paypal Account seit ich 13 bin und nutze Online Banking bei meiner Bank selbst schon seit dem ich 14 bin.

Klar, in diesem Fall hier unwahrscheinlich das es nen Bank Acc ist, aber generell ist es schon ab 12 moeglich nen eigenes Giro Konto (und Online Banking, wenn die Eltern zustimmen) zu besitzen.

Zum Topic selber, ich denk das sollte alles sagen:


Anwalt nehmen und Akteneinsicht holen. Mehr muss man dazu nicht sagen.

Yeahsus
29.05.2009, 11:07
Was mir noch so einfällt...

Wenn sie am morgen mit einem Haftbefehl bei deinem Freund anklopfen, wie kommt der dann am selben morgen in die Schule ? Ist nicht ein Haftbefehl das derjenige gegen den der Befehl vorliegt direkt mitgenommen wird oder ist das sowas wie ne Mittelung das er dann und dann festgenommen wird ??
Wäre je ziemlich beknackt :D

Wenns also so ist das man denjenigen direkt mitnimmt, weißt du das dein Freund dir müll erzählt, wie soll er denn in die Schule gekommen sein trotz haftbefehl ? ;)

Sn0opY
29.05.2009, 12:43
ich glaub der labert zu viel wegen sowas kommt sicher keiner vorbei und nimmt dein pc mit geschweige denn dich fest

du bekommst im höchstenfall n brief mit ip loggs und ne anzeige die aber schwachsinnig is is eh nur zum angst machen ich bin mir zu 80% sicher dass kein kollege rausfahren würde um n 15jährige nfestzunehmen wegen sowas ^^ da muss schon mehr gewesen sein

Gargarensis
29.05.2009, 12:54
des schlimmste was passieren kann iss n eintrag ins strafregister+geldstrafe, wobei ersteres sicherlich schlimmer is, da mann sich damit die komplette zukumpft verbaut mit öffendlichem dienst und so,...

kingvisse
29.05.2009, 15:20
leute , bitte lasst diese kommentare sein , vonwegen er lügt, ich war gestern da und auch die eltern haben dies bestätigt . .

ich hoffe nur ihr habt gute tipps wie er da wieder rauskommen kann

c1ox
29.05.2009, 15:28
Wie soll er da wieder rauskommen? XD Festplatte nicht verschlüsselt usw.
Wie Suicide schon gesagt hat :
Anwalt nehmen und Akteneinsicht holen. Mehr muss man dazu nicht sagen.

Thr33
29.05.2009, 16:07
Da muss nicht zwingend mehr gewesen sein. Kann sie beweisen das er auf ihrem PC war, ist eine Hausdurchsuchung mittlerweile üblich, leider.

was meinst du warum die seinen pc mit genommen haben damit sie beweise finden und glaub mir ich hab eine ähneliche anzeige die noch läuft seid fast 8 monaten computer betrug mein pc ist auch bei der kripo ich habe ohne witz bestimmmt zwischen "angeblicher tat" und beschlagnahmung c.a. 6x formatiert und die haben angeblich trotzdem beweise

LeChuck
01.06.2009, 18:47
Also wegen dem mädchen sicherlich nicht. Wer weiß was er noch gemacht hat

Suicide
01.06.2009, 18:59
leute , bitte lasst diese kommentare sein , vonwegen er lügt, ich war gestern da und auch die eltern haben dies bestätigt . .

ich hoffe nur ihr habt gute tipps wie er da wieder rauskommen kann

Anwalt + Akteneinsicht - immernoch.


was meinst du warum die seinen pc mit genommen haben damit sie beweise finden und glaub mir ich hab eine ähneliche anzeige die noch läuft seid fast 8 monaten computer betrug mein pc ist auch bei der kripo ich habe ohne witz bestimmmt zwischen "angeblicher tat" und beschlagnahmung c.a. 6x formatiert und die haben angeblich trotzdem beweise

Es muss nen Anfangsverdacht da sein. Ohne den läuft gar nichts. Konnte sie also beweisen, das der Typ irgendwas gemacht hat, wird eine Hausdurchsuchung verordnet um mehr Beweise sammeln zu können..


Also wegen dem mädchen sicherlich nicht. Wer weiß was er noch gemacht hat

Siehe erster Quote..

LaOnDa
03.06.2009, 01:50
ach passiert garnix, da er erst 15 jahre ist, vielicht sozialstunden abgesehen davon wenn er am pc nix geändert hat können die dem eigentlich nix antun !!

VeN0m
03.06.2009, 21:51
abgesehen davon wenn er am pc nix geändert hat können die dem eigentlich nix antun !!

Siehe gf0x... Die STGB-Ausschnitte habe ich mir nicht durchgelesen aber ich weiß in etwa, welche er wohl verlinkt hat...

Wenn ich nicht irre genügt es, wenn sie beweisen können, dass er sich unerlaubt Zugriff zu einem fremden Rechner beschafft hat.

gf0x
03.06.2009, 22:05
wenn er am pc nix geändert hat können die dem eigentlich nix antun !!

Ich möchte dich gerne auf den §202a Absatz 1 aufmerksam machen


(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

& §202c Absatz 1-3



(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1.Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

auch wenn er nix gemacht hat am PC, ist er mindestens für das Eindringen in den PC's ohne Erlaubniss zu bestrafen (Siehe §202a&c)

Gruß.

Gargarensis
09.06.2009, 18:57
naja, des schlimmste iss wie gesagt ned geldstrafe/sozialstuden (wegen minderjährigkeit & evtl mildernde umstände weil er ja nix gemacht hat) sondern der eintrag ins strafregister, damit verbaut man sich die ganze zukunft,...

Volumen
09.06.2009, 19:13
Cripo schreibt man mit k => Kripo