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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Raub - Hausdurchsuchung



king-org
25.06.2009, 12:06
Hallo ich lege direkt mal los :rolleyes:

Vor knapp einer Woche gab es eine Schlägerei, bei welcher dem Opfer ein Handy und Portmonee geklaut wurden. Die Sachen aus dem Portmonee wurden von den beteiligten weggeschmissen. Nun hat ein Freund mit hilfe der Beteiligten die Sachen aus dem Portmonee an sich genommen und zuhause aufbewahrt. Heute morgen hatten alle Beteiligten eine Hausdurchsuchung und mein Freund hat die sachen rausgerückt (Ausweis, EC-Karte und Club-Karte) und nach einer Durchsuchung seines Zimmers wurde das Handy aber nicht gefunden.
Bei der Polizei hat er ausgesagt, dass er die sachen genommen hat weil er sie später der Polizei/dem Opfer zurückgeben wollte, dies aber innerhalb knapp einer Woche nicht geschehen ist.

Mein freund war bei der Schlägerei dabei und wird auch dem Raum verdächtigt, was aber eher ausgeschlossen wird da er nichts getan hat.

Nun will ich wissen, welche straftat mein Freund begangen hat, da er die Sachen ja bewust nicht zurück gegeben hat.

Info: Hausdurchsuchung fand bei einem um 7:30 statt und bei ihm 7:45.
2 Beamte haben das Zimmer sehr schlecht durchsucht (grob).
Mündlicher Durchsuchungsbefehl, der richtige soll nachgereicht werden.

Danke im voraus für eure Hilfe

=[
25.06.2009, 12:09
erstens würd ich die garnich ohne shcirftlichen reinlassen das war shconmal erster fehler zweitens denk ich das is diebstahl aba ich bin mir nich sicher

-=Player=-
25.06.2009, 12:12
wenn er pech hat, kommt noch unterlassene hilfeleistung dazu

Jekyll
25.06.2009, 12:48
Ja kommt ja denn auch noch drauf an ob er schon vorbestraft ist und wie schlimm das opfer zugerichtet wurde aber das abziehen wird ja schon nicht mehr so leicht bestraft und rein lassen nur mit zettel oder die dürfen so weit ich weiss nur ohne zettel rein wenn gefahr im vollzug ist

Nobody.
25.06.2009, 12:48
wenn er pech hat, kommt noch unterlassene hilfeleistung dazu

Das stimmt nicht, denn er hat dem Geschädigten gegenüber keine Garantenstellung. (z.B. nahe stehende Person etc)

Er hätte von der Notwehr Gebrauch machen können, aber Selbstschutz geht immer vor.
Körperliche Unversehrtheit ist ein höheres Rechtsgut als Besitz.

Im schlimmsten Fall bekommt er einen wegen Raub (erst hauen dann klauen)
dran, da die Sachen bei ihm gefunden wurden. Somit ist er Mittäter und wird genauso belangt wie der Haupttäter.

Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

in diesem Sinne ....

king-org
25.06.2009, 12:56
Danke für die Zahlreichen antworten. Mein Freund ist nicht vorbestraft und die Täter haben, soweit ich das gerade erfahren habe, einiges zugegeben. Das Opfer kennt mein Freund nur vom sehen und andere haben/werden aussagen, dass mein Freund die Sachen(ausweis...etc) aus einem Busch nachträglich genommen hat und nicht während der Schlägerei abgezogen.

Yeahsus
25.06.2009, 12:57
erstens würd ich die garnich ohne shcirftlichen reinlassen das war shconmal erster fehler zweitens denk ich das is diebstahl aba ich bin mir nich sicher

Schonmal was von "Hausdurchsuchung bei Aktivitäten im Verzug" (oder so) gehört?

Das heißt wenn es sein kann das der Verdächtige beweise,etc. schnell beseitigen kann, kommen die auch ohne Schriftlichen Befehl rein.
Ist bei Graffiti zumindest so :D

mogtarno
25.06.2009, 13:59
wie kannst du die ohne SCHRIFTLICHEN durchsuchungsbefehl reinlassen XD. du hast das recht wenn sie nichts schriftliches haben sie wieder wegzuschicken!!!aber naja is ja eh zuspät.
leider sagen die beamten bei fast allem gefahr im verzug. wäre aber nur bei mord, terrorverdacht,etc begründigt. und nicht bei so "kleinen" sachen wie nem geldbeutelraub.

Sh0nix
25.06.2009, 14:04
Btw Raub wird bei Jugendlichen anscheinend sehr schwer bestraft.
Hab einen befreundeten Anwalt gefragt und der hat mir gesagt, das die meisten Richter da nicht lange fakeln.
Also viel Glück das es nicht so schlimm wird...

Yeahsus
25.06.2009, 14:07
wie kannst du die ohne SCHRIFTLICHEN durchsuchungsbefehl reinlassen XD. du hast das recht wenn sie nichts schriftliches haben sie wieder wegzuschicken!!!aber naja is ja eh zuspät.
leider sagen die beamten bei fast allem gefahr im verzug. wäre aber nur bei mord, terrorverdacht,etc begründigt. und nicht bei so "kleinen" sachen wie nem geldbeutelraub.


Nein. Gefahr im Verzuge ist alles, was mit Zeit zu tun hat. Sprich wenn du in der Zeit die geklauten Sachen wegschaffen / vernichten kannst, gilt das als Gefahr im Verzug.


Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust für die Strafverfolgung bedeuten würde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung flüchtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden später beiseite geschafft sein könnten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begründet werden muss).

admiralkirk
25.06.2009, 14:28
Nein. Gefahr im Verzuge ist alles, was mit Zeit zu tun hat. Sprich wenn du in der Zeit die geklauten Sachen wegschaffen / vernichten kannst, gilt das als Gefahr im Verzug.

so denk ich das auch

INfERn0 StyLe
25.06.2009, 14:29
@Yeahsus
Das würde ja bedeuten, dass alles was elektronisch gespeichtert ist Gefahr im Verzuge begründen würde, da es ja ständig gelöscht werden könnte oder seh ich das falsch?

mfG

mogtarno
25.06.2009, 14:31
XD lol. geile antwort. hm,jo theoretisch schon, weiss aber net wie die rechtslage is.

INfERn0 StyLe
25.06.2009, 14:34
Was ist daran witzig^^
Die Polizei sucht sich wie immer Mittel um ihre eigenen Regeln zu brechen ..

mfG

biggermanbomber
25.06.2009, 14:38
kann das vll sein das DU der Freund bist?

Yeahsus
25.06.2009, 15:15
@Yeahsus
Das würde ja bedeuten, dass alles was elektronisch gespeichtert ist Gefahr im Verzuge begründen würde, da es ja ständig gelöscht werden könnte oder seh ich das falsch?

mfG


Ja genau so ist es.

Ich weiß wovon ich Spreche. Ich bin in der Graffiti Szene aktiv, hatte zwar selber (zum glück!) noch keine Hausdurchsuchung o.ä. näheren Kontakt mit den Bullen, aber WENN man erwischt wird, dann sind die recht schnell bei einem und nehmen den PC mit, und alles andere auch.

Weil man ja Bilder / Videos von sich, die einen zeigen wie man malt, oder was man gemalt hat, löschen kann.

Mfg.

VeXx
25.06.2009, 15:17
Du bist glaub ich im Radio :)
2 haben gestanden, einer noch nicht.
Othmarschen Hamburg, mit dem Messer bedroht, Zähne ausgeschlagen, 15 Jahre altes Opfer...

$User
25.06.2009, 15:21
alter schwede.... so heftig? :D

mogtarno
25.06.2009, 15:23
welcher sender?

Yeahsus
25.06.2009, 15:23
Dann gibts noch schööööön Körperverletzung und verstoß gegen das Waffengesetz wenn die Klinge zu lang ist

Da kommt lecker was auf euch zu ^^

mogtarno
25.06.2009, 15:25
das denke ich auch. aber euch is das ja egal wenn ihr jemanden abzieht.

VeXx
25.06.2009, 15:33
Delta Radio hab ich das gehört.
News immer alle halbe Stunde um 45 und 15
Also noch ne 1/4 Stunde :)
http://www.deltaradio.de (http://www.deltaradio.de/) ist die Homepage, vielleicht findet ihr da die News... Wenigstens aber die Frequenz (eine ist so auf 106.9 oder so...)

king-org
25.06.2009, 16:15
Jungs ich wohne in der nähe von Hannover und mein Kumpel hat keinen bedroht bzw. abgezogen, also könntet ihr bitte bei der Sache bleiben ^^.

Yeahsus
25.06.2009, 16:20
Die Karten für deinen Kollegen stehen schlecht.

Kaum jemand wird ihm glauben das er die Sachen zurückbringen wollte. Das Opfer wird ihn identifizieren das er dabei war, vllt sagt er das er nichts gemacht hat, aber das hilft auch nicht.

Also es kommt immer auf den Richter an :


Gliederung (http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html#) § 249
Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Quelle : http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html


Aber ich weiß nicht wies aussieht wenn er noch minderjährig ist.

mogtarno
25.06.2009, 16:26
würde sage dann bekommt er jugendarrest bzw sozialstunden!

Swola4
25.06.2009, 17:32
Naja, also ich habe einen Kumpel der Jura studiert und der meint,
dass die Bullen deinen Kumpel schön verarscht haben.

Weil, die irgend etwas auf jeden Fall schriftlich haben müssen.
Wenn der Richter nicht erreichbar ist, dann tritt Gefahr im Verzug ein und
bei Gefahr im Verzug, muss ein Staatsanwalt den Durchsuchungsbeschluss erteilen.

Wenn die dann bei dir Ankommen und behaupten, dass die den Durchsuchungsbeschluss
nicht mithaben, dann kannst du drauf bestehen, diesen schriftlich haben zu wollen,
bevor du sie reinlässt.

Sonst könnte jeder mit einer Uniform kommen und behaupten, die müssten eine
Hausdurchsuchung machen.


Tja, da hat dein Kumpel aber Mist gebaut ^^.
Die Beweise dürfen jetzt trotzdem als Indiz verwendet werden.

mfg

king-org
25.06.2009, 19:30
Und wenn alle sagen, dass es 3 Täter gab und alle fest stehen es bzw. zugeben? Und mein Freund somit nicht an dem Raub beteiligt war?

cyber_gh0st
25.06.2009, 19:42
also n Kollege von mir hat einen verprügelt und hat 2"Sozialstunden" bekommen also der hat gesagt dass sich da ne Frau vorne hinsetzt und dann muss er erzählen was er gemacht hat u.s.w. ziemlich schwachsinnig aber das war alles nichts mit 1 Jahr Knast oder so...

(der ist 16)

Yeahsus
25.06.2009, 19:50
2 Sozialstunden ?!

Oh man, so eine jugenberaterin hätte ich auch gern wenn der fall mal eintrifft !

Kommt halt immer darauf an wieviel ihr dem Opfer angetan habt und was er verloren hat, wie alt er war, wie alt ihr wart, wann das war, etc.

@cyber_ghost :
Dein freund hat sicher keinen Verprügelt sondern dem wahrscheinlich nur einen Schlag gegeben und dann hat der ander ihn angezeigt.
Wenn man jemanden richtig vermöbelt, also das derjenige nicht schnell aufsteht, und vllt im Krankenhaus liegt, irgendwas gebrochen, und ihr ihn dann noch abgezogen habt, dann bekommste sicher keine 2 Sozialstunden

Da labbert dein Freund große scheiße !

dette
25.06.2009, 22:07
Hamburg. Die Täter sind Jugendliche aus Wilhelmsburg im Alter von 16 und 17 Jahren. Sie hatten ihr Opfer zusammengeschlagen, mit einem Messer bedroht und gezwungen, sich zu entkleiden. Sie raubten den 15-Jährigen vollständig aus. Die Polizei hatte mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach ihnen gefahndet. Nun gab es Hinweise aus der Bevölkerung. Bei Durchsuchungen der Wohnungen eines 16-Jährigen fanden die Beamten das Handy des Opfers. Der 16-Jährige räumte die Tat ein. Ein weiterer mutmaßlicher Täter (16) verweigerte die Aussage. Der dritte Räuber (17) stellte sich am Polizeikommissariat in Wilhelmsburg. Alle drei sind bei der Polizei bislang nicht in Erscheinung getreten. (ur)



Quelle: http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article1070559/15-Jaehriger-ueberfallen-Raeuber-gefasst.html


Ist es das?

VeXx
25.06.2009, 22:26
Nein, hab ich auch gedacht!
Sagt er zumindest, aber es kloiingt so ähnlich :)

Nobody.
25.06.2009, 22:49
aber das war alles nichts mit 1 Jahr Knast oder so(der ist 16)[...]
Raub ist eine Straftat im Gegensatz zum Diebstahl oder Körperverletzung. Das ist nur ein Vergehen. Vergehen werden mit Geldstrafe oder mit max. einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
Bei einem Verbrechen (edit) gibt es nur Freiheitsstrafe, also fallen Sozialstunden weg.

Der Unterschied eines Vergehens zu einem Verbrechen ist dieser, dass bei einem Vergehen der Geschädigte selber Strafantrag stellen muss. Wenn dies nicht geschieht, (was ja im eigenen Ermessen des "Opfers" liegt) passiert da nichts. Und genau das ist bei einem Verbrechen anders. Bei einem "Verbrechen stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag. Und da kommt man nicht mit einer Geldstrafe (oder Sozialstunden) davon.
Da fängt die Strafe ab einem Jahr Freiheitsstrafe an. Wenn man allerdings bislang eine reine Weste "hatte" wirds wohl ehr Bewehrung werden als das sie dich sofort wegsperren.

Wie es nun aussieht wenn man unter 18 ist und nicht nach dem StGb bestraft werden kann weiß ich nur bedingt. Aber über eins solltet ihr euch im klaren sein, mit Sozialstunden kommt man bei "RAUB" nicht davon, egal ob 14 oder 41...

BTW: So Ausreden wie "Ich wollte das geraubte Diebesgut nur an mich nehmen und später der Polizei aushändigen" hören die sicher nicht zum ersten mal. Da fackelt kein Richter lange (davon kann man ausgehen :) ). Lieber die volle Wahrheit sagen (bevor man sich in Widersprüche verstrickt) und Einsicht zeigen (ganz wichtig). So fährt man am besten...

XX
25.06.2009, 23:07
Hallo ich lege direkt mal los :rolleyes:

Vor knapp einer Woche gab es eine Schlägerei, bei welcher dem Opfer ein Handy und Portmonee geklaut wurden. Die Sachen aus dem Portmonee wurden von den beteiligten weggeschmissen. Nun hat ein Freund mit hilfe der Beteiligten die Sachen aus dem Portmonee an sich genommen und zuhause aufbewahrt. Heute morgen hatten alle Beteiligten eine Hausdurchsuchung und mein Freund hat die sachen rausgerückt (Ausweis, EC-Karte und Club-Karte) und nach einer Durchsuchung seines Zimmers wurde das Handy aber nicht gefunden.
Bei der Polizei hat er ausgesagt, dass er die sachen genommen hat weil er sie später der Polizei/dem Opfer zurückgeben wollte, dies aber innerhalb knapp einer Woche nicht geschehen ist.

Mein freund war bei der Schlägerei dabei und wird auch dem Raum verdächtigt, was aber eher ausgeschlossen wird da er nichts getan hat.

Nun will ich wissen, welche straftat mein Freund begangen hat, da er die Sachen ja bewust nicht zurück gegeben hat.

Info: Hausdurchsuchung fand bei einem um 7:30 statt und bei ihm 7:45.
2 Beamte haben das Zimmer sehr schlecht durchsucht (grob).
Mündlicher Durchsuchungsbefehl, der richtige soll nachgereicht werden.

Danke im voraus für eure Hilfe

Ab in den Jugendknast für 2 Wochen! Diese ganze Arschgeigen, die andere Leute verprügeln und abrippen, sind die dümmsten Wichser, die hier rumlaufen. Fast so schlimm, wie (Neo-)Nazis. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

XX

king-org
26.06.2009, 08:33
Hier fragt keiner nach deiner Meinung! Sondern nach dem Rechtsstand einer Jungen der nichts mit dem Raub zu tun hat und bewiesen die Sachen später aug der Straße aufgehoben hat!

Danke nochmal für die Informativen aussagen von Nobody. Ich hoffe dass es auf ein Vergehen hinausläuft, weil der Junge wirklich nichts damit zu tun hat, außer dass er halt die Sachen aus dem Busch genommen hat.

Yeahsus
26.06.2009, 10:39
Das interessiert aber nacher niemanden ob er sie direkt nimmt, oder später.

Ausserdem, kennst du den Spruch:
"Mitgehangen, mitgefangen" ?

Der trifft leider öfter zu als einem lieb ist.

treibius
26.06.2009, 15:47
hmm ich würd mal sagen entwendung, fremden eigentumes (diebstahl) , mithilfe zur straftat