PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Phishing Seite welche Strafe?



X-Zero
30.06.2009, 01:18
Hallo,
ich wollte mal wissen, was man für eine Strafe bekommt, wenn man mit Phishing Seiten erwischt wird???

(Habe SuFu benutzt, aber nicht gefunden...)

Danke...

inmate
30.06.2009, 01:24
Habe das gefunden:

http://board.raidrush.ws/showthread.php?p=8366252
es geht da um Kinderpornographie , es wird aber auch über die Strafe vom Hosten bei Pishing Seiten gesprochen.
mfG

X-Zero
30.06.2009, 01:34
Ja, danke, aber löschen die nur die Seite, oder passiert da mehr z.B Anzeige + Geldstrafe oder so...?

Zitat von der Seite

Die Äußerungen von Frau Krogmann erklären zugleich die Ergebnisse einer Studie der Universität Cambridge. Demnach sind Banken im Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz wesentlich effektiver. Betrügerische Webseiten, mit denen Kontodaten von Bankkunden ausgespäht werden sollen - so genannte "Phishing"-Seiten -, werden durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz genommen. Kinderpornographische Webseiten werden dagegen erst nach durchschnittlich 30 Tagen gelöscht, wie die Wissenschaftler Tyler Moore und Richard Clayton der Universität Cambridge in ihrer Studie festgestellt haben.

dagoberta
30.06.2009, 02:05
ohhh, das kommt wohl sehr auf den einzellfall an. :)

bobkatze
30.06.2009, 02:36
bekannt von uns kamm dafür 5 jahre in den knast.. der hat aber auch bank-phising gemacht:D
keine sorge, als hacker stehst du noch über dieben und mördern im knasträngesystem hat er uns mitgeteilt

The3nd
03.07.2009, 22:05
Nya denke bei einer wo du nur unwichtige Daten fischt, also keine CC und Steamaccounts ist das warscheinlich ne Löschung der Seite...

c2x
03.07.2009, 22:26
http://www.google.de/search?hl=de&ei=bXdOSrfBF82vsAaW8uXxBw&sa=X&oi=spell&resnum=0&ct=result&cd=1&q=gesetz%2B%2B%2Bphishing&spell=1

Du solltest erstmal alles über Verschleierung deiner Identität im Internet in Erfahrung bringen und wissen, was du wirklich tust.
Solange du dich ausreichend sicherst, ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden relativ gering.

Gz RepTiL

th0Zz
03.07.2009, 22:33
Ich geh mal davon aus, das du minderjährig bist.
Mehr als Sozialstunden sollteste nicht bekommen, aber wieso solltest du erwischt werden?

c2x
03.07.2009, 23:02
Ab 14 ist man straffähig und fällt gesetzmäßig unter das Jungendstrafgesetz...

HF & gl :D

//edit:
Er kann auf jeden Fall mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Ob er die bezahlen kann oder nicht: er MUSS!

IRET
03.07.2009, 23:07
Ab 14 ist man straffähig und fällt gesetzmäßig unter das Jungendstrafgesetz...

HF & gl :D

Das heißt Strafmündig^^
Zum Thema.
Du machst dich wegen Datendiebstahl strafbar.
Dazu könnte kommen ,dass du die Urheberrechte der Seite verletzt.
Wegen ein paar Accounts werden sie sich kaum die mühe machen dich zu suchen ,aber wenn du mit Tan-Phishing anfängst würde ich mir mal einen NL Socks zulegen.
Da können es schon ein paar Jahre werden.

sharer123
06.07.2009, 18:21
§ 202a StGB
Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.






Fassung aufgrund des Einundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 7.8.2007 (http://dejure.org/jcg/pdf.gif BGBl. I S. 1786 (http://dejure.org/dienste/internet?www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1786.pdf)) m.W.v. 11.8.2007.


§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (1) Wer eine Straftat nach § 202a (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html) oder § 202b (http://dejure.org/gesetze/StGB/202b.html) vorbereitet, indem er

1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html) Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 (http://dejure.org/gesetze/StGB/149.html) Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Vorschrift eingefügt durch das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 7.8.2007 (http://dejure.org/jcg/pdf.gif BGBl. I S. 1786 (http://dejure.org/dienste/internet?www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1786.pdf)) m.W.v. 11.8.2007.



Quellen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

novaca!ne
06.07.2009, 18:53
Ab 14 ist man straffähig und fällt gesetzmäßig unter das Jungendstrafgesetz...

HF & gl :D

//edit:
Er kann auf jeden Fall mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Ob er die bezahlen kann oder nicht: er MUSS!

! bullshit !


wenn man nix verdient, kann man keine geldstrafe kriegen
war bei mir genauso und der richter hats mir noch bestätigt und die jugend gerichtshilfe

dagoberta
08.07.2009, 22:49
niemand kennt deinen fall, aber das der richter dir was bestätigt hat, kann man gern glauben....

novaca!ne
08.07.2009, 23:16
mein fall war ausspähen von daten, aber tzd. das mit den geldstrafen gilt für alle fälle und jeden:
! wenn man nix verdient, kann man keine geldstrafe kriegen !

dagoberta
09.07.2009, 03:08
ausspähen von daten war dein vergehen, aber nicht ursächlich dein fall.....sicher in mehrfacher hinsicht ;)

Jannik3366
17.07.2009, 22:05
keine sorge, als hacker stehst du noch über dieben und mördern im knasträngesystem hat er uns mitgeteilt

:D wie geil..... Zum Thema kann mich den anderen nur anschließen :"Wer nichts damit verdient kann auch keine Geldstrafe bekommen!"

dagoberta
17.07.2009, 23:17
:D wie geil..... Zum Thema kann mich den anderen nur anschließen :"Wer nichts damit verdient kann auch keine Geldstrafe bekommen!"

da wär ich mir aber nicht so sicher, auch das von dir gewählte zitat, könnte ironisch gemeint sein.
auf jedenfall sind die meinungen hier nicht so uniform, wie das der eine oder andere meint.