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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausdurchsuchung - Wann erlaubt?



Iaa_1
10.09.2009, 14:15
Hi.
Man hat gegen eine Seite mit Kinderpornografischem Material Anzeige erstattet (die Personen, denen die Bilder geklaut worden sind) sind halt zu den Behörden und haben die Seite / Betreiber der Seite angeklagt.
Es gibt einige die meinen ich wäre es (was ich nicht war - ich kenne die Seite zwar und war auch ab und zu drauf, aber bin nicht angemeldet etc. - getarntes Sceneboard).
Nun meine Frage:
Dürfen die Behörden eine Hausdurchsuchung bei mir machen, bei Verdacht oder müssen sie die IP Logs vom Hoster kriegen und dann auf mich schließen?
Wenn die vom Hoster aus auf mich schließen müssen (wegen IP Logs) hätte ich keine Probleme, da ich nichts tat.

VeN0m
10.09.2009, 14:17
Siehe hier (http://www.verfassungen.de/at/gesetz62-2.htm). Paragraph eins ist schon recht interessant:



§ 1. Eine Hausdurchsuchung, das ist die Durchsuchung der Wohnung oder sonstiger zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten darf in der Regel nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden. Dieser Befehl ist den Beteiligten sogleich oder doch innerhalb der nächsten 24 Stunden zuzustellen.

Iaa_1
10.09.2009, 14:23
Aber dies besagt nicht, ob man eine Hausdurchsuchung nur nach IP Logs vom Hoster tätigen darf oder auch bei Verdacht durch Redens etc.

inmate
10.09.2009, 14:29
Meines Wissens reicht das aus um eine Hausdurchsuchung zu machen.

Iaa_1
10.09.2009, 14:36
Hat sonst noch wer Infos mit Quellen darüber?
Ist halt wichtig ;).

gf0x
10.09.2009, 14:51
Ich muss noch etwas zu den Paragraphen von Sven hinzufügen.

Es ist der Polizei/Staatsanwaltschaft auch gestattet ohne Richterlichem Beschluß eine Hausdurchsuchung zu vollziehen sofern ein definitiver Grund wie -

- Wegschaffen von Beweisen âla Festplatten und andere Speichermedien
- Das dauerhafte entfernen von seiner/m Wohnung/Haus

Also sozusagen sobald sich der Verdacht des Gefahr im Vollzugs besteht kann es sein dass die Grünen Männchen bei dir klingeln ;)

hpoc_
10.09.2009, 15:04
Wenn Du in einer WG wohnst, kannst Du Deine Computer in ein Zimmer von einem WG Mitbewohner lagern, da die Polizei nur Dein Zimmer untersuchen darf. (Bin mir nicht sicher, aber ich meine sowas in der Richtung schon gehört zu haben.)

gf0x
10.09.2009, 15:06
Sofern sie einen Hausdurchsuchungbeschluss nur für dein Zimmer haben ;)

inmate
10.09.2009, 15:40
@hpoc_

Ja das geht , hat n Kollege von mir gemacht.Er hat seinen PC zum Nachbar gebracht.Das einzige was die Polizei dann mitgenommen hat war der Pc vom Vater.

freddy12
10.09.2009, 16:54
und wenn du doch was zu verbergen hast las die bullen einfach nicht rein, du bist nicht da zu verpflichtet bei der durchsuchung zu helfen das heißt du musst ihnen keine türen öffnen nicht mal die haustür,
aber mach das wirklich nur wenn du viel zu befürchten hast denn die dürfen die tür eintreten oder sie hohlen den schlüsseldienst wenn du nicht aufmachst und das musst da du zahlen, aber ist immer hin besser als wenn du in den knast kommst schaffst dir vill 1-2 minuten oder wenn sie nur den schlüsseldienst hohlen sogar bis zu 30 min. also genug zeit beweise zu vernichten ^^
bei mir z.b. kommen sie gar nicht erst rein die tür einzutreten ist fast unmöglich oder es ist sehr viel zeit und kraft aufwand nötig und der schlüsseldienst kann auch nur das schloss kapput machen anders kommt er auch nicht rein, ja wie ich sicherheits- schlösser und türen liebe xD

inmate
10.09.2009, 17:15
aber mach das wirklich nur wenn du viel zu befürchten hast denn die dürfen die tür eintreten oder sie hohlen den schlüsseldienst wenn du nicht aufmachst und das musst da du zahlen, aber ist immer hin besser als wenn du in den knast kommst schaffst dir vill 1-2 minuten oder wenn sie nur den schlüsseldienst hohlen sogar bis zu 30 min. also genug zeit beweise zu vernichten ^^

Wir sind hier nicht in Hollywood , wenn du denen die Tür nicht aufmachst dann holen sie n Schlüsseldienst den du dann bezahlen musst...

Bigger89
10.09.2009, 17:36
Zu dem Thema gab mal eine richtig geiles Video von irgend nem Anwalt, weiß den Link nu gerade nicht... hab ich aber auch hier im Forum gefunden...

freddy12
10.09.2009, 18:28
Wir sind hier nicht in Hollywood , wenn du denen die Tür nicht aufmachst dann holen sie n Schlüsseldienst den du dann bezahlen musst...

hab ich doch genau so geschrieben, doch wenn gefahr im verzug ist, so heißt das glaube ich, und sie gemerkt haben das du da bist aber nicht aufmachst und die gefahr besteht das du beweise vernichtest sind sie da zu befugt die tür zu öffnen wie sie das für richig halten.

Champ of all
20.01.2010, 11:55
hey sorry wegen Old Thread aufkramen

aber ich hab da auch ne kleine sache teils lustig aber was er sagt ist die warheit ..
geht zwa etwas Offtopic aber hausdurchsuchungen werde da angesprochen
geht bei google auf video gebt da 23C3: Sie haben das Recht zu schweigen ein und schaut das erste Video an

Lg Coa

100
20.01.2010, 12:05
Kann ich nur empfehlen der Typ der den Vortrag macht ist echt geil ;)

Terrorist
20.01.2010, 13:57
Hier der Link (es soll ja Menschen geben die das Video trotzdem nicht finden)

http://video.google.com/videoplay?docid=-1550832407257277331

Sollte sich im übrigen jeder mal angucken.

Lord_Ben@
20.01.2010, 14:25
Sollte sich im übrigen jeder mal angucken.

ja bin ich auch der meinung, auf meinem blog schreibe ich grade übrigens ein all-around tut für sowas
skynet-woh.de.vu