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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerrufsrecht



=_.-XXX-._=
02.02.2010, 17:25
Hallo,
Ich würde jemanden von euch bitten mir diese Widerrufsrechtserklärung ins normale
Deutsch zu übersetzen und ob man bei so einer Widerrufserklärung sein Geld
zurückverlangen kann.


Widerrufsrecht § 1 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.


§ 2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerruferklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

Nicke
02.02.2010, 17:34
So wie ich das verstehe, ist das die normale Wiederrufserklärung eines Händlers. Du hast vier Wochen Zeit den Gegenstadt zurück zu geben, doch können bei gebrauchten dingen Zinsen, bzw Nutzungsgebühren entstehen, kommt halt drauf an um was es sich handelt.

=_.-XXX-._=
02.02.2010, 19:27
Steht dort denn irgendwo, dass man den Gegenstand nicht mehr gegen Geld umtauschen kann? Das wollte ich eigentlich wissen

Der Händler weigert sich mir das Geld zurückzugeben und bietet mir stattdessen einen neuen Gegenstand oder einen Gutschein an, wobei mir nichts von beidem nutzt, da ich gerne das Geld zurück haben wiil und mir etwas neues in einem Fachhandel kaufen möchte.

Interceptor
02.02.2010, 19:38
Soweit ich auf meine rechtliche Bildung vertrauen kann, betrifft das was er will die Gewährleistung. Im Widerrufsvertrag steht allerdings ausdrücklich, dass bei Widerruf die Leistungen wieder zurück getauscht werden. Sprich du gibst den Gegenstand zurück und sie dir das Geld, soweit ich das richtig verstehe.

//Edit: Sofern du die Ware nicht beschädigt hast, und du innerhalb der Frist den Widerruf angekündigt hast.

MfG Interceptor

sharer123
02.02.2010, 21:08
Gesetzlich hat du hast Recht, den Artikel gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Der Händler kann dies nicht einfach verweigern. Wenn der Artikel keine Schäden hat und du fristgemäß widerrufen hast, sehe ich kein Problem.

Bei solchen Händlern droh ich immer damit, dass ich den Vorgang an die Verbraucherzentrale und an die Mitbewerber zur Abmahnung gebe.

Ich schreib meist dazu, dass ich eine Strafanzeige gegen den Geschäftsinhaber wegen Betruges erstatte. Somit bekomm ich meistens mein Recht ;-)

Nicke
03.02.2010, 00:02
der Händler kann die Das Geld auch als Gutschein auszahlen....

Marwin
03.02.2010, 01:37
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
heißt soviel wie er muss dir die Leistung die du ihm gegenüber erbracht hast zurückgewähren,... und deine Leistung das bezahlen war, muss er dir Geld wieder geben. Gutschein geht NICHT!

Ich weiß ja nicht was vorgefallen ist,... aber ich hatte ähnliches mit einem Händler und er bot mir ein Gutschein an für den Preis den ich bezahlt hatte,... ich habe ihn um ca. 20€ hochgehandelt, also ein Gutschein für 100€ statt für 83€ oder so! Das war mir ganz lieb :P. Warum er mir dann nicht lieber die 83€ gegeben hat habe ich nicht verstanden aber mir egal :P

=_.-XXX-._=
08.02.2010, 15:50
Der Händler ist anscheinend sehr hartnäckig.
Heute hat er mir diese E-Mail geschrieben :

das Widerrufsrecht ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sicherheitsleistung bei Fernabgabeverträgen. In diesem wird bei Vertragsschlüssen vie Internet oder anderer Kommunikationsmittel ein Widerrufsrecht eingeräumt, da der Kunde die Ware vor Vertragsabschluß nicht begutachten kann. Siehe "Fernabsatzgesetz (http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html)"

Nun ist es so, dass Sie durchaus die Möglichkeit der Begutachtung durch die persönliche Abholung (wie im Ladengeschäft) hatten und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machten.

Aus diesen Gründen müssen wir dem Widerruf leider widersprechen.

Kann mir jemand sagen ob das stimmt was er da sagt?
Also, dass aufgrund der Begutachtung, der Widerruf ausgeschlossen ist...


Mit freundliche Grüßen
=_.-XXX-._=

EDIT//
Ich habe ihn innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf darauf aufmerksam gemacht, dass ich mein Widerrufsrecht nutzen möchte.

VeN0m
08.02.2010, 16:11
Siehe hier: § 355 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html)
Der Widerruf beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Du eine Belehrung dessen erhalten hast.
Du hast innerhalb von zwei Wochen Zeit, die Ware zurückzusenden (oder per Textform den Widerruf anzukündigen) und einen Widerruf geltend zu machen. Das ganze kann ohne eine Angabe von Gründen geschehen.

Dass Du bei Abholung Zeit hattest, die Ware zu begutachten ist meiner Meinung nach kein Argument.
Wenn der Verkäufer Dir eine Widerrufsbelehrung gibt (also sagt, dass Du zu den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht hast), so hat er es auch zu erfüllen.
Wenn Du in einen Laden gehst hast Du ja vorher auch Zeit, Dir die Ware anzusehen, kannst sie aber dennoch innerhalb von zwei Wochen zurückgeben...
Es kann nunmal passieren, dass Du erst wenn Du die Ware zuhause hast, etwas feststellst.

Dass mit dem Fernabsatzgesetz finde ich sinnlos. Wenn er Dir das Widerrufsrecht gegeben hat, so muss es nach Widerrufsrecht gültig sein und nicht nach Fernabsatzgesetz.

Das jedenfalls ist meine Meinung dazu...

=_.-XXX-._=
08.02.2010, 16:50
Ersteinmal vielen Dank für diese gute Antwort :)

Eine Widerrufsbelehrung hat er mir nicht gegeben. Die habe ich auf der Internetseite gefunden. Ist er verpflichtet mir eine zu geben?
Wenn ich das richtig verstehe hat die Frist noch nicht begonnen, da er mir noch keine Widerrufsbelehrung gegeben hat.


Ist jetzt echt nicht böse gemeint, aber ich brauche keine Meinungen sondern Fakten :/

Ich verstehe es ja, dass der Händler das Geld nicht wieder hergeben will, aber anderseits möchte ich es natürlich wieder haben, da ich mir etwas neues vom Fachhandel kaufen möchte und das nötige Geld durch diesen (unnötigen) Kauf nicht mehr habe.

VeN0m
08.02.2010, 17:03
Also wenn sie auf seiner Webseite steht, ist sie gültig. Wieso sollte er sie sonst dort publizieren? Aus Spaß an der Freude?

Absatz 3 von dem Link oben:



[...]Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


In Absatz 2 steht außerdem noch:



[...]Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


Wenn der Beginn der Frist streitig (also nicht geklärt) ist, trifft die Beweislast den Unternehmer (den Verkäufer). Wenn Du also nicht korrekt aufgeklärt worden bist und der Beginn der Frist somit ungeklärt ist, trifft die Schuld den Verkäufer.

=_.-XXX-._=
08.02.2010, 17:15
Ich habe noch etwas gefunden. Bei Wikipedia steht nämlich :


Eine wirksame Widerrufsbelehrung muss folgende Anforderungen erfüllen:


Sie muss in Textform (http://de.wikipedia.org/wiki/Textform) dauerhaft beim Kunden vorliegen (Text auf Webseite genügt nicht).



Also nach Wikipedia ist die Widerrufsbelehrung auf der Webseite nicht gültig.

Weiß denn jemand, ob die Begründung mit der Begutachtung richtig ist?

VeN0m
08.02.2010, 17:30
Es steht ja nirgends. Er soll Dir beweisen, dass Du Unrecht hast und nicht umgekehrt.
Wenn er Recht hätte, hätte er Dir (als Geschäftsmann...) auch einen Link zu einem entsprechenden Gesetz (oder ähnlichem) geben können.
Ich denke, er will sich nur rausreden.

Bzw. wo Du schon Wiki ansprichst. Ich sehe da folgendes:



In bestimmten Fällen kann der Unternehmer dem Kunden anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen, nämlich bei Fernabsatzverträgen und bei Haustürgeschäften, bei letzteren aber nur, soweit eine ständige Verbindung aufrechterhalten bleiben soll (z.B. beim Abonnement). Dabei muss der Unternehmer bestimmte Anforderungen erfüllen (Belehrung in Textform und außerdem im Prospekt bzw. im Katalog bzw. auf der Website). Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, gilt das normale Widerrufsrecht, wobei sich automatisch ergibt, dass keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist, da der Unternehmer ja (fehlerhafterweise) in seiner Belehrung ein Rückgaberecht beschreibt.


Wenn der Verkäufer also nicht darauf hinweist, dass im Falle eines Türgeschäftes (z.B. bei Selbstabholung) oder eines Fernabsatzvertrages (wovon er ja gesprochen hat...) das Rückgaberecht anstelle des Widerrufsrechtes gilt, bleibt da Widerrufsrecht nach § 355 BGB gültig.
Ansonsten gilt § 356 BGB (Rückgaberecht) (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__356.html).

Das ist jetzt so das, was ich gefunden habe. Ich hoffe, das hilft Dir ;).

=_.-XXX-._=
08.02.2010, 19:07
Ich habe gerade das hier gefunden :

http://computer.t-online.de/kein-widerrufsrecht-im-laden-vor-ort/id_19471640/index

Somit gibt es wohl keine Hoffnung mehr, oder?

VeN0m
08.02.2010, 21:35
Mh... War es denn ein Laden vor Ort?
Ich hatte Dich jetzt so verstanden, dass es ein Onlinekauf mit Selbstabholung war.
Ob das wie ein "Laden vor Ort" gezählt wird, weiß ich persönlich nicht.
Aber bevor Du lange mit dem Verkäufer diskutierst, kanst Du das natürlich auch so hinnehmen. Aber vllt. nimmt er es auch aus Kulanz zurück, wenn Du nett weiterfragst.