Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig!
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben das Urteil verkündet. Das Gesetzt zur VDS ist unzulässig und alle bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden!
Das ist doch mal klasse!
Das Bundesverfassungsgericht sprach am Morgen des heutigen Dienstag sein Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Nun steht fest: Die massenhafte Datensammlung ist komplett verfassungswidrig - allerdings nur in der aktuellen Umsetzung.
http://kapital.gulli.com/www/delivery/avw.php?zoneid=4&cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE&n=a9d947c5 (http://kapital.gulli.com/www/delivery/ck.php?n=a9d947c5&cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE)
Lange hatten Datenschützer diesen Tag herbeigesehnt: gegen 10 Uhr morgens sprachen Deutschlands höchste Richter ihr seit drei Jahren sehnsüchtig erwartetes Urteil. Die Vorratsdatenspeicherung war von Beginn an höchst umstritten. Gegner hielten sie von Anfang an für verfassungswidrig, was sie mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre, aber auch der Aufhebung der Unschuldsvermutung begründeten. Mit aufwendigen Studien wurde belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung viele Menschen in ihrem Kommunikationsverhalten beeinflusst. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten beklagten Probleme bei der Durchführung ihrer Arbeit. Vielen Internet-Providern war die Maßnahme ebenfalls ein Dorn im Auge, verursachte sie doch erhebliche Arbeit und Kosten.
Die Befürworter dagegen sahen in der Vorratsdatenspeicherung stets einen wichtigen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kinderpornographie - all das, so die meist konservativen Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, könne nur mit Hilfe der gespeicherten Verbindungsdaten effektiv bekämpft werden.
Die Verfassungsrichter zeigten sich skeptisch; schränkten per mehrfach verlängerter einstweiliger Anordnung den Zugriff auf die Daten erheblich ein. Zu wenig, so viele Datenschützer - die Sammlung der Daten und mögliche Datenlecks richteten bereits erheblichen Schaden an. Trotzdem machte diese Entscheidung den Aktivisten Hoffnung, dass die Vorratsdatenspeicherung womöglich vor Gericht scheitern würde.
Die nun verhandelte Verfassungsbeschwerde wurde - auch wenn zunächst nur drei Klagen exemplarisch ausgewählt wurden - insgesamt von fast 35.000 Menschen unterzeichnet. Erhebliche Erwartungen wurden also in die acht Richter in den roten Roben gesetzt. Allen konnten sie es kaum recht machen. Zuletzt, das wissen wir nun, jubelten die Datenschützer. Die Vorratsdatenspeicherung ist voll inhaltlich verfassungswidrig; sie widerspricht dem Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. Die entsprechenden Gesetze wurden voll inhaltlich für ungültig erklärt. Und nicht nur das: auch eine sofortige Löschung der bereits gesammelten Daten wurde angeordnet.
Für eine Vorlage an den europäischen Gerichtshof bestehe kein Anlass, so die Richter. Es sei nämlich grundsätzlich möglich, die Richtline verfassungskonform umzusetzen, wenn die Datensicherheit und andere Anforderungen besonders beachtet würden. So müssten die Daten verschlüsselt gespeichert und übermittelt und Zugriffe darauf transparent gemacht und sorgfältig kontrolliert werden. Zudem dürfte der Zugriff nur bei schweren Straftaten erfolgen. Das sei beim bisherigen Gesetz allerdings nicht der Fall. Es könnte allerdings heißen, dass in Zukunft eine neue Umsetzung der EU-Richtlinie bevorsteht - dann mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Quelle: http://www.gulli.com/news/richter-kippen-vorratsdatenspeicherung-2010-03-02
Ich würde sagen ein Sieg für das Volk :P
aKiller47
02.03.2010, 09:42
Grandiose Leistung, wirklich ein Vortschritt. Und auch schön zusehen das die führenden Parteien das Gericht nicht beeinflussen !
albahacker
02.03.2010, 09:47
hammer geil endlich wieder normal im internet bewegen ohne zu denken jemand beobachtet uns:)
habe das auch grade bei zeit.de gelesen
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/bundesverfassungsgericht-vorratsdatenspeicherung
killamilla06
02.03.2010, 10:41
sehr schön :) anders hätte es auch nicht kommen dürfen...hab genau letzte nacht darüber nachgedacht :D
Gute Urteil, endlich mal was vernünftiges :D
Danke für die Info.
Mfg CyphaX
Bin heute auch schon um 10 Uhr am Radio gesessen um das urteil zu hören :) ich muss sagen grandios .... aber erhlich ... die BRD hat sich ja wiklich schon viel blödsin angestellt bis etz.... ( Datendisk gekauft und son Dreck) In dem Sinne ... mögen wir noch viele viele Jahre Anonym handeln können
Danke für die ausführliche Info .....
Mfg
Naja, das Urteil besagt ja einfach nur, dass das Gesetz wie es im Moment besteht Verfassungswidrig ist, aber dass gegen einen genmerelle Datenspeicherung nichts spricht. Dies müsse aber an klare bedingungen anknüpfen.... Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten sehen, welche reaktion aus Berlin kommt.
Es wird gewisse Einschränkungen geben, welche aber z.Z. irrelevant sind, endlich mal grandiose positive Nachrichten, welche ich heute um 10im Radio gehört habe.
reddragon1212
02.03.2010, 14:19
Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?
Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.
Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."
Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.
Borgimperator
02.03.2010, 14:42
Endlich mal eine gute Nachricht was Vorratsdatenspeicherung angeht...
Und danke an reddragon1212 für deine Ausführung für den Teil, der evtl. ein paar Anwesende betrifft...ebenso informativ =)
reddragon1212
02.03.2010, 14:48
ja also ich glaube, dass viele das falsch interpretieren deshalb fand ich den abschnitt ziemlich wichtig.
moppelito
02.03.2010, 14:51
Spiel, Satz und Sieg :D
Endlich stoppt mal jemand den Wahn!
JUNGS? JUNGSSSSSS heißt das anonym download???? wie wollen die jetzt einen daran hindern??? rofl lol rofl rofl rofl!!!!
reddragon1212
02.03.2010, 15:22
JUNGS? JUNGSSSSSS heißt das anonym download???? wie wollen die jetzt einen daran hindern??? rofl lol rofl rofl rofl!!!!
http://free-hack.com/showpost.php?p=402137&postcount=10
schon klar und so habe ich es nicht gemeint! Generell ist es sieg für uns denk ich, und es wird nun schwerer die DLer zu bekommen. Klar wenn jemand bei öffentlichen trackern läd // selber schuld -.-"
Eine sehr gute Nachricht, und eine ohrfeige für die Bundesregierung. Damit wird bewiesen das der Staat doch nicht allmächtig ist, und es noch Menschen mit verstand gibt.
MfG, Sawyer
Zum glück - du hast recht. Wenn es nach der Bundesregierung geht, würden die alles überprüfen, wann wir on gehen, was wir scheiben, wo wir sufren USW -.-"
auch heute morgen im Radio gehört, schon mit 8 leuten im Bundeswehr bulli rumgedüst wir hören nachrichten und hatten nach 2 minuten nen party bus *g* danach ersma bei burgerking gefeiert XD positive nachrichten, mal sehen wie es weiter geht :/
aber nur weil die Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig ist muss das nicht gleich heißen das die Daten nicht weiter gespeichert werden.
Nein natürlich nicht.
Aber es heißt das man nicht mehr so leicht an die Daten kommt ;)
Davor konnte ja jeder kleine Polizei Lehrling an die Daten ran :D
Also ich hab auch erst mal Party gemacht geniales Urteil ;)
Ujj wie geil *_*
Endlich Sieg für uns :D
Sehr schön finde ich auch gut, da es in den letzten Jahren ja viele Gerüchte gab das so ein Gesetz in Kraft treten werde. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass wenn so ein Gesetz irgendwann mal umgesetzt wird, es erheblich eingeschränkt ist und die Daten nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen existieren dürfen. Dennoch ist der momentane Stand der Dinge, dass dieses Gesetz nicht rechtskräftig ist. Was man als gut bezeichnen kann
mfg
~Runner~
Yes wir ham gewonnen. ^^
Endlich mal ein Sieg für uns. Da sieht man mal wieder nicht alles steht gegen uns.
Yes wir ham gewonnen. ^^
Endlich mal ein Sieg für uns. Da sieht man mal wieder nicht alles steht gegen uns.
ganz sicher das wir gewonnen haben bin da ganz anderer meinung. trotz diesen beitraeg muss das nix heißen. es wird weitergehen, aber auf die art das du nichts mitbekommst.
Natürlich finde ich diese Entscheidung auch positiv, verstehe jedoch die überschwängliche Freude im Thread nicht.
Das Gesetz wird es geben, schon allein weil es afaik eine Richtlinie der EU ist.
Es wurde lediglich entschieden, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Nun wird es eben entsprechend geändert.
Nichts desto trotz ein positiver Impuls der von der Entscheidung ausgeht. Vielleicht wird es einige Politiker zum Nachdenken bringen, was derzeitige Debatten zum Thema Internet und Zensur angeht.
~noctem
Ich glaub jetzt denken alle "juhu jetzt lad ich den ganzen Tag, und alles was ich will"
Fail :!!!
sehr gute Nachrichten... da wird sich die Piratenpartei freuen ;-)
bedenkt immer noch das es den bundestrojaner gibt....
immer noch drauf achten was man tut
ultimate1337
02.03.2010, 18:56
JAAAAAAAAA bin zwar in AUT, aber die machen eh (fast) alles den Deutschen nach (was "Sicherheit" betrifft)-.-
H4x0r007
02.03.2010, 19:13
bedenkt immer noch das es den bundestrojaner gibt....
immer noch drauf achten was man tut
In Hessen gibts auch noch die Todesstrafe... :D
Art. 21 (Freiheitsstrafe; Todesstrafe)
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Wird nur nicht mehr durchgeführt
b2t: Ein (kleiner) Erfolg für das Volk. Lange wird das aber nicht dauern. Ich habe gehört, dass die Speicherung wieder durchgeführt wird, aber das ganze dann an strenge Bedingungen gekoppelt werden soll
Lord_Ben@
02.03.2010, 19:19
ich fide es super besonders das die Provider und so die bisher gesammelten daten wieder löschen müssen, ein Sieg für die Szene und das Volk :-)
ich fide es super besonders das die Provider und so die bisher gesammelten daten wieder löschen müssen, ein Sieg für die Szene und das Volk :-)
Ein Sieg fuer die Szene. Ganz sicher. Bin da andere Meinung denn die Szene zerstoert sich so langsam. Dazu hin denken viele jetzt koennen sie wieder downloaden bis zum abwinken. Da habt ihr euch geirrt. Ich wuerde mindestens noch ein halbes wenn nicht sogar ein Jahr warten.
infslash
02.03.2010, 19:45
Endlich.
Ob sich da jeder dran hält bzw. das überprüft wird ist ne andere Sache oder? :/
Ich kanns nicht glauben das es wirklich geschehen ist, irgendwie denke ich das es nicht wirklich ganz stimmt was die da gelabert haben ich meine dass Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist wusste man von anfang an.
eben es war eigentlich klar, dass so das ergebnis der disskussionen aussehen wird ^^
ich meine dass Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist wusste man von anfang an.
Sie ist _nicht_ unzulässig. Nur das Gesetzt, wie es in jetziger Form vorliegt, ist nicht zulässig.
Die Speicherung an sich wird ja unter strengeren Bedingungen weitergeführt, wenn das Gesetzt entsprechend geändert wird. Nur die Daten die bis jetzt gespeichert wurden sind nichtig und deshalb z.B. nicht mehr als Beweis vor Gericht gültig.
~noctem
Nach Karlsruher Urteil - Anbieter löschen Verbindungsdaten
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung haben große Anbieter mit dem Löschen von Verbindungsdaten begonnen. Das BKA fordert derweil rasch ein neues Gesetz.
Weiterlesen auf: N24.de (http://www.n24.de/news/newsitem_5894459.html)
MfG, Sawyer
Morpheus_ONE
03.03.2010, 18:50
Alos ich habe heute aus Joke bei mein Provider "Alice"angerufen und habe gefragt "ob meine Daten sprich Telefon und Internet weiter geloggt werden"..
Die Frau meinete zu mir "Die Telecom speichert ..Telefeon Daten bis zu 9 Monate..Grund dafür ist ,dass man in sein Profil beim Anbieter seine Rechnungen von 9 Monate einsicht hat ."wen man angerufen hat ..wie viel es kostet hat..etc..".."als Kunde" und >Inernet Logs werden auch bis zu 9 Montate geloggt "aus Rechnungs gründen.."
Also trotzdem immer mit Proxy unterwegs sein...weil mit einen gerichtsbeschluss gelten auch diese Daten als Beweis..
Also bringt das neue Gesetz was kommt ...nicht viel..es ist jetz nur gut.dass nicht jeder bulle ohne gerichtsbeschluss einsicht in unsere Daten hat...
Mfg Kazza
On3m4nsh0w
03.03.2010, 19:08
Grandiose Leistung, wirklich ein Vortschritt. Und auch schön zusehen das die führenden Parteien das Gericht nicht beeinflussen !
Finde auch dass es ein sehr großer Vortschritt ist
besorg dir mal nen wörterbuch für firefox is ja erbärmlich -.-
Telekom löscht 19 Terabyte an Vorratsdaten
Nachdem die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig deklariert wurde, fangen die ersten Unternehmen an, ihre Daten zu löschen.
Zu diesen gehören z.B. Telekom und Vodafone. Ein Sprecher der Telekom spricht von 19 Terabyte an Daten, die gelöscht werden müssen. Die endgültige Löschung "wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen". Vodafone bestätigte ebenfalls, dass Sicherungskopien nicht aufbewahrt und gelöscht werden.
Beim Urteil des Bundesverfassungsgerichtes heißt es, dass nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich verfassungswidrig sei, sondern die momentane Umsetzung. Das liegt vor allem an der fehlenden Datensicherheit und Verschlüsselung. Zudem könnten falsche Verwendungszwecke gefunden werde.
Quelle:golem.de
Also surfe ich in Deutschland im Moment Anonym oder hab ich das falsch verstanden?
@ Bonkers wo hast du das gelesen das du anonym surfst ?
ein weing zeit süß^^
Was für ein schwachsinn XD
Ich hab in meiner Kiste 4 TB und wenn ich die löschen würde vllt 3 stunden, sind ja auch unterschiedliche platten^^
Und da die Telekom keine 18 TB Platten haben wird, sondern 18x 1TB platten oder so ;) wären es auch nur 3 stunden ^^
Die wollen die Daten nur noch nicht löschen!!!!
Das meinte sogar meine Mutter das es schwachsinnig ist, und die hat garkeine Ahnung davon XD
Die wollen die Daten nur noch nicht löschen!!!!
Die löschen nicht, die vernichten.
Bonkers wo hast du das gelesen das du anonym surfst ?
Wenn mein ISP im Moment nicht speichert und auch keine Auskünfte erteilt, dann bin ich wohl anonym, oder?
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