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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Richterlicher Brief



firefox15
31.03.2010, 18:58
Guten Abend


Habe gerade einen Brieg geöffnet in dem mir mit allen möglichen paragrafen um die ohren geschlagen wird, ... dass der fall bis zu 5000 euro und mehr kosten kann falls ich nicht bis zum 14.4 mich rühre da die mandantin aus dem einem dringlichen grund nicht länger warten kann.

Mir wird vorgeworfen ich hätte Nico- Ein Renntier hebt ab, über Peer to Peer und tauschbörsen wie emule und anderem zum download angeboten, und dass dass anbieten für andere Personen von rechtlich geschützem Strafbar ist.


dass alles ist mit paragrafen und vielen wiederholungen auf etwa 8 seiten verteilt



dazu kommt dass ich nun einen betrag von 850 Euro Zahlen soll und es sonst auf den betrag von 5000 und mehr kommen kann!!






ok mein standpunkt, habe bei kino.to verschiedene filme über Downloadhelper geholt, aber mit 100% nichts hochgeladen wie es mir in dem ganzen text vorgeworfen wird.



was denkt ihr darüber?


der sitz der kanzlei ist in berlin

krypt0n
31.03.2010, 19:01
Du wurdest gerade Opfer eines Abmahnanwaltes. Google mal nach P2P Abmahung oder Tauschbörsen Abmahung und der Kanzlei des Anwalts, der dich abgemahnt hat. Meistens raten Verbraucherschützer, dass du die 850 Euro bezahlst, jedoch hast du in diesem Fall ja wirklich nichts verbrochen. Ich würde dich in einem darauf spezialisierten Forum beraten lassen (gibts genug davon), hier wird dir keiner mit wirklichem rechtsverständnis helfen können.
Wenn du genug geld hast könntest du dir auch überlegen von Anfang an einen Anwalt zu kontaktieren.

Pornzwerg
31.03.2010, 19:04
hi,
joa ich war da auch mal irgendwie in was verwickelt..
aber ich würde sagen zahl nix. da du nix gemacht hast.
fals die kosten höher werden sheiss drauf. die brauchen beweise um dich anzuzeigen..
naja oder antworte gar nich dadrauf. :)

Mfg oinq

firefox15
31.03.2010, 19:53
habe gelesen dass ich eine Modifizierte Unterlassungserklärung back schicken soll und den rest aussitzen soll, wenn ich zahle würde ich schuld zugeben, ...

wa haltet ihr davon, kennt jemand ne "anständige" Modifizierte Unterlassungserklärung

habe etwas gefunden:


Sehr geehrter Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es empfiehlt sich zunächst, mit anwaltlicher Hilfe eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung verpflichtet man sich zwar rechtsverbindlich zur künftigen zur Unterlassung, weist aber die Kostennote der Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter und Schadensersatzansprüche der Firma Falk Lux Media zurück.

Der Vorteil: mit einer wirksamen Unterlassungserklärung ist die Gefahr einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht mit einem Streitwert im fünfstelligen Bereich und entsprechendem Kostenrisiko gebannt.

Ansonsten müssten Sie damit rechnen, dass die Gegenseite eine gerichtliche einstweilige Verfügung beantragt, die ihm die weitere Verletzung der Urheberrechte der Gegenseite untersagt- einfach nicht zu reagieren wäre daher die denkbar schlechteste Lösung !

Mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärungen sagt man sinngemäß "ich lasse offen, ob ich es in der Vergangenheit getan habe, ich tue es aber jedenfalls zukünftig nicht", damit entfällt des Rechtsschutzinteresse der Gegenseite an einer einstweiligen Verfügung und das Kostenrisiko wird deutlich minimiert.

Es ginge dann nur noch um Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche.

Falls die Gegenseite diese trotzdem beitreiben will, muss sie sie gerichtlich geltend machen und die Rechtmäßigkeit und Höhe der Kosten und Ansprüche voll beweisen. Streitwert sind dann aber nur die Anwaltskosten sowie der behauptete Schadensersatzanspruch.

Bei der Beweisführung steht die Gegenseite hier aber vor einer Reihe von Problemen.

Zunächst bestimmt der § 97a Absatz 2 UrhG (http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html), dass sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro beschränkt.

Gewerblichkeit Ihrerseits liegt hier bei weinigen Dateien offenkundig nicht vor, vgl. LG Frankenthal vom 15.09.2008, Az: 6 O 156/08 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20O%20156/08). Zwar kann man sodann streiten, ob hier auch ein einfach gelagerter Fall vorliegt. Jedoch kann man diesbezüglich argumentieren, dass die Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter für viele Rechteinhaber abmahnt (soweit hier bekannt für über 15 verschiedene Firmen), so dass in jedem Einzelfall nur noch vorformulierte Schreiben verwendet werden, bei denen die Daten des Abgemahnten und des heruntergeladenen Werks sowie des Rechteinhabers ausgetauscht werden.

Darüber hinaus ist auch beachtlich, dass es sich hier um umbenannte Dateien handelt. Dass dies der Fall ist, würde die Gegenseite bereits selbst vortragen müssen, wenn sie vor Gericht zu Namen, Zeit und zum Umfang des fraglichen downloads vorträgt, da (selbst wenn hier ein gerichtsverwertbare Datensicherung stattfand, was auch noch nicht geklärt ist) dann auch der Name der heruntergeladenen Datei mitgesichert wurde. Diese lässt aber nicht auf einen Erotikfilm schließen. Wenn Sie aber eine umbenannte Datei über eine Internettauschbörse heruntergeladen hat, können Sie nicht pauschal für einen darin versteckten Erotikfilm zum Schadensersatz herangezogen werden.

Sehr interessant, aber momentan mangels spezifischer Information noch nicht einschätzbar, ist die Frage, an welcher Stelle die hier relevanten downloads geloggt wurden. Sollten die downloads direkt an der sogenannten Sourcequelle geloggt worden sein, würde das bedeuten, dass derjenige, der die Rechtsverletzung dokumentiert hat, den Film selbst verbreitet, gegebenenfalls um Abmahnungen herbeiführen zu können. Das wäre natürlich rechtsmissbräuchlich.

Die Frage nach dem nun angezeigten weiteren Vorgehen ist auch eine Frage Ihrer persönlichen Risikobereitschaft. Klar ist, dass die modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Eine endgültige Empfehlung zur Frage einer (teil-)zahlung kann ich Ihnen hier aus der Ferne ohne Kenntnis der Ihnen vorliegenden Unterlagen natürlich nicht seriös aussprechen.

Daher kommt es darauf an, ob Sie es hier auf eine Gerichtsverfahren bzgl. Schadensersatz und Anwaltskosten ankommen lassen wollen (wofür hier insbesondere aufgrund der umbenannten Filme einiges spricht), oder ob Sie eher versuchen wollen, dies durch eine Teilzahlung zu vermeiden.

Dann lohnt oft die Überweisung eines Teils des geforderten Betrages mit dem Hinweis, dass die Überweisung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Je kleiner die Restsumme, je niedriger naturgemäß die Motivation der Gegenseite, den Restbetrag aufwändig einzuklagen. Ein grober Maßstab für eine solche Zahlung liegt bei 50 % der geforderten Summe, wobei mit Blick auf die Anwaltskosten auch mit dem oben Genanten § 97a Absatz 2 UrhG (http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html) argumentiert werden kann (Argument: Standardschreiben mit jeweils lediglich wechselnden Daten der Betroffenen sowie der angeblich heruntergeladenen Werke).

Gerne steht meine Kanzlei Ihnen bzw. Ihrem Bekannten für die weitere Wahrnehmung der Interessen und die Ausarbeitung der modifizierten Unterlassungserklärung zur Verfügung. Sofern Sie die Schreiben der gegnerischen Anwälte übermitteln können kann ich noch detaillierter auf Ihre spezifische Situation eingehen und mache ich Ihnen zeitnah ein individuelles Angebot über die Kosten der weiteren Interessenwahrnehmung.

Einstweilen hoffe ich, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt


hi,
joa ich war da auch mal irgendwie in was verwickelt..
aber ich würde sagen zahl nix. da du nix gemacht hast.
fals die kosten höher werden sheiss drauf. die brauchen beweise um dich anzuzeigen..
naja oder antworte gar nich dadrauf. :)

Mfg oinq


sie haben meine iP?

krypt0n
31.03.2010, 19:54
Wie in dem längeren Text steht, wird dir empfohlen anwaltliche Hilfe zu suchen. Dies würde auch ich dir raten. Eine Beratung wird dich jedoch einiges kosten (so im Bereich von 100-200 Euro).

firefox15
31.03.2010, 19:57
mal schauen wie ichs mache, denke werd mir noch n paar foren abklappern, vllt konnte mein suchergebniss auch ein paar anderen noch helfen wenn jemand fragen bezüglich des ausgangs oder später tipps für sich will kann er sich melden


thx an dich Krypton.

td0s
31.03.2010, 20:22
Eventuell bei der Kanzlei anrufen, und mal nachfragen eventuell liegt da nur ein Missverständnis vor.

Ansonsten mal googlen ob diese angebliche "Kanzlei" im Internet für solche Taten bekannt ist.

mit freundlichen Grüßen

treibius
31.03.2010, 21:16
Hmm ruf mal bei der Verbraucherzentrale an oder erkundige dich da
teilweise gibts da Abzock Anwälte
im Moment rollen 1000 Anzeigen durch die Länder ne regelrechte welle auch in der Musikindustrie
Am besten Verbraucherzentrale ob anwalt hilft weiß ich nicht weil du für gewöhnlich verlierst weil die firmen auf sowas spezialiesiert sind die dich anzeigen http://www.abzocknews.de/ oder guck da mal schreib denen ne mail oder ruf an

Hoffe dir Geholfen zu haben
Treibius

firefox15
31.03.2010, 21:28
ok werds mir mal anschauen, danke für die ratschläge!!!

wusste anfangs echt aus dem moment raus nicht was ich machen soll

treibius
31.03.2010, 21:44
Ja das wichtigste ist kühlen Kopf behalten und nicht unter Druck setzen lassen

swen
01.04.2010, 14:16
Nen Bekanter hat auch nen netten Brief bekommen is zum Anwalt gegangen und der hat ihm geraten überhaupt nichts zu machen. Nicht melden bei den den Vögeln und aussitzen die ganze geschichte, und wer da was saugt ohne peerblokk mit aktuellen Listen is eh selber Schuld ;)
gruß

firefox15
01.04.2010, 16:27
hab ja nicht bei limewire oder so gesaugt, habe über downloadhelper bei kino.to

bin da eig nicht von ausgegangen dass downloadhelper auch was hochläd -.-

wui:>
02.04.2010, 04:56
Download helper lädt auch nix hoch.. Wie auch? Bei kino.to werden die Filme auf irgendwelchen Streamseiten geuppt, glaubst du im Ernst der Film wird dann iwo noch hoch geladen??

Spongshga
02.04.2010, 05:45
dieser Anwalt da hat doch angeblich Suizidal begangen, hab ich gelesen...

Tipp: lad alte sachen die worauf Urheber nicht mehr so achten oder lass es sein. Lad Anonym (proxy). Lösche immer alle Quellen der Downloads, lade einfach auf ne Externeplatte die Passwortgeschützt ist. Ohne beweise können die einem wenig (hab ich gehört) die müssen deinen rechner am ende mitnehmen und kann auch sein das du den nicht wieder siehst. Verschlüsselte Dateien (bei DL's nicht über standard dl archiv passwort) TrueCrypt beispielsweise... http://www.gulli.com/privacy/verschluesselung
(blablabla)

firefox15
02.04.2010, 12:13
kann doch einfach irgend n altes ding hinstellen wo se mitnehmen können, kann doch keiner nachweiseen ob des meiner war oder nicht, kann ja einfach alles gelöscht haben. hab genug alte krücken da rumstehen.

so viel ich weis aber nur die festplatte oder.


@wui:> (http://free-hack.com/member.php?u=43452) denk ich mir auch dass der nix hochläd aber ich hab nur über den filme geholt, und immerhin sagen die ich hätte was hochgeladen
der verdacht reicht schon aus und da se meine ip über T-online haben haben se ja auch nen beweis.

R60
02.04.2010, 12:23
Na ja die nehmen nicht nur das mit was gerade so herumsteht...
Die suchen auch nach anderen PCs in deine Wohnung. Musste am besten mal paar Tage bei deinem Freund abstellen wenn du denkst das die Polizei kommen könnte.

Würde mir auch einen Anwalt nehmen und den alles klären lassen. Wenn du eine ordentliche Rechtsschutzversicherung hast wird das das auch (fast) nicht kosten. Kommt halt darauf an was alles mit rein zählt. Aber ist alle mal billiger als 5000€ und auch als 850€ ;)

firefox15
02.04.2010, 15:45
zum nächsten was ich an filmen habe ist auf externer fessi.


mit was kann ich sie verschlüssenln/schützen irgendein prog?

Endlezz
02.04.2010, 15:49
True Crypt
etwas schwer zu bedienen aber wofür gibt es Google :)