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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann wird eine Anzeige wegen Beweismangel fallen gelassen?



Iaa_1
17.04.2010, 13:46
Hey,
ab wann wird eine Anzeige durch Beweismangel fallen gelassen und was wird überhaupt als Beweis geltend?
In dem Fall geht es um Trojaner, Mehrfachnötigung und Urheberrecht.

Kennt übrigens jemand eine Liste / weiß jemand wie die Behörden aus DE meist versuchen so einen Fall zu gewinnen? Also mit welchen Tricks. (z.B. durch angebliche Funde eine Selbstaussage erbringen)

Rec.127
17.04.2010, 13:52
Jegliche Aussage bei der Polizei verweigern, kann ich nur immer wieder sagen. Wenn du eine Vorladung bekommst, rufst du bei denen an, sagst ab und des wichtigste ist, besorg dir n Anwalt, weil wenn du das nicht machst, dann kannst du dir sicher sein, das du ne höhere Strafe bekommst, weil der Anwalt kann da schon viel drehen. Mangel an Beweisen liegt ganz im ermessen der Staatsanwaltschaft, bzw. des Richters, wenn du allerdings n Anwalt besitzt kann der da relativ viel bewirken, aber um die Anklage quasi zu "vernichten" brauchts viel,viel Glück.
Die Tricks sin ziemlich simpel: böser cop - guter cop; "Wenn du gestehst dann wird sich das positiv auswirken, wir wissen doch sowieso schon alles" (diesem Satz NIEMALS glauben schenken, ist in 99,9% aller Fälle nur dummes gelaber!); Lass sie reden, und irgendwelche Geschichten erzählen, solang se keine Beweise aufn Tisch legen einfach jegliche Aussage verweigern.

MfG

Iaa_1
17.04.2010, 13:53
Vorladung wurde bereits abgelehnt, da ich ja nix zu sagen habe. Ein Anwalt ist zwar vorhanden, aber nicht mit viel PC Ahnung. (gibt hier weit und breit niemanden der als Anwalt mit PC-Ahnung fungiert.)

Rec.127
17.04.2010, 13:56
Es muss einfach nur n Strafrechtler sein, der schon seit ner gewissen Zeit seinen Job praktiziert. Ich hatte ne BtMG Anklage, der Anwalt war nicht auf BtMG aber auf Strafrecht spezialisiert und er hats geschafft das ich schlappe 20 Sozialstunden machen musste ;) Weil wenn jmd. schon ne lange Zeit seinen Job macht hat er viel Erfahrung und kann somit gut argumentieren.

Iaa_1
17.04.2010, 14:02
Sollte man bei jedem Beweis einfach das so reden, dass man nen guten Grund hat, dass man das und das z.B. hat?
Also z.B. wenn man PI aufm PC hat, dass man sagt: "Ja, das habe ich drauf, damit ich mich selber desinfizieren kann, ohne formatieren zu müssen, wenn ich mir mal was einfange."

HackTor25
17.04.2010, 14:16
Hau doch alles auf ne externe & Verschlüssel es / Versteck es bei einem Freund.
(versuchs nicht bei dir zu verstecken ! Die finden das so oder so)

Alleine der Besitz von TrojanerBuildern ist verboten soweit ich weiß.
Von daher, Alles vernichten (Oder eben sichern auf ner externen zb).

Geh lieber auf nummer sicher!

mfg

Iaa_1
17.04.2010, 14:19
Verschlüsseln usw. ist nu eh egal ;).
Also nur noch Antworten für "Was danach tun" bitte.

Rec.127
17.04.2010, 14:21
(versuchs nicht bei dir zu verstecken ! Die finden das so oder so)


falsch, wenn dus bei deinen Eltern im Schlafzimmer z.b. versteckst findet keiner i.was weil der Raum dir nicht frei zugänglich ist (heißt soviel wie du kannst bzw. darfst da nicht rumhängen)

Falls se PI, BiFi i.was dergleichen finden dann erzählst du deinem Anwalt das du damit Remote Administration betrieben hast, nur mit Visible Servern, und nur bei dir zuhause, weil du sehen wolltest ob deine Antiviren-Software, deine Firewall o.ä. den erkennt.

Iaa_1
17.04.2010, 15:32
Gut zu wissen, wenn noch wer irgendwas nützliches weiß:
Bitte posten.

HackTor25
17.04.2010, 15:36
Haben Sie schon deinen PC mitgenommen? nein oder? also sie haben ja noch rein garnichts gegen dich? Außer halt die "anzeige"?

Ich bin jetzt weg, werde aber dazu morgen noch einen großen Artikel schreiben, da bei meinem bestem Freund, auch wegen viren-rat-trojanern, whatever, der PC mitgenommen wurde!

Es gab auch im "Rechtliches" noch ein riesen Thread. Les dir das mal durch. Da wurde alles beschrieben, was die meisten machen würden wenn sie Busted sind!

:)

Iaa_1
17.04.2010, 15:42
Hauptpc + 2. PC ist schon weg, die beiden Laptops sind schon wieder da.

sm0gg4
17.04.2010, 16:18
interessant ist auch das stgb!
lnk: § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html)

Auszug:


(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Iaa_1
17.04.2010, 19:47
//Edit: Na super, total falsch verstanden :D