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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ´Mietkündigung DRINGEND Hilfe, werde rausgeworfen



Pyccachok
25.04.2010, 21:01
Hallo Liebe Community,

also ich habe folgendes Problem, also ich bin Student und wohne in einer WG. Bei uns wurde im Hof eine Party gefeiert, und danach ist der hof etwas verunstaltet worden, und die eingangstür mit ketchup beschmiert. Der Vermieter kam heute und sagte, Sie und und Ihr mitbewohner sind fristlos gekündigt, packen Sie bis morgen Ihre sachen. Ich möchte sowieso ende nächsten monats umziehen und muss 1 monat hier iwie durchhalten. Der vermieter hat keine beweise, dass ich dabei wahr. Kann mich der Vermieter ohne weiteres morgen vor die Tür setzen? Kann ich iwie die Kündigung rausziehen, und noch ne monat hier bleiben?
Bitte helft mir mit Euerem Rat.

Mit freundlichen Grüßen, euer verehrter Pyccachok !

Xcruel
25.04.2010, 21:04
Er hat dich nicht innerhalb eines Tages rauswerfen. Da gibt es auch bestimmt Fristen.

100
25.04.2010, 21:06
Also durch google solltest du da viel finden, ich bin da nicht auf dem Laufenden aber die Mietnormaden schaffen es über ein Jahr in der Wohnung zu bleiben, da bin ich mir zu 99% sicher, dass du noch mindestens einen Monat schaffst.

Der hat es vermutlich bloß gesagt weil er denkt du hast kA und weil du ihm aufn Sack gehst.. aber du solltest wirklich mal googlen, da findest du 100% mehr als man dir hier sagen kann - falls sich hier überhaupt jemand meldet der sich damit genauer auskennt (Insider halt ne :D)

firefox15
25.04.2010, 21:19
also wir selber hatten 1,5 jahre ne familie bei uns im mietshaus drinne die nichts gezahlt haben und wir ham se net rausbekommen, und dann nach den 1,5 jahren waren se übernacht weg

die waren halt ne familie und du bist kinderlos wie ich vermute;)

aber nen monat sollte man schaffen



Kündigungsfristen

Im Allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate zum Monatsende abzüglich der Karenzzeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Karenzzeit) ("spätestens am dritten Werktag eines Monats"). Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist für den Mieter ist unzulässig. Für Vermieter beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls drei Monate, sie verlängert sich jedoch nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate (§ 573c (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html)). Verträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden, enthalten häufig die (bis dahin gesetzlich gültige) Regelung, dass bei einer Mietdauer von mehr als 10 Jahre die Kündigungsfrist für den Vermieter 12 Monate beträgt. Verträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden, in denen die Kündigungsfristen nicht formularmäßig formuliert sind, können im Einzelfall immer noch gültige schlechtere Bedingungen für Mieter enthalten.


















[B]
hab da nochwas:


Mietvertrag/ Kündigungsfrist

Frist zur Kündigung eines auf unbestimmte Zeit eingegangenen Mietverhältnisses.

Eine Kündigung für Wohnraummietverhältnisse ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats auszusprechen. Die Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter:


nach einer Mietzeit von fünf Jahren auf 6 Monate.
nach einer Mietzeit von acht Jahren auf 9 Monate.

Bei Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und vom Vermieter mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist, ist die Kündigung spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf des Monats zulässig. Vertragsklauseln im Mietvertrag, die zum Nachteil von Mietern abweichen wollen, sind unwirksam.
Geschäftsraummietverträge sind spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zu kündigen.
Die Kündigungsfrist für Mietverhältnisse über Grundstücke, im Schiffsregister eingetragene Schiffe und Räume, die keine Geschäftsräume sind, bestimmt sich nach dem Bemessungszeitraum der Miete:


Bei einer nach Tagen bemessen Miete kann das Mietverhältnis jeden Tag zum Ablauf des folgenden Tages gekündigt werden.
Bei einer nach Wochen bemessen Miete ist das Mietverhältnis spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends zu kündigen.
Bei einer nach Monaten oder noch längeren Zeiträumen bemessenen Miete ist das Mietverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen; bei Mietverhältnissen über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke oder im Schiffsregister eingetragenen Grundstücken nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahres.

chaoschaos
25.04.2010, 21:48
Ganz klar und deutlich - mit einer solchen Aussage hat er keinerlei Chancen dich rauszubekommen.
Er MUSS die Kündigung (auch eine fristlose) immer schriftlich aussprechen
Er MUSS die Kündigung mit einer angemessenen Frist auch bei einer Fristlosen Kündigung aussprechen, diese muss im Regelfall 7-14 tage betragen, jedoch kannst du in Widerspruch zu einer fristlosen Kündigung gehen

Mehr dazu verrät dir dein Anwalt oder Tante Google

$ubZer0
26.04.2010, 00:16
wenn du nen mietvertrag hast kram den mal raus und lies genaueres nach, vllt ist dazu ja was erwähnt, dass er dich bei sowas fristlos kündigen kann, danach nochma nachschauen ob das so überhaupt rechtens wäre.

Bi0sh0k
26.04.2010, 00:28
Und wenn du in eine neue Mietwohnung einziehst, den guck nach Mängeln. Wenn du irgendwas findest, denn den lass mal en fuffi springen für die Leute vom Deutschen Mieterbund e.V..
Wenn der Mangel berechtigt ist, denn kannste Mietminderung beantragen. Fotos etc. sind auch nicht schlecht. So kann man ich manchen Fällen sogar die Miete um 60 % drücken. *Da sieht man mal was man als Maurer so lernt xD*
Allerdings muss man den Vermieter erst darauf aufmerksam machen und diesen um Nachbesserung bitten, da er seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (Nur wenn dieser Mangel im Mietvertrag schon erwähnt wurde, dann kannste da nix machen). Wenn er (dokumentiert) nach dem 2ten mal um Nachbesserung nicht reagiert hat, denn kannste Mietminderung beantragen. Aber wie gesagt lass das erst durch den Deutschen Mieterbund e.V. absegnen und dich von denen beraten lassen um wie viel du die Miete berechtigt drücken kannst. ;)

Mein Tipp für die nächste Mietwohnung. ^^

Und zum Thema: Der kann dich nicht einfach so rauswerfen. Der muss das schriftlich ankündigen und dann, wie oben erwähnt gibt es dann noch ne Frist. Also keine Sorgen machen. ;)


*Edit

Tür mit Ketchup.....
Das kenn ich irgendwo her. ;)
Ah ja. Fear and Loathing in Las Vegas?
Fette Drogen Party? xDDD

Boarder
26.04.2010, 04:19
Wie es schon von anderen hier erwähnt wurde, geht das nicht. Wie du muss sich auch der Vermieter an Kündigungsfristen halten. Also gehe zu ihn hin und sage ihn das du erst in ein Monat ausziehst und durch die Kündigungsfrist geschützt bist.

Pyccachok
26.04.2010, 09:33
heyy, danke , echt vielen Dank für euere Antworten und Ratschläge,

morgen hat der mietschutzbund geöffnet. Heute war der Vermieter wieder da hat mich übelst zur Sau gemacht und meinte- Freitag sind Sie hier raus, wenn nicht, dann kommen 2 große Kerle und helfen Ihnen dabei. Er hat nichts schriftliches da gelassen. Schon krass.

Und ich habe NICHTS gemacht, echt nix ! nichtmal was versaut voll bescheuert !!

GODFATHER
26.04.2010, 09:43
Sag Ihm ++++ DICH INS KNIE!

Er kann dich unmöglich rauswerfen nach 2 Tagen. Geh zum Mieterverein die werden Ihm nen schönen Brief schreiben, und wenn du Geringverdiener bist gibts da noch die Öffentliche Rechtsauskunft, fürn 10er schreibt dir da ein Richter einen Brief an den!

Schlumpf2009
26.04.2010, 10:38
mache garnichts dergleichen

gehe zur polizei und zeige ihn mit deinem mitbewohner zusammen wegen schwerer nötigung und erpressung an. desweiteren gehe zum rechtsanwalt und auch zum mieterschutzbund.

firefox15
26.04.2010, 21:23
mache nichts derweiteren? alles was du jetzt gesagt hast steht schon vorne;)

naja tipps sind genug da, setze sie am besten um, meine eltern sind selbst vermieter wenn weiterhin noch probleme gibt sag wie es weiter geht, vllt könn ma dann noch helfen aber mach erstmal des vorgeschlagene

ExTaSy
26.04.2010, 22:25
Ich denke mal beim einziehen bist du einen Vertrag eingegangen mit deiner Unterschrift. Und wenn du jetzt einfachso gehst, wird er dir, wenn er fies ist weiterhin das Geld abziehen und sagen dass du noch bei ihm wohnst aber du halt dich nicht in der Wohnung aufhälst. Falls du was unterschrieben hast, brauchst du was schriftliches von ihm,dass du aus der Wohnung rausgeworfen wirst. Andernfalls würde ich da nicht ausziehen^^

Bi0sh0k
28.04.2010, 19:28
Naja ber man kennt ja diese scheiß Vermieter, haben die einen erstmal aufm Kicka, denn mobben die einen daraus. ;)
Und wegen der Mietminderung bei ner neuen Mietswohnung würd ich mich auf jeden Fall noch erkundigen falls es so kommt. ;)