PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betreiber offener W-Lans riskieren Abmahnung!



HackTor25
12.05.2010, 13:15
Wer ein W-Lan nicht per Passwort schützt, setzt sich künftig juristischen Risiken aus: Der Betreiber eines ungeschützten W-Lans kann laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unterlassung verurteilt werden kann, wenn über seinen Anschluss Illegales geschieht.

-----------------------------------

Karlsruhe - Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres W-Lan-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Die Höhe der Abmahn-Gebühr für solche Fälle hat der BGH allerdings beschränkt: Maximal 100 Euro werden fällig, und zwar dann, wenn unbefugte Dritte den Netzwerkzugang des Abgemahnten für illegale Zwecke missbraucht haben und eine Anwaltskanzlei eine entsprechende Unterlassungserklärung verschickt. Massenhaftes W-Lan-Abmahnen dürfte durch diese Deckelung eher unattraktiv bleiben.

Anlass war die Klage eines Musikunternehmens gegen einen W-Lan-Betreiber: Über dessen offenen Anschluss waren geschützte Musikdateien angeboten worden, während der Anschlussinhaber im Urlaub war.

Gegen seine Verurteilung in einem ersten Prozess hatte der beklagte Betreiber des offenen Funknetzes erfolgreich Berufung eingereicht, in zweiter Instanz wurde die Klage abgelehnt. Daraufhin suchte die klagende Musikfirma den Weg zum BGH.

Offene W-Lans, sogenannte Hotspots, erfreuen sich bislang großer Beliebtheit: Im Pappbecher-Café, beim Hamburger-Brater, im Hotel oder im Park einfach kostenfrei surfen zu können, gehört zur Würze eines urbanen Lebensstils. Auch viele Privatleute lassen ihre Netzwerke bewusst offen und machen sich beispielsweise im Freifunknetzwerk zu kostenlosen Zugangsprovidern. Gerade für die Freifunkbewegung hat das BGH-Urteil gravierende Auswirkungen.

Die Fragen, um die es nun im Kern ging: Was passiert einem W-Lan-Betreiber, wenn einer seiner Gäste huckepack Urheberrechtsverletzungen begeht, an kriminellen Aktionen teilnimmt, Terrorpropaganda kommuniziert oder Kinderpornografie verbreitet? Alle Nutzer eines W-Lans surfen über nur eine IP-Adresse, identifiziert werden kann also immer nur der Besitzer des eigentlichen Anschlusses.

In den vergangenen zwei Jahren gab es eine Vielzahl von Urteilen zum Thema. Dabei zeichnete sich als Trend ab, dass in solchen Fällen immer häufiger von einer Art Halterhaftung (juristisch korrekter: Störer- oder Mitstörerhaftung) ausgegangen wird. Doch es gab auch andere Urteile, und eines davon wurde nun zum Anlass für die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof.



Quelle:

Betreiber offener W-Lans riskieren Abmahnung - Internet bei GMX (http://portal.gmx.net/de/themen/digitale-welt/internet/10410554-spiegel_694452.html#.00000002)

© SPIEGEL ONLINE

Barbers
12.05.2010, 13:43
süß 100 euro.
was ich in meinem leben schon gespart habe is da einiges mehr. xD