Sawyer
13.05.2010, 20:36
Der Prozess gegen Jörg Tauss beginnt am 18 Mai vor dem Landgericht Karlsruhe. Er hatte nach eigenen Angaben Anfang 2009 zum Thema Kinderpornografie recherchiert und war deshalb ins Visier der Ermittler geraten.
Nächste Woche Dienstag beginnt das Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, welches voraussichtlich am 28. Mai enden wird. Er und alle Mitglieder der Piratenpartei dürfen mit einem Aufflammen des medialen Feuerwerks rechnen. Er selbst rechnet in Bezug auf das Verfahren mit keinerlei Überraschungen. Da er den Besitz der vergleichsweise geringen Menge kinderpornografischer Werke nicht bestritten hat, wird es primär darum gehen, ob dieser ausnahmsweise berechtigt war. Herr Tauss versucht den Besitz der fraglichen Werke damit zu erläutern, dass er damals als Abgeordneter Experte für dieses Thema war und das Material lediglich zu Recherchezwecken aufbewahrt hatte. Ob das Gericht seiner Auffassung folgen wird?
Jörg Tauss wirft der Staatsanwaltschaft in seiner Pressemitteilung vor, bislang seien die Journalisten zahlreicher Portale und Zeitschriften sehr umfangreich und zeitnah mit internen Informationen versorgt worden. Ohne dieses mediale Interesse hätte das Verfahren auch vor einem regulären Amtsgericht verhandelt werden können. Es bleibt abzuwarten, ob die Verhandlung so lange nach seinem Wechsel von der SPD zur Piratenpartei noch immer derartig viel Wirbel in den Medien erzeugen wird. Auch steht aktuell keine Wahl an, die man mit einer derartigen Berichterstattung beeinflussen könnte.
Quelle: www.gulli.com (http://www.gulli.com/news/prozess-gegen-j-rg-tauss-beginnt-am-18-mai-2010-05-13)
Nächste Woche Dienstag beginnt das Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, welches voraussichtlich am 28. Mai enden wird. Er und alle Mitglieder der Piratenpartei dürfen mit einem Aufflammen des medialen Feuerwerks rechnen. Er selbst rechnet in Bezug auf das Verfahren mit keinerlei Überraschungen. Da er den Besitz der vergleichsweise geringen Menge kinderpornografischer Werke nicht bestritten hat, wird es primär darum gehen, ob dieser ausnahmsweise berechtigt war. Herr Tauss versucht den Besitz der fraglichen Werke damit zu erläutern, dass er damals als Abgeordneter Experte für dieses Thema war und das Material lediglich zu Recherchezwecken aufbewahrt hatte. Ob das Gericht seiner Auffassung folgen wird?
Jörg Tauss wirft der Staatsanwaltschaft in seiner Pressemitteilung vor, bislang seien die Journalisten zahlreicher Portale und Zeitschriften sehr umfangreich und zeitnah mit internen Informationen versorgt worden. Ohne dieses mediale Interesse hätte das Verfahren auch vor einem regulären Amtsgericht verhandelt werden können. Es bleibt abzuwarten, ob die Verhandlung so lange nach seinem Wechsel von der SPD zur Piratenpartei noch immer derartig viel Wirbel in den Medien erzeugen wird. Auch steht aktuell keine Wahl an, die man mit einer derartigen Berichterstattung beeinflussen könnte.
Quelle: www.gulli.com (http://www.gulli.com/news/prozess-gegen-j-rg-tauss-beginnt-am-18-mai-2010-05-13)