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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Cannabis frage



novaca!ne
27.05.2010, 16:05
sup,
ich wollte mal fragen wie es mit Cannabis aussieht?

Wenn jemand bzw. mehrere behauptet das ich z.b. weed rauche, gilt es als Beweis bzw. belastend?

kann man zu einem Urin/blutest gezwungen werden aufgrund einer solchen Behauptung?

EpicByte
27.05.2010, 16:08
Urin/Bluttest nur mit richterlichem Beschluss.
Behauptungen wird höchstens nachgegangen aber nicht als Beweis gezählt.

Jesus
08.06.2010, 09:24
Der Urinschnelltest ist auch ohne richterlichen Beschluss möglich.
Und der richterliche Beschluss bei einem Bluttest soll bald aufgehoben werden da es noch keinen Fall gab indem ein Richter diesen Test verweigert hat.

Der Konsum von Cannabis ist straffrei. Das bezieht sich aber nur auf den Konsum. Wenn mans eng sehen will ist es somit strafbar den Joint in der Hand zu haben allerdings einen Zug zu nehmen wenn jmd anderes ihn festhält ist erlaubt, die können wenn überhaupt dir nur was wegen Besitz. Da gilt das geringe Mengen fast immer Fallen gelassen werden (Was geringe Mengen in den unterschiedlichen Ländern sind kannste Googeln).

Die Polizei hat aber sicherlich keine Zeit einfach aus spaß nen paar Kiffern nach zu gehen auf Vermutung :D

Murderinc
08.06.2010, 10:05
Der Urinschnelltest ist auch ohne richterlichen Beschluss möglich.

Urintest darf man verweigern!

Jesus
08.06.2010, 12:54
Stimmt dann kommst du auf die Wache und die holn sich ein richterlichen Bluttest der viel mehr Stoffe testet und viel Länger ^^

pima
08.06.2010, 13:27
Wie gesagt der reine Konsum ist absolut straffrei. Das bedeutet ja erstmal nur du hast es geraucht aber heißt noch lange nicht zu besitzt auch Weed, das müssen sie dir erst beweisen.

nikilas
08.06.2010, 13:28
Du kommst auch wenn du den Urintest gemacht hast mit auf die Wache, außer wenn er negativ ist.

Starflow
08.06.2010, 13:36
Der Konsum von Cannabis ist straffrei.
Solang man nicht grade am Steuer sitzt!
Das gilt wie bei Alkohol übrigens auch fürs Fahrrad (Kann Führerscheinsperre geben und Sozialstd. je nach Schwere)

Jaro
08.06.2010, 14:08
Der Urinschnelltest ist auch ohne richterlichen Beschluss möglich.

Gilt aber nur als Schnelltest, zum Beispiel wenn du ins Planquadrat kommst und offensichtlich breit bist, aber trotzdem 0,0 pustest! Dann können sie einen Schnelltest machen, aber selbst wenn der positiv ist musst du immer noch mit zur Blutabnahme!

Ist beim Alkohol eh genauso, wenn du beim Schnelltest durchrasselst musst du trotzdem nochmal auf einem geeichten Gerät pusten, weil die Schnelltests einfach zu ungenau sind bzw. gar nicht die Konzentration messen, sondern nur zeigen, ob du positiv oder negativ bist.

Murderinc
08.06.2010, 20:23
@jesus.. du sagtest aber alserst man muss ihn machen ;)
Blut abgenommen wird dir sowieso wenn du positiv bist!
und wenn du sicher hundertprozent weißt das du nichts im blut hast, auch kein urintest machen!
die haben schon öfters positiv angezeigt obwohl sies garnicht sind ;)

ich kenn mich sehr gut darin aus

LM*@WULF
09.06.2010, 17:24
und wenn des mit dem schnelltest können die auch nur auf verdacht auf da straße z.b. beim autofahrn machn
zum urintest können sie dich vorladen aber nur mit richterlichem beschluss des is wie bei der hausdurchsuchung ohne bschluss einfach ned machn
und dann kommt es drauf an was der oder die gesagt haben
also wenn du groß handelst damit dann tun die dir scho was aber wenn die gesagt habn du kaufst des ned und so sondern rauchst hald ab un zu mit dann können sie dir nix.
aber wenn du rauchst bekommst du evtl. Ärger mit der Führerscheinbehörde also sprich MPU und so

PHAese²
09.06.2010, 17:45
es gibt ein par folgen von exessiv zu dem thema die kannst du dier mal anschauen

müsstest du dir hier (http://www.hanfjournal.de/exzessiv/index.php) nur noch raus suchen ;)