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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bekleidungsgeld meine Rechte?



#AZURA
30.05.2010, 12:42
Ich wohne zurzeit in einem Heim (oder ähnliches) es ist in Ungarn
verwaltet wird das ganze aus Deutschland (jugendorf)
von den bekommen wir Taschen Geld Bekleidungs geld u.s.w
das ganze wird an meinen Erzieher geschickt ich habe jetzt ca.
200Euro zu verfügung an Bekleidungsgeld und ziehe Somme nachhause
das heisst es wären ca. 300Euro gestern wollte ich bisschen ausgeben fand leider nichts was mir gefällt dann sagte ich zu meinen Erzieher egal ich spar jetzt Geld und ein Paar Tage vor meinen Auszug gehe ich dick einkaufen er so:
nenene so läuft das nicht du läufst hier nicht wie ein penner rum und wenn du nach nachhause ziehst kaufste dir dicke armani jeans ich so: ist doch meine eintscheidung
er meinte ne das Geld bekommt Jugenddorf und du hast für die gespart
jetzt regt mich das ganze auf normaler weise muss mir das Geld doch zustehen?
was kann ich machen?

ich denke mal das er mir das Geld nicht gibt
deswegen wenn ich wieder zuhause wohn beantrage ich es wäre das eine möglichkeit?

Apex
30.05.2010, 12:45
In jedem Heim wird das anders gehandelt. Eine gute Freundin von mir wohnt auch in einem Heim hier in München und kriegt auch jeden Monat 150 Euro Taschengeld, damit darf sie dann machen was sie will und ausgeben was sie will. Dann kriegt sie nochmal extra bis auf den Cent genau das Geld für Schulausflüge, Bücher oder sonstiges muss aber immer 'ne Quittung mitnehmen.

Also ich denke mal, dass du es schon behalten darfst.

//Edit:

Taschen- und
Bekleidungsgeld
Heimbewohner erhalten jeden Monat ein Taschengeld, das sie für ihre persönlichen
Bedürfnisse (Körperpflege, Geschenke, Hobbys etc.) ausgeben können.
Der Betrag beläuft sich bei volljährigen Bewohnern auf 89,70 Euro (West) bzw.
86,06 Euro (Ost). Von diesem Geld müssen auch die Zuzahlungen zu den
Leistungen der Krankenversicherung sowie Gesundheitsleistungen finanziert
werden, die die Krankenkasse nicht übernimmt (wie zum Beispiel Brillen und
nicht verschreibungspflichtige Medikamente). Für Minderjährige wird das
Taschengeld von der zuständigen Landesbehörde festgesetzt.
Ein zusätzliches Taschengeld in Höhe von bis zu 44 Euro erhalten Heimbewohner,
die mit ihrem eigenen Einkommen (z.B. durch Renten oder Werkstatteinkommen)
zur Finanzierung der Heimkosten beitragen, wenn der Anspruch auf den Zusatzbarbetrag
bereits am 31. Dezember 2004 bestand. Für alle Selbstzahler in
Einrichtungen, die den Anspruch erst nach diesem Stichtag erworben hätten,
wurde das zusätzliche Taschengeld gestrichen.
Zur Anschaffung von Kleidungsstücken wird außerdem ein pauschaliertes
Bekleidungsgeld gewährt. Die Höhe dieses Betrages ist nicht gesetzlich
festgelegt.

Stand in nem Ratgeber zu einem Wohnheim drin.

Quelle: http://www.koerperbehindertenvereinkrspi.de/pdf/ratgeber_wohnheim.pdf

zidan258
30.05.2010, 13:24
150 euro bekleidungsgeld? voll viel bei uns nur 20 euro im monat

#AZURA
30.05.2010, 14:22
50 euro bei mir aber ich spare schon seit monaten und gebe wenig aus

Morpheus_ONE
30.05.2010, 15:04
nene die müssen dir das geld geben.
so ein heim aufenthalt,kostet den jugendamt oder bzw dein eltern ja einiges
und dir steht das bekleidungsgeld ja zu..
dan könnten die ja auch einfach mal dein gespartes taschengeld einbehalten..
ich galube das dürfen die nicht.