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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jemals jemand wegen RS angezeigt?



Jesus
08.06.2010, 09:18
Hey.

Wurde eigendlich jemals jemand wegen Rapidshare und Co. angezeigt? Von P2P "Opfern" hört man das ja heufig. Aber bei Rapidshare ist mir das noch nie zu Ohren gekommen. Habt ihr schonmal davon gehört?

Sl!va
08.06.2010, 09:22
Es betrifft meist die Uploader ( die Datein Hochladen und fuer anderen zur Verfuegung stellen ) die betroffen sind.

Als normaler downloader habe ich noch nix gehoert.

Jesus
08.06.2010, 09:25
Ja das dacht ich mir auch.

Niemand
08.06.2010, 09:52
also wer sich z.B. den ollen Bushido film runtergeladen hat, und keine "verschleierer" dazwischengeschaltet hat oder gar seine Daten (bei kauf des RS durch Kontozahlung sind die ja denn angegeben)preisgibt, dürfte eine Unterlassungsklage von seinen Anwälten mit Zahlungsaufforderung bekommen haben.
Einfach mal googlen...

Duff991
08.06.2010, 10:23
also wer sich z.B. den ollen Bushido film runtergeladen hat, und keine "verschleierer" dazwischengeschaltet hat oder gar seine Daten (bei kauf des RS durch Kontozahlung sind die ja denn angegeben)preisgibt, dürfte eine Unterlassungsklage von seinen Anwälten mit Zahlungsaufforderung bekommen haben.
Einfach mal googlen...

Falsch!
Das mit dem Bushido-Film hat nur einen UPloader betroffen, jeodch keine DOWNloader!
Außer du redest von p2p (also torrent), aber da bekommt man mittlerweile eh für jeden Scheiss ne Abmahnung.

DaZu
08.06.2010, 11:23
wenn man so 2, 3 Alben bei RS hochgeladen hat ist das doch nicht so wild, oder?
Denke mal die versuchen erst die großen Fische rauszuziehen.

Saedelaere
08.06.2010, 11:57
Selbst die "großen" Fische beim Downloaden werden zu 99% nicht belangt. Die einzigen Leute, die der Film oder Musikindustrie im großen Stil schaden sind die Uploader.

Duff991
08.06.2010, 12:28
wenn man so 2, 3 Alben bei RS hochgeladen hat ist das doch nicht so wild, oder?
Denke mal die versuchen erst die großen Fische rauszuziehen.

Das ist egal, wieviel du hochgeladen hast. wenn es das falsche* ist, und die Abmahnanwälte das sehen, schreiebn sie RS an und wollen die IP haben. RS muss dem dann nachkommen. Das hat RS auch selbst bestätigt.

* als falsch mein ich, dass das Werk von Anwälten gesucht wird. Z.B. den Bushido-Film, aber es kann auch Musik sein. Es gibt eine Liste, was alles sicher ab gemahnt wird, google mal nach "wer mahnt was ab".
Aber nur weil ein Werk nicht auf der Liste steht, heißt das nicht automatisch, dass man sicher ist.

Wenn man weiterhin als Uploader tätig sein will, bracuht man nur einen guten VPN, dann bekommen die Abmahnpenner nur die IP vom VPN und guggen dann blöd in die Röhre.

Edit:
Außerdem lohnt es sich nicht für die Abmahnanwälte, Downloader abzumahnen. Denn zu Torrent-zeiten, hat man beim Downloaden ja gleichzeitig auch wieder an andere hochgeladen. Deshalb haben die Abmahner argumentiert, dass man das Werk auch selbst verbreitet hat. bei RS ist das eben nicht der Fall. Sie könnten höchstens den preis des Werkes einklagen, was ja aber eher marginal ist. Von daher:
Als Downloader ist man weiterhin sicher!