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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Global] Piratenpartei fordert Neuregelung des Urheberrechts



Sawyer
14.06.2010, 19:30
In einer Presseaussendung meldet sich die Piratenpartei Deutschland (PPD) wieder zur Sache und nimmt zu möglichen Inhalten des Dritten Korbs zum Urheberrecht Stellung. Sie fordert vor allem eine mutige und zukunftsweisende Neuregelung des Urheberrechts.

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Die Piratenpartei Deutschlands, allzuoft weniger politische Partei als Lobbygruppierung der „digital community“, der Internetnutzer in Deutschland, ist offiziell nicht an den Verhandlungen zum Dritten Korb des Urheberrechts beteiligt. („Weder zur Stellungnahme noch als Beobachter wurde die Piratenpartei eingeladen und ist, ebenso wie die Allgemeinheit, von den Expertenanhörungen ausgeschlossen. Die Piraten kritisieren entschieden die fehlende Öffentlichkeit der Gespräche im BMJ: Transparente Gesetzgebung, die Lobbyismus sichtbar macht, ist ein unabdingbarer Bestandteil demokratischer Prozesse!“) Interessant bzw. verwunderlich ist, dass die PPD sich zwar zur Beteiligung gerne bereit erklärt, in der Presseaussendung jedoch lediglich auf ihr technisches „Fachwissen" verweist, „sollte es an Expertise zum Streamen der Anhörungen fehlen“. (Der AG Urheberrecht oder der AG Open Access vertraut man wohl weniger als der AG Technik [oder der auf Bundesparteitagen bewährten AG „Schnittchen“]).

Kernthema der PPD ist neben Bürgerrecht und -freiheit in der digitalen Informationsgesellschaft vor allem der Umgang mit immateriellen Gütern im Netz. Denn es gibt keine Medien – Texte, Bilder, Ton- oder Filmauszeichnungen, Software – im Internet, die nicht vom Urheberrecht bzw. copyright erfasst werden. Nicht nur professionelle Photographen, Filmemacher, Journalisten oder andere Kreative sind im Netz Urheber und Nutzer zugleich, sondern jeder Kommentator, jeder Hobby-Blogger oder jeder, der eine Internetpräsenz unterhält, ein Video bei YouTube hochlädt, ist Nutzer und Urheber in einer Person. Das Urheberrecht ist eines der zentralen Gesetzeswerke der digitalen Informationsgesellschaft.

Für besonders dringend korrekturbedürftig hält zunächst die PPD die bildungs- und wissenschaftsfeindlichen Bestimmungen, die trotz anderslautender Anregungen des Bundesrates Eingang in den 2. Korb im Jahr 2008 gefunden hatten: „Die rot-grüne Koalition führte im "Ersten Korb" 2003 den strafbewehrten Schutz von Kopierschutzsystemen und die Kriminalisierung von Online-Tauschbörsen ein. Lehrer und Wissenschaftler wurden mit vollkommen praxisfernen Regelungen über das Einstellen von Dokumenten in internen Uni- und Schul-Netzwerken zu Unterrichtszwecken bedacht. Abgerundet wurde das ganze mit einer Neufassung des Schrankenrechts für Privatkopien, über deren Auslegung Juristen heute noch rätseln. An diese Privatkopierschranke hat auch die Große Koalition im "Zweiten Korb" 2007 Hand angelegt, um die Freiheiten der Allgemeinheit weiter einzuschränken. Bibliotheken, Museen und Archive erhielten eine Regelung für elektronische Leseplätze, die für Kopfschütteln sorgen sollte, ebenso wie der Verhinderungsparagraph zum Versand von elektronischen Kopien. Wer allerdings glaubte, all das geschehe zum Wohl der Autoren, durfte sich über die verlagsfreundliche Rechteübertragung für unbekannten Nutzungsarten an älteren Werken - namentlich Online-Veröffentlichungen - nur wundern. Wer als Urheber nicht rechtzeitig widersprach, trat alle Verwertungrechte für Online-Veröffentlichungen kampflos ab. Schwarz-Rot hat damit der Open-Access-Idee in Deutschland unsäglichen Schaden zugefügt.“

Zu Recht erinnert die PPD daran, dass „Bildungs- und Wissenschaftsakteure [...] bei den bisherigen Reformen stets auf den Dritten Korb vertröstet“ wurden und es nun an der Zeit ist, die Versprechen auch gegen Widerstand der Lobbyisten der Fachverlage einzulösen.

Prinzipiell jedoch haben die „Piraten“ über der kommenden Novelle des Urheberrechts bereits ihren Stab gebrochen: Besonders die in den letzten Monaten virulente Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, wie es auch im Koalitionsvertrag auf der Agenda der bislang glücklosen schwarz-gelben Regierung steht, ist nach Auffassung der PPD das größte Hindernis für eine wirklich Reform des Urheberrechts. Die Verhandlungen „könnten Verbesserungen für Bildung und Wissenschaft bringen“, aber „die in den vorangegangenen Körben getroffenen Fehlentscheidungen werden aber nicht korrigiert“, ist sich die Piratenpartei sicher. Denn „Dominanz der Presseverleger im Vorfeld der Verhandlungen verhinderte [sic!] solche Korrekturen“.

Woher die Expertise der Piratenpartei, das im Grunde konjekturale Vor-Wissen über den Ausgang der Fachanhörungen und des Abschlusstextes der Novelle selbst stammt, die Überzeugung, dass die Diskussionen über das von Presseverlegern geforderte Leistungsschutzrecht alle anderen Reformanliegen „kannibalisieren“ bzw. „dominieren“ wird, ist unklar – mindestens so unklar wie ein künftiges Leistungsschutzrecht selbst.

„Presseverleger, Wissenschaftler oder Nutzer - Wer kriegt den (Dritten) Korb?“ - die Antwort auf diese Frage der PPD dürfte im übrigen wohl lauten: „alle – und von allem ein bißchen“.

Das Bundesministerium der Justiz wird im übrigen externe Expertise und Fachwissen in Anspruch nehmen und via carta.info einen Livestream der heutigen "Berliner Rede zum Urheberrecht" von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (ab 19 Uhr) anbieten - und gulli wird darüber zeitnah berichten.

Quelle: www.gulli.com (http://www.gulli.com/news/piratenpartei-fordert-neuregelung-des-urheberrechts-2010-06-14)