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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Szene] Schwarz-Surfen ist keine Straftat



feaRRRR
11.08.2010, 09:57
Amtsgericht Wuppertal
Schwarz-Surfen ist keine Straftat

Wer ohne Erlaubnis über ein fremdes, ungesichertes WLAN surft, macht sich nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden. In einer früheren Entscheidung war das Gericht noch zu einem anderen Ergebnis gekommen.
Im konkreten Fall wurde dem Tatverdächtigen vorgeworfen, sich im August 2008 mit seinem Laptop, mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung, in ein offenes WLAN eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes darüber das Internet zu nutzen. "Dieses Verhalten ist jedoch nicht strafbar", so das Amtsgericht Wuppertal in einem von der Kanzlei Ferner veröffentlichten Urteil (20 Ds-10 Js 1977/08-282/08)vom 3. August 2010. Die Kanzlei vertritt den Beschuldigten.

Das sogenannte Schwarz-Surfen erfülle weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach §89 I 1 TKG, noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten nach §§44, 43 II Nr.3 BDSG, heißt es in dem Urteil. Damit korrigiert das Amtsgericht Wuppertal seine eigene Entscheidung vom 30. April 2010 ausdrücklich.

Letztendlich lehnte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens in der Sache ab.

Quelle: http://www.golem.de/1008/77110.html (http://www.golem.de/1008/77110.html)

dattj
11.08.2010, 10:05
Was das Gericht sagt ist für die anderen Personen egal. Es muss vom Amtsgericht oder noch eine Stufe höher gesagt werden. Weil jeder Richter hat eine andere meinung. Manche Bestafen dich daüfr manche nicht.

GrafZeppelin
11.08.2010, 10:15
gesetze werden weder vom Amts noch Landesgericht verabschiedet, ich weiß jetzt nich was Ding heisst wo die das machen^^

dennoch bleibt es strafbar ein WEP/WPA Netzwerk zu knacken um damit zu surfen ^^

sp33dwalker
11.08.2010, 10:18
Ja, das ist dann ja auch wieder was anderes :P

IRET
11.08.2010, 10:39
Wenn es offen ist,ist es meiner Meinung nach die eigene Verantwortung.
Allerdings ist es wiederum unerlaubtes Eindringen.
Nur kann ich die Entscheidung des Gerichts verstehen.
Also wenn man nicht sichert hat man meiner Meinung nach Pech gehabt.

NoNameMT
11.08.2010, 10:42
Wenn ein Schaden über ein ungesichertes Netzwerk angestellt wird, ist der Besitzer dieses Netzwerkes dafür verantwortlich. Also immer schön die Netze dicht machen mit WPA2 ;)

Freeloader
11.08.2010, 10:47
Wenn ein Schaden über ein ungesichertes Netzwerk angestellt wird, ist der Besitzer dieses Netzwerkes dafür verantwortlich. Also immer schön die Netze dicht machen mit WPA2 ;)
Und die Offenen ausnutzen =)

Boarder
11.08.2010, 11:01
gesetze werden weder vom Amts noch Landesgericht verabschiedet, ich weiß jetzt nich was Ding heisst wo die das machen^^

Bundestag, (natürlich in Verbindung mit Bundesrat, Bundespräsident) . Natürlich nur wenn die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt.

Die Entscheidung des Amtsgerichtets kann natürlich von anderen Richtern als Hilfe genommen werden(muss aber nicht), aber erst bei Entscheidungen des OLG und BGH dürften als "Richtlinie" dienen.
Wobei das ich nicht denken das eine andere Gericht anders entscheidet.

Oreagel
11.08.2010, 11:07
Wenn man schon schlau jenuch ist das Passwort aus dem Router zu nehmen dann muss man auch schlau genug sein um zu wissen dass sich evtl. andere in den Router einloggen ..

killax2x
11.08.2010, 15:47
Gut das ich das nun weiß *händereib* dann kann ich ja "Schwarzsurfen" gehen xD

H4x0r007
11.08.2010, 19:13
Wer ohne Erlaubnis über ein fremdes, ungesichertes WLAN surft, macht sich nicht strafbar.

War das nicht die ganze Zeit schon so? Oder war das eine Grauzone?
Das hab ich die ganze Zeit schon gemacht, wenn ich irgendwo mit dem Notebook oder dem Handy unterwegs war.

Das war aber auch wieder ein formelles Gesetz. Selbst wenn das verboten wäre, wäre die Chance relativ gering, beim "Schwarzsurfen" erwischt zu werden. Wäre aber auch eine nette Anklage: "Schwarzsurfen über ungesichertes WLAN"

AgainsT
12.08.2010, 16:22
Ich hab dazu mal ne Frage:
Ich hab meinen Nachbarn den Router eingerichtet und weiß deren PW. Also knacke ich ja das WPA2 nicht aber ich surfe auch über kein offenes Netz... weiß jemand wie es da aussieht?

NOE_2.0
12.08.2010, 16:37
aso meinermeinung ist es auch schon pech gehapt wenn mann es nur WEP verschlüsselt weil Ich komm so in CA 5-10 min in ein 512 bit verschlüsseltes WEP netzwerk

IRET
12.08.2010, 16:58
aso meinermeinung ist es auch schon pech gehapt wenn mann es nur WEP verschlüsselt weil Ich komm so in CA 5-10 min in ein 512 bit verschlüsseltes WEP netzwerk
Ja Pech gehabt ,aber es ist trotzdem unbefugtes Eindringen.
Das Selbe mit Trojanern (wer so dumm ist und ihn ausführt kann dich aber trotzdem noch mit echt anzeigen).

Ich hab dazu mal ne Frage:
Ich hab meinen Nachbarn den Router eingerichtet und weiß deren PW. Also knacke ich ja das WPA2 nicht aber ich surfe auch über kein offenes Netz... weiß jemand wie es da aussieht?
Es macht keinen Unterschied ob dus crackst ,ihn es beim Abtippen abschaust oder sonstiges.
Es geht um das unbefugte Eindringen.
Durch das PW wird der der Eingang eben verwährt.

AgainsT
12.08.2010, 17:05
Es geht um das unbefugte Eindringen.
Da ist die Frage wie man das definiert. Ich denke dadurch, dass ich das PW eingebe authorisiere ich mich als befugt. Wieso sollten meine Nachbarn auch einem Unbefugten das Passort sagen?
Wenn ich einfach behaupte, die hätten gesagt, dass ich das nutzen darf? Was wollen die dann tun? Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall für den Angeklagten FTW?

IRET
12.08.2010, 17:09
Da ist die Frage wie man das definiert. Ich denke dadurch, dass ich das PW eingebe authorisiere ich mich als befugt. Wieso sollten meine Nachbarn auch einem Unbefugten das Passort sagen?
Wenn ich einfach behaupte, die hätten gesagt, dass ich das nutzen darf? Was wollen die dann tun? Aussage gegen Aussage und im Zweifelsfall für den Angeklagten FTW?
Es ist aber nicht dein W-Lan XD.
Also bist du nur so lange befugt wie es die Nachbarn auch tun ;)
Also wird da meiner Meinung nach das Gericht eher den Klägern Recht geben.

Das ahtet jetzt schon in Spam aus und deshalb bin ich jez draußen ;)

VorTex
14.08.2010, 02:24
Find ich aber gut so, wer zu dumm ist sein Netz zu sichern ist selbst schuld ..

Malw0rm
14.08.2010, 05:11
Villeicht noch so ein idiotisches Urteil?
Ich weiss noch vor 2 Monaten, wo dieses urteil war, das man sein WLAN schuetzten muss, auf einmal waren 50% der Netzwerke bei uns weg.

Es war auch vorher nicht strafbar ;)

Pziiiko
16.08.2010, 00:13
Naja, es ist halt strafbar offene Netzwerke zur Verfügung zu stellen. (Gilt das eigtl auch für Bahnhöfe undso?)
Aber ich finds okay, dass der keine Strafe bekommen hat, denn er hat sich ja nicht unbefugt Zutritt verschafft. War ja "offen" für jeden.