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meckl
03.10.2010, 09:17
Union will Speicherung von Verbindungsdaten durchpauken

Die CDU will die FDP mit einer "öffentlichen Kampagne" schnell zu einem neuen Gesetz für die umstrittene Speicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten bewegen. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner kommenden Ausgabe berichtet, haben konservative Abgeordnete das in einer internen Koalitionsrunde ankündigt. Ein Treffen zwischen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am vergangenen Montag hätte in diesem Punkt keine Einigung gebracht.

Die Ministerin hatte noch als Bundestagsabgeordnete Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt gegen die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten anlasslos sechs Monate zu speichern. Die Richter hatten daraufhin im März 2010 das deutsche Gesetz, das eine EU-Richtlinie umgesetzen sollte, für verfassungswidrig erklärt. Unions-Innenpolitiker wie Hans-Peter Uhl sähen seither eine "eklatante Schutzlücke" und drängten auf ein neues Gesetz, so das Blatt weiter.

De Maizière habe das Thema, das unter dem Motto "Freiheit statt Angst" schon Zehntausende Demonstranten auf die Straße brachte, jetzt zur Chefsache gemacht. Ende dieser Woche wolle er Experten des Bundeskriminalamts (BKA) in Berlin anhand möglichst spektakulärer Fälle belegen lassen, dass es wegen der aktuell fehlenden Speicherpflicht tatsächlich blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung gebe. Der Innenminister sei sicher, dass das Gesetz kommen werde, so der "Spiegel".

Quelle: heise.de (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Union-will-Speicherung-von-Verbindungsdaten-durchpauken-1100528.html)

Suicide
03.10.2010, 09:32
Kommentar Netzpolitik:




Die versuchen hier offenbar genau das, was mit SWIFT und anderen Überwachungsprojekten gemacht wurde: Man sucht ein paar krasse Fälle heraus, die ohne die Daten nicht oder nur schwer aufgeklärt worden wären.

Damit beweist man aber nur, dass die Daten manchmal /nützlich/ sind für die Strafverfolger. Das Kriterium für einen flächendeckenden Eingriff in de Grundrechte der BürgerInnen ist aber, dass sie /”verhältnismäßig und notwendig in einer demokratischen Gesellschaft”/ sein müssen, so der EGMR und sogar der Text der VDS-Richtlinie der EU.

Bei genau diesem Nachweis ist die EU-Kommission momentan sehr am Schwimmen, weil ihnen die Daten dafür fehlen. Ich bezweifle sehr, dass die Bundesregierung ihn hinbekommt.