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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trozdem in`s Ausland ?



baammm
10.10.2010, 12:42
Hey, ich bin vorkurzem mit ein paar freunden, unter einfluss von Alkohol.
In ein Bürogebeüde "eingebrochen", als wir das Gebüde mit einer Kiste voll Wertsachen (Stereoanlage+Boxen;Drucker und Kleinigkeiten wie zb. Papier Tunner, Tastaturen etc.) verlassen haben.

Stand die Polizei vor uns, und hat uns in Gewahsam genommen.
Fingerabdrücke,Fotos und Aussaage wurde aufgenommen.

Das Verfahren ist zur Zeit, noch Offen.

Nun wollte ich fragen ob ich dennoch ausreisen kann?
Denn ich habe im Ausland ein Praktikum angenommen.
Das Praktikum findet in Finland statt und ich reise am 16.10.2010 ab.

greetz baammm

Tillidin
10.10.2010, 12:46
was er nicht weiss macht ihn nicht heiss

Shadowgamer
10.10.2010, 12:47
Kommt es zum verfahren wirste wohl erstma da bleiben müssen, ausser es wird fallen gelassen.

Hättest du dir vorhher überlegen sollen in irgendwelche, wie du es nennst, "Gebüde" einzusteigen.

Donut
10.10.2010, 13:00
Du musst nur zur Verhandlung und zum Verbüßen der Strafe in Deutschland sein. Die Vorladung wird dir ca. 4 Wochen vorher per Post zugestellt.

sky-guy
10.10.2010, 13:01
Normalerweise sagen die Polizisten dir auch, ob du das Land verlassen darfst oder auch nicht ?!?!

kalachnikov
10.10.2010, 13:38
Na dann zieh mal die Leine, solang du noch kannst ;)
<br />
Wenn du genug Kohle hast kannst du es dir ja leisten hin und her zu pendeln...

Donut
10.10.2010, 13:45
Normalerweise sagen die Polizisten dir auch, ob du das Land verlassen darfst oder auch nicht ?!?!Also mir hat des damals keiner gesagt.

Boarder
11.10.2010, 12:05
Fliegst du oder fährst du mit den Bus?

Beim verlassen von "Deutschlund", kann dir im schlimmsten Fall, dass gleich passieren, wie beim verlassen des "Gebüde", nämlich das du festgenommen wirst.
Auch solltest du diesmal beim verlassen von "Deutschlund" nicht unter Einfluss von Alkohol stehen, wie beim verlassen des "Gebüde", in das du vorher eingebrochen hattest.

maoshe
11.10.2010, 12:31
wohnst du noch bei deinen eltern? wenn die darüber informiert sind, können die dir ja sagen, wenn ein brief von den bullen kommt und sofern du dir es leisten kannst, fliegt halt hin und her, wie es kalachnikov gesagt hat

Bamboo
11.10.2010, 14:51
@ Boarder und Shadowgamer: Ihr habt falsch zitiert, er schrieb "gebeüde" :D

b2t: Ruf lieber mal bei der Polizei, Nummer kennst du ja und du könntest dir viel Ärger und Stress bewahren. Achja, weiß der Chef von dort, wo du dein Praktikum machst, dass dir sowas passiert ist? Uns wurde damals beim Bogy gesagt, wir sollen unseren "Arbeitgeber" darüber informieren, er kann dann entscheiden ob er uns weithin nimmt oder nicht...

Tisschbein
11.10.2010, 15:22
bei der zuständigen stelle dafür anrufen und dich infomieren ist eine gute idee, aber deinen arbeitgeber davon zu berichten ist so gut wie schuss ins eigene bein.

baammm
12.10.2010, 22:05
heyy ja danke find ick ja zu herrlich wie man auf einem tippfehler rumhacken kann ..
[okay sind es halt 2 und im gleichem wort ..haha -.-]

aber trozdem nett das man mir geantwortet hat .. ob man mir sagte das ich das land verlassen darf oder nich weiss ich nich mehr .. ick war völlig dicht .. naja werd einfach mal anrufen und nachfragen

Murderinc
12.10.2010, 22:12
wie alt bist du und wo wohsnt du(also eltern oder alleine)..?
normal kannst ins ausland... und du kannst auch drüben bleiben wenn die gerichtsverhandlung oder sontiges iss, allerdings würd ich dann nicht wieder zurück kommen hehe^^
ansonsten: zurückkommen -> gerichtsverhandlung -> strafe -> fertig

baammm
13.10.2010, 02:40
Naja ansich gehts nich um mich .. dachte nur ick schreibs in der Ich form umfragen ausdem weg zu gehn .. ick wäre nich so blöde und würde mich erwischen lassen wenn ick schon irgendwo einbreche.. aber 22j. wohnt bei mudda und in berlin [habe ihm jesahct er soll einfach anrufen und nachfragen wie es aussieht ].. jut kay danke euch und kann dan close ..

greetz baammm!