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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafen für schwarzfahren?



Rifler
11.10.2010, 09:54
Hallo,

hab jetzt einmal eine rein fiktive Frage:

Angenommen ich fahre 1 1/2 Jahre lang schwarz mit dem Zug, fälsche mir Dokumente, damit ich dies durchziehen kann. Die Kosten für eine normale Monatskarte für den Weg betragen ca. 70 €.

Mit was für eine Strafe müsste ich bei einem bust rechnen?
Wäre es möglich, dass sie ein Exempel an mir stationieren und mir extrem viel Geldstrafe aufbrummen? (bezüglich dem Land Österreich)

Die Frage dient jetzt nur rein meiner Wissenserweiterung und hat natürlich nichts mit der Realität zu tun :D

o_O
11.10.2010, 09:59
Strafe weil ohne Fahrkarte: 40€
Was fälschst du ? Personalausweis ?
Je nachdem dann noch wegen Urkundenfälschung

Rifler
11.10.2010, 10:02
wie meinst du 40€?
Insgesamt oder pro Tag oder pro Monat oder pro Fahrt?

Wenn ich dir sag, was ich fälsche, wird die Methode public =) ist aber ein staatliches Dokument

Rec.127
11.10.2010, 10:02
Egal ob du den Perso oder die Karte fälschst bekommst du auf jedenfall Ärger wegen Urkundenfälschung (http://www.juraforum.de/wiki/urkundenfaelschung)

Der § 267 StGB schützt das Vertrauen auf die Echtheit und Unverfälschtheit von Urkunden.
Die Urkundenfälschung gem. § 267 beschreibt drei Handlungsmodalitäten. Einmal das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde.

MfG

Rifler
11.10.2010, 10:10
und was für Strafen bekommt man ca. für Urkundenfälschung?

o_O
11.10.2010, 10:11
40€ für die Fahrt, wo du erwischt wurdest. Woher sollen die wissen wie lange du schon fährst.

blitzopfer
11.10.2010, 10:13
hahaha junge du weist auch gar nix .Sagen wir mal du kriegst Großen Ärger sowas sieht der Staat nicht gern und 40€ kriegt man für 1mal schwarz fahren je nachdem in manchen städten kann man auch die monatskarte nachzeigen kostet dan nur 7€wenn man sie z.b vergessen hat

Rec.127
11.10.2010, 10:13
und was für Strafen bekommt man ca. für Urkundenfälschung?



(3) Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wenn der Täter:

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) bis 264 (http://dejure.org/gesetze/StGB/264.html) oder 267 (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html) bis 269 (http://dejure.org/gesetze/StGB/269.html) verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.Kann schon was auf dich zukommen :D

Angst bekommen? Ist nur die theoretische Strafandrohung wird natürlich alles noch zusammengefasst etc. also du würdest eine wesentlich mildere Strafe bekommen, aber lass es doch einfach sein ;)

Rifler
11.10.2010, 10:20
ach mal schauen, ich liebe das risiko, wenns zu eng wird, werd ich schon rechtzeitig auf die bremse drücken =)

danke

-s0red-
11.10.2010, 10:59
Du kriegst eine Strafe von 40€ wenn du nicht grad zugibts das du dein zeug fälscht. Das beantwortet doch deine frage.

Chorty
11.10.2010, 11:05
Und wenn die sehen das die "Urkunden" gefälscht sind gibt es richtig Ärger. Die Urkundenfälschung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft; das Delikt ist damit ein Vergehen. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ich denke nicht das es besonders schwer wäre aber sei gewarnt. ;)

Alter-Ego
11.10.2010, 11:10
Ihr solltet auch mal den Eingangspost genau lesen.

(bezüglich dem Land Österreich)Und dort zahlt man mindestens 65€ führs fahren ohne Fahrschein.
Was das Urkundenfälschen anbelangt kannst du ja einfach mal
hier nachlesen § 223 StGB (Strafgesetzbuch), Urkundenfälschung - JUSLINE Österreich (http://www.jusline.at/223_Urkundenf%C3%A4lschung_StGB.html)

rage666
11.10.2010, 11:32
Mein Bruder war deswegen 9 Monate im Knast :D

Boarder
11.10.2010, 11:37
Da es es für Österreich ist, sag ich einbfach mal nur die Gesetz gegen die du verstößt ohne Paragraphen:

-Urkundenfälschung
-Erschleichen von Leistungen
-Betrug?

Beim letzten bin ich mir nicht sicher, ob das schon durch Punkt zwei oder eins abgedeckt ist.

Und da ich so nett bin, zitiere ich dir mal die einzelnen Vergehen aus Wikipedia betreffend Östereich:

Urkundenfälschung:
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch), Urkundenfälschung - JUSLINE Österreich (http://www.jusline.at/223_Urkundenf%C3%A4lschung_StGB.html)
Wikipedia sagt da nichts zu Österreich

Erschleichung von Leistungen:

Im österreichischen StGB (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_%28%C3%96sterreich%29) existiert der § 149 (Erschleichung einer Leistung), der auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Bezahlung des vorgesehenen Fahrpreises einschließt und mit gerichtlicher Strafe bedroht.
„§ 149. (1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.“
Nach gängigen Rechtsmeinungen ist diese Handlung aber nur gerichtlich strafbar, wenn beim Einsteigen ein Schaffner oder eine sonstige anwesende Aufsichtsperson getäuscht wird, also beispielsweise nicht bei Benutzung eines schaffnerlosen Straßenbahnzuges ohne Fahrschein. Wer bei einer Kontrolle versucht, etwa durch verschiedene Vorwände aus der Situation heraus zu kommen, könnte sich dadurch aber des § 149 schuldig machen. Auch könnten die Kosten einer Fahrkarte im Fernverkehr nicht mehr als „geringes Entgelt“ angesehen werden.
Um diese Gesetzeslücke zu schließen, kann „Schwarzfahren“ gemäß dem Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 (EGVG), Artikel IX, von den Behörden als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro geahndet werden (ähnlich wie etwa beim Falschparken), sofern der § 149 StGB auf den konkreten Fall nicht anwendbar ist.
„(1) Wer […]
2. sich außer in den Fällen einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung verschafft, ohne das nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen (http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungsbedingung) dieser Einrichtungen festgesetzte Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, […] begeht […] eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde in den Fällen der Z 2 […] von dieser, mit Geldstrafe bis zu 218 Euro […] zu bestrafen.
[…]
(4) Die Tat nach Abs. 1 Z 2 wird straflos, wenn der Täter bei der Betretung, wenngleich auf Aufforderung, den Fahrpreis und einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen etwa vorgesehenen Zuschlag unverzüglich zahlt. Dies gilt auch, wenn der Täter den Fahrpreis und einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen etwa vorgesehenen Zuschlag innerhalb von drei Tagen zahlt, sofern er sich bei der Zahlungsaufforderung im Beförderungsmittel durch eine mit einem Lichtbild ausgestattete öffentliche Urkunde ausweist.“
Werden der ausstehende Fahrpreis und die Mehrgebühren des Verkehrsunternehmens sofort oder innerhalb eines festgelegten Zeitraumes bezahlt, so erfolgt keine Anzeige bei der Verwaltungsbehörde und die Verwaltungsstrafe entfällt.
Wenn der Fahrpreis und die Mehrgebühren nicht oder nicht fristgerecht bezahlt werden, kann das Verkehrsunternehmen diese auf zivilrechtlichem Weg einfordern und eben zusätzlich eine behördliche Verwaltungsstrafe verhängt werden.
Laut OGH-Urteil dürfen Fahrscheinkontrolleure und andere von den Verkehrsbetrieben beauftragte Personen, wie etwa private Sicherheitsdienste (http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsdienst), mutmaßliche Schwarzfahrer anhalten, um deren Identität von der Polizei feststellen zu lassen. Für diesen Zweck sind angemessene Anhaltemaßnahmen durch Kontrolleure als Selbsthilfe (http://de.wikipedia.org/wiki/Selbsthilfe_%28Recht%29) nach § 344 ABGB gerechtfertigt.[14] (http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung#cite_note-13)
Quelle: Beförderungserschleichung – Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung#Situation_in_.C3.96 sterreich)


Betrug:

Das Grunddelikt des Betruges findet sich im § 146 StGB und lautet
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Das Delikt normiert als Tathandlung die Täuschung über Tatsachen und als Taterfolg die Schädigung des Opfers oder eines Dritten am Vermögen. Der Betrug ist ein Vorsatzdelikt und erfordert für die Strafbarkeit einen doppelten Vorsatz. Einerseits den wissentlichen Tatvorsatz, den anderen zu täuschen und so das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu verleiten. Diese Vorsatzform muss wissentlich geschehen. Andererseits muss der Täter mit einem Bereicherungsvorsatz handeln, den anderen am Vermögen zu schädigen. Hier genügt der dolus alternativus (http://de.wikipedia.org/wiki/Dolus_alternativus). Eine Bereicherungsabsicht - wie im deutschen Recht - ist nicht erforderlich.
Schwerer Betrug [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betrug&action=edit&section=16)]

In § 147 StGB ist die straferhöhende Qualifikation des Betruges geregelt. Die Strafdrohung erhöht sich auf ein bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn bei der Vollendung des Betruges


falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Messgerät verwendet werden;
ein zur Bezeichnung der Grenze oder des Wasserstands bestimmtes Zeichen unrichtig gesetzt, verrückt, beseitigt oder unkenntlich macht wird oder;
man sich fälschlich für einen Beamten ausgibt.

Die gleiche Straferhöhung tritt ebenfalls ein, wenn der Betrug einen 3.000 Euro übersteigenden Schaden zur Folge hat. Übersteigt der Schaden 50.000 Euro, erhöht sich die Strafdrohung auf ein bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Quelle: Betrug – Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug#Rechtliche_Situation_in_.C3.96sterreich)

Soviel dazu. Les es dir durch und dann kannst du ausrechnen was auf dich zu kommen könnte und ob du es dann machst oder nicht. Belehren tue ich hier kein. Ist deine Entscheidung ob du es nun machst oder nicht.
Zumindest ist mit das Fragen vor der Tat lieber, als das Fragen nach der Tat, wie es einige hier im FH machen.

Edit: Klebe lieber dein kleine Bruder oder ein kleines Kind mit neongrünen Tape an die Wand, fotografiere es und stelle es ins Internet, dann bekommst du eine geringere Strafe:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

v0Dka.
11.10.2010, 14:23
hmm habe so etwas in der art mal mit einem Diabetiker Ausweis gemacht (ich glaub 60% behinderung) somit dann ca 40km umsonst bahnfahren

Jedoch wurde mir die sache dann zu heiß..
Also ich würde dir davon abraten das kann gefährlich werden wenn dann noch rauskommt das du diese Methode evtl verbreitet hast dann gibts richtig ärger...

Jury
11.10.2010, 14:39
Hast du den Dokumente gefälscht oder, bei den Leuten die dich erwischt haben, falsche Daten angegeben?

sarex
11.10.2010, 15:52
is jezt nur rein theoretisch ist es nicht identitätsdiebstahl wenn man jezt etwas faked mit einen namen der wirklich existiert oder wenn man sich als der ausgiebt das würde doch auch zu einer weiteren stafe folgen oder etwas nicht?

mfg

freddy12
11.10.2010, 17:33
du kannst aber auch mal schauen ob es sich lohnen würde schwarz zu fahren, bei uns z.b werde ich im jahr 2-3 mal kontroliert, das heißt 80-120€ zahlen, eine monatskarte kostet 58€, was heißt schwarzfahren lohnt sich doch xD

aber oft reichts auch einen beschwerdebrief zu schreiben, ein wenig dick auftragen und das wars dann schon, so mach ich das fast immer, musste bis jetzt noch nie was zahlen wurde aber auch erst 2 mal gebustet

kingChrisyLive
11.10.2010, 17:49
Hier in Essen mache ich das immer so: Wenn ich mal kontrolliert werde,dann gebe ich die Daten von einem Kollege an,der ein gültiges Ticket besitzt. Der muss dann bloß das Ticket nachzeigen und ich gebe ihm die 2,50€ Bearbeitungsgebühr. Aber anscheinend ist das ja nicht überall so einfach :D


aber oft reichts auch einen beschwerdebrief zu schreiben, ein wenig dick auftragen und das wars dann schon
Beschwerde gegen was ? Erläutere das mal bitte etwas genauer :D

Donut
11.10.2010, 18:42
Hier in Essen mache ich das immer so: Wenn ich mal kontrolliert werde,dann gebe ich die Daten von einem Kollege an,der ein gültiges Ticket besitzt. Der muss dann bloß das Ticket nachzeigen und ich gebe ihm die 2,50€ Bearbeitungsgebühr. Aber anscheinend ist das ja nicht überall so einfach :DWtf? Hab bisher 2x des Ticket vergessen gehabt und jedesmal wollten die Säcke von der Rheinbahn meinen Perso sehen..

kingChrisyLive
11.10.2010, 18:52
Nagut,den perso wollen die bei mir auch meistens (nicht immer) sehen. Ich sage dann,dass mir alles beim Training vor 2 Stunden gestohlen wurde oder lass mir was anderes einfallen. Daraufhin muss man dann diesen Zettel ausfüllen und die Daten von einem Kollege eintragen. Einmal haben die die Daten auch polizeilich überprüfen lassen,aber waren ja echte Daten,also kein Problem. Aber ne polizeiliche Überprüfung fordern hier echt nur die wenigsten ein.

Rifler
11.10.2010, 18:59
also bei uns wird man bei jeder Fahrt (mindestens) 1 mal kontrolliert... 2 Schaffner pro Zug...
Ich werds wohl noch ne Weile machen, da es bis jetzt 1 1/2 Jahre ohne Probleme funktioniert hat, aber sobald wie Möglich dann damit aufhören. Man soll ja aufhören, wenns grad am Besten ist =)