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moismois
28.10.2010, 15:59
Gebührenpflicht für Internet-PCs ist rechtens

27.10.2010 11:25
http://pics.computerbase.de/1/1330.png Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist rechtens. Dies geht aus einer Entscheidung (http://www.bverwg.de/enid/2733387d74bfca7b9d19a91df24dca48,8d6f5373656172636 85f646973706c6179436f6e7461696e6572092d09313333363 0093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html) des Bundesverwaltungsgerichtes hervor, das Urteil wurde heute morgen gefällt. Verhandelt wurden die Klagen dreier Personen.
Aus Sicht der Richter sei alleine die Tatsache entscheidend, ob ein Gerät zum Rundfunkempfang – auf welchem Wege auch immer – fähig ist oder nicht. Da es sich bei den Computern der Kläger um internetfähige Rechner handelte, ist die Zahlung von Rundfunkgebühren an die GEZ unumgänglich. Das Gericht erkannte zwar an, dass diese Erhebung von Gebühren in die Grundrechte eingreifen würde, dieser Eingriff wäre aber nicht unverhältnismäßig.
Die drei Kläger hatten zuvor vor an den Oberverwaltungsgerichten Koblenz und Münster sowie dem Verwaltungsgerichtshof München versucht, die Gebührenpflicht für unzulässig erklären zu lassen. Diese Verfahren endeten aber jeweils mit Niederlagen, weshalb man sich für die Revision vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht entschied. Ob die Kläger es nun in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht versuchen, ist noch nicht bekannt.
Seit 2007 müssen für internetfähige PCs und Handys Rundfunkgebühren bezahlt werden, falls kein anderes Empfangsgerät – wie zum Beispiel Fernseher oder Radio – bei der GEZ angemeldet ist. Dabei spielt es laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine Rolle, ob die Geräte tatsächlich zum Empfang genutzt werden oder nicht. Alleine die Tatsache, ob empfangen werden könnte, ist ausreichend. Allerdings haben Personen und Unternehmen in den letzten Jahren schon mehrfach erfolgreich gegen die Abgabe geklagt (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht-und-gesetz/2010/januar/weiteres-urteil-gegen-gez-gebuehr-fuer-computer/).


Quelle: Gebührenpflicht für Internet-PCs ist rechtens - 27.10.2010 - ComputerBase (http://www.computerbase.de/news/wirtschaft/recht-und-gesetz/2010/oktober/gebuehrenpflicht-fuer-internet-pcs-ist-rechtens/)

EpicByte
28.10.2010, 16:18
Ist doch Quark, woher sollen die wissen, ob ich nen Tv, Handy, Internet, whatever habe, reinlassen tu ich eh keinen von den Vögeln xO

Screen
28.10.2010, 16:41
Klar, reinlassen tust du die nicht. Die dürfen ohne Gerichtsbeschluss garnicht rein. Die GEZ lässt nicht locker, daher kommt auch ihr schlechter Ruf. Wenn du sagst ,das du keinen PC hast und keinen Internetanschluss und nicht mal ein Internetfähiges Handy werden die Geier es trotzdem irgendwie herausfinden ,weil sie dafür dann dicke Boni bekommen ;D ...z.B. schauen durchs Fenster und sehen einen PC oder TV stehen,dann melden Sie das Gefundenen und bekommen einen Gerichtsbeschluss für eine Durchsuchung . Dann darfst du erstmal nachzahlen und 1000Euro Strafe zahlen...

Meiner meinung nach ist das reine Abzocke.Viele hören weder Radio ,noch schauen sie TV. Sie benutzen nur das Internet und zahlen Internetgebüren. Da man übers Internet Streams der öffentlich rechtlichen anschauen kann ,verlangen sie Gebühren , obwohl man ihre Diense garnicht nutzt o.0

Ihr könnt das als Spenden für den Öffentlichen Rechtlichen Rundfunk sehen,weil man deren Dienste nicht nutzen muss ,aber trotzdem zahlen muss ;D

pima
28.10.2010, 18:24
Es ist einfach Abzocke !
Ich bin sowieso für die Abschaffung dieser scheiß GEZ, denn ich z.B. schaue nie öffentlich Rechtliches Fernsehen und von daher können die für mich die Sender gerne auch sperren, brauch ich wenigstens kein Geld rauszuwerfen !

Bullterrier
28.10.2010, 18:49
Schon lustig das man Gebühren zahlen soll weil ein Gerät zum Rundfunkempfang – auf welchem Wege auch immer – fähig ist .
Ich krieg ja auch kein Elterngeld nur weil ich ein Gerät zwischen den Beinen hab was fähig ist Kinder zu zeugen.

WTF

packman1
28.10.2010, 19:15
is eh in 3 jahren wurscht...
jeder haushalt sag ich nur ;(

Cristhecrusader
28.10.2010, 19:47
schauen durchs Fenster und sehen einen PC oder TV stehen,dann melden Sie das Gefundenen und bekommen einen Gerichtsbeschluss für eine Durchsuchung . Dann darfst du erstmal nachzahlen und 1000Euro Strafe zahlen...
Den TV den sie da gesehen war, gehört nem Kumpel der den fürs Übernachten mitgebracht hat, der nimmt den morgen früh mit wenn er geht.

Screen
28.10.2010, 21:36
Den TV den sie da gesehen war, gehört nem Kumpel der den fürs Übernachten mitgebracht hat, der nimmt den morgen früh mit wenn er geht.


Laut GEZ: "Es ist völlig egal wer das Gerät besitzt ,es ist nur wichtig wer das benutzt" >.> ...deshalb Zahlen Bars die einen TV für Fußballübertragungen haben eine Sendegebühr ,weil ca. 50 Menschen diesen TV nutzen...

moismois
28.10.2010, 21:41
GEZ ist schwul, genau wie justin bieber, wer diese beiden "Dinger" nicht mehr sehen und hörn kann, wie ich auch gibt ein THX :D

Cristhecrusader
28.10.2010, 22:37
Du nutzt ihn ja nicht, dein Kollege hat fern geschaut und ihn nach der Übernachtung wieder mitgenommen.
Du hast ihn nie benutzt.
Und moismois so einfach bekommt von mir keiner ein THX, is ja nicht so wie thumbs up in Youtube...
Das ist Free-Hack...

Boarder
29.10.2010, 10:51
Du nutzt ihn ja nicht, dein Kollege hat fern geschaut und ihn nach der Übernachtung wieder mitgenommen.
Du hast ihn nie benutzt.Das interessiert die nicht, die schicken dir einfach ein Bescheit das du zahlen sollst. NUn musst du einspruch einlegen, der wird nicht durch kommen bzw. abgelehnt weil deine Ausrede schlecht ist. So nun hast du die Möglichkeit gegen den Bescheid rechtlich vorm Gericht vorzugehen. Dort musst du dann auch deinen angeblichen Freund der den TV hat vor Gericht als Zeuge angeben. 85% der Falschaussagen fliegen und es ist eine Straftat, mehr brauch ich wohl dazu nicht zu sagen.

Wie man raus bekommt ob die Person TV oder sonstige anmeldepflichtige Geräte hat ohne in die Wohnung zu kommen, dazu gibt es einige Tricks.

Der 1. Trick heißt Nachbarn.
Der 2. Trick man hört an der Tür bevor man klingelt. In sehr vielen Fällen hört man dann komischerweise ein TV-Gerät
Der 3. Trick durchs Fenster gucken, wenn es im Erdgeschoss ist
usw.


Aber 2013 hat es zum Glück eine Ende.

packman1
29.10.2010, 11:06
Aber 2013 hat es zum Glück eine Ende.
...
wieso glück?
es gibt viele die nie das öffentlich rechtliche nutzen...

Tisschbein
29.10.2010, 12:02
als sie vor meiner Tür aufgetaucht sind, habe ich ihnen gesagt das ich weder TV noch Radio oder sonst was nutze und wenn sie sich nochmal auf meinem Grundstück blicken lassen werde ich es an meinen Anwalt weitergeben. Seid dem nie wieder GEZ bezahlt! wobei ich zugeben muss das ich nutze ihr Programm Angebot nicht und werde es auch nie machen.

EDIT:
Aber 2013 hat es zum Glück eine Ende. wird spätestens wieder eingestellt wenn die ersten Babtisten vor gericht ziehen weil sie wirklich kein TV oder ähnliches haben. Kenne viele bei denen es so ist.

moismois
29.10.2010, 15:23
@Cristhecrusader (http://free-hack.com/member.php?u=57835) yaa sry war bevor ich den beitrag geschriebn hab wohl zu lang in youtube xD