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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Global] Gesetzesentwurf gegen Internet-Abzocke vorgelegt



whory
31.10.2010, 10:33
„Button-Lösung“ gegen Kostenfallen im Internet geplant: Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der Verbraucher vor versteckten Kostenfallen im Internet schützen soll. Demnach müssen Internetanbieter die Verbraucher zukünftig mit einem deutlichen Hinweis auf mögliche Kosten aufmerksam machen. Erst nachdem die potenziellen Kunden die Kenntnisnahme mit dem Klick auf einen „Button“ bestätigt haben, werden kostenpflichtige Transaktionen rechtskräftig.

Eindeutiger Kostenhinweis verpflichtend: So genannte Abofallen im Internet sind einer der Gründe dafür, dass die Bundesjustizministerin den jetzigen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat. Mit gut versteckten Hinweisen auf die entstehenden Kosten haben zahlreiche Anbieter in der Vergangenheit die Verbraucher mutwillig getäuscht. Oft wurde zum Beispiel das Herunterladen von Freeware-Programmen auf bestimmten Internetseiten mit einem kostenpflichtigen, langfristigen Abo verbunden. Der Hinweis hierauf erfolgte meist in gut versteckten Hinweisen (z. B. im Kleingedruckten, im Fließtext oder außerhalb des sichtbaren Bildschirms), die der Verbraucher nur selten zur Kenntnis nahm. Auch wenn viele dieser „vertraglichen Vereinbarungen“ vor Gericht keinen Bestand hatten, haben zahlreiche Kunden auf die anschließenden Zahlungsaufforderungen zwar mit Empörung reagiert, aber dennoch die Rechnung beglichen. Damit soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin zukünftig Schluss sein. Der Gesetzentwurf stelle sicher, dass Verbraucher nur zahlen müssen, wenn die Internetanbieter vorher eindeutig auf die Kosten hingewiesen haben und der Konsument die Kenntnisnahme der Hinweise per Mausklick bestätigt habe. Erst nach dieser Bestätigung der Zahlungsinformation besteht für die Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung. Damit sollen die weit verbreiteten unseriösen Geschäftsmodelle mit den sogenannten Abofallen endlich gestoppt werden, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.

Regelung auf EU-Ebene erforderlich: Eigentlich wollte die Bundesregierung abwarten, bis eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene erfolgt. So hat das Bundesjustizministerium bereits einen Vorschlag zur Aufnahme der Regelungen gegen Internet-Abzocke in die geplante Verbraucherrechte-Richtlinie der EU in Brüssel vorgelegt. Doch die Verabschiedung der Direktive wird frühestens gegen Ende 2012 erwartet, wobei die Regelungen im Anschluss noch in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. So lange will die Bundesjustizministerin jedoch nicht warten. „Jetzt bringe ich ein deutsches Gesetz auf den Weg, weil es schneller wirkt als eine europäische Regelung“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger den nationalen Alleingang. Die Bundesjustizministerin wies jedoch auch darauf hin, dass die Internet-Kostenfallen letztendlich internationaler Regelung bedürfen. Daher werde sich die Bundesregierung auch in Zukunft für eine europäische „Button-Lösung“ einsetzen.

„Button-Lösung“ der SPD abgelehnt: Bereits am Mittwoch war die Bundestagsfraktion der SPD im Rechtsausschuss mit einem eigenen Gesetzentwurf zur „Button-Lösung“ gescheitert. Nur Bündnis 90/Die Grünen hatten sich für eine entsprechende Regelung ausgesprochen. Jetzt geht die Bundesjustizministerin mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch einen sehr ähnlichen Weg. Mit der „Button-Lösung“ können sich Kunden leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger jetzt im Rahmen der Einbringung des Gesetzesentwurfs.

Bisherige Gesetze bieten bereits Schutz: Auch im Bundesrat läuft die Debatte über die Einführung einer Button-Lösung für Online-Verträge, um den versteckten Kostenfallen im Netz entgegenzuwirken. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat folgenden Entschließungsantrag eingebracht: „Ein auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichteter Vertrag im elektronischen Rechtsverkehr soll nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten hat und diese Kostenmitteilung in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt.“ Jedoch bietet „bereits das geltende Recht (…) Möglichkeiten zum Schutz vor Kostenfallen. In vielen Fällen hat der Verbraucher gar keinen rechtlich bindenden Vertrag geschlossen, weil es an der erforderlichen Einigung über den Preis fehlt“, erklärte das Bundesjustizministerium. So könnten die vermeintlichen Verträge jederzeit angefochten werden.

Rechtsanwälte und Inkassobüros setzten Forderungen durch: Demnach ist der jetzige Gesetzesentwurf eher als ein „zusätzlicher Schutz“ gegen die Internet-Abzocke zu verstehen. Aber auch dieser Entwurf wird die unseriösen Internetanbieter nur begrenzt davon abhalten können, auch in Zukunft das Geschäft mit den Abofallen zu betreiben. Denn meist ist es den Abzockern egal, ob ein rechtskräftiger Vertrag besteht oder nicht. Sie setzten ihre unrechtmäßigen Forderungen einfach mit Hilfe fragwürdiger Anwälte und Inkassobüros durch. Dem Problem, dass Anwälte und Inkassobüros seit Jahren die schmutzigen Geschäft der unseriösen Internetanbieter unterstützen, wird das Ministerium mit dem aktuellen Gesetzentwurf jedoch nicht gerecht. Auch auf die von Verbraucherschützern geäußerte Kritik, dass eine „Button-Lösung“ mit einfachsten technischen Mitteln ausgehebelt bzw. der Mausklick manipuliert werden kann, geht das Bundesjustizministerium in dem aktuellen Entwurf nicht weiter ein.

Quelle: Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke vorgelegt » t3n News (http://t3n.de/news/gesetzentwurf-gegen-internet-abzocke-vorgelegt-283931/)