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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benutzung von Handy in der Schule



Unbekannt.exe
10.11.2010, 13:53
Folgende Problematik, ein Kumpel von mir, kam heute auf mich zu und meinte das sein Lehrer, sein Handy weggenommen hat, er hat auf die Uhr geschaut.
Er bekommt es nur wieder, wenn die Eltern es abholen, sollten diese nicht kommen, bleibt es bis Schuljahres ende weg.

Nun ist meine Frage, ob es einen Paragraphen gibt, der soetwas verbietet. Ich verstehe ja, das weggnehmen bis Unterrichtschluss, doch aber nicht, das die Eltern es abholen müssen.

Mir stellt sich eben die Frage, ob es nicht eine Art Diebstahl ist, das Handy wegzuschließen.

ich will jetzt weniger, sachen wie "Ja es ist verboten" hören sondern am besten einen Paragraphen.

Dankeschön ;)

Igoar
10.11.2010, 13:58
Hi erstmal,

bin zwar schon ein paar Jahre aus der Schule, aber ich kenne es auch noch so, das die Lehrer die Handy´s festhalten bis nach Unterrichtsschluss. Ausser beim Wiederholungsfall dann eben bis die Eltern vor Ort waren.

Wenn es überhaupt Strafbar ist, dann wird es unter dem § 246 StGB fallen und dieser besagt:





§ 246
Unterschlagung


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


(3) Der Versuch ist strafbar.




Natürlich ist dieses keine Verbindliche Antwort, da ich kein RA bin :D

Unbekannt.exe
10.11.2010, 14:01
Er sitzt gerade neben mir und meint, es wäre das 2te mal gewesen dieses Schuljahr. Beim ersten mal wurde er verwarnt.
Das ändert die Sache, denke ich mal ..

Archy
10.11.2010, 14:03
Wenn es überhaupt Strafbar ist, dann wird es unter dem § 246 StGB fallen

Da greift wohl eher das (http://de.wikipedia.org/wiki/Schulordnung)hier.

Unbekannt.exe
10.11.2010, 14:04
In der Schulordnung steht, das die benutzung von Handys verboten ist aber nicht das es weggeschlossen wird.

Archy
10.11.2010, 14:10
Und wieso holen die Eltern das Handy nicht einfach ab?

Igoar
10.11.2010, 14:12
Ist eben so eine Sache wie man es auslegen mag.

Ich habe gerade das hier gefunden:

Schulgesetz (http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53)

dort wird ebenfalls kein genauer Zeitraum erläutert, wielange ein Lehrer Gegenstände festhalten darf. Dies ist normal in der Schulordnung eurer Schule festgehalten.




§ 53 Abs. 2

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

Würde nochmal in eure Schulordnung nachschauen.

Unbekannt.exe
10.11.2010, 14:14
Arbeiten viel ..
Natürlich werden sie es abholen, aber es war einfach aus interesse gefragt. Es besteht ja nichteinmal die möglichkeit es schrifftlich zu klären und zu schreiben, das sie bescheid wissen und darum bitten ihm das handy zugeben.

Also rein aus interesse ob das die Lehrer dürfen ;)


Ist aber wohl nicht zu einfach zu klären und ich denke mal das, die Lehrer im Recht sind.

Ok, vielen Dank, hab woanderst gelesen das es maximal 2 wochen sein dürfen.
Aber wurde soweit aufgeklärt, danke :)

freddy12
10.11.2010, 14:26
es ist nicht strafbar, nicht direkt zu mindest, er hat es dem lehrer ja "freiwillig" gegeben, hätte er, nein gesagt "sie bekommen mein handy nicht", hätte der lehrer nichts machen dürfen.
wenn er es dir trotz dem wegnimmt ist es diebstahl, aber so wie ich das kenne wird er gesagt haben, "gib mir dein handy, deine eltern können es dann wieder bei mir abholen", und du legst es ihm in die hand, bewegt sich das in der grauzone des gesetzes.
da wird dann kein richter oder wer auch immer was gegen sagen.

Boarder
10.11.2010, 15:33
Meine Schulzeit ist zwar schon mehr als 2 Jahre her.


es ist nicht strafbar, nicht direkt zu mindest, er hat es dem lehrer ja "freiwillig" gegeben, hätte er, nein gesagt "sie bekommen mein handy nicht", hätte der lehrer nichts machen dürfen.Doch er kann was machen und das nennt sich Verweis. Rein theoretisch kann er jedem bei Handybenutzung ein Verweis geben. Viele machen es aber so und kassieren das Handy ein und die Eltern dürfen es abholen. Seit doch froh darüber, dass ihr nicht gleich ein Verweis bekommt.
Apropos man kann sich zu 100% sicher sein das es legal ist, sonst würde es nicht von so vielen DirektorInnen erlaubt werden(also das Handy wegzunehmen).
Bei uns war es mal so, da hat ein Schüler sein Handy nicht freiwillig abgeben und hat dafür dann eben den Verweis bekommen.



Vergiss nicht ein Video zu drehen, wenn er die Problematik bei der Polizeiwache darlegt.

Ich hoffe das war ironisch gemeint.

freddy12
10.11.2010, 15:38
Doch er kann was machen und das nennt sich Verweis. Rein theoretisch kann er jedem bei Handybenutzung ein Verweis geben. Viele machen es aber so und kassieren das Handy ein und die Eltern dürfen es abholen. Seit doch froh darüber, dass ihr nicht gleich ein Verweis bekommt.
Apropos man kann sich zu 100% sicher sein das es legal ist, sonst würde es nicht von so vielen DirektorInnen erlaubt werden(also das Handy wegzunehmen).
Bei uns war es mal so, da hat ein Schüler sein Handy nicht freiwillig abgeben und hat dafür dann eben den Verweis bekommen.


ja das ist dann den lehrer überlassen, aber ich wollte ja nur sagen das er "freiwillig" sein handy abegebn muss, bzw der lehrer einen nicht zwingen kann/darf. was er dann als strafe in erwägung zieht, hat damit ja grade nicht zu tun ^^

Gamok
10.11.2010, 15:48
Es steht doch meistens dick und Fett in der Haus- und Schulordnung der jeweiligen Schule, dass Handy's, MP3-Player und co. in der Schulzeit in der Tasche zu bleiben haben! Und am Anfang, so war es zumindest bei mir, musst die die Haus- und Schulordnung unterschreiben, damit willigst du (in diesem Falle dein Freund) dem ein.
Auf gut Deutsch, selber schuld. Was macht er es auch so das man es sieht?

shoei
10.11.2010, 16:32
hi, ich hab nicht alles gelesen...
ich weiß jedoch, dass lehrer dies machen dürfen..
sie dürfen handys oder ähnliches auch bis schuljahresende behalten..
JEDOCH ist der Lehrer verpflichtet das handy vor den augen des schülers auszuschalten und gegbenenfalls dem schüler die sim-karte aushändigen..
des weiteren ist die lehrkraft dazuverpflichtet das gut de schülers in dem schul tresor aufzubewahren und im falle eines diebstahls das gerät vom eigenem lohn zu ersetzen..

(quelle mein neuer lehrer, der im moment schulrecht lernen musste)

mfg SHOEI

Shadowgamer
10.11.2010, 16:40
Manchmal kommt es mir vor als würden Sich Schüler nur Sorgen um Ihre "Rechte" machen und weniger um Ihre Pflichten. Lass das Handy doch einfach aus und kauf dir ne schicke Armbanduhr. Das Handy dürfen Sie allerdings einziehen, war bei mir damals auch so.

Gamok
10.11.2010, 16:45
und im falle eines diebstahls das gerät vom eigenem lohn zu ersetzen..


Nein, dies stimmt nicht ganz. Manche Schulen besitzen sogar die Dreistigkeit und meinen das sie fuer solche Faelle nicht haften.

pima
10.11.2010, 17:43
Ja er darf das.
In der Schulordnung ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Handybenutzung zu unterbinden, es ist freiwillig. Somit darf die Schule auch darüber entscheiden was sie damit anstellt. Es wird sicherlich irgendwo eine Grenzzeit dafür geben, die kann ich aber nicht sagen. Leider kann man als Schüler da nichts dran machen :D


@Dj Hackmaster A Du bist reported. Solch eine kindische/gossige Ausdrucksweise gehört hier nicht rein.

Dj Hackmaster A
10.11.2010, 17:52
Ja er darf das.
In der Schulordnung ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Handybenutzung zu unterbinden, es ist freiwillig.
Die Schulordnung ist kein Gesetz, das ist dir schon klar?


Somit darf die Schule auch darüber entscheiden was sie damit anstellt.Falsch. Selbstverständlich nicht. Das Gesetz sieht ein Recht auf Eigentum vor.


Es wird sicherlich irgendwo eine Grenzzeit dafür geben, die kann ich aber nicht sagen.Falsch. Es gibt keine Obergrenze, sondern nur eine Untergrenze. Diese legt fest, dass die Ungestörtheit des Unterrichts gewährleistet sein muss. Sobald diese durch den Gegenstand nicht mehr gefährdet ist, ist er selbstverständlich wieder rauszugeben (s. Grundgesetz)


@Dj Hackmaster A Du bist reported. Solch eine kindische/gossige Ausdrucksweise gehört hier nicht rein.
@pima Du bist nicht reported. Solch ein inhaltlich falscher und fast schon auf Demenz deutender Post gehört hier nicht rein.

detoxN
10.11.2010, 18:35
:)
also ich würde sagen das kommt auf die schule drauf an
ob sie dir es ziehen war bei mir früher auch so bin auch schon raus ;)

und ja auch wenn du ne lücke findest wie du dem lehrer schaden würdest
glaube ich kaum das er was unternehmen würde damit den lehrer schadet
und glaub am ende is dein "Kumpel" der der drunter leidet weil der lehrer ihn platt macht...


LEHRER HABEN IMMER DEN LÄNGEREN ARM :) SPRICHWORT VON MEINER MUM!