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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Global] Kontroverser EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Kinderpornografie



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26.11.2010, 16:46
Kinder haben Anspruch auf Schutz. Aber was, wenn die diesbezüglichen guten Absichten statt dessen mit der Selbstbestimmung von Jugendlichen und Erwachsenen kollidieren oder sogar weite Teile der Bevölkerung mit Kriminalisierung bedrohen?

Der Vorschlag COM (2010) 94 der EU-Kommission zur "Bekämpfung von Kinderpornografie und der sexuellen Ausbeutung von Kindern" wird demnächst dem EU-Parlament zur Abstimmung vorliegen. Die lobenswerte Initiative, Kindern mehr Schutz zu geben, wirft allerdings neue Probleme auf, weil sie den Rahmen ihrer Schutzabsicht erstaunlich weit fasst.

So wird nach dem vorliegenden Papier pauschalisierend jede Person unter 18 Jahren als Kind im Sinne des Gesetzes definiert, sowie der Begriff Kinderpornografie wie folgt ausgedehnt: "...jegliches Material mit Darstellungen einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild, die an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist oder jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle Zwecke". In Kombination dieser beiden Definitionen und den üblicherweise grosszügigen Auslegungen solcher Formulierungen durch Gerichte würden grosse Teile der EU-Bevölkerung nahe an den Abgrund des Verbrechens rücken.
Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner weist in diesem Zusammenhang darauf hin (http://exit.gulli.com/url/http://www.pornoanwalt.de/?p=5170), dass auch seit der 2004 durch die EU vorgenommene Anhebung des "Kinderalters" auf 18 Jahre signifikante Ausnahmen vorgesehen waren, die im neuen Entwurf wegfallen: Erwachsene Darsteller mit jugendlichem Aussehen, fiktive Darstellungen (etwa Zeichnungen) in persönlichem Besitz sowie Darstellungen Jugendlicher oberhalb des sexuellen Mündigkeitsalters (in Deutschland und Österreich: 14 Jahre) zu deren persönlichem Gebrauch (etwa innerhalb einer Beziehung). Ein grosser Teil der heutigen, legalen Pornografie wäre davon betroffen, die Verfolgung tatsächlich krimineller Kinderpornografie würde dadurch signifikant erschwert, so der Anwalt.
Die Reaktionen in der Blogosphäre sind entsprechend. Fefe schreibt (http://exit.gulli.com/url/http://blog.fefe.de/?ts=b2128e57) gewohnt markant: "Also: wieder Bücherverbrennung! Super! Diesmal die Schulbücher für den Aufklärungsunterricht! Das hatten wir ja auch lange nicht mehr. Passt aber gut, geht ja bedrohlich auf Winter zu und wird kalt nachts."
Und 11k2 kommentiert (http://exit.gulli.com/url/http://11k2.wordpress.com/2010/11/24/eu-richtlinie-fur-mehr-kinderpornografie/): "Es gibt tatsächlich auch in Europa eine rückwärtsgewandte Bevölkerungsgruppe, die am liebsten jede Form von Pornografie und/oder ausserehelichem Sex verbieten würde. Der weit grössere, aufgeklärte Teil Europas darf sich aber nicht von kinderpornografischen Schreckensbildern terrorisieren lassen, sondern muss seine Anstrengungen auf den Schutz kleiner Kinder konzentrieren. Die sind es, die unsere Unterstützung brauchen. Eine gesetzliche Regelung in der oben beschriebenen Form dagegen würde nicht Dreijährigen zu Hilfe kommen, sondern nur die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher (um das kritische Alter von 18 Jahren herum) aufheben. Das muss verhindert werden."



Quelle: gulli
gulli.com - news - view - Kontroverser EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Kinderpornografie (http://www.gulli.com/news/kontroverser-eu-rahmenbeschluss-zur-bek-mpfung-von-kinderpornografie-2010-11-25)


Kommentare lesen lohnt sich natürlich auch immer.