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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gefährliche Körperverletzung..



Impi
28.11.2010, 12:53
Hi,
letzte Woche kam es zu einem Vorfall den ich euch näher erläutern möchte und ich hoffe das ihr mir dazu eine Fragen beantworten könnt.
Also drei Jugendliche, Person A(18), Person B(19) und Person C(17) wollten feiern gehen und haben im laufe des Abends ordentlich vorgetankt.
Als sie das Haus verlassen kommt ihnen eine Gruppe Jugendlicher entgegen(ca 8-10 Mann).
Person B kennt einige dieser Menschen und begrüßt diese per Handschlag, in der Zeit kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Person A und einem Mitglied der Gruppe. Person A gibt ihm darauf hin eine Kopfnuss und wird anschließend in einen Schwitzkasten genommen.
Zu diesem Zeitpunkt bildete die Gruppe einen Kreis um Person A. Als Person B dies mitbekommen hat wollte er schlichten, da er Teile dieser Gruppe kante. Er ging in den Kreis und bekam ohne Vorwarnung einen Schlag auf den Kiefer, als Reaktion schleuderte Person B dem Angreifer 2 Fäuste entgegen und auch Person C griff ein und schlug zu.
Im zuge dieser Schläge wurde der Person die Person B auf den Kiefer geschlagen hat die Nase gebrochen. Die Gruppe von 3 Person flüchtete darauf hin und wurde wenig später von der Polizei festgenommen.

Zu meinen Fragen:
Person A ,B und C waren stark Alkoholisiert
Person A (1,3Promill)
Person B (1,8Promill)
und Person C ( 2,3 Promill)
(auch bei der der anderen Gruppe war Alkohol im Spiel)
wie wirkt sich das auf das Strafmaß aus?

Person B fühlte sich mit der Situation überfordert da es dunkel war, er stark betrunken war, er in einem Kreis von Fremden stand und geschlagen wurde.
Macht es Sinn auf Notweht zu plädieren?
(Person B hat nich mitbekommen wie der Streit entstanden ist, er hat nur seinen Freund in einer Notlage gesehen)

Person C hat mitbekommen das seine Freunde in Schwierigkeiten waren und hat aus diesem Grund zugeschlagen.

Es ist nicht genau bekannt welche Faust dem Geschädigten die Nase gebrochen hat.
Person C hatte bei der Polizeikontrolle frisches Blut an den Händen.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen,
mit welchem Strafmaß hat Person A, B und C zu rechnen.
Wird es ein Eintrag in das Führungszeugnis geben?
Person A und B sind noch nie Polizeilich auffällig geworden.
Person C ist Aktenkundig wegen gefährlicher Körperverletzung.
Diese Anzeige wurde jedoch fallen gelassen.

Ich hoffe ihr könnt mich so ein wenig aufklären,
was auf Person A,B und C jetz zukommt.
Mfg Impi

novaire
28.11.2010, 13:03
Also,
mit dem möglichen Strafmaß kenne ich mich nicht aus.

Bei Person A könnte man einen Vorsatz erwirken sprich für Person A, die zuerst eine körperliche Reaktion ausgeführt hat.
Person B und C haben ihren Freund A im Grunde genommen beschützt. Wobei letztendlich Person B in diesem Kreis eingeschlossen war. Insofern haben Person A und C die Person B geschützt.

Man könnte insgesamt auf Notwehr setzen, jedoch ging die erste Handlung im Grunde von eurer Gruppe aus, verbale Streitigkeiten werden an dieser Stelle meiner Meinung nach nicht so gewertet.

Jedoch wird die andere Gruppe, falls alle erfasst sind genau auf das gleiche setzen. Die werden sagen: "Die haben angefangen, wir haben uns nur in unserer Not gewehrt.". Das wird im Grunde euer Problem sein.

Ich würde Euch dringend raten einen Anwalt aufzusuchen. So oder so vermute ich, dass keiner von euch straffrei aus der Sache raus kommt.

Aber, das ist eine subjektive Meinung, insofern sucht euch einen vernünftigen Anwalt der Ahnung hat und euch nicht nur nach dem Mund redet ..

dYnAm1c
28.11.2010, 13:18
Man sollte da nochmal genau hingucken, 3 gegen 10? Wenn die Leute zu 10 sagen die haben angefangen wird denen keiner glauben das es Notwehr war.

100
28.11.2010, 13:23
Was soll der scheiß denn?
Wenn Partei 1 doppelt so groß ist wie Partei 2, dann wird man Partei 1 deswegen nicht mehr glauben.

Luckaffe
28.11.2010, 13:26
Naja dYnAm1c, andersherum ist es doch sehr unglaubwürdig, dass 3 Leute auf ne Gruppe von 10 losgehen. Selbst wenn man besoffen ist, ist man nicht so blöd. Hat denn jemand aus der großen Gruppe anzeige erstattet oder etwas dergleichen? Oder kam das nur auf wegen der Polizeikontrolle?

dYnAm1c
28.11.2010, 13:28
Die Rechtslage in Deutschland ist doch sowieso totaler Humbuk.

Impi
28.11.2010, 13:29
Gruppe 1 hat Strafanzeige erstattet Gruppe 2 wurde daraufhin kontrolliert 4 Haltestellen weiter.

framerunner
28.11.2010, 13:34
Wenn man 10 Leuten gegenüber steht, frag ich mich, wie man so doof sein kann und dann ne Kopfnuss verteilt...

Notwehr wird eher nicht ziehen, da Person A
1. Angefangen hat
2. Wohl genau wusste das die zweite Gruppe (die 8-10 Mann) in der Überzahl ist.
(Da hält man gesunder weise eher "den Ball flach".)

Wenn überhaupt, dann können B und C das versuchen.
Den Teil:

Person A gibt ihm darauf hin eine Kopfnuss und wird anschließend in einen Schwitzkasten genommen.
Zu diesem Zeitpunkt bildete die Gruppe einen Kreis um Person A. Als Person B dies mitbekommen hat wollte er schlichten, da er Teile dieser Gruppe kante. Er ging in den Kreis und bekam ohne Vorwarnung einen Schlag auf den Kiefer, als Reaktion schleuderte Person B dem Angreifer 2 Fäuste entgegen und auch Person C griff ein und schlug zu.

Würde ich fast so stehen lassen.
(C griff ein weil er seinen Freunden helfen wollte)


*Letzten endes bin ich kein Jurist!*
Such dir (euch / deinen Kumpels) einen Anwalt. (wie schon erwähnt)

Ansonsten mal ein Juraforum aufsuchen.
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Forum zum Internetrecht (http://www.e-recht24.de/forum/)

Tillidin
28.11.2010, 14:30
wenn ihr vorher keinerlei anzeigen hattet die mit körperverletzung zu tuhen hatten würd euch nix passieren
die anzeigen würd ich zurück ziehen (is nur unnötige rennerei zum Gericht)
*man sieht sich immer 2 mal im leben und das nächste mal seit ihr vllt 10 und die 3 ;-)*

Mfg

h4XX0r-7
28.11.2010, 14:43
Also:

A begann mit einer körperlichen Attacke (evtl. sogar aufgrund des Alkohols)
--> würde eine Strafe bekommen
--> evtl. verschärft aufgrund einer Straftat unter Alkoholeinfluss

B griff ein, weil A angegriffen wurde, wurde danach selber angegriffen, bevor er irgendeine Aktion tätigte
--> Notwehr (gilt auch, wenn man selbst einen anderen verteidigt)

C griff ein, weil A und C angegriffen wurden
--> Notwehr (aus selbigem Grund wie B)

Notwehr auch deshalb, weil ihr 3 gegen 8 (bis 10) wart.
Aus dem Grund (starke Überzahl) war es euch auch erlaubt, sofort zuzuschlagen, da ihr immer nur das mildeste Mittel zur Verteidigung benutzen dürft, jedoch kein Risiko eingehen müsst.

Quellen: Polizei, Kampfkunstausbildung

Post Scriptum:
Rein theoretisch hättet ihr die ersten drei Personen totschlagen können und die nächsten 5 bewusstlos, sofern ihr vor Gesetz nicht als bewaffnet galtet (Waffen, Kampfausbildung,...).

Jedoch auch hier "im Verhältnis"!
Das heißt, wenn dich eine Person angreift, die ca. 18 Jahre alt ist und geschätzte 45kg wiegt, solltest du der nicht direkt den Schädel einschlagen :D
Person B und C sollte ohne strafrechtlichen Konsequenzen (Strafen, Einträge,...) davonkommen, jedoch Person A nicht ganz, da sie zuerst handgreiflich wurde.

Persönlich würde ich als Person A so aussagen:
- alkohilisiert, den Begriff berauscht nicht vor Polizei/Gericht verwenden
- eingeschüchtert aufgrund des Disputs und der Überzahl der Kontrahenten
- Situation als Notsituation eingestuft
- entsprechen gehandelt, aufgrund der Einschüchterung/wahrgenommenen Notsituation

Grüße,
h4XX0r-7

Impi
28.11.2010, 14:47
Ferner wurden wir Opfer von Polizeigewalt bei der Festnahme.
Lohnt es sich hier Strafanzeige gegen die ausführenden Beamten zu stellen?

zum Vorfall
wir wurden von 2 Polizistinen angehalten und haben auch kooperiert gepustet Ausweise abgegeben etc
Dann kam ein weiterer Einsatzwagen dazu, ein Beamter stieg aus und schleuderte Person C ohne Vorwahnung auf die Motorhaube und legte ihm Handschellen an. Als der sich weigerte die Beine ins Polizeiauto zu nehmen schlug der Polizist die Tür solange zu bis Person C die beine von selbst rein nahm.
Darauf hin protestierte Person B lautstark, dann kam der gleiche Beamte zu Person B drehte ihm den Arm um und drückte seine Zigarette auf seinem Rücken aus. Ein zweiter und dritter Beamter kam dazu drehten Person B den zweitem Arm um und schleuderten ihn mit den Armen auf den rücken zu Boden.
Dann fixierten sie ihn und ein vierter Beamter legte ihm Handschellen an.
Die Polizei wa weder bereit Dienstnummer oder Namen der Beamten herauszugeben.
Begründung: Du hast keine Rechte!
Du hast erst wieder rechte wenn du nüchtern bist.
Person C hat am ganzen Körper blaue flecken Blutergüsse und Schwellungen und musste kurzfristig in die Jugendpsychatrie eingeliefert werden, da er nach dem Vorfall mit der Polizei psychisch labil war.
Person B hat einen geprellten Fuß, zwei verstauchte Hände quetschungen an den Händen und einen steifen Hals.

h4XX0r-7
28.11.2010, 15:05
Sofort Anzeige aufgrund schwerer Körperverletzung aus niederen Beweggründen gegen die Polizeibeamten, außerdem kannst du nochmal fragen, ob du wirklich keine Rechte hast, wenn du alkoholisiert bist. //EDIT: Weiß es nicht ausm Kopf, meine du bist in deinen Rechten eingeschränkt.

Wie du weißt, wen du anzeigen musst?
Zum nächsten Präsidium und fragen, wer am besagten Datum und Uhrzeit im Einsatz an besagtem Ort war...

*OMG*
und da wundert sich noch jemand, wenn die Jugend keinen Respekt mehr vor der Polizei hat?

Am besten nimm deine Freunde als Zeugen und solange keiner fragt, sag nicht, dass ihr alkoholisiert wart ;)

Greetz
h-7

Impi
28.11.2010, 15:06
Wir haben die Kennzeichen der beteiligten Einsatzwagen.

h4XX0r-7
28.11.2010, 15:42
Hmm, die haste noch behalten? ;)

Ich würde zum Präsidium und sagen:

"Einen schönen Guten Tag, ich würde gerne eine Anzeige gegen die Beamten stellen, die am XX.XX.XXX um ca. XX:XX Uhr in der Nähe von XXXXX in den Wagen XXX-XX und XXX-XX im Einsatz waren.

h-7

nrxpro
28.11.2010, 16:09
zum Vorfall
wir wurden von 2 Polizistinen angehalten und haben auch kooperiert gepustet Ausweise abgegeben etc
Dann kam ein weiterer Einsatzwagen dazu, ein Beamter stieg aus und schleuderte Person C ohne Vorwahnung auf die Motorhaube und legte ihm Handschellen an. Als der sich weigerte die Beine ins Polizeiauto zu nehmen schlug der Polizist die Tür solange zu bis Person C die beine von selbst rein nahm.
Darauf hin protestierte Person B lautstark, dann kam der gleiche Beamte zu Person B drehte ihm den Arm um und drückte seine Zigarette auf seinem Rücken aus. Ein zweiter und dritter Beamter kam dazu drehten Person B den zweitem Arm um und schleuderten ihn mit den Armen auf den rücken zu Boden.
Dann fixierten sie ihn und ein vierter Beamter legte ihm Handschellen an.
Die Polizei wa weder bereit Dienstnummer oder Namen der Beamten herauszugeben.
Begründung: Du hast keine Rechte!
Du hast erst wieder rechte wenn du nüchtern bist.
Person C hat am ganzen Körper blaue flecken Blutergüsse und Schwellungen und musste kurzfristig in die Jugendpsychatrie eingeliefert werden, da er nach dem Vorfall mit der Polizei psychisch labil war.
Person B hat einen geprellten Fuß, zwei verstauchte Hände quetschungen an den Händen und einen steifen Hals.

Also ganz ehrlich, wenn das wirklich stimmt was ich mir irgendwie echt nicht vorstellen kann, dann würde ich damit zur Presse gehen.

h4XX0r-7
28.11.2010, 16:20
Also ganz ehrlich, wenn das wirklich stimmt was ich mir irgendwie echt nicht vorstellen kann, dann würde ich damit zur Presse gehen.

&& zu den Bullen :D

chucky
28.11.2010, 16:32
hm bei der anzeige gegen die Polizei is das so ne Sache die aussagen von 3 betrunkenen jugendlichen gegen die von 4 Polizisten ?

BlackDesert
28.11.2010, 16:34
Ja, das stimmt aber ich denke sie könnten evtl. die Verletzungen asl "Beweis" nehmen...

Aber denk das wird sowieso schwer , Betrunkene wollen Beamte anzeigen... Denk das wird nichts :x

dYnAm1c
28.11.2010, 16:36
Wenn man sowas liest ist es doch schön zu hören das die Polizei bald Schildchen mit Namen oder einer Nummer tragen müssen :)
Die nehmen sich sowieso ein bisschen zuviel raus nur weil sie sagen können "Pass lieber auf ich bin Beamter" -.-

BlackDesert
28.11.2010, 16:39
So schauts aus, also ist es auf der Seite sinnvoll sowas für Polizisten einzuführn, ab dem 1.01.2011 ist es ja anscheinend so weit ;)

framerunner
28.11.2010, 16:43
Die verletzungen werden leider nicht viel bringen, da ja zuvor eine Schlägerei stattgefunden hat... (Weiß ja nich wie ihr euch prügelt, aber da bekommt man mal nen blauen Fleck...)

Ist immer so ne Sache, Polizisten anzuzeigen...
Das mit der Presse würd ich mir durch den Kopf gehen lassen.

freddy12
28.11.2010, 16:44
Ja, das stimmt aber ich denke sie könnten evtl. die Verletzungen asl "Beweis" nehmen...

Aber denk das wird sowieso schwer , Betrunkene wollen Beamte anzeigen... Denk das wird nichts :x

ich glaub das hilft auch nichts, die bullen sagen dann einfach, ist sogar glaubhaft da 3 gegen 10, die verletzungen stammen von der schlägerei.

edit.: da war ich wohl zu spät ^^

toxid
28.11.2010, 17:03
Geh zum Doktor, hol dirn Artest, bzw. das du aua hast.
Geh zur nächsten Polizei stelle & melde den Vorfall.
Desweiteren sagst du denen dort, WO & WANN es passiert ist + das Gutachten vom Doktor.
Aber im prinzip, hast du keine Chance gegen die Staatsgewalt, da die alles mit irgendeinem scheiß wie, er hat sich gewehrt begründen können, was auch stimmt, weil er sein bein/beine nicht eingezogen hat.

mfG

Impi
28.11.2010, 17:37
edit: der Geschädigte hat einen glatten Bruch und muss nich chirurgisch behandelt werden.
Sollte die Sache echt gegen uns ausgehen hat wer ne ahnung was für Kosten auf uns zukommen?
Sprich Geldstrafe, Schmerzensgeld etc

Jury
28.11.2010, 17:42
Die Geldstrafe wird das geringere Übel sein. Der Schadensersatz und das Schmerzensgeld wird das Problem. Nimm dir am besten sofort einen Anwalt, die können dich aus der größten Scheiße vllt. herausboxen.

freddy12
28.11.2010, 17:46
Die Geldstrafe wird das geringere Übel sein. Der Schadensersatz und das Schmerzensgeld wird das Problem. Nimm dir am besten sofort einen Anwalt, die können dich aus der größten Scheiße vllt. herausboxen.

nicht wirklich, in deutschland gbts nicht viel schmerzengeld, das wir nicht über 1000€ gehen

Jury
28.11.2010, 17:48
Du hast ne Ahnung, der brauch nur einen Gutacher der beweißt, dass er seinen Beruf nur noch mit Einschrenkungen ausführen kann (selbst wenn minimal) und du darfst den Rest deines Lebens für in etwas locker machen.

theassasin
28.11.2010, 18:04
Ferner wurden wir Opfer von Polizeigewalt bei der Festnahme.
Lohnt es sich hier Strafanzeige gegen die ausführenden Beamten zu stellen?

zum Vorfall
wir wurden von 2 Polizistinen angehalten und haben auch kooperiert gepustet Ausweise abgegeben etc
Dann kam ein weiterer Einsatzwagen dazu, ein Beamter stieg aus und schleuderte Person C ohne Vorwahnung auf die Motorhaube und legte ihm Handschellen an. Als der sich weigerte die Beine ins Polizeiauto zu nehmen schlug der Polizist die Tür solange zu bis Person C die beine von selbst rein nahm.
Darauf hin protestierte Person B lautstark, dann kam der gleiche Beamte zu Person B drehte ihm den Arm um und drückte seine Zigarette auf seinem Rücken aus. Ein zweiter und dritter Beamter kam dazu drehten Person B den zweitem Arm um und schleuderten ihn mit den Armen auf den rücken zu Boden.
Dann fixierten sie ihn und ein vierter Beamter legte ihm Handschellen an.
Die Polizei wa weder bereit Dienstnummer oder Namen der Beamten herauszugeben.
Begründung: Du hast keine Rechte!
Du hast erst wieder rechte wenn du nüchtern bist.
Person C hat am ganzen Körper blaue flecken Blutergüsse und Schwellungen und musste kurzfristig in die Jugendpsychatrie eingeliefert werden, da er nach dem Vorfall mit der Polizei psychisch labil war.
Person B hat einen geprellten Fuß, zwei verstauchte Hände quetschungen an den Händen und einen steifen Hals.

Ich habe keine Ahnung von Juristik, jedoch wird es doch irgendwelche Ämter oder Organisationen geben die sich für dich einsetzen. Die Polizisten haben ganz klar ihr Amt missbraucht und wäre ich du würde ich dafür sorgen , dass sie arbeitslos werden. Oder wenn du Glück hast kriegst du soger Schmerzensgeld da es sich um Misshandlung handelt (die Aktion mit der Kippe sehe ich sogar als Demütigung und Verletzung der Würde). Aber man muss auch sagen wir leben in Deutschland. Man wird dir nicht glauben. Ist es dir wirklich wichtig geh zur Presse.

freddy12
28.11.2010, 18:12
was wollt ihr alle mit der presse, titelbild:
"Polizei geht zu hart gegen schläger vor"
"Gestern haben sich zwei gruppen die köpfe eingeschlagen, als die polizei die schläger fand hat sie, sie mit aller härte festgenommen und dabei die schläger verletzt"
na viel spaß

Impi
28.11.2010, 18:19
ja ich denke auch das eine Anzeige gegen die Polizei nur verschwendetes Geld ist.
Ich kann ja zu A. I. gehn dann können sie das in ihre Statistiken schreiben :P
@ Jury der Geschädigte ist Schüler und musste nur die Nacht im Krankenhaus bleiben. Er hat keine Folgeschäden zu erwarten und keinen Eingriff.

novaire
28.11.2010, 18:20
Ich habe keine Ahnung von Juristik, jedoch wird es doch irgendwelche Ämter oder Organisationen geben die sich für dich einsetzen. Die Polizisten haben ganz klar ihr Amt missbraucht und wäre ich du würde ich dafür sorgen , dass sie arbeitslos werden. Oder wenn du Glück hast kriegst du soger Schmerzensgeld da es sich um Misshandlung handelt (die Aktion mit der Kippe sehe ich sogar als Demütigung und Verletzung der Würde).

Wie sollen die Beweise erbringen? Sollen die sagen "Wir waren an dem Abend besoffen und die bösen Polizisten haben dann Kippen auf unserem Rücken ausgedrückt"? Nein, das klingt sehr sinn frei. Die kommen einfach nicht durch. 3 Besoffene gegen 4 Polizisten => Keine Chance.


Wie im ersten Post von mir hier schon erwähnt: Anwalt konsultieren!!!