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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Restaurant Preise



katerlysator
06.12.2010, 15:54
Hi,
Ich habe eine Frage die die Gastronomie betrifft.
In einem Restaurant sind auf der Gedränkekarte nur 2 Champagner aufgelistet.(Hauschampus 120 € , Champagner Veuve Clicquot Brut 150 €)
Man bestellt nun einen Champagner, sagt also ich will bitte einen Champagner haben, und wünscht wenn es geht einen Moet zu haben. Die Kellnerin bringt nun einen Moet der aber nicht in der Karte aufgelistet ist.
Ist die Kellnerin dazu verpflichtet mir den Preis mitzuteilen?

Uns wurde für den Moet einfach der Preis eines andern Champagner in Rechnung gestellt, der 150 € kostete !!!

Wäre mal schön eure meinung dazu zu höhren.

Mfg
(http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.karstadt.de%2FChampagner-Veuve-Clicquot-Brut-0-75-l-Fl%2Fp%2F%3Fpid%3D3277855&rct=j&q=Fl.%20Veuve%20Clicquot%20Ponsardin%200%2C75&ei=5wP9TPrEMIzA8QPolZmeDA&usg=AFQjCNEXUbY_D_wpiNtIVgTZS0GxlFFd7w&cad=rja)

coRe_cuLT
06.12.2010, 15:55
Ja,

Sie ist verpflichtet dir den Preis zu sagen.

dzdz
06.12.2010, 16:39
allerdings nur auf nachfrage ...

katerlysator
06.12.2010, 16:44
Also wirklich nur auf Anfrage ???
und darf Sie einfach den Preis des andern Champus hernehmen??
Mfg

Suicide
06.12.2010, 16:53
Warum nicht? Sie könnten auch 0,3L Cola für 7,80€ verkaufen wenn ihnen danach ist. Solange es dumme Leute gibt die den Preis zahlen..
Und wer Champus kauft und sollte sich eigentlich keine Gedanken um den Preis machen..

100
06.12.2010, 16:55
Es geht ja darum dass der Preis erst nachträglich "bekannt" wurde.

katerlysator
06.12.2010, 16:57
Aber Sie dürfen doch nicht einfach den Preis für einen andern Champus hernehmen ohne uns den anderen Mitzuteilen. ?
Naja Original kostet Moet 35 € im Laden das ist ein sehr großer Gewinn und das kann normal nicht sein.^^

eRais
06.12.2010, 17:03
Sie muss ihn nur auf Nachfrage mitteilen, jedoch dann den richtigen & nicht die 150€ von dem anderen.

katerlysator
06.12.2010, 17:06
Ok Vielen Dank,
Darf Sie dann aber den Preis einfach vom andern Champus hernehmen?
Wir mussten dann 150 € zahlen obwohl kein moet auf der karte verzeichnet war.
Mfg

Getti
06.12.2010, 17:45
Ganz ehrlich wenn du etwas bestellt was nicht auf der Karte stand und vorher nicht nachfragst was der Fusel kostet bist du doch selber schuld...
Wer sagt den das die den Preis vom anderem Champagner genommen haben? Vielleicht kostet der Moet halt zufällig genau so viel...
wenn das was euch da verkauft wurde überhaupt Moet war...

Ps: jetzt im Nachhinein kannste da eh nix mehr machen...außer ein dummes Gesicht :-P

katerlysator
06.12.2010, 20:21
woher ich das weiß was sie berechtnet haben
Champagner Veuve Clicquot Brut 150 € stand auf der Rechnung =)
Mfg

Boarder
06.12.2010, 20:21
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hast du ein Getränk bestellt, welches in der Karte sagen wir für 30€ ausgeschildert ist. Und war auch eindeutig das du dieses Getränk haben willst?
Sie hat dir dann aber ein anderes gebracht, das mehr gekostet hat?

So nun du wolltest das Getränk für 30€ und hast auch eindeutig gesagt das du es wolltest. Deshalb kannst du den Kaufvertrag anfechten.
Ich weiß nicht inwiefern das Arglistig ist. Denn wenn du nun das Getränk für 30€ bestellst und sie dir eins für 50€ bringt, ist das ja schon eine Täuschung.

Aber wenn du das Geld zurück haben willst, musst du so oder so zum Anwalt. Denn ohne wirst du es nicht zurückbekommen, glaube kaum das die das so raus rücken. Am betsen zum Anwalt und dann(wenn der Rest nicht klappt) zivilrechtliche Schritte einleiten.

katerlysator
06.12.2010, 20:36
Oo^^ Danke für deine mÜHE ABER DA HAB ICH NICHT GEMEINT capslock damn.. =)

Nein ich meine WIr wollten in eine rBar einen moet, die frau sagt wir haben keinen aber sie hat evt noch einem im keller. Si ebrachte uns diesen dann sagte uns aber nicht den preis etc. Sie berechnette für den Moet einfach den Preis eines teureren Champs. Moet steht aber Standartmäßig nicht auf der Karte =).

Boarder
06.12.2010, 21:46
Ok, das ist antürlich jetzt Kompliziert. Ein Vertrag (egal ob es nun ein Kauf- oder in deinen Fall ein Dienstleistungsvertrag(ich nehme mal an das es aus der Flasche war) ist) muss ja auf beidseitigen Einverständnis geschlossen werden. Dies setzt voraus das du den Preis kennst. Ob sie nun den Preis sagen muss, weiß ich nicht. Auf jeden Fall kannst du den Vertrag wegen Irrtum (§ 119 BGB) anfechten. Ob es Sinn macht, kann dir aber letztendlich nur der Anwalt sagen. Also wenn du es wirklich wissen willst und du dein Geld wieder haben willst, bleibt wie oben erwähnt nur der Weg zum Anwalt und zum Schluss zivilrechtliche Schritte.

baammm
06.12.2010, 22:02
hm § 121 BGB .. Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119,120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Boarder
06.12.2010, 22:13
@ baammm

Ich nehme mal an, dass sich der Käufer darüber aufgeregt hat und das er mit den Preis bzw. damit nicht einverstanden ist.

baammm
06.12.2010, 22:58
Ja sicher kann man davon ausgehn, das er das tat, aber ob er sich leztendlich nur "beschwerd" hat der ob er sagte er will es quasi "anfechten" kann ich ja nich wissen.

Jedenfalls würde mich halt intressieren wie das bei Lebensmitteln genau aussieht,
da du dein Getränk ja konsumiert hast.

Würde mich ma freun wenn man noch mal das ergebniss erfahren könnte, falls du da weiter gegen vorgehst.
Evtl. fragst einfach mal bei der Verbraucherzentrale nach!

katerlysator
07.12.2010, 15:36
Ich habe mal die Verbraucherzentrale und die Bar angeschrieben.
Mal schaun was rauskommt. Ich babe von Geschäftsführer eine Unmögliche Antwort bekommen auf meine letzte e-mail.

Wie siehts aus die bar hat Alk an Minderjährige ausgeschenkt^^ was kann man da machen :P
Mfg

Jury
07.12.2010, 15:47
Könntest du dem Ordnungsamt oder Jugendamt mitteilen.

Boarder
07.12.2010, 18:06
Geh zur Polizei und sag den, das du dort Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt wurde, am besten du nimmst den Minderjährigen gleich mit, damit er als zeuge aussagen kann.
Am besten du schreibst den Betreiber noch, dass du es zu mindesten melden wirst, dass er Alkohol an Minderjährige ausgegeben hat. Denn das ist Strafbar.

Hu5eL
07.12.2010, 18:19
Ich habe mal die Verbraucherzentrale und die Bar angeschrieben.
Mal schaun was rauskommt. Ich babe von Geschäftsführer eine Unmögliche Antwort bekommen auf meine letzte e-mail.

Wie siehts aus die bar hat Alk an Minderjährige ausgeschenkt^^ was kann man da machen :P
Mfg
nur weil du einen auf dick machen wolltest und dann nicht das geld dafür zahlen, willst du jetzt eine existenz zerstören?
na super du bist mir nen ganz doller hecht...

katerlysator
07.12.2010, 18:50
1. Kennst du die gesamte Geschichte Nicht.! 2. Wenn er so was von unfreundlich antwortet , warum nicht ? Ich weiß kannst mich ja in Msn adden ;) Wenn du ein Problem hast kannst du --> spam@gmx.de schreiben Vielen Dank Mfg Antowrt steht noch aus denke mal morgen sollten sie mir zurücjk geschrieben haben.