Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dürfen die mir noch Geld "abzocken" ?
Nabend Leute !
Da ein paar von euch "Normalbürger" auf Öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen müssen , hätte ich dazu mal eine Frage.
Es geht um die Bahn/ Zug.
Undzwar ist sicher (!) jeder von euch mal Schwarz gefahren und macht dies noch öfters etc. Da ich heute auch Bahn fahren musste und ich nicht bezahlt habe , und nach der Endstation ausgestiegen bin (logisch oder? :D) wollte ich mal Fragen , wenn man ausgestiegen ist , dürfen die Schafner noch denjenigen anhalten und das Bahnticket verlangen?
ChaKuZa.
08.12.2010, 23:18
Sag halt du hast das Ticket beim Aussteigen in Mülleimer geworfen. Glaub kaum das sie dich dann auffordern das wieder rauszuholen.
Meinst du in dem Zustand, wo du gerade aus dem Zug aussteigst?
Oder irgendwo im Bahnhof/etc.? Woher weiß er, das du Zug gefahren bist.
Nein !
Gerade ausgestiegen ...also am durch die Tür auf Boden :D
zur Info: mir ist das nicht passiert , hab mir heute nur mal unterwegs die Gedanken so darüber gemacht
Cristhecrusader
08.12.2010, 23:23
Wurde bei mir immer so gemacht, ob sie das dürfen weiss ich allerdings nicht.(Ein Ticket hatte ich immer.)
also mir is das mal bei der U-Bahn passiert bin ausgestiegen und dann wurde ich nach meiner fahrkarte gefragt. naja hatte keine -.- keine ahnung wie das bei Bahn/Zug is.
deelishis
08.12.2010, 23:38
ja! dürfen sie!
nach öst./deutschem recht schließt du mit dem verkehrsbund einen konkludenten vertrag, indem du das öffentliche verkehrsmittel betrittst(bei der ubahn sind das ab den schranken der bereich)! das einsteigen entspricht einer konkludenten handlung und zeigt deinen willen, dass du mit dem verkehrsbund kontrahieren willst.
NACH verlassen des bereiches, dürfen sie dich jedoch NICHT festhalten, sprich körperlich tätig werden, dass du stehenbleibst um deinen ausweis zu zeigen.
sollte allerdings die polizei dabei sein, besteht ausweispflicht, und die dürfen natürlich unter gewissen voraussetzungen dich auch festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst/gewalt anwendest zb.
*greetz*
NACH verlassen des bereiches, dürfen sie dich jedoch NICHT festhalten, sprich körperlich tätig werden, dass du stehenbleibst um deinen ausweis zu zeigen.
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
§ 127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)
naja bei uns machen sie es eigentlich nicht :D
aber es gibt meist sowas wie Bahnsteig nur betretten mit fahrticket oder sowas :)
also solange du aufm bahnsteig bist können sie dich kontrollieren :O
ist mir aber noch nie passiert ^^
Du hasts schon vorm Aussteigen weggeschmissen o.ä. -> Auf dumm tun
deelishis
09.12.2010, 08:25
� 127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)
lieber sfx du hast nicht weitergelesen....
sollte allerdings die polizei dabei sein, besteht ausweispflicht, und die dürfen natürlich unter gewissen voraussetzungen dich auch festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst
und die strafprozessordnung gilt nur für polizisten, nicht für fahrscheinkontrolleure!!!!!!....(letztere dürfen dich auch dann nicht festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst!!!)
zum thread: lies dir die regeln die an jedem bahnhof stehen durch. Da steht dass man die karte solange aufheben soll bis man das bahngelände verlässt.
--> vermutlich damit man nicht auf dem grundstückt rumlungert.
Zu der neu entstandenen frage: jeder bürger darf wenn er eine straftat beobachtet hat den täter festhalten bis die polizei erscheint.
Ausweißpflicht besteht meines wissens nach nur bei polizei, aber solltest du dich dumm anstellen und die haben die vermutung das du schwarz gefahren bist, drüfen sie dich festhalten bis die polizei kommt um die personalien festzustellen.
und die strafprozessordnung gilt nur für polizisten, nicht für fahrscheinkontrolleure!!!!!!....(letztere dürfen dich auch dann nicht festhalten, wenn du dich nicht ausweisen kannst!!!)Wenn man keine Ahnung hat, einfach den Mund halten.
Der §127 (1) StPO gilt auch für die Schaffner(Jedermann-Festnahme). also dürfen sie dich aufhalten, wenn du das Ticket nicht vorzeigst, da sie davon ausgehen können, dass du dir Leistung erschlichen hast. Also dürfen sie dich auch noch festhalten wenn du aus dem Zug ausgestiegen bist. Dann müssen sie gleich die Polizei informieren und dürfen dich solange festhalten bis die Polizei da ist oder du das Ticket vorzeigst bzw. den Ausweis freiwillig vorzeigst wenn du kein Ticket hast.
Und das mit den Müll ist auch dämlich. Die sehen ja wenn du aussteigst an welchen Mülleimer du vorbei läufst und im Notfall gucken die da rein.
soulreaver
09.12.2010, 14:14
Sie dürfen dich solange du dich noch auf dem Bahnhofsgelände aufhältst, anhalten und dich nach dem Ticket fragen. Und im Zweifelsfall musst du es aus dem Mülleimer rausholen.
Darüber hinaus ist es in Hamburg sogar so, das du auf dem Bahnsteig nix zu suchen wenn du keine gültige Fahrkarte hast..... es gibt sogar eine Bahnsteigkarte beim HVV :P
Sie dürfen dich solange du dich noch auf dem Bahnhofsgelände aufhältst, anhalten und dich nach dem Ticket fragen. Und im Zweifelsfall musst du es aus dem Mülleimer rausholen.
Nope, wenn der Verdacht einer Strafttat gegeben ist, ist die Jedermann Festnahme erlaubt. Diese zählt natürlich auch außerhalb des Geländes.
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