PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DDoS als Aktionsform strafbar?



Boarder
13.12.2010, 20:37
Hallo bevor ihr schreibt bitte durchlesen.

Hier geht es nicht um DDoS aus irgend welche Botnetzen mit Zombies, sonder um gezielte DDoS Attacken mit Freiwilligen(die sich eine Software freiwillig installieren), wie es schon Beispiel bei Visa passiert ist.

Laut Gesetz dürfte es eine Straftat nach § 303b Abs. 1 StGB sein.

Nun aber gab es eine Fall in 2001 bzw. 2006. Damals 2001 wollte die Lufthansa Menschen abschieben(durch den Staat legitimiert, also deren Flugzeuge benutzt), die angeblich "illegal" in Deutschland waren bzw kein Asyl bekommen haben. Darauf hin haben sich Online-Aktivisten zusammengetan und durch einen koordinierten zugriff (per Software), denn Server aus Gefecht gesetzt. Damals hat die Lufthansa Strafanzeige gestellt. Der Fall wurde 2006 verhandelt und die Person wurde freigesprochen. (vgl.: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte OLG Frankfurt 1. Strafsenat | 1 Ss 319/05 | Beschluss | Nötigung: Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern | Langtext vorhanden (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE205002006%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L) und Online-Demonstration gegen Lufthansa ist nicht strafbar | Strafrecht | News (http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/342.html))


Also was denkt ihr nun? Ist es Strafbar oder nicht?

Bitte Beitrag lesen, bevor ihr Antwortet.

Edit: Nur Strafrechtlich, Zivilrechtlich sieht es ja wieder ganz anders aus.

Cristhecrusader
13.12.2010, 20:40
Ist strafbar, keine Frage(nach 303b)
Allerdings wenn du kein Botnetz betreibst und nur deine eigenen Rechner benutzt, wird dir selbst wenn du erwischt wirst(was einfach nicht passiert) kaum etwas passieren.
Edit: Zu den Links: Das ist lange her, damals gab es das Anti-DDoS Gesetz noch nicht, dass es seit glaube 2006 gibt im 303b.

Boarder
13.12.2010, 20:47
Naja dann müssen sie dir doch erst einmal nachweisen das du "mitgemacht" hast, um mit Absicht einen andere einen Nachteil zuzufügen und deshalb den Server gestört hast. Dies ist ja das Tatmerkmal für §303b Abs. 1 STBG

Ps.: habe in meine Beitrag ja geschrieben, das es nicht um Zombies aus einen Botnetz geht, sondern um freiwillige Teilnahme. Also kein Botnetz

_MrKode
13.12.2010, 21:07
Nicht verzagen, Anwalt fragen. Hier wird dir kaum jemand Auskunft über ein solches Thema geben können.

Cristhecrusader
13.12.2010, 22:40
Jop auch freiwilliges wird geregelt durch das Anti-DDoS Gesetz.
Und nachweisen? bei den Anon-Leuten kein Problem, hast du dir das Tool(LOIC) schonmal technisch angeschaut?

Steiger_mp
13.12.2010, 22:46
vorallem musste erstmal freiwillige für so nen Kinder-Mist finden ;)

CSA-Star
13.12.2010, 22:55
Zudem sind das doch so viele die da mit machen (ob nun freiwillig oder nicht),
die können doch nicht alle belangt werden.
Ich habe gelesen das größte Bot-Netz hat 13.000.000 Opfer oder User.
Also wer will die alle verfolgen?

Cristhecrusader
13.12.2010, 22:57
vorallem musste erstmal freiwillige für so nen Kinder-Mist finden ;)
Siehe Anon <.< Waren ca. 5000 Freiwillige.

CSA-Star: Die 13 Millionen sind Zombies, die sind kontrolliert, ohne dass die Besitzer das wissen, deshalb werden die auch nicht verfolgt, sondern der, der die unerlaubt kontrolliert.

CSA-Star
13.12.2010, 23:14
Gibt es denn eine Möglichkeit Zombies von Freiwilligen zu unterscheiden?
Trotzdem weiß ich nicht ob ich mich freiwillig an einer DDos-Attacke beteiligen würde, um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen.
Also von mir auch "Zivilrechtlich Strafbar", aber selber naja.
Wobei ich Wikileaks gut finde mit dem was sie machen.

Cristhecrusader
13.12.2010, 23:31
Gibt es denn eine Möglichkeit Zombies von Freiwilligen zu unterscheiden?
Durch Trafficüberwachung? Nein.
Durch Hausdurchsung+PC-Mitnahme? Schon eher.
WikiLeaks macht auch keine DDoSe , das ist Anon, die WikiLeaks nur unterstützen.

CSA-Star
13.12.2010, 23:38
WikiLeaks macht auch keine DDoSe , das ist Anon, die WikiLeaks nur unterstützen.
Das meinte ich auch nicht und weiß ich auch.
Ja doch bis es zu einer Hausdurchsung+PC-Mitnahme kommt dauert es, denn man braucht ja einen rechterlichen Beschluss.

zabus
14.12.2010, 07:34
sie müssen dir trotzdem dann noch nachweisen , dass du da was gemacht hast... ist also ne knifflige Sache für die Polizisten und CO.

Mr. Blue
14.12.2010, 10:23
hast du dir das Tool(LOIC) schonmal technisch angeschaut?

Kannst du mir bitte erklären wie du das meinst?

Cristhecrusader
14.12.2010, 10:41
Naja dann müssen sie dir doch erst einmal nachweisen das du "mitgemacht" hast, um mit Absicht einen andere einen Nachteil zuzufügen und deshalb den Server gestört hast.
Das meinte ich, wenn man den Traffic von LOIC untersucht, sollte man relativ schnell merken, dass das keine normalen Pinganfragen sind, sondern gezielter DDoS.

Boarder
14.12.2010, 11:26
@ Vorredner

aber bei den damaligen Fall, wo der Freigesprochen wurde, wurde ja auch so eine Software benutzt. Und der jenige wurde ja Freigesprochen.

Cristhecrusader
14.12.2010, 11:32
Wie gesagt, es gab damals kein "Anti-DDoS-Gesetz". Also war damals DDoS noch in der Grauzone.
Ich finde es grad nicht, glaube aber ich habs auf Heise.de gesehen.