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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notwehr oder nicht?



penguin
14.12.2010, 16:42
Hallo F-H User,

Ich habe mal eine Frage ob die Folgende Situation Notwehr ist oder nicht:

Wir haben 2 Personen (A und B)

Person A greift Person B verbal an
Person B greift zurück an und fängt an Person A zu schubsen
Person A gibt Person B eine leichte Backpfeife
Person B holt aus und schlägt auf Person A ein.
Person B trifft 4x bis Person A einmal Person B ins Gesicht schlägt.
Person B hat ein Blaues Auge + Platzwunde

Hat Person A aus Notwehr gehandelt und wie würde es Ausgehen, wenn Person B Person A anzeigt.

Danke schonmal im Vorraus :)

Cristhecrusader
14.12.2010, 16:45
Keine Notwehr.

Shadowgamer
14.12.2010, 16:48
Weil Provoziert.

penguin
14.12.2010, 16:58
Ich dachte, dass es Notwehr ist, weil Person B zuerst auf Person A eingeschlagen hat und Person A so gehandelt hat, weil Person B sonst nichtmehr aufgehört hätte.

Jaro
14.12.2010, 17:06
Person A packt der Freundin von Person B auf die Hupen.
Person B tritt Person A in den Arsch.
Person A schlägt Person B ins Gesicht, weil er Angst hat, dass sein süßer kleiner Hintern nach weiteren Arschtritten nicht mehr so knackig aussieht.

Notwehr?

atze12
14.12.2010, 17:31
Keine Notwehr ;)

Cristhecrusader
14.12.2010, 17:33
Selbst wenn du einen Richter findest der das als Notwehr sehen würde, musst du ihm die Story erstmal so verkaufen, was nicht grade leicht ist...

Gribbler
14.12.2010, 17:39
das klappt nur dann wenn du mit dem richter gut im kontakt bist oder deine freundin ist zufällig die tochter des richters xD

penguin
14.12.2010, 17:45
Danke für eure Hilfe.

Mal sehen was bei rauskommt :)

Gribbler
14.12.2010, 17:47
je nach alter geldstrafe oder sozialstunden .

Kaho
14.12.2010, 18:25
hmm zu fall a
ich bin mir net sicher wie das gesetzt bezüglich verbalen beleidigungen steht, glaube aber gehört zu haben, dass das erst bei handgreiflichkeiten als gewalt gezählt wird
-> person b hat angefangen?
außerdem ist (glaube ich wieder) notwehr nur notwehr wenn es eine reflex bewegung war (als sehr kurz nach der aktion eine reaktion kommt)
bin mir da aber auch net mehr so sichrer ^^

wo für brauchste das denn ^^ (oder warst du der, der jmd blau geschalgen hat ^^)

Cristhecrusader
14.12.2010, 18:31
außerdem ist (glaube ich wieder) notwehr nur notwehr wenn es eine reflex bewegung war (als sehr kurz nach der aktion eine reaktion kommt)
bin mir da aber auch net mehr so sichrer ^^

Nein, wenn jemand mit ner Pistole auf dich zielt und du nach 20 Minuten deine ziehst und ihn erschiesst, ist das auch noch Notwehr.

sarex
14.12.2010, 18:38
Nope stimmt net habe leztens erst ein ausfürhliches referat darüber gehalten und es stimmt das notwehr nur aus der direkten refelx bewegung nicht strafbar ist also bei handgreiflichkeiten bei einer waffe sieht es anders aus da darfst dich solange verteidigen wie es nötig ist also bis du oder andere nicht mehr in gefahr sind

penguin
14.12.2010, 18:39
Ich bin Person A und wusste mir nach 4 schnell aufeinenader folgenden Schlägen ins Gesicht nicht mehr anderst zu helfen ^^

Cristhecrusader
14.12.2010, 18:48
Hättest ihn festgehalten oder ähnliches und nicht 4 mal zurück ins Gesicht geschlagen :P
Wie gesagt die Story kommt bei keinem Richter durch.

penguin
14.12.2010, 18:49
Hab nur einmal zugeschlagen und festhalten konnte ich nicht, da er nen gutes stück größer und kräftiger war ^^

Cristhecrusader
14.12.2010, 18:53
Hat er denn gedroht dich anzuzeigen?

penguin
14.12.2010, 18:58
Nein, ich weis das von der Schule.
Das ganze ist inner Pause gewesen.
Ich hatte heute auch ein Termin mit dem Direktor. Der hat mir gesagt, dass die Polizei in der Schule angerufen hat um meine Daten zu erfragen. Daher weis ich, dass der zur Polizei gegangen ist.

Allerdings hat der unmittelbar nach der Aktion die ich im ersten Post beschrieben habe zu meinen Kollegen gesagt, dass ich das bereuen werde und so 'nen shit eben.
Weis jetzt nicht ob man das Konkret als Drohung bezeichnen kann.

Ich habe bis heute selber nichts von der Anzeige gewusst ^^

atze12
14.12.2010, 19:33
:D wenn die polizei fragt warum du ihn geschlagen hast frag sie einfach was sie gemacht hätten ob sie sich als hätten schlagen lassen :D

Boarder
14.12.2010, 19:36
Sehr schön, manche könnten hier ja Richter werden, wenn sie ohne viel Hintergrundinfos jetzt schon entscheiden können, ob es Notwehr war oder nicht.

1. Person A greift Person B verbal an
Wie verbal angegriffen? Sowohl "Gehst dir noch gut, du kannst mich mal gerne haben" oder schreien ist ein "verbaler" Angriff, sowie "Du Kackbratze hast einen kleinen Schwanz" (Für die Blinden unter uns, diese Sätze sind nur Beispiele). Also wäre schon mal, schön zu erfahren, was sich genau abgespielt hat. Denn zwischen beiden Beispielen ist ja ein Himmelweiter unterschied. Ersteres wäre ja nun mal keine Beleidigung.
2. Wie gesagt, es kommt drauf an wie der verbale Angriff war und ob sogar Nötigung vorgelegen hat(wenn A z.B.: ganz nah ran gekommen ist)


Wenn ich es mir das aber so erst einmal angucken, denke ich e, das es eingestellt wird, da wohl beide Personen erheblich am Ausgang der Tat schuld hatten.
Ob es nun Notwehr ist, wird sich letztendlich vor Gericht raus stellen und kann dir der Anwalt sagen, wenn er die Geschichte genau kennt.

Apropos: Natürlich ist das Schlagen wegen eine normalen verbalen Angriff, schon ein krasses Missverhältnis der Rechtsgüter.

penguin
14.12.2010, 19:42
Das einzigste was ich sagte war "Verpiss dich jetzt sofort".
Beleidigt habe ich ihn nicht.

Ich hatte abstand von ihm gehalten (nen halben meter etwa).

hersch24
14.12.2010, 19:49
1 - Eine Rechtliche Auseinandersetzung kann sich keiner der beiden Kinder leisten und sollten deshalb weiterhin die Körperlichen Auseinandersetzungen auf dem Spielplatz vorziehen bis einer Stirbt.

2 - Körperverletzung liegt vor wenn eine andere Person körperlich misshandelt oder geschädigt wurde. <-- geht an den Verletzten.

3 - Für Beleidigungen könnte man wohl locker 500€ Rechnen( da Jugendjargon ) <-- geht an den Staat und nur ein Teil !! in besonders schwären fällen !! an den Betroffenen.

4 - Nr.2 und Nr.3 negieren sich da:
----------- 2 - Aus richtung beider Personen eine !wissentliche! Handlung zur Körperverletzung ausgeübt wurde die im selben Schadensraum steht(leichte Körperverletzung).
----------- 3 - Aus richtung beider Personen eine !wissentliche! Handlung zur Beleidigung ausgeübt wurde die im selben Schadensraum steht.

natürlich fehlen infos dazu... Falls einer der Beiden z.B. im Rollstuhl sitz dann hat der andere jetzt natürlich kein Leben mehr.


Meine Meinung:
Einer dümmer als der andere!

Manche würden jetzt sagen nächstes mal einfach nichts machen und du hast genug Kohle.... solange nicht Aussage gegen Aussage steht oder du Tod bist(wäre ok wenn die Kräfteverhältnisse nicht passen)..... ich würde sagen wenn sowas passiert dann ist nach dem "fight" schluss und man redet nicht mehr darüber! So wie richtige Kerle das machen(nur Pussys weinen danach rum und meinen ihre Ehre mit einer Anzeige wett zumachen).

und naja ... KEIN SCHEISS GERICHT WIRD SICH WEGEN EUCH KACKNOOBS DIE MÜHE MACHEN NUR EIN GEDANKE AN DIE SITUATION ZU VERSCHWENDEN DA ES WEITAUS WICHTIGERES GIBT !!!!! (auch wenn Körperverletzung unter die wichtigen dinge fällt zählt DAS nicht dazu)

ach und ein guter Tipp ! lasst es bitte mit diesen ganzem Kanackenwerkzeug wie Butterfly oder Schlagstöcken das gibt dann richtig ärger. Aber wenn ichs mir recht überlege ist es eig. ne ganz gute sache! wenn ich SPASSTIES euch alle gegenseitig umgebracht habt bis auf den Letzten dann hab ich in der Disco nur noch einen zu "fürchten".

§ 223 StGB Körperverletzung (http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html) <-- Körperverletzung ua. bitte auch auf wiki nachschlagen.

§ 185 StGB Beleidigung (http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html) <-- Beleidigung ua. bitte auch auf wiki nachschlagen. Nicht zuschlagen - nachschlagen

DRECKIGES OPFERKIND

Alle Beleidigungen sind an den "böseren" der beiden gerichtet! grammatik hab ich keine aber die Rechstschreibshcjeakrgfehler kannt er behalten

freddy12
14.12.2010, 19:51
wollte jetzt kein neuen thread aufmachen

wie ist das eig wenn person A der freundin von person B an der arsch greift, und person B dann person A schlägt

hersch24
14.12.2010, 19:55
für Person A Sexuelle Belästigung – Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Belästigung)
für Person B Körperverletzung (Deutschland) – Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_%28Deutschland%29#K.C3.B6rpe rverletzung)

Kaho
14.12.2010, 19:55
@pengu nochmal
wenn du person a bist, dann hat er dich ja zuerst geschlagen...
wenn du zeugen hasst, dann hat er angefangen (kann man evtl. dann als notwehr sehen, wobei ich net wie es da mit mehr als einem "wehrschlag" aussieht)

hersch24
14.12.2010, 19:57
@pengu nochmal
wenn du person a bist, dann hat er dich ja zuerst geschlagen...
wenn du zeugen hasst, dann hat er angefangen (kann man evtl. dann als notwehr sehen, wobei ich net wie es da mit mehr als einem "wehrschlag" aussieht)

Schwachsinn !

penguin
14.12.2010, 19:59
Gibt um die 10 Zeugen, dass er zuerst zugeschlagen hat.
Und von meiner Seite war es nur ein Schlag, da dann kollegen von mir dazwischen gegangen sind.

Ich war mir nur nicht sicher, wie das ausgeht weil der nen blaues auge und eben ne kleine Platzwunde hat.

Der Direktor der Schule hatte auch schon gesagt, dass das ne klare Körperverletzung wäre und eine Anzeige durchaus Sinvoll wäre (für Person B).

Deswegen war ich eben Verunsichert.

hersch24
14.12.2010, 20:13
Gibt um die 10 Zeugen, dass er zuerst zugeschlagen hat.
Und von meiner Seite war es nur ein Schlag, da dann kollegen von mir dazwischen gegangen sind.

Ich war mir nur nicht sicher, wie das ausgeht weil der nen blaues auge und eben ne kleine Platzwunde hat.

Der Direktor der Schule hatte auch schon gesagt, dass das ne klare Körperverletzung wäre und eine Anzeige durchaus Sinvoll wäre (für Person B).

Deswegen war ich eben Verunsichert.

Man schmunzelt Lehrer hätten mit Bildung nichts am Hut.

Boarder
14.12.2010, 20:27
hersch 24 könntest du bitte aufhören hier Unsinn zu spamen.


Eine Rechtliche Auseinandersetzung kann sich keiner der beiden Kinder leisten und sollten deshalb weiterhin die Körperlichen Auseinandersetzungen auf dem Spielplatz vorziehen bis einer Stirbt.

Eine strafrechtliche Anzeige + Gerichtsverfahren kostet für den Geschädigten nichts, solang der Grund nicht erfunden ist.



Für Beleidigungen könnte man wohl locker 500€ Rechnen

Und wo liegt hier der Straftatbestand der Beleidigung vor? Also Unsinn. Mal abgesehen davon, dass es bei Jugendlichen und Jugendstrafrecht eher zu Sozialstunden, als zu einer Geldstrafe kommt. ^^ Mal abgesehen davon das 500€ Schwachsinn ist.


Zur Notwehr, du darfst nur Notwehr anwenden, solang die Bedrohung für dich besteht.

hersch24
14.12.2010, 20:43
Eine strafrechtliche Anzeige + Gerichtsverfahren kostet für den Geschädigten nichts, solang der Grund nicht erfunden ist.

Anzeige Ja, Gerichtsverfahren Nein. Wenn ! ich betone WENN ein Schuldiger gefunden wurde ( was in dem Fall nie passieren würde ) müssen die Kosten für das Gericht von diesem bezahlt werden( gilt nicht für die Beratungskosten des Anwalts ). Da wie oben schon erwähnt ( aus den bestehenden Infos unverbindliche Meinung ) NIE einer zur Verantwortung gezogen wird müssen wohl beiden ihren "SCHEISS" selbst zahlen.



Und wo liegt hier der Straftatbestand der Beleidigung vor? Also Unsinn. Mal abgesehen davon, dass es bei Jugendlichen und Jugendstrafrecht eher zu Sozialstunden, als zu einer Geldstrafe kommt. ^^ Mal abgesehen davon das 500€ Schwachsinn ist.

Beleidigung ? es war eine Vermutung aus


Person A greift Person B verbal anwomit ich bestimmt richtig liege... Der ADAC hat dafür mal einen Katalog aufgestellt da waren auch so dinger wie "Arschficker" bei den 500€ dabei... und ob das mit Sozialstunden abgezahlt werden kann weis ich nicht aber vermute wohl stark das Gegenteil.

Jura hmm...

Boarder
14.12.2010, 21:37
womit ich bestimmt richtig liege... Der ADAC hat dafür mal einen Katalog aufgestellt da waren auch so dinger wie "Arschficker" bei den 500€ dabei... und ob das mit Sozialstunden abgezahlt werden kann weis ich nicht aber vermute wohl stark das Gegenteil.


Dies waren beleidigungen gegen Polizisten und Beamte. Zwar gubt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht, aber denoch wird härter durchgegriffen, wenn ein Beamter beleidigt wird. Da ich aber bezweifle das Person A oder B beamte sind, sind deine Geldangaben nichtig.

Außerdem hat er doch gesagt das Person A gedsagt hat verpiss dich jetzt, dies dürfte genaus wie "du kannst mich mal" keine Beleidigung sein. Zu mindestens sehe ich den objektiven Straftatbestand nicht erfüllt.


Anzeige Ja, Gerichtsverfahren Nein. Wenn ! ich betone WENN ein Schuldiger gefunden wurde ( was in dem Fall nie passieren würde ) müssen die Kosten für das Gericht von diesem bezahlt werden( gilt nicht für die Beratungskosten des Anwalts ). Da wie oben schon erwähnt ( aus den bestehenden Infos unverbindliche Meinung ) NIE einer zur Verantwortung gezogen wird müssen wohl beiden ihren "SCHEISS" selbst zahlen.


Und das ist falsch. Wenn der Beschuldigte frei gesprochen wird trägt die Gerichtskosten (Anwaltskosten nicht mit einbezogen) die Staatskasse. Wir er schuldig gesprochen trägt die Kosten der Beschuldigte. Der der die Strafanzeige gestellt hat, muss gar nichts zahlen, außer er erzählt Unsinn oder nimmt sich ein Anwalt, was aber dann eher für die zivilrechtlichen Ansprüche von Sinn wäre.

hersch24
14.12.2010, 21:51
Es gibt keine Beamtenbeleidigung(lange nicht mehr) vor dem Deutschen Gesetz.

Halt einfach dein Maul und versuch nicht mit mir zu diskutieren.

Ach und da meine Menschenkenntnis extrem gut ist und ich deine Signatur gelesen habe gehe ich von einer Psychopathischen Persönlichkeitsstörung aus.

Gott lobe die Anonymität ! zeig mich an wegen Beleidigung !

Nasenbaer
14.12.2010, 22:18
Ich versuche mal zu erklären was Notwehr ist.

Notwehr ist sich oder ein drittes Leben zu Schützen.

Heist zu deutsch wenn dich oder wenn jemand schwächers angergiffen wird und du hilfst dem dann ist das notwehr.

MGF Nasenbaer

eprooner
14.12.2010, 22:22
Also bei mir war das auch so das war keine notwehr ich musste 200 euro Strafe zahlen wegen schwerer Körperverletzung und er musste auch was zahlen wegen Beleidigung

Keine Notwehr mir ging es genau so ich musste 200 euro strafe bezahlen wegen schwerer körperverletzung aber mein gegen mann zahlte auch was wegen beleidigungen

toxid
14.12.2010, 23:09
Person A holt sich ein runter
Person B hindert ihn daran
Person A verhaut ihn
Person B weint

Notwehr?

Boarder
15.12.2010, 10:33
Es gibt keine Beamtenbeleidigung(lange nicht mehr) vor dem Deutschen Gesetz.


Bist du des Lesens mächtig? Scheinbar nicht! Das es Beamtenbeleidigung nicht gibt, habe ich oben geschrieben, also ist deine Satz hier einfach nur Fehl am Platz! Hier extra noch mal für dich: " Zwar gibt es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht, aber dennoch wird härter durchgegriffen, wenn ein Beamter beleidigt wird."
Naja im rum trollen bist du ja ziemlich gut. Deine Beitrag hier im Thread war einfach nur Unsinn und hat nichts zum Erkenntnisgewinn beigetragen.



Ich versuche mal zu erklären was Notwehr ist.

Notwehr ist sich oder ein drittes Leben zu Schützen.
Das ist nicht ganz richtig Notwehr kann man Anwenden, wenn jemand deine persönlichen Rechtsgüter wie z.B. Leben, Körper, Ehre, Eigentum, Freiheit usw. angreift. Natürlich darf zwischen der Handlung und dem angegriffen Rechtsgut kein krasses Missverhältnis herrschen. Das heißt wenn dich jemand übelst Beleidigt (also deine Ehre verletzt) darfst du ihn trotzdem nicht grün und Blau schlagen. Auch ist drauf zu achten, dass die Notwehrsituation während des gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs geschehen muss. D.h. Wenn jemand aus sagen wir 20m entfernung eine Flasche versucht auf dich zu schmeißen, darfst du danach nicht hingehen und ihn schlagen. Da der Angriff ja nicht mehr gegenwärtig ist.
Edit: Wenn man einen 3. Hilft ist das Notstand oder auch Nothilfe genannt.


Ich bezweifle mal das eine blaues Auge eine schwere Körperverletzung ist. weder verliert man dadurch sein Seevermögen, noch bleibt man dauernd entstellt (die anderen Sachen kommen ja nicht in Betracht)



Keine Notwehr mir ging es genau so ich musste 200 euro strafe bezahlen wegen schwerer körperverletzung aber mein gegen mann zahlte auch was wegen beleidigungen

Aber du hast schon gemerkt, das dein Fall und der hier genannte Fall, zwei verschieden sind?

kler
15.12.2010, 14:13
keine notwehr