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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Notebook beim "hacken" erwischt



Slideout
21.12.2011, 15:05
Abend zusammen,

brauch mal kurz euren Rat dazu:

Ich war letzte Woche in der Berufsschule und hatte mein Laptop ans Netz geklemmt, DHCP IP bezogen und gesurft.
-> Time for Kids Proxy hat genervt also hab ich mich mit dem Standardbenutzer und Passwort aufgeschalten und geschaut was dort so eingestellt ist und den Grundschutz+Passwort geändert.
Der Laptop war die ganze Zeit in der Klasse und ist ensperrt, jeder kann ihn benutzen.

Heute morgen kam einer von der Polizei und hat das Notebook sichergestellt.
Ich wurde ins Sekretariat geholt und mir wurde (Von dem Polizist, Rektor, EDV-Betreuuer) vorgeworfen ich hab den ganzen Proxy verstellt und unzuzgänglich gemacht. Sie haben meine MAC Adresse letzte Woche aus den Logs gefischt, über die der Proxy verstellt wurde und heute darauf gewartet, dass ich mich wieder am DHCP anmelde.

Ich hab gesagt ja, ich hab mich auf dem Proxy aufgeschaltet um nachzuschauen, und nach 100 mal hin und her zugegeben, dass ich etwas verändert habe.


1. War das mit dem Polizist,EDVBetreuuer und Rektor schon eine rechtskräftige Aussage bzw. zählt das nur als "Gespräch" und ich werde erst noch bei der Polizei vorgeladen wo mir auch nachgewiesen werden kann, wenn ich etwas sage und etwas nicht ?
Was ist, wenn ich dort etwas anderes sage?
Was ist, wenn ich es dort so beschreibe, als hätte ich nichts gemacht, und sage "Es konnte schließlich jeder an das Notebook"

Weil dieses kurze Gespräch wurde, soweit ich weiß nicht dokumentiert.

2. Ist es wahrscheinlich, dass er es in seiner Jackentasche mit einem Memogerät aufgenommen hat?! Wenn ja, zählt das ?

Der Laptop wurde sichergestellt, ist totaler Blödsinn, weil alles über das Webinterface am Proxy verstellt wurde. Keine Ahnung was sie auf meinem Laptop suchen, ausser die MAC Adresse.



Viel Text aber wäre mir wichtig, wenn ihr euer Wissen/Erfahrung dazugeben könntet.

kInGoFcHaOs
21.12.2011, 15:17
Also erstmal keine Panik.

das mit der aussage war ein großer fehler. Sofort: ich habe nichts getan und desweiteren verweigere ich jede weitere Aussage!

Du hast den fehler gemacht und hast gesagt das du etwas getan hast. Da ist es (meistens) irrelevant ob du davor über dein Recht zu schweigen informiert wurdest.

Desweiteren wird das Gespräch auf jedenfall dokumentiert sein, aber nicht aufgenommen.
Warum auch? Deine Aussage haben Sie ja auch, Zeugen werden dies bestätigen.

Wie ist die Situation in der Firma jetzt?
Wenn dein Boss davon wind bekommt wirds ne fristlose kündigung soviel ist sicher.

Du wirst wahrscheinlich noch eine Vorladung bekommen. Dort musst du NICHT erscheinen. Keiner ist gezwungen bei der Polizei zu erscheinen. Bei Vorladungen vom StAw sieht das glaub ich wieder anders aus

Solltest dir halt überlegen ob du hingehst allerdings dann mit einem Anwalt... pm an mich, kann dir einen guten empfehlen


Wie alt bist du?

cby
21.12.2011, 15:18
Wäre in diesem Fall eine Falschaussage und würde noch zu mehr Probleme führen als du jetzt schon hast.

Slideout
21.12.2011, 15:21
Danke für die Antworten!

Und wenn ich sage, ich habe es gesagt, um einen anderen Kollegen zu schützen, der an meinem Notebook bzw. an dem Proxy zu Gange war ?

aValue
21.12.2011, 15:21
1. War das mit dem Polizist,EDVBetreuuer und Rektor schon eine rechtskräftige Aussage bzw. zählt das nur als "Gespräch" und ich werde erst noch bei der Polizei vorgeladen wo mir auch nachgewiesen werden kann, wenn ich etwas sage und etwas nicht ?
Was ist, wenn ich dort etwas anderes sage?
Was ist, wenn ich es dort so beschreibe, als hätte ich nichts gemacht, und sage "Es konnte schließlich jeder an das Notebook"


Ich glaube dass es als rechtskräftige Aussage zählt, die sagen ja nicht umsonst "Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden."
Schlimmstenfalls kommen Sozialstunden auf dich zu ->Abhörverbot nach § 89 Satz 1 und § 148 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)


Und wenn ich sage, ich habe es gesagt, um einen anderen Kollegen zu schützen, der an meinem Notebook bzw. an dem Proxy zu Gange war ?

-> Falschaussage

Jicksaw
21.12.2011, 15:22
Also welche Konsequenzen könnte es haben?
EEs ist keiner zu Schaden gekommen. (Vermutung)
2. Ist es wahrscheinlich, dass er es in seiner Jackentasche mit einem Memogerät aufgenommen hat?! Wenn ja, zählt das ?



Definitiv!!!!! NEIN denn man muss es dir sagen wenn du aufgezeichnet wirst, es ist gemnau so als wenn dich eine Hotline anruft die muss sich auch rückversichern das du mit der Aufnahme einverstanden bist. (gesetz)
Es sei denn du hast damit eine straftat begangen, dann kannst du angezeigt werden und der Anwalt kann den Beweis zulassen. ( Ich persönlich denke, dass er dich nicht aufgenommen hat.)


Im Prozess dürfen heimlich gewonnene Informationen nicht verwertet werden, weil dies den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem eine Frau ihren Mann in der Untersuchungshaft besuchte. Der Besuchsraum wurde abgehört.

kInGoFcHaOs
21.12.2011, 15:25
aValue (http://free-hack.com/member.php?u=76031) falsch es ist Computersabotage §303b stgb

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html) Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 202a
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.



Er darf seine aussage jederzeit wiederrufen und eine andere aussage machen!

Es sollte eigentlich nicht vorkommen das er dafür wegen Falschaussage angeklagt wird :D

Slideout
21.12.2011, 15:26
aValue (http://free-hack.com/member.php?u=76031) falsch es ist Computersabotage §303b stgb

Ja hat er auch gesagt, dass es eine Straftat ist, da ich Daten verändert habe.
Der EDV_Betreuuer musste es wieder in Ordnung bringen (20 Std Arbeitszeit.. ?!) und das muss auf jeden Fall ersetzt werden. Auch wenn das "nur" ~2000€ sind. Für ein Azubi ist es viel.

aValue
21.12.2011, 15:29
aValue (http://free-hack.com/member.php?u=76031) falsch es ist Computersabotage §303b stgb


Soweit ich weiß gehört unbefugte W-Lan Nutzung nicht zur Computersabotage, kann aber auch sein dass ich mich irre... bin ja schließlich kein Anwalt =)


(http://free-hack.com/member.php?u=76031)
und nein er darf seine aussage wiederrufen!

Er kann, wenn sie aber rauskriegen dass er es doch war hat er ein Problem...

kInGoFcHaOs
21.12.2011, 15:31
aValue (http://free-hack.com/member.php?u=76031) 1. war es keine unerlaubte wlan nutzung sondern datenveränderung

"und den Grundschutz+Passwort geändert."2. welches problem hat er dann ? er wird verurteilt wegen der sache mehr aber auch nicht. kein größeres problem als jetzt ;) nur das wenn er gleich die wahrheit sagt die strafe geringer ausfällt

daher die frage: wie alt bist du, und wurde eine anzeige gestellt?


Slideout (http://free-hack.com/member.php?u=75630) laut deiner schilderung könntest du vielleicht eine aussergerichtliche einigung machen...

D.H. keine verhandlung, kein jobverlust??

achja und von wegen W-Lan unerlaubt nutzen:
Wenn es ungesichert ist, ist es überhaut nicht stafbar!

aValue
21.12.2011, 15:35
aValue (http://free-hack.com/member.php?u=76031) 1. war es keine unerlaubte wlan nutzung sondern datenveränderung


Stimmt, hast recht...
Wie alt biste denn Slideout (http://free-hack.com/member.php?u=75630)?

cby
21.12.2011, 15:36
Damit noch jemand anders gefragt hat!
Wie alt bist du Slideout?

kInGoFcHaOs
21.12.2011, 15:38
aValue (http://free-hack.com/member.php?u=76031) naja befass mich mit dem scheiss ja schon ewig... :D

Slideout
21.12.2011, 15:46
Ich bin 19.
Ich werde die Aussage wiederrufen mit der Begründung, dass ich unter Druck gesetzt wurde, dass die Strafe milder werde wenn ich zugebe, dass ich es war auch wenn ich es nicht war. Und sonst enorme Kosten auf mich zukommen.

Was meint ihr dazu ?

Arktus
21.12.2011, 15:48
Wenn das wirklich so ernst ist, dann hol dir einen Anwalt.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass du aus der Sache ziemlich schlecht rauskommst.

kInGoFcHaOs
21.12.2011, 15:52
mein vorschlag:

abwarten. Warte bis ein "Anhörungsbogen" der polzei kommt. und berate dich mit deinem anwalt was du tuen solltest

wenn du 350 euro hast schreib mir ne pm ich geb dir die nummer von einem anwalt der das für dich regeln wird. Und glaub mir, der hats drauf ;))

Du wirst NICHT mit einer ich bin unschuldig durchkommen sorry aber blöd sind die ja auch nicht ;)

achja zu meiner frage.. es wurde also zur anzeige gebracht??

Slideout
21.12.2011, 16:07
Nein es wurde noch nicht zur Anzeige gebracht. Der Rektor entscheidet das noch meinten sie. Aber auf jeden Fall wollen Sie die Technikerstunden erstattet bekommen.

Kurzes Gespräch mit meinem Vater: Er meinte ich soll die Aussage wiederrufen und sagen, ich wurde unter Druck gesetzt. Und auf der Aussage beharren, dass ich am System nichts geändert habe und die Standardzugangsdaten kennt jeder der das Handbuch lesen kann.
Sch** ist, dass sie wissen, dass es von meinem Laptop kam, d.h. über die MAC haben sie es rausgefunden.
Aber kann ich dafür strafbar gemacht werden, wenn jeder in diesem Zeitraum Zugang zum Laptop hatte?

Bonkers
21.12.2011, 16:10
Ich kann mir kaum vorstellen dass eine MAC-Adresse als Beweis gilt.
Die lässt sich schließlich unter Windows sowie unter Linux mit wenigen Handgriffen ändern.
Ich hätte deine MAC-Adresse leicht stehlen können um dich zu belasten.

Butcher
21.12.2011, 16:27
Hab zwar von dem rechtlichen keine ahnung, aber ist es nicht so das normalerweise wenn kein außreichender Schutz vorliegt auch keine straftat da is, also wenn ich zum beispiel mein auto offen lasse und jemand klaut ein handy was darin liegt, ist es zwar theoretisch auch Diebstahl weil ja das handy geklaut ist, aber kein einbruch, da das auto offen war...

Wenn du jetz ja wie gesagt irgendwelche standartbenutzer genommen hast, war ja anscheind kein ausreichender Schutz vorhanden (tür war offen) somit sieht das doch anders aus alshättest du jetz angefangen da irgendwas grobes dran zu tun ?

MFG Butcher

EDIT:// und was is das fürn EDV-Betreuer wenn du dich einfach so mit standartbenutzer und Passwort drauf einloggen kannst??

kInGoFcHaOs
21.12.2011, 16:35
Das ist falsch. Das System war geschützt und er hat den schutz umgangen.
Die Daten waren nicht für ihn bestimmt daher ist es nicht erlaubt ... ;)

Butcher
21.12.2011, 17:02
Mein auto-inhalt ist auch nicht für wen bestimmt, der diebstahl bleibt aber die sache mit dem einbruch ...

4pf3lk0rn
21.12.2011, 17:06
@Butcher Das stimmt schon aber das Problem dabei ist, das man Gesetze nicht einfach so miteinander vergleichen kann. Zum Beispiel gibt es ja auch für beide Fälle ein einzelnes Gesetz und nicht Eins für Beides, wenn du verstehst was ich meine.

Butcher
21.12.2011, 17:13
Ja soweit schon klar, ich sag ja das ich rechtlich nicht weiß wies aussieht, aber bei uns auf der gemeinde wars zum beispiel so die haben webcams, und ich hab halt dran rumgespielt auf der homepage und hab einfach mal den namen der cam und dazu standartpasswort bei google eingegeben und schwupps wars da, eingelogt als admin, und an den einstellungen rumgefuscht,.... Danach gemeinde angerufen und denen gesagt was los is, den it-menschen verlangt ihm die logindaten an kopf geknallt und gesagt das es nich sein kann,... und irgendwo isses ja schon vergleichbar, die solln froh sein das es so aufgefallen ist und nicht jemand anders wirklich irgenwelchen groben mist gemacht hat,...

Slideout
21.12.2011, 17:58
Ja, wie gesagt der Benutzername mit zugehörigem Standardkennwort steht in dem Handbuch oft genug drin. Ist es somit trotzdem Umgehen vom Schutz ?

NoGo
21.12.2011, 18:08
Verlass sich auf keinen Fall auf die Aussagen hier. Such dir einen Anwalt, alles andere wär blöd.

Deine Lektion hast du ja wohl gelernt.

Slideout
21.12.2011, 18:18
Werde ich sowieso machen, danke.
Und daraus gelernt? Ja, MAC-Spoofing wäre von Vorteil gewesen. ;)

Soll ich berichten, wenn es Neuigkeiten oder einen Entschluss gibt ?

cby
21.12.2011, 18:35
Und daraus gelernt? Ja, MAC-Spoofing wäre von Vorteil gewesen.
Irgendwie trifft es doch immer die richtigen Dummen!

BadboyGER
21.12.2011, 19:36
Eine sache wundert mich :

Du sagtest die hätten dein Notebook konfisziert. Hatten die netten Cops einen Richterlichen Beschluss, wenn nicht dann kannste das dingen wieder ohne probs abholen. Die "Beweise" die gefunden sind dann automatisch nichtig.

NoGo
21.12.2011, 20:04
Ich denke mal der Rektor den Laptop erstmal an sich genommen hat. Der TS sagte ja, dass es noch nicht zur Anzeige gekommen ist. Es wäre jetzt natürlich nicht schlau, zum Rektor zu gehen und auf dicke "Ich kenne meine Rechte" Hose zu machen.

BadboyGER
21.12.2011, 20:16
@NoGo Wiso denn nicht ? Sensless posting - I LOVE IT !

Wenn man das Recht hat dann sollte man auch davon gebrauch machen.

Butcher
21.12.2011, 20:16
aber ich würd mir von niemandem lappi wegnehmen lassen,... zumal wie schon gesagt wurde was wollen die damit? und zweitens, was will der rektor damitz, der hat damit garnix zu wollen wen die Grünen bzw blauen meinen sie wollen ihn haben und nen richterlichen beschluss haben OK, aber dein rektor? und auch wenns kla is das man jetz erstmal kleine brötchen backen sollte so sollte der rektor auch nicht auf dicke hose machen, er will sein recht, aber das willst du auch und dein recht isses das du nich einfach igwem irgendwass geben musst,... und dein rektor hat den am wenigsten zu wollen,..

NoGo
21.12.2011, 20:21
Wenn der TS Glück hat muss er "nur" die Arbeitsstunden des Technikers bezahlen. Wenn es zur Anzeige kommt, kann er mit Sicherheit seine jetzige Ausbildung vergessen, ist evtl. Vorbestraft und kann eine Ausbildung im IT-Sektor vergessen. Nur weil er seinem Rektor zeigen wollte, das er etwas vom deutschen Recht versteht. Ich würde es mir überlegen.

Butcher
21.12.2011, 20:26
Kla, am besten ist es einfach "abwarten und tee trinken" nur ist mir der hintergrund nicht ganz klar wieso der Rektor den lapptophaben will,..

Slideout
22.12.2011, 08:10
Der Laptop hat der Polizist mitgenommen und "klärt es mit der Kripo ab ob sie den Laptop brauchen".
Finden werden sie sowieso nichts, ist TC verschlüsselt...
Meine Versicherung sagt, sie tragen die Rechtsanwaltskosten nicht, da ich mich eingeloggt habe und auch das schon eine Straftat ist. Meine Aussage wiederrufen ist schwer, weil noch zwei andere mit im Sekretariat saßen als Zeugen.
Mein Chef sagt er telefoniert dann mal mit dem Polizist und klärt was Sache ist. Und wenn Strafanzeige gegen mich erstattet wird, erstattet unsre Firma (IT-Dienstleistung) auch eine Anzeige gegen die Schule bzw den EDV-Betreuuer, da er das System nicht ausreichend abgesichert hat.

Butcher
22.12.2011, 08:16
ich muss nochmal was einwerfen, welche versicherung hast du gefragt, re chtschutz?

cby
22.12.2011, 08:33
Also ich würde behaupten, dass dir in diesem Fall dennoch nicht viel passieren kann.
Wenn die Person das Standard-Passwort verwendet und es in dem Handbuch steht, dann hat er es nicht abgesichert.
Aber wie das Gesetzlich aussieht kA.

Slideout
22.12.2011, 08:39
@Butcher: Ja Rechtsschutz
@cby: Ja es steht drin, und man wird aufgefordert es sofort zu ändern. Aber dennoch hab ich mich eingeloggt mit dem Zugang.

Und laut Versicherung müsste ICH beweisen, dass ich nichts gemacht habe. Und da ich den Laptop ungesperrt stehen lassen hab, hab ich die Verantwortung.

cby
22.12.2011, 08:41
Das würde aber in diesem Fall keine Rolle spielen. Du hast dich eingeloggt und hast nicht versucht die Sicherheit zu umgehen. Du hast lediglich das Standard-Passwort verwendet.

Slideout
22.12.2011, 08:46
Mein Chef telefoniert später erstmal mit dem Polizist //Die kennen sich scheinbar.
Aber das mit der Aussage wiederrufen gibt noch ein 'Problem' weil schließlich 3 Personen im Raum waren und bezeugen können dass ich es zugegeben gesagt hab.

cby
22.12.2011, 08:50
Ich würde die Aussage auch nicht Wiederrufen. Ich würde lediglich dazu anmerken, dass du nicht versucht hast die Sicherheit zu umgehen sondern das Standard-Passwort verwendet hast.

Slideout
22.12.2011, 08:52
Mit Aussage wiederrufen meinte ich die Aussage, das Kennwort und alle Einstellungen geändert zu haben. Weil das hab ich nach 100 mal hin und her zugegeben, da er meinte es fällt am Ende sowieso auf mich zurück egal ob ich es war oder nicht, weil es mein Notebook ist.

Butcher
22.12.2011, 09:01
Die lezte aussage ist auch wiederrrum fragwürdig, wenn es auf dich zurückfälltz weils dein lapptop war , wo nicht abgesicher(ungesperrt) da stand ist das ne ziemlich ähnliche situation, genauso wie die logindaten,.. war es ja unzureichend geschüzt also is die aussage alles würde eh quf dich zurückfallen auch nich gut,

Sn0opY
05.01.2012, 11:40
In userer Beruffsschule wurden wir vom Lehrer aufgefordert uns mal im neuen Netz auszutoben und zu gucken was da so möglich ist, wenigstens er war der korrekten ansicht, das man hacker fördern sollte und vorallem das ein Schulnetz so sicher sein sollte, DASS KEINER EINFACH MIT SEINEM LABBI ANS NETZ KANN (und aunoch ne IP bekommt geschweigedenn etwas ändern kann) eigentl dicker Fail vom IT-Lehrer

Boarder
05.01.2012, 22:35
Wenn es zur Anzeige kommt, kann er mit Sicherheit seine jetzige Ausbildung vergessen, ist evtl. Vorbestraft.

Wo lebst du?
Wir dürfen mal davon ausgehen, das er das erste mal wegen so etwas evtl. belangt wird und zweitens ist er 19. D.h. wenn er sich im Fall der Fälle ein bisschen kindlich bei Gericht/Jugendgerichtshilfe anstellt, wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die einzige hier für die Ausbildung wichtige Vorstrafe, ist die Strafe, die evtl. im poliz. Führungszeugnis steht. Alles andere braucht man ja den Chef nicht zu erzählen und wenn er ein Führungszeugnis haben will, ist das auch frei. Denn in eine Führungszeugnis kommen erst Eintragungen, wenn über 90 Tagessätze hat bzw. über 3 Monate (90 Tage) im Gefängnis sitzt. Beim Jugendstrafrecht muss man sogar min. 2 Jahre sitzen um eine Eintrag zu erhalten. alles was drunter ist, findet der Arbeitgeber auch nicht heraus und ist daher uninteressant.
Ich gehe mal davon aus, dass du bei einer Firma arbeitest und nicht beim Staat(im Amt).


Und zum Leugnen.

Natürlich kannst du es als Beschuldigter Leugnen oder sagen, du hast es nur gesagt weil es ein so langes hin und her war und du einfach deine ruhe haben wolltest und gedacht hast dir glaubt keiner, weil gleich 3 Personen auf dich eingeredet haben.

Passieren kann nichts, so lange du keine anderen zu unrecht belastest. Also sagst XY war es. Das einzige was sein kann, dass im Gerichtsverfahren es ein höheres Strafmaß gibt, wenn an Hand der Beweise eindeutig gezeigt wird, dass du es warst. Jedoch würde ich es erst mal so machen, dass du die ganze Sache bei der Polizei und Staatsanwalt leugnest und falls es vor Gericht geht, kannst du immer noch alles zugeben, wenn die beweise so erdrückend sind. aber da hilft dir dann sicherlich dein Anwalt weiter, wenn du einen nimmst (notfalls gibt es auch Pflichtverteidiger).

Bevor hier noch einige ABER ABER ABER kommen, er ist der BESCHULDIGTE und kein ZEUGE...

Asmo
05.01.2012, 23:58
Hol dir nen Guten Anwalt den Verklickert das deren EDV-Betreuer nen Spast ist und keine Anung von dem oder zu farlässich gehandelt hat, du mit deinem Handeln ledeglich auf diesen mistand hinweisen woltest den hätte der Verantwortliche sein Job so gemacht wie es von ihm verlangt würd dan wäre das einloggen mit einem Standart Passwort das man dem Scheiß handbuch entnähmen kann nicht möglich gewäsen! Das ist dem sein Job bsp wenn er mit der Pflege / Installation einer solchen Sicherheitsbaiere beauftragt ist! Er muss die Sicherheitshinweise der Dokumentation nunmal genauso lesen wie jeder andere Depp der solche Lösungen im Produktiveinsatz Implementieren will!

Jedoch können sie dir halt 202(x) anhängen du hast Daten Verändert (pw) und
noch dazu beigetragen das nen Externer Technicker Kommen muste der das Problem löst *Nen passwort solte in dem falle in ihrgendeiner art und weise in einer datei hinterlegt sein was sich also auch recht einfach bsp ändern lassen solte ohne dabei die Einstellungen etc zu verlieren und auserdem Backup ist das A und O!

Ich würd den kerl auslachen der euer Netzwerk Administiert und dem Richter klarmachen *solte es überhaupt soweit kommen* das du durch dein Handeln schlimmeres * Höhre Kosten* für den Statlichen Haushault nur verhindert hast :P