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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : quittung verloren / bening



Anon_n00j
14.03.2012, 18:29
Moin..
Vielleicht weiss wer von euch Rat.. also ich habe die quittung meines tv s verloren und nun vekomme ich seit kurzenm kein hd bild mehr .. da der fernseher noch garantie hat wueder ich ihn gern reparieren lassen .. problem ist nun die rechnung.. weiss wer ob man die rechnung neu beantragen kann ?fakten
vor einem jahr ca gekauft
zahlung via ec karte
laden expert bening


Sorry hab mit handy geschrieben falls sich wer wundeert

D3MEN
14.03.2012, 18:38
schau mal deine konto aufzüge durch ob da die summe vom TV draufsteht meist erkennen die das auch an wie eine quittung

ich glaube das dort dann irgendwie eine nr drauf ist mit der die gucken können ob der fernseher dort von dir gekauft wurde

lyrix
14.03.2012, 18:44
In Deutschland gibt es keine Pflicht das man eine Rechnung haben muss.
Es genügt jemanden dabei zu haben der was den Kauf bezeugen kann.
Sehen sie zwar nicht gerne aber sie MÜSSEN!

Darkmiller
14.03.2012, 18:47
In Deutschland gibt es keine Pflicht das man eine Rechnung haben muss.
Es genügt jemanden dabei zu haben der was den Kauf bezeugen kann.
Sehen sie zwar nicht gerne aber sie MÜSSEN!

sicher? Hast du einen entsprechenden Gesetzestext als Referenz?

Anon_n00j
14.03.2012, 18:48
So nun wieder am Pc... gut das man meinen Beitrag wenigstens lesen kann.

At topic : Ja das mit den Kontoauszuegen hab ich mir auch schon ueberlegt aber von dem Zeitpunkt habe ich auch keine Kontoauszuege mehr das ist das Problem..
@Lyrix.. Hm bist du dir sicher das die das machen muessen? Weil ich würde ungern in den Laden reingestiefelt kommen mit dem Fernseher und die sagen :"hau ab"

mfg Anon_n00j

regeN
14.03.2012, 18:58
hier sollest du alles beantwortet bekommen. http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Gewaehrleistung-Die-Tricks-der-Haendler-1133564-2133564/

wenn die sagen hau ab, dann sagste "ok bis morgen, dann in begleitung von meinem anwalt" ...^^

Anon_n00j
14.03.2012, 20:16
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Gewaehrleistung-Die-Tricks-der-Haendler-1133564-2133564/



Das Gesetz verbietet es, die Gewährleistung zu beschränken. Sie darf nicht an Bon oder Originalverpackung als Voraussetzung geknüpft werden. Unter Juristen gilt der Kassenbeleg lediglich als Beweiserleichterung: Wer einen kaputten Fernseher zurückbringt und den Bon vorlegt, kann nicht so einfach mit der Begründung abgewimmelt werden: „Den haben Sie ja gar nicht bei uns gekauft.“ Es ist praktisch, diesen Beleg zu haben – notwendig ist er nicht.

Ja super Ich danke dir regeN ;> denn werd ich da morgen mal antanzen.. @oT: Ma schauen ob ich zur Fuß geh oder mit meinem Ddos Mobile Actc Anon Auto, ich hoffe ich schaffe es zum laden weil ich ja einer anonymen gruppe angehöre muss ich mich maskieren *gegen die wand renn* TROLOLOLOLO