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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay - Ware nicht bezahlen



prada
30.03.2012, 11:37
Ich habe gestern eine Ware für 45€ von einem privaten Verkäufer ersteigert. Da ich aber dieselbe Ware von einem Bekannten günstiger bekommen habe, möchte ich die ersteigerte Ware nicht bezahlen.
Habe dem Verkäufer nun meine Sachlage erklärt und ihn gefragt ob mein Vorbieter die Ware noch will.
Mein Vorbieter ist leider nicht mehr interessiert an der Ware.

Wie sieht es mit weiteren Optionen aus?
Irgendwie dazu überreden den Verkauf zu stornieren oder einfach nicht mehr melden und eine Verwarnung einzukassieren?
Muss ich mit einem Brief vom Anwalt rechnen? Was aber mir für einen Sachwert von 45€ sinnlos erscheint.

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.

sn0w
30.03.2012, 11:46
Da du einen Vertrag abgeschlossen hast musst du auch deinen Teil des Vertrages erfüllen. Das bedeutet: Du musst zahlen und die Ware annehmen.
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/134-angebote-bei-ebay-verbindlich.php
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Vom Verkäufer wirst du wohl nichts erwarten müssen, aber ebay wird das nicht auf sich sitzen lassen.

Moral der Geschichte: Erst denken dann handeln.

MarcoPeterino
30.03.2012, 12:34
"ebay wird das nicht auf sich sitzen lassen"

Was sollen die denn schon bitte machen, bei mir haben auch schon viele net gezahlt und von Seiten Ebays wurde nie etwas unternommen!!!

kernel32.dll
30.03.2012, 16:13
Wenn du nicht bezahlst, eröffnet der VK, wenn er nicht bescheuert ist, einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels, worauf solche Käufer wie du idR nicht antworten. Nach ein paar Tagen schließt er den Fall wieder und bekommt die Verkaufsprovision von ebay wieder, dann wird im Konto des Käufers ein Vermerk wegen des nicht bezahlten Artikels gemacht.

Wie genau der aussieht weiß ich nicht, da ich immer bezahle, was ich kaufe. Ich schätze, dass einfach der Wert "Einhaltung der Grundsätze" im Mitgliedskonto herabgestuft wird und wenn man es öfter so macht der ebay Account gesperrt wird.

Mein Tipp an dich: Sei fair und bezahle, was du gekauft hast oder sprich mit dem Verkäufer über einen Ausgleich (bei 45€ könnte es reichen, wenn du ihm 3-5€ als Entschädigung anbietest), dann könnt ihr die Transaktion abbrechen und der VK den Artikel ohne zu großes Verlustrisiko neu einstellen.

Rein rechtlich gesehen bist du natürlich dazu verpflichtet, den gekauften Artikel zu bezahlen, aber die meisten Deutschen sind noch nicht so behindert und zeigen dich wegen solchem Kram an.

KIFBIS
31.03.2012, 03:43
kernel hat recht wobei ich dazu sagen muss wenn der verkäufer sein PRINZIP hat kann er dich anzeigen und eine Entschädigung + Waren Preis + Anzeige Kosten auf die drauflassen , somit kostet es dich 5 mal so viel :)

Aber dann musst du wirklich pech haben bei so einem kleinen betrag Angezeigt zu werden.

Wenn der verkäufer kein bock hat, verlangt er einfach von dir einen abbruch des artikels er bestätigt es , der verkäufer kriegt seine ebay provision gutgeschrieben , du eine negative bewertung und die sache hat sich erledigt.

Jedoch.... kannst du denn verkäufer angst einjagen :) Wie?

- Du unterstellst ihn einfach das er mit einem zweiten oder dritten account geboten hat und deswegen der preis so gestiegen ist und du es erst jetzt gesehen hast, dann müsstet ihr schön par email schreiben und du bedrohst ihn mit ebay anwalt blabla...
und entscheidest dich am nächsten tag einfach auf schließung dieses Falls und die sache hat sich erledigt. Hat bei mir schon einige male funktioniert, jedoch war das wirklich so ..

Naja lieber bieten und sicher sein das man kaufen will . ;) Ist immer klug

Viel glück

Lg

corruption
31.03.2012, 05:16
Jedoch.... kannst du denn verkäufer angst einjagen :) Wie?

- Du unterstellst ihn einfach das er mit einem zweiten oder dritten account geboten hat und deswegen der preis so gestiegen ist und du es erst jetzt gesehen hast, dann müsstet ihr schön par email schreiben und du bedrohst ihn mit ebay anwalt blabla...


Jo ich lege auch immer mein mindestgebot auf 1.000.000€ pro Artikel fest und wenn dann ein "Kollege" des Artikeleinsetzers dafür bietet sagte ich '"HEY ABER DEIN KOLLEGE HAT GEBOTEN".
(Achtung Ironie!)
Du setzt mit deinem Gebot den Mindestpreis fest den du bereit bist für diesen Artikel zu bezahlen und gehst gleichzeitig einen Vertrag ein. Ich rate dir auch zu zahlen, es ist einfach fairer so und wenn der Einsteller wollte könnte er dich verklagen, was aber wie kernel32.dll erwähnt hat nicht oft passiert. Das was Kifbis geschrieben hat ist natürlich totaler Blödsinn. (rechtlich gesehen)

kernel32.dll
31.03.2012, 09:46
Wenn der verkäufer kein bock hat, verlangt er einfach von dir einen abbruch des artikels er bestätigt es , der verkäufer kriegt seine ebay provision gutgeschrieben , du eine negative bewertung und die sache hat sich erledigt.

Verkäufer können leider keine negativen Bewertungen geben.

@corruption (http://free-hack.com/member.php?u=76223) Was du meintest heißt Maximalgebot.

Upperchen
31.03.2012, 17:31
Also bei gewerblichen Händlern hab ich auch schon Dinge gekauft und bei den meisten hat man ein Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht. Das gilt allerdings nicht für private Händler. Natürlich kann man Fragen ob man den Kauf noch stonieren kann, aber der Händler ist dazu nicht verpflichtet, also muss man es zahlen, wenn der Händler es will.

Ich hatte mal ein Problem mit einem Händler, der hat mir keine E-Mail geschickt mit Zahlungsdaten und ich hab die Ware dann wo anders bestellt. Plötzlich meldet sich der Händler doch wieder (Privatperson) und um Rechtsstreitigkeiten zu entgehen hab ich dann widerwillig doch bezahlt.

prada
02.04.2012, 19:07
Habe den Verkäufer nun 10€ als Entschädigung angeboten, er lehnt aber ab.
Werde wohl einfach die Sache ignorieren und mal schauen was kommt.

Wie hoch ist denn das Risiko, das ich ein Brief vom Anwalt bekomme?
Muss ich die Anwaltskosten dann auch tragen wenn ich nach der Mahnung bezahlt habe?

dagoberta
03.04.2012, 13:31
wenn du nach abgelaufener frist zahlst,vorweggenommen selbige wurde dir gesetzt, kommen auch die damit verbundenen folgekosten auf dich zu.


Wie hoch ist denn das Risiko......was willst du hören, bei 45€ = gering oder 3%?

das kommt wohl auf den verk. an und seinen status in beziehung zu einen ra.
bei einem solchen preis und der tatsache dass selten eine ra-statusbeziehung relevant besteht, kannst du dir deinen stand selbst ausrechnen, allerdings verstehe ich das problem nicht.
ursächlich bist du, kauf und verkauf das teil anschließend wieder, wenn der verk. dein 10€ angebot tatsächlich ausgeschlagen hat.
dann sitzt du am hebel, jetzt aber nicht.

....richte dich blos nicht nach dem KIFBIS erguss, das zieht nur den fred runter.

H4x0r007
04.04.2012, 19:45
Bezahle die Ware einfach und verkaufe sie direkt wieder in eBay. Das erspart die meiste Arbeit. Wenn der Verkäufer dein Angebot ausschlägt, wird er wohl einer von der Sorte sein, der auf seinem Recht besteht. Ich wäre da vorsichtig :D

Viel Glück

StaubSauger
05.04.2012, 05:52
oh man ernsthaft, bezahl es und stelle es selbst wieder ein. Ertrag von 35 € wird ja wohl drin sein. Und geb das zweite Teil einem Bekannten, sodass unter deinen Ein- und Verkäufen bzw. Bewertungen nicht der Artikel steht. Würde mich als potenziellen Käufer abschrecken, wenn du etwas kaufst und dann wieder verkaufst.

Aber gut, moralisch kann ich mich kein Stück damit vereinbaren. Schalt das Hirn vorher ein. Abgesehen davon, bei 45 € Ebay Einkaufspreis und das "günstiger bekommen" maximal um 45 € auseinander liegen, ist das auch kein großer Verlust. Zahl das Ding und fertig ist. Das es immer alle auf einen netten Brief ankommen lassen müssen. Im übrigen, Gerichts- und Anwaltskosten würdest du zahlen ;) Bereits einmal erfolgreich hinter mir ;) ob Ebay dich dann auch noch sperrt, weiß ich nicht. Würde es aber begrüßen.

prada
07.04.2012, 12:44
Habe die Ware nun gekauft und heute natürlich ausprobiert. Dann habe ich bemerkt dass ein grober Defekt vorliegt. Der Bildschirm flackert und ist rot - steht nicht in der Artikelbeschreibung.

Habe dem Verkäufer nun eine höfliche Nachricht geschrieben was mein Problem angeht.
Was wenn er nicht reagiert, was habe ich noch für Möglichkeiten?

MarcoPeterino
07.04.2012, 13:44
Direkt zum Anwalt!

prada
07.04.2012, 17:50
Sofort ein Anwalt einzuschalten finde ich ein bisschen zu überheblich.
Erst würde ich auf eine Rückmeldung warten ob er die Ware zurücknimmt oder meckert.

Was wenn er sagt, ich hätte die Ware selbst beschädigt um wieder mein Geld zurück zu bekommen?
Oder wenn er sagt es sei eine Transportbeschädigung?

dagoberta
08.04.2012, 11:23
rücknahme anfragen, bei ablehnung frist setzen, entsprechende nachweise sichern.
nach fristablauf anwalt beauftragen.



Oder wenn er sagt es sei eine Transportbeschädigung?wenn das äußerlich nicht nachvollziehbar war, dann hat wohl der paketpacker den schwarzen peter.


Was wenn er sagt, ich hätte die Ware selbst beschädigt um wieder mein Geld zurück zu bekommen? das sollte man dem anschein nach auch darlegen können, denn sonst bekommt man möglicherweise ein zusätzliches problem, wenn es zur sache kommt.

sn0w
08.04.2012, 12:48
Ich finde es nur lustig wie schnell sich doch solche Sachen wenden können. Instant Karma ftw.
Da das eigentliche Thema hiermit nun abgeschlossen ist und dir sowieso keiner hier rechtlich verwertbare Tipps geben kann such einen Anwalt auf und fertig.