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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schmerzensgeld wegen Beinbruch



coRe_cuLT
06.04.2012, 22:19
Hi,

ich habe im Jahr 2005 jemandem aus meiner Schule aus versehen das Bein gebrochen.

Das ganze war so:

Nach der Schule hat sich ein Schulkamerad mit 2 aus der Schule geschlagen. Ich wollte den Streit schlichten und hab einen weg geschubst. Der fiel auf den Boden und hat sich das Bein gebrochen.

Er musste 5 mal operiert werden und hatte Schrauben im Bein.

Jetzt hab ich Post von seiner Krankenkasse bekommen, ich solle doch bitte 6.000€ zahlen...

Damals hat es die Versicherung der Schule nicht übernommen.


Nun meine frage:

Kann ich noch irgendwie einen Einspruch einlegen?
Denn 6.000€ sind nicht wenig. Zumal es nicht mit Absicht war.


Würde mich über Vorschläge freuen;)

~cc

NEAVORC
06.04.2012, 22:26
Auf jedenfall mal mit dem Brief zum Anwalt gehen. Ich kann mir nicht vorstellen dass das legitim ist, es müsste ja erstmal eine Anhörung und ein Verfahren gegeben haben damit dann ein Gericht darüber urteilen kann ob und wie viel du zahlst. Aber keine Krankenkasse hat das Recht dazu.

coRe_cuLT
06.04.2012, 22:28
Den Brief habe ich Anfang diesen Jahres per Post erhalten.
Das Verfahren wurde damals eingestellt da ich noch keine 18 war...
Jetzt bin ich mittlerweile 21 und Zahlungsfähig deshalb wurde das wieder aufgerollt.

Ich habe dort angerufen und gesagt, dass es zur Zeit schlecht ist das ganze zu zahlen und das ich mich im August wieder melde...

Also das beste ist, mit dem Brief zum Anwalt und eine Klage einreichen?

gamer710
06.04.2012, 22:34
Ja ich würde zum Anwalt.. Warum melden die sich erst jetzt, wo du 21 bist? Du warst mit 18 schon voll haftbar. Naja typisch Deutschland. Aber ohne verfahren bist du glaube ich gar nicht dazu verpflichtet das zu Zahlen die Krankenkasse ist keine Polizei.

NEAVORC
06.04.2012, 22:38
Also ganz ehrlich ich würde das nicht bezhlen. Mir wurde auch im Sportunterricht das Bein gebrochen und ich wurde 3 Mal operiert mit Metallplatten Schrauben usw..

Aber da es ein Unfall war kam weder ich noch die Krankenkasse auf die Idee den anderen dafür zu belangen. Also zum Anwalt gehen und den mal Fragen der wird es sicherlich besser wissen als ich :D

coRe_cuLT
06.04.2012, 22:41
Also ganz ehrlich ich würde das nicht bezhlen. Mir wurde auch im Sportunterricht das Bein gebrochen und ich wurde 3 Mal operiert mit Metallplatten Schrauben usw..

Bei dir ist es in der Schule passiert, somit müsste doch die Schulversicherung dafür haften oder?

Bei mir war das ganze am Bahnhof nach der Schule... Aber der Hin- und Heimweg gehört auch zur Schule.

Ich versteh nicht, wieso die Schule das damals nicht übernommen hat.

Also ist die beste Wahl mich zu weigern das zu bezahlen, und mit dem Schreiben zum Anwalt?


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Kann ich mich schriftlich bei der Schule melden und nachfragen wieso das damals abgelehnt wurde?

NEAVORC
06.04.2012, 23:02
Ja es war ne Berufsschule deswegen galt das als Arbeitsunfall.

Auf jedenfall versuchen diese Zahlung nicht tätigen zu müssen. 6k sind ne Menge Kohlen und für ein versehentlichen Beinbruch ist das wohl noch dämicher. Jeder darf am Bahnhof Menschen halbtot treten und kommt mit Sozialstunden davon und du musst für eine Hilfestellung bezahlen.

Ach und weil es auf dem Schulweg passiert ist fällt es immernoch in den Haftungsbereich der Schule.

coRe_cuLT
06.04.2012, 23:05
Genau. So Sehe ich das auch. Ich werde auf jeden Fall mit dem Brief zum Anwalt gehen.

Wenn es sein muss, lege ich es darauf an, dass die Krankenkasse zum Gericht geht...

Illuminatum
06.04.2012, 23:19
Wenn du erste Fortschritte o.ä. erzielst, gib hier doch bitte nochmal Bescheid. Es interessiert mich nämlich sehr, was bei dir in diesem Fall rauskommt.
Danke,
MfG

coRe_cuLT
06.04.2012, 23:29
Ja, werde kommende Woche mit meinem Anwalt telefonieren und einen Termin vereinbaren.

Sobald ich etwas Neues davon weiß, werde ich euch berichten.

Danke der Antworten.

~cc

---------- Post added at 22:29 ---------- Previous post was at 22:22 ----------

Eventuell kann ich morgen vom Schreiben der Krankenkasse einen Scan machen und euch mal zeigen. (natürlich ohne Daten etc.)

.wired
07.04.2012, 00:34
Ja mach mal, wäre interessant zu sehen.
Die fuckin' Krankenkassen in DE sind echt das Letzte! Da hört man in den Medien das sie einen Überschuss von 19,5 Milliarden Euro haben?!?! Gehts noch. Net mal ne Boni-Auszahlung an die Versicherten zahlt die Barmer GEK. Die haben direkt die Kündigung von mir gesehen...Dreckladen eh. Nun bin bei der AOK (keine Ahnung ob die besser sind). Da wurde mir wenigstens ne Sonderzahlung von 100 Euro pro Jahr versprochen, mal sehen. Naja, nach 7 Jahren Barmer GEK konnte man ja mal wechseln ne. ;)

Krankenkassen erzielen Milliarden-Überschuss - Tagesschau.de (http://www.tagesschau.de/inland/krankenkassen210.html)

Fordragon
07.04.2012, 00:47
Um Schmerzensgeldzahlungen und der Übernahme von behandlungskosten zu fordern muss der betreffende eine Anzeige mit Schuldspruch erhalten haben. Liegt das nciht in dieser Form vor (Typ macht Anzeige, du wirst schuldig gesprochen vor Gericht), gibt es keine rechtliche Handhabe.

2. Es handelte sich um einen Unfall, da es nicht deine Absicht war jemanden zu verletzen. Das bezahlt dann die Versicherung. Da es auf dem Weg zur Schule (oder davon weg) passierte haftet in diesem Fall die Schulversicherung.

Für mich stellt sich das ganze als plumper Versuch dar einem Trottel die Behandlungskosten aus dem Taschen zu ziehen. Die glauben du wärst so blöde und hättest die Hosen voll wenn da ein Brief, am besten noch mit Stempel und hochoffiziell kommt, so das du bezahlst was du nicht musst.

Dein Anwalt wird dir vermutlich was ähnliches sagen, und wenn nicht, versuche es zuerst noch bei einer anderen Kanzlei.

Mich würde der Fortschritt der Aktion auch interessieren.

mtz
07.04.2012, 03:02
Also ich hab noch nie von nem Fall gehört, in dem man nicht wofür belangt wurde wenn man unter 18 ist um dann später, wenn man volljährig ist, dafür zu zahlen. :surprised

Also entweder lässt mans sein oder man ziehts gleich durch. Aber das Verfahren einzustellen, um es dann später wieder aufzurollen klingt in meinen Ohren nach Betrug bzw. Ver*rsche. Wenn jemand so einen Fall kennt, dann bitte ich denjenigen, mich zu korrigieren.

Spongshga
07.04.2012, 13:28
mtz hat recht ich kenne solch einen fall doch dabei handelte es sich um einen 15 Jährigen und eine halbestunde. Man wird nie erfahren weswegen das Urteil vermindert oder erhöht dadurch ausfällt.

Alucart
07.04.2012, 14:01
Hatte einen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren. Ein Freund von mir wurde angegriffen und ich habe ihn verteidigt. Da der Angreifer nicht locker gelassen hat und auch mir gegenüber handgreiflich wurde, habe ich in der Notwehr ihm die Nase und das Jochbein gebrochen. Ich musste auch Schmerzensgeld zahlen und war vor Gericht. Es gab mehrere Zeugen vor Ort die auch vor Gericht ausgesagt haben das ich in Notwehr gehandelt habe. Das Gericht hat aber darauf plädiert das es übertriebene Notwehr war und ich das Schmerzensgeld zahlen muss.

Ich versteh es bis heute nicht. Es war ein Schlag von mir um den Angreifer eigentlich nur Handlungsunfähig zu machen aber der Richter meinte ich hätte auch mit weniger Kraft zuschlagen können. Wer aber zur Hölle denkt sich vor seinem schlag:"Bloß nicht zu viel Kraft, kann ja schlimmes passieren..."

Ich denke mal bei dir wird es ähnlich sein, übertriebene Notwehr, falls es bei dir auch unter Notwehr fällt.
Wie oder was es mit der Versicherung auf sich hat, weiß ich leider auch nicht.

Fordragon
07.04.2012, 15:58
Seit wann gibt es "übertriebene Notwehr"? Wenn mich jemand angreift darf ich den Penner aus Notwehr über den Haufen schießen, ist das nicht eigentlich so? Zumindest wenn das das einzige Mittel zur Wehr ist, weil ich vielleicht körperlich zu schwach bin um ihn anders kampfunfähig zu machen.

Ganz ehrlich, solche Urteile machen mich echt wütend. Man verteidigt jemanden, verbeult dem ANgreifer der einen selbst noch angreift ein bisschen die Nase und hat am Ende die Arschkarte gezogen. Und da wundert man sich das sich kein Schwein mehr für nen anderen interessiert und das man ungehindert Leute tottreten kann.

Sawyer
07.04.2012, 17:13
Die Gegenmaßnahme auf einen Angreifer muss verhältnismäßig sein. Das heißt wenn mich jemand nur mit Fäusten Angreift, darf ich ihn nicht mit einer Schusswaffen Niederstrecken.

Was den aktuellen Fall angeht: Ich kann mir nicht vorstellen das diese Forderung rechtmäßig ist. Das wohl schlechteste was du machen könntest, wäre wohl die geforderte Summe zu zahlen. Wie bereits einige gesagt haben, sollte der erste schritt sein einen Rechtsbeistand einzuschalten und sich über etwaige schritte beraten zu lassen.

MfG, Sawyer

Alucart
07.04.2012, 17:39
Wenn mich jemand angreift darf ich den Penner aus Notwehr über den Haufen schießen, ist das nicht eigentlich so?


Die Gegenmaßnahme auf einen Angreifer muss verhältnismäßig sein.

Genau so sieht es eben aus. Wenn man dem Angreifer gegenüber aber Körperlich weit überlegen ist, kann auch schon ein einfacher Faustschlag wie in meinem Fall als übertriebene Notwehr geahndet werden.
Aus dem Grund haben viele Türsteher auch vor Gericht schlechte Karten, auch wenn sie nur aus Notwehr gehandelt haben.

Fordragon
07.04.2012, 22:27
Bedeutet verhältnismäßig das es die gleichen Waffen (Faust vs. Faust, Messer vs. Messer) sein müssen, oder das die Kräfte gleich sind?

Nehmen wir mal an ein besoffener Typ mit den Ausmaßen eines Wandschranks (2m hoch, 1,50 breit, 80% Muskelanteil bei 200kg Körpergewicht) greift mich dünnes hemdchen an, der könnte mich wie ein Streichholz durchbrechen. Darf ich dann im Sinne der Verhältnismäßigkeit nur meine Fäuste gegen seine Fäuste einsetzen, oder darf ich seine körperliche Kraft durch eine Waffe meinerseits kompensieren?

dlite
07.04.2012, 23:10
http://www.schuldnerakuthilfe.com/verjaehrung.html

In dem Fall sieht es so aus, als wäre zumindest noch das Recht auf Seiten der Krankenkasse, Geld zu fordern.


Ich würde auch zum Anwalt gehen, denn der Witz bei der Sache ist, dass die Forderung von einer Krankenkasse kommt. Greift hier nicht normalerweise die Unfallversicherung, die letztendlich den Schaden bei dir geltend machen muss?

Alucart
08.04.2012, 02:48
Bedeutet verhältnismäßig das es die gleichen Waffen (Faust vs. Faust, Messer vs. Messer) sein müssen, oder das die Kräfte gleich sind?

So wie ich es damals bei meinem Gerichtsverfahren verstanden habe, müssen die Kräfte gleich sein. In deinem Beispiel dürftest du eine Waffe benutzen. Es ist aber klar wenn du ihm z.B. mit einem Baseballschläger das Gesicht zertrümmerst, dass es dann keine Notwehr mehr ist. Die Notwehr ist nur dazu gedacht deinen Angreifer ohne Strafe Kampf bzw. Handlungsunfähig zu machen. Du kannst davon ausgehen, wenn die Verletzungen bei dem Angreifer erheblich stärker sind als bei dir, dass er mit einem guten Anwalt auf die "übertriebene Notwehr" plädieren wird/kann.

Was ich aus meinem Gerichtsverfahren gelernt habe: Wenn er dir die Nase bricht, breche seine. Wenn er dir das Bein bricht, breche sein Bein...

Ich kann dir nicht genau sagen ob es stimmt was ich schreibe. Meine Informationen sind alle aus dem Gerichtsverfahren und logischem Denken entstanden. Möchte kein falsches Wissen vermitteln!

Fordragon
08.04.2012, 03:14
ok, glücklicherweise bin ich ein friedfertiger Kerl, und es reicht den ganzen Machospinnern das Messer zu zeigen damit die abziehen.

Ich hoffe der TE bekommt recht vom Anwalt, und kann sich vor Gericht gegen diesen Scheiß wehren.

coRe_cuLT
10.04.2012, 11:25
Habe gerade eben mit meinem Anwalt telefoniert. Er meinte, ich soll diese Unfallversicherung anrufen und sagen, dass die Schule dafür haftet und das diese sich darum Kümmern soll.

Ich habe richtig gehandelt, habe eine Auseinandersetzung geschlichtet.

Wenn die Unfallversicherung bzw. seine Krankenkasse weiterhin auf ihr Geld besteht, soll ich vorbei kommen und wir setzen gemeinsam ein Schreiben auf. Aber er sagte mir ganz deutlich, dass ich keinen Cent überweisen soll.

MfG

PS: Eine Kopie vom Schreiben lade ich heute Abend hoch.

~cc

NEAVORC
10.04.2012, 13:22
Hab ichs mir doch gedacht :) Dann mal gz zum ersten Teilerfolg

coRe_cuLT
10.04.2012, 16:06
Dankeschön. Ich werde morgen im laufe des Tages bei der Unfallversicherung anrufen, und denen klar machen das ich kein Cent bezahlen werde. Sie sollen sich doch bitte an die damalige Schule wenden. Wenn sie sich quer stellen, bitte ich darum zum Gericht zugehen und das sie ein Schreiben von meinem Anwalt bekommen.