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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Global] Fast 4 Jahre für Kino.to Programmierer



pysnake
11.04.2012, 16:31
Der Programmierer der Streaming-Plattform Kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und 10 Monaten verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft wollte noch mehr.

http://www.20min.ch/dyim/35db8e/B.M600,1000/images/content/2/0/0/20031074/12/topelement.jpg

Der frühere Programmierer des illegalen Internetfilmportals Kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht Leipzig sprach ihn am Mittwoch der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig.
Das Strafmass ist das höchste in den bisher fünf Verfahren gegen ehemalige Kino.to-Mitarbeiter.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verlangt.
Dieser Forderung hatte sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) als Nebenklägerin angeschlossen. Weil die Verfahrensbeteiligten unmittelbar nach dem Urteil Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.

«Geistiger Vater von kino.to»
Der Staatsanwalt nannte den Angeklagten den «geistigen Vater, Schöpfer und Architekt dessen, was wir als Kino.to kennen» und einen «Gott in der Programmierung».
«Sie haben alle drei Versionen von Kino.to geschaffen», warf er ihm vor. «Sie hatten die Macht und Herrschaft über die gesamte Technik von Kino.to.»
Der Ankläger hielt dem 29-Jährigen zugute, vom Zeitpunkt seiner Festnahme am 8. Juni 2011 an umfangreich ausgesagt und die Strafverfolgung gegen ihn möglich gemacht zu haben.
Bastian P. war voll geständig. Während sein Vater im Gerichtssaal anwesend war, sagte der 29-Jährige, er wolle sich bei allen Beteiligten und seiner Familie entschuldigen.
Hätte er die Gefahr der Strafverfolgung als gross genug eingeschätzt, «hätte ich es nicht gemacht».
Sein Verteidiger verwies darauf, dass in einem früheren Ermittlungsverfahren gegen ein Vorgängerprojekt des mutmasslichen Kino.to-Chefs Dirk B. nicht gegen P. ermittelt worden sei. P. hatte dies ebenfalls programmiert, B. eine Geldstrafe erhalten.

Russische Server
Beim Internetfilmportal Kino.to handelte es sich um eine Website, auf der sich sogenannte Links befanden.
Mit diesen Verweisen wurden die Nutzer des Portals zu den Servern umgeleitet, auf denen die Betreiber Filme und Fernsehserien gespeichert hatten.
Zunächst waren Server in den Niederlanden angemietet worden, später wichen die Kino.to-Betreiber auf russische Server aus, um möglicher Strafverfolgung zu entgehen.
Bei Kino.to handelte es sich um ein Streamingangebot. Das bedeutet, dass die Nutzer die Filme und TV-Serien nicht auf ihre eigenen Computer heruntergeladen haben, sondern als Datenstrom betrachten konnten. Einnahmen erzielten die Betreiber vor allem aus Werbung, die in der Regel als Werbebanner auf der Seite auftauchte.
Beim Anklicken dieser Banner wurden die Nutzer wiederum auf andere Internetseiten umgeleitet. Teilweise versteckten sich dahinter teure Abofallen, wie deutsche Konsumentenschützer warnten.

150 000 Euro pro Monat
Die Werbung auf den Seiten von kino.to war von einem Wiener Unternehmer organisiert worden.
Er soll monatlich Werbeeinnahmen in Höhe von rund 150 000 Euro an die Kino.to-Betreiber überwiesen haben.
Täglich sollen mehr als vier Millionen Nutzer die Seite besucht haben, um sich Filme und Fernsehserien kostenlos anzusehen.
In den vier vorausgegangenen Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig hatten Kino.to-Mitarbeiter Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten erhalten.
Noch offen ist die Zulassung der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen den mutmasslichen Kino.to-Chef Dirk B. durch das Gericht


Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/Fast-vier-Jahre-fuer-den-Kopf-hinter-Kino-to-20031074

Sawyer
11.04.2012, 17:09
Ich Persönlich finde die Strafe etwas hart, wenn man bedenkt das er lediglich Programmiert hat und nicht direkt für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich war.

toxid
11.04.2012, 17:40
@Sawyer - Du hast nicht ganz unrecht, nur bedenke das, dass Gericht Ihm das hier vorwirft:

«geistigen Vater, Schöpfer und Architekt dessen, was wir als Kino.to kennen» «Gott in der Programmierung».
«Sie haben alle drei Versionen von Kino.to geschaffen»,

Sawyer
11.04.2012, 17:51
Das mag wohl zum Teil stimmen, jedoch war er nicht der eigentliche Betreiber, was dafür spricht das er nach den Konzeptideen des Betreibers die Plattform entwickelt hat. Diese Vorgehensweise ist in dieser Branche üblich und dafür kann er meiner Meinung nach nicht Bestraft werden. Wofür er allerdings bestraft werden kann, ist die Mitwissenschaft des Projektes und das dadurch indirekte unterstützen der begangenen Urheberreichsverletzungen.

Das Rechtfertigt aber sicherlich keine 4 Jahre Freiheitsstrafe.

MfG, Sawyer

wazadi
11.04.2012, 17:52
Sie haben ja die Streaming Videos nicht gehosted ?
er hats ja nur so programmiert, das sie es verlinken ...

wieso bekommt er ein verfahren wenn , es ja nicht ilegal ist -.-

???

Anon_n00j
11.04.2012, 18:29
Als Vergleich:

2 Typen, 14 und 16, haben ein Mädchen von 14 Jahren vergewaltigt.. Unter Vorwant in eine Wohnung gelockt, da geschlagen und missbraucht...

Bewährung und Sozialarbeit
und jetzt überlegen wir mal alle was hier falsch loift!

mfg Anon_n00j
#FuckTheSystem!

H4x0r007
11.04.2012, 19:55
Wenn er der Vater von Kino.to war: Sollten wir dann nicht auch die Entwickler von phpBB, vBulletin, Wordpress usw. verklagen? Sie sind auch die "Väter" von Software, die für Warez, Kinderpornographie oder Carding verwendet werden kann (und auch wird).

Ich finde das Urteil auch ziemlich hart und es steht in absolut keiner Relation zu dem Urteil, das Anon_nooj gepostet hat:


2 Typen, 14 und 16, haben ein Mädchen von 14 Jahren vergewaltigt.. Unter Vorwand in eine Wohnung gelockt, da geschlagen und missbraucht...

Bewährung und Sozialarbeit

Da fällt mir noch ein:

http://f1.fsc.szene1.at/fipn/280811/fipn_280811.jpg

Gabber Gandalf
11.04.2012, 21:16
So ist die welt leider im Jahre 2012 nen kifi wird milder bestraft als nen hax0r muhahahaha sah man ja letztes jahr :D
ein pöser angeblicher hax0r wurde vom sek gestellt xd,naja so is unsere welt halt :D haste geld haste macht is auch in de so ;)

bbking
11.04.2012, 21:22
Ja hey voll ey!

Willkommen in Nazi-Deutschland!11
Wenn er als Programmierer von Kino.to,
der mitabgesahnt hat 4 Jahre Haft kriegt,

wieso werden dann die Provider nicht verurteilt?
Wer hat denn das Internet erfunden?

Lang lebe unser Märtyrer,
der "Märtyrer der Programmierung" Amen!
Voll ungerecht ey.

Gabber Gandalf
11.04.2012, 21:26
Ja hey voll ey!

Willkommen in Nazi-Deutschland!11
Wenn er als Programmierer von Kino.to,
der mitabgesahnt hat 4 Jahre Haft kriegt,

wieso werden dann die Provider nicht verurteilt?
Wer hat denn das Internet erfunden?

Lang lebe unser Märtyrer,
der "Märtyrer der Programmierung" Amen!
Voll ungerecht ey.


"es lebe Deutscheland xd" :D

bbking
11.04.2012, 21:35
Piraten.Empörtmodus = ON;

Ey was soll das?
Der hat doch nur ein bisschen Geld verdient?

Wurden die Leute bestraft,
die Hiroshima bombardiert haben?

Wo ist Anonymous jetzt?

Wo ist #OpStGB,
warum wird das StGB nicht ddosed?

Leange
11.04.2012, 22:06
Die schöne Zeit die er verbracht hat mit der ganzen Kohle die er bei dem Kram verdient hat wird jetzt halt durch nen Gefängnisaufenthalt ausgeglichen. Find ich nur fair ...

blackberry
11.04.2012, 22:37
Bewährung und Sozialarbeit
und jetzt überlegen wir mal alle was hier falsch loift!

Da du diese Aufgabe uns allen überträgst fühle ich mich geehrt hier ein weiteres Mal eine Diskussion zur Strafrechtstheorie anstimmen zu dürfen!

Gesucht wird eine bezüglich der Verwerflichkeit einer Straftat ordnungserhaltende Abbildung von der Verwerflichkeit der Straftat auf das zugehörige Strafmaß.

Im Weiteren wird eine Menge von Axiomen und Schlussregeln gesucht, die diese Abbildung eindeutig charakterisieren (Paragraphen für unser Free-Hack'sches StGB).

Im Folgenden wäre dann noch die Widerspruchsfreiheit zu beweisen.

Dass eine solche Abbildung nicht existiert habe ich in einem früheren Post schonmal bewiesen; vielmehr wäre ich an euren Ideen zu einer möglichst konsistenten Strafrechtstheorie interessiert, die möglichst nicht von der Auslegung abhängen sollte.

Anderes Thema: was habt ihr eigentlich immer alle mit eurer Kinderschänderei; zugegeben: das ist schlimm und es wird zu Recht bestraft, aber mir geht dieses monotone "ich bin nicht schlimm; ich ficke ja keine Kinder"-Gelaber langsam gehörig auf den Senkel. Völkermord wiegt für mich schwerer als solche Verbrechen; bringt doch mal ein wenig Farbe in die Diskussionen rein. Aber gut; hier gleich eine Themenbezogene Aufgabe:
"Ist das Vergewaltigen von Kindern (prinzipiell) schlimmer als das Vergewaltigen von Erwachsenen?"
Schließlich werden beide Personen wohl für eine lange Zeit (wenn nicht sogar für den Rest ihres Lebens [was in manchen Fällen zusätzlich dann noch sehr kurz ausfällt...]) mental stark geschädigt und die eigentliche Handlung an beiden ist dasselbe. Mit übermäßig ausgenutzter Schwäche kann das an sich auch nicht so viel zu tun haben, da viele Frauen körperlich Männern auch unterlegen genug sind (soll nicht sexistisch gemeint sein; hängt ja mit dem Körperbau und der Muskulatur zusammen).

Also bitte: diskutiert! Was ist prinzipiell schlimmer? Sind beide Verbrechen prinzipiell gleich schlimm? Begründung?

Ich bin mal gespannt (:

P.S.: mit "prinzipiell" meine ich jetzt, dass man im Tatbestand wirklich nur das Alter des Opfers variiert und nicht zusätzlich noch Parameter hinzufügt, wie "Opfer wurde anschließend getötet" oder ähnliches.

Anon_n00j
11.04.2012, 22:45
Ich denke du willst darauf hinnaus das man "Äpfel nicht mit Birnen" vergleichen soll? Weil Raumkopierer und Vergewaltigung?

Ich wollte eig mehr auf die Strafe hindeuten die "so gegeben" nicht Recht ist! Begründen kann ich das nicht ausser mit dem freien Menschenverstand.

mfg anon_n00j
ps. kann auch sein das ich dich jetzt voll falsch verstanden hab^^ denn sorry

blackberry
11.04.2012, 23:05
Ich denke du willst darauf hinnaus das man "Äpfel nicht mit Birnen" vergleichen soll? Weil Raumkopierer und Vergewaltigung?
Das Beispiel mit den Äpfeln und Birnen ist gut, aber genau solche Vergleiche stellt man doch indirekt in der Straftheorie an.

Schließlich bekommst du auf eine Birne vier Jahre Freiheitsstrafe und auf einen Apfel nur ein Jahr. Ich frage nun also: wie viele Äpfel sind für dich eine Birne?


Ich wollte eig mehr auf die Strafe hindeuten die "so gegeben" nicht Recht ist!
Ist mir klar geworden und ich kann deinen Standpunkt absolut nachvollziehen. Verbrechen ein Strafmaß zuzuordnen sollte doch irgendwie im Idealfall eine Möglichkeit geben die Verwerflichkeit von Verbrechen anhand des Strafmaßes vergleichen zu können.

Der Wunsch dies tun zu können ist intuitiv und doch sicher auch gerechtfertigt. Willst du dies aber tun können, so musst du zunächst weitere Überlegungen anstellen. Dazu ein Problem:
"Wieviele Autos muss ich stehlen, damit ich in der moralischen Verwerflichkeit eine Vergewaltigung zusammen bekomme?"

Der Zusammenhang zum hiesigen Thema ist evident: wie viele Raubkopien muss ich anfertigen um 4 Jahre Gefängnisstrafe zu verdienen?

Ein weiteres Problem an der Kritik "Raubkopierer werden offenbar stärker bestraft als Vergewaltiger", dass hier ein Verbrechen in großem Stil vorliegt. Ich kann dir versichern, dass du wegen deiner privaten Musiksammlung zuhause weniger Probleme bekommen würdest, als wenn du eine Frau vergewaltigst. Solltest du dich nun dazu entscheiden 100 Frauen zu vergewaltigen, dann kann ich dir Versichern, dass dein Strafmaß die 4 Jahre übersteigen würde. Du hättest also in gewisser Weise deine intuitive Ordnung "Raubkopierer < Vergewaltiger" wiederhergestellt.

Dazu jetzt aber das schon eben angesprochene Problem: wenn du jetzt (für dich persönlich; unabhängig vom StGB) ein Strafmaß für eine "normale" (absichtlich in Anführungszeichen, weil diese Bezeichnung offensichtlich für sich gesehen schon nicht wirklich klar ist) Vergewaltigung festsetzt und ein Strafmaß für einen "normalen" Raubkopierer: wie addieren sich deine Strafmaße dann für einen "übernormalen" Raubkopierer (also: "wie viele GB Musik/Filme/Spiele/wasauchimmer musst du haben um das vom Strafmaß mit einer Vergewaltigung gleichzusetzen?")


Begründen kann ich das nicht ausser mit dem freien Menschenverstand.
Freier Menschenverstand ist es mit nichten, der einem Verbrechen eine Zahl zuordnet. Das sind Festlegungen (die mitunter auch recht willkürlich sein können; siehe Rechtspositivismus).

Unsere Hoffnung kann nur sein, dass diese Festlegungen unserer Intuition gegenüber konsistent ist.

Und damit du nicht mit der Angst leben musst mich evtl. falsch verstanden zu haben, alles noch mal kurz und prägnant in einer Aufforderung:
"Wenn du mit der aktuellen Rechtslage unzufrieden bist, dann zeig mir wie du es besser machen würdest!"

Shini
11.04.2012, 23:13
allegorisch gesehen steht Justitia für die Gerechtigkeit in der Rechtsprechung jedoch sollte man sich auch manchmal fragen, aus welchem Blickwinkel dieser Bezug rechtfertigend ist und aus welchem total absurd.

(wen dies verwirrt: willkommen in meiner Welt)

Notorious
11.04.2012, 23:15
"Ist das Vergewaltigen von Kindern (prinzipiell) schlimmer als das Vergewaltigen von Erwachsenen?"


Ja es ist schlimmer als Kind. Die mentale Schädigung ist viel intensiver als beim Erwachsenen auch wenn es nicht den Anschein hat.

dagoberta
12.04.2012, 03:39
............................Dazu ein Problem:
"Wieviele Autos muss ich stehlen, damit ich in der moralischen Verwerflichkeit eine Vergewaltigung zusammen bekomme?"
..............


die frage stellt sich so nicht, das sollte man auch nicht weiterdenken.
die folgen wären schlimmer als es eh schon ist. der gerechtigkeit oder das was man von ihr hält wäre dies nur zusätzlich abträglich.


die evidenz liegt hier alleinig in der unwägbarkeit. es gibt immer eine schier unmöglich anzahl von beteiligten einflussfaktoren, wie …….
wer ist opfer, wer täter. hier sind keine namen entscheident, sondern eher gesellsch. aspekte
wer bzw wessen intressen stehen hinter der klage.
wie ist der richter gestrickt, ist er beeinflussbar oder standhaft auch unter gewissen bedingungen.
wird seine tagesform von priv. oder dienstlichen gründen beeinflusst
oder aber auch besonderst trivial, hatte der richter ein zufrieden stellendes frühstück?

das steht natürlich für vieles mehr und die kombination von anderen ansätzen.

fakt ist, recht ist ≠ recht

zudem ist dem subjektiven empfinden verschiedener leute gerecht zu werden sowieso unmöglich.

Starflow
12.04.2012, 11:33
[...]wie viele Äpfel sind für dich eine Birne?[...]

[...]
Der Zusammenhang zum hiesigen Thema ist evident: wie viele Raubkopien
muss ich anfertigen um 4 Jahre Gefängnisstrafe zu verdienen?
[...]

[...](also: "wie viele GB Musik/Filme/Spiele/wasauchimmer musst du
haben um das vom Strafmaß mit einer Vergewaltigung
gleichzusetzen?")[...]


Egal ob nun Äpfel und Birnen oder "Raub"kopie und Kindesmissbrauch, für
mich ergeben alle Äpfel dieser Welt immernoch keine Birne.

Aber davon ab, ist die Aussage, dass Uhrheberrechtsverletzungen härter
bestraft werden als der Missbrauch Minderjähriger, eh Kokolores.

Proof?

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html


(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind)
vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html


Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und
176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe
lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html


(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne
Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder
Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich
wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Wobei noch anzumerken sei das ersteres eine Straftat und letzteres ein Vergehen ist. (Also werden hier im doppelten sinne Äpfel mit Birnen verglichen) Das in dem Fall den Anon_n00j weiter oben erwähnt das Strafmaß niedriger liegt könnte vllt. daran liegen das in unserem (ja achso so ungerechtem) Rechtssystem ein Unterschied zwischen Volljährigen und voll Strafmündigen Tätern und minderjährigen Tätern gemacht wird ;)

Der (Un-)Sinn des UrhG steht allerdings auf einem anderen Blatt und ist sicherlich nicht über den Vergleich zu anderen Starftaten/Vergehen zu definieren.

Ich persönlich finde das besagter P. noch ganz gut weggekommen ist, zudem finde ich die Strafe bzw. eine Bestrafung allgemein hier
angemessen da der Betrieb von kino.to einen kommerziellen Zweck erfüllte.

corruption
12.04.2012, 15:10
Ich finde es auch hart.

Wenn jemand z.B. mit einem Schlagring erschlagen wird dann sagen die Menschen ja auch nicht "Der Hersteller dieser Ringe ist schuld".

Ist evt ein schlechtes Beispiel, nehmen wir eins aus der Forschung:
Es wird eine Schusswaffe entwickelt.

Irgendjemand bekommt diese Schusswaffe und erschießt einen Menschen. Ist jetzt der Forscher schuld? Nope. Wäre auch unsinn.

Ich habe keinen Plan wie sehr der Typ wirklich aktiv war, aber wenn er nur Programmiert hat sollte man bestimmt keine 4 Jahre dafür bekommen. Dann müsste man ja z.B. die PHP-Entwickler auch mit reinziehen. Wobei, die sichern sich ja in Ihren AGB's gegen sowas ab.
Klar wusste er evt, das es für etwas Illegales genutzt wird, aber trotzdem.

Gruß

NoGo
12.04.2012, 15:12
Wenn jemand zu mir kommt und mich fragt, ob ich eine Waffe baue, damit er jemanden erschießen kann, bin ich an dem Mord auch schuld. Nichts anderes ist beim Programmierer der Fall.

Anon_n00j
12.04.2012, 15:57
Nichts anderes ist beim Programmierer der Fall.

"Du musst ja mit der Waffe nicht toeten" "Du musst ja mit der Seite / Dem Programm ectpp niemanden schaden" keine Ahnung ^^

Das kann man so und so sehen wie Blackberry schon ausführlich gezeigt hat... man kann sich echt drüber streiten

mfg anon_n00j

Starflow
12.04.2012, 15:58
Wenn jemand zu mir kommt und mich fragt, ob ich eine Waffe baue, damit er jemanden erschießen kann, bin ich an dem Mord auch schuld. Nichts anderes ist beim Programmierer der Fall.

Dich trifft dann, zumindest in meiner Moralvorstellung, eine erhebliche Teilschuld*, in der Hinsicht trifft die Aussage in deinem letzten Satz durchaus zu und ich bin mir auch sicher das der ehemaliger Betreiber entsprechend härter bestraft wird. Der "Webdesigner" hat afaik auch nur 2 Jahre bekommen.

Ich mein wir reden hier von Urheberrechtsverletzung in (mit Sicherheit) mehr als einer Millionen Fällen und zwar gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung.

Ich bin sicherlich niemand der dem freien Teilen von Kultur und Wissen gegenüber konservativ eingestellt ist, allerdings war das sicherlich auch nicht der Antrieb hinter kino.to und ich denke alle Beteiligten waren sich ihres Risikos bewusst.



*allein schon durch die Mitwissenschaft und dadurch bewusste Unterstützung. Das gilt für beide Fälle, also Software -> gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung und Waffe -> Mord



http://www.zdnet.de/news/41559007/kino-to-urteil-streamen-und-herunterladen-ist-dasselbe.htm

Anfang Dezember waren die ersten beiden Urteile gegen Drahtzieher hinter Kino.to gefallen. Marcus V. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wenige Tage später endete ein weiteres Verfahren mit drei Jahren Gefängnis für den Hauptadministrator der Site, Martin S. Mitte Dezember erhielt Dennis B., ebenfalls wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten - allerdings auf Bewährung.


Scheinbar ist das nicht nur in meiner Moralvorstellung so...

ThKo4
17.04.2012, 10:23
Ich Persönlich finde die Strafe etwas hart, wenn man bedenkt das er lediglich Programmiert hat und nicht direkt für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich war.
Falsch, denn Dirk hat sich von Kino zurückgezogen und somit hatte Basti das sagen ^^ Kurz gesagt, er hat Dirks Posten übernommen.



... jedoch war er nicht der eigentliche Betreiber, was dafür spricht das er nach den Konzeptideen des Betreibers die Plattform entwickelt hat.
Falsch, siehe oben ^^


Wenn er der Vater von Kino.to war: Sollten wir dann nicht auch die Entwickler von phpBB, vBulletin, Wordpress usw. verklagen? Sie sind auch die "Väter" von Software, die für Warez, Kinderpornographie oder Carding verwendet werden kann (und auch wird).
Äpfel und Birnen sag ich da nur ^^
Wordpress, phpBB, WBB, und und und sind Open-Source Software. Kino.to wurde exklusiv für Kino.to geschrieben. Nur das backend wurde von Saugstube.to übernommen.


So und nun noch zu den ganzen Kinderficker Poster.
Hier wurde niemand persönlich verletzte, oder geschadet. Hier geht es um die Industrie und dem Staat! Also unterlasst solche Vergleiche, denn sie haben hier null zu suchen!
Auch wenn Basti, brav seine Steuern gezahlt hatte, so hat er trotz allem dem Staat und der Industrie geschadet und dafür hat er das hohe Urteil bekommen.
Ihr solltet euch lieber ein Kopf darüber machen, ob es gerechtfertigt ist, ihm zu soeiner hohen Strafe zu verurteilen, obwohl er Ein Geständnis abgelegt hat, alles offen gelegt hat und NUR durch SEINE Hilfe, die Domain gesperrt werden konnte.

Upperchen
17.04.2012, 10:52
Also bei Megaupload war es ja ähnlich. Die haben eigentlich nur Webspace zur Verfügung gestellt. Aus meiner Sicht konnten sie ja nichts dafür, das da Raubkopien geuppt werden. Also bei Rapidshare etc. ist es ja so das die Files gelöscht werden, wenn sie gemeldet werden. War es bei Megaupload anders?

Zum Thema Kinderschänder sag ich nur folgendes:

http://server7even.homeip.net/public/fun/Raubkopierer/raubkopierer_07.jpg

ThKo4
17.04.2012, 12:43
@Upperchen Was soll jetzt der Mist? Kino.to hatte eigene Upper, alle Streamhoster, bis auf Megaupload gehörten zu Kino.to. 95% der Kino.to Upper wurden von Kino.to bezahlt. Und du willst uns erzählen das sie ja nicht wußten was auf Kino.to eingetragen wurde? Ja nee is schon klar.

NoGo
17.04.2012, 13:22
Kino.to war ein ganzes System - welches nur für den Zweck der gewerbsmäßigen Urheberverletzung geschaffen wurde und sie haben hohen Gewinn mit Content von andern Personen gemacht. Und an die ganzen "RaubkopiererMüssenFür5JahreInDenKnastUndKinderfi ckerNie"-Trolls sollten sich mal genau überlegen, was sie schreiben.

Exton
17.04.2012, 13:57
Woher hast du diese Aussage "RaubkopiererMüssenFür5JahreInDenKnastUndKinderf ickerNie" , wäre sehr interessant oder hast du dir die zusammen gecraftet ?.

Außerdem sind ,dass keine "Troll´s" und du solltet dir auch mal überlegen was du schreibst .

NoGo
17.04.2012, 15:17
Natürlich ist meine Aussage etwas überzogen, aber guck mal bitte zwei Post über meinem vorherigen Post. Alleine die Bildunterschrift kann man schon total vergessen.

Exton
17.04.2012, 15:31
Ja , dass liegt oft daran ,wenn sich viele nicht informieren bzw nur alles "nachplappern".

Mal abgesehen von der ethischen Frage , immer sieht man nur den einen Vergleich.

BTT: Wo einer geht , kommt ein neuer so war es schon immer , sieht man auch an den ganzen Sceneboards.

hammy
17.04.2012, 18:43
Ich glaub der Staat hat was gegen Raubkopierer ? Die glauben das Virtuelle Vergwaltigung heftiger ist als Reale ^^